Polemische Kritik an Unternehmen ist erlaubt (laut einem Urteil des OLG Koblenz).
Bericht - mit AZ - hier bei Golem.de.
Gruß
K.-H.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Ebay darfst du kritisieren.
Aber nicht Google! Das währe Gotteslästerung!
Nee, nee...nicht Gotteslästerung, sondern Googleslästerung ;-)
gruß michel9
"Polemische Kritik an Unternehmen ist erlaubt (laut einem Urteil des OLG Koblenz)." - aber mit welchem Risiko als Forenbetreiber? - nein, danke! Nicht einmal die Götter sind sich einig ...
Das ist und bleibt die ebenso offene wie alles entscheidende Frage.
Um das zu verdeutlichen: User X ist mit dem Unternehmen Y - berechtigt oder unberechtigt - hochgradig unzufrieden und macht seinem Ärger Luft, indem er im Forum Z ein zwar emotionsgeladenes, letztlich aber nicht beleidigendes und auch sachlich nicht falsches Posting absetzt.
Unternehmen Y ist damit nicht einverstanden und lässt Forum Z abmahnen.
Jetzt hat der Betreiber die Wahl: Er findet den Beitrag in Ordnung und möchte ihn gern stehenlassen. Er ist mit der Abmahnung nicht einverstanden und widerspricht ihr. Die Sache geht vor Gericht, schließlich gibt es ja nichts Wichtigeres auf Erden als "Exempel zu statuieren". Die Entscheidung liegt nun beim Amtsrichter..........
Zitat Gerhard Polt "und do hob i z'eam g'sogt, Herr Richter, hob i g'sogt, des geht doch net?? - und do sogt der, doch des geht"...
Zu Deutsch: Der Richter trieft nur so vor Verständnis ob der Ausführungen des tief beleidigten Unternehmens Y, ist im tiefsten Inneren ohnehin der Ansicht, dass Meinungsfreiheit ohnehin nur für subversive Subjekte ein hohes Gut darstellt -- und verurteilt den Forenbetreiber zur Zahlung der geforderten Vertragsstrafe zzgl. aller Prozesskosten und nicht zuletzt seiner eigenen Anwaltsgebühren...
Es gibt natürlich eine bequeme Methode für Forenbetreiber, sich diesen schweren Gang in den Totalruin zu ersparen: Maul halten und Abmahn-Abzock-Gebühren zahlen... oder, noch billiger: Alle Postings löschen, die nicht niet- und nagelfest sind.
CU
Olaf
Und nicht vergessen:
OLG-Urteile haben keine legeslative Wirkung; sie können juristisch wegweisend sein, d.h., andere Gerichte mögen mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in ähnlichen Fällen genauso entscheiden; rechtliche Bindung haben OLG-Urteile nur für die Verfahrensbeteiligten.
HAND
Sylvia