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Eine Ballonfahrt die ist lustig :-(

hexagon / 18 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,

mit Datum vom 20.10.2005 wurde mir zum 50 Geburtstag eine Ballonfahrt geschenkt. Bis heute kam noch kein Termin zu stande.

Anbei die Mail die ich heute an diesen Verein geschrieben habe:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
am 20.10.2005 habe ich ein Ticket mit der Nummer 45857 erworben. Seit dem Tag an versuche ich nun bei Ihnen einen Termin zu bekommen. Bis heute jedoch wurde "JEDER" Termin wegen dem Wetter abgesagt. Manchmal mit Recht wie ich meine. Den letzten Termin den Sie abgesagt hatten war eine Morgenfahrt am 15.07.2007.
Auf Ihrer Hotiline wurde mir gesagt, dass der Termin wegen "schlechter Sicht" abgesagt werden muss. Wenn ich jedoch aus dem Fenster schaue, kann ich keine schlechte Sicht feststellen.
So langsam habe ich den Eindruck, als wenn Sie garkein Interesse zeigen eine Gegenleistung zu erbringen, geschweige denn, überhaupt im Besitz eines Ballons zu sein, sondern nur Geld zu kassieren.
Bitte teilen Sie mir mit, wie ich das Geld zurück fordern kann incl. 4% Zinsen plus 20 Euro Aufwandentschädigung.
Falls wir uns nicht auf diesem Weg einigen können, werde ich anderweitig von meinen Rechten Gebrauch machen müssen.
Ich setze Ihnen hiermit eine Frist bis zum 19.07.2007 eine Stellung schriftlich und auf dem Postweg zu diesem Vorgang abzugeben. Maßgebend ist das Datum des Poststempels. Bitte reden Sie sich nicht heraus "...... wir wollen ja fahren, aber wir dürfen nicht". Diese Ausrede akzeptiere ich nicht mehr.

Mit freundlichen Grüßen.....
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MfG. Hexagon

Joggel4 hexagon „Eine Ballonfahrt die ist lustig :-(“
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Nette Geschichte, hat man aber schon gehört.

Da da keine Frage gestellt wurde sondern nur ein heutzutage leider alltäglicher Vorgang beschrieben wird - Tja, ich würd sagen abschreiben unter der Rubrik Lebenserfahrung.

Vielleicht bekommst du dein Geld ja zurück, aber wer fast 2 Jahre darauf wartet und nichts unternimmt . . .

Aragorn75 Joggel4 „Nette Geschichte, hat man aber schon gehört. Da da keine Frage gestellt wurde...“
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Naja, das gleich als Lebenserfahrung abzuschreiben muss noch nicht sein.

Denke das die Fahrt schon ein wenig Geld gekostet hat (schätze so 200€). Dafür kann man ruhig mal den Gang zum Anwalt wagen, sollte sich die Firma nicht auf dein Schreiben rühren...

Ein Versuch ist es wert...

hexagon Aragorn75 „Naja, das gleich als Lebenserfahrung abzuschreiben muss noch nicht sein. Denke...“
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Hallo,

der Gutschein hat 190 Euro gekostet. Zwar habe ich den nicht bezahlt, sondern meine Verwandschaft. Aber ärgerlich ist es trotzdem.

MfG. Hexagon

gelöscht_35042 hexagon „Hallo, der Gutschein hat 190 Euro gekostet. Zwar habe ich den nicht bezahlt,...“
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Eine Ballonfahrt die ist lustig

wer früher stirbt, ist länger tot...:))

Gruß
luttyy
App hexagon „Hallo, der Gutschein hat 190 Euro gekostet. Zwar habe ich den nicht bezahlt,...“
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Wie sollen sich die 4% Zinsen rechtfertigen? Von marktüblich kann da keine Rede sein.

peterson hexagon „Eine Ballonfahrt die ist lustig :-(“
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Du solltest dann dieses Jahr am Ball bleiben.

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob bei Gutscheinen die Verjährungsfrist zwei oder drei Jahre ist. (Ich glaube eher drei Jahre)

Die Laufzeit beginnt am 1.1. des Jahres, nachdem der Gutschein ausgestellt wurde. (Das weiß ich genau)

out-freyn peterson „Verjährungsfrist“
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Seit der Schuldrechtsreform 2002 beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist (die in diesem Fall maßgeblich ist) 3 Jahre.

Die Verjährungsfrist für den Gutschein läuft seit 01.01.2006 und endet am 31.12.2008. Danach ist der Schuldner nicht mehr zur Leistung verpflichtet.

Tilo Nachdenklich hexagon „Eine Ballonfahrt die ist lustig :-(“
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Die letzten Wochen war das Wetter doch lausig. Schönes Wetter reicht nicht, die müssen sich für den ganzen Tag sicher sein, schließlich müssen die ihren Ballon nach Abschluss auch noch heil zusammengerollt bekommen.

Und nun müssen sie wahrscheinlich erst mal einen Auftragsberg abarbeiten.

gelöscht_35042 Tilo Nachdenklich „Die letzten Wochen war das Wetter doch lausig. Schönes Wetter reicht nicht, die...“
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Wohl eher die Gasrechnungen nicht bezahlt....

Balzhofna gelöscht_35042 „Wohl eher die Gasrechnungen nicht bezahlt....“
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Hm, ich habe immer gedacht, dass Gutscheine nicht verfallen können, da es quasi als Bargeld gilt. Gut, bei Dienstleistungen kann das anders sein, aber ansonten?
Das mit dem Fliegen. Ich denke, dass die wirklich perfektes Wetter brauchen. Durch deinen Brief hast Du dir jetzt eigentlich den Weg verbaut dich "friedlich" mit der Firma zu einigen.
Mfg

Hanussen Balzhofna „Hm, ich habe immer gedacht, dass Gutscheine nicht verfallen können, da es quasi...“
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Mein Alter hat auf den 60. ebenfalls von der Verwandschaft (August, 2006) eine Ballonfahrt geschenkt bekommen. Vor zwei Wochen hätte er endlich starten sollen, der Ballon war anscheinend schon vorbereitet, jedoch wurde aufgrund unsicherer Wind/Wetter Verhältnisse der Flug abgesagt in letzter Minute. Es gelten da anscheinend sehr strikte Regularien die nicht verletzt werden dürfen.

MfG

TAsitO Hanussen „Mein Alter hat auf den 60. ebenfalls von der Verwandschaft August, 2006 eine...“
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Hallo.
Trotzdem finde ich es eine Frechheit; dass innerhalb zwei Jahre garkein Termin zustande kam.
Gruss.

Schluckauf hexagon „Eine Ballonfahrt die ist lustig :-(“
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Eine Email ist nicht rechtwirksam. Du solltest einen Brief per Einschreiben mit Rückschein schicken. Am besten mit einem Zeugen der den Inhalt des Briefes bezeugen kann und ggf. ebenfalls als Zeuge unterschreibt. In diesem Brief mußt Du dem Anbieter eine Frist zur Einlösung seiner Schuld geben. Üblicherweise wären das 14 Tage. Bei einer Ballonfahrt würde ich dem Anbieter eine längere Frist von mindestens 4 Wochen einräumen, da eine Einlösung aus verschiedenen Gründen wie eben z. B. witterungsbedingt u. U. tatsächlich nicht fristgerecht möglich sein könnte.

In diesem Brief solltest Du die Einlösung des Gutscheins, oder alternativ die Rückzahlung des Kaufpreises zzgl. Zinsen fordern. Von Unterstellungen und unsachlichen Bemerkungen wie z. B. "geschweige denn, überhaupt im Besitz eines Ballons zu sein," solltest Du in diesem Brief aber unbedingt Abstand nehmen. Du kannst aber durchaus damit drohen nach Ablauf der Frist deinen Anwalt mit der Vertretung deiner Interessen zu beauftragen.

Nach Ablauf der Frist kannst Du dich dann auch an einen Anwalt deines Vertrauens wenden, da Du dann ein einklagbares Recht auf Pflichterfüllung hast. Rechtschutzversicherung wäre hierbei natürlich von Vorteil.

Hinweis: Ich bin kein Jurist und nicht berechtigt eine Rechtsberatung zu leisten. Ich habe lediglich meine Meinung innerhalb dieses Forums geäussert.

jueki hexagon „Eine Ballonfahrt die ist lustig :-(“
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Ich bin überzeugt, die fast vollkommen gleiche Diskussion schon vor sehr langer zeit mal gelesen zu haben.
Muß nicht unbedingt bei Nickles gewesen sein.
Hast du das schon mal besprochen? Oder wars ein anderer?
Jürgen

out-freyn jueki „Ich bin überzeugt, die fast vollkommen gleiche Diskussion schon vor sehr langer...“
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Am 15.10.2006, um genau zu sein.

jueki out-freyn „Am 15.10.2006, um genau zu sein.“
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...sind also doch noch ein paar Graue Zellen aktiv, haben ihre Formatierung noch nicht verloren.
Jüki ist beruhigt.

Jürgen

Schluckauf jueki „Ich bin überzeugt, die fast vollkommen gleiche Diskussion schon vor sehr langer...“
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Kam mir irgendwie auch bekannt vor. War mir aber nicht sicher ob ich es hier oder in einem anderen Forum gelesen hatte. So lange kam mir das allerdings nicht vor. Vielleicht schon mehrfach "bearbeitet" oder doch in einem anderen Forum?

gelöscht_24861 jueki „Ich bin überzeugt, die fast vollkommen gleiche Diskussion schon vor sehr langer...“
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habe mich auch noch ganz dunkel daran erinnern können;
hier der erste Thread:
http://www.nickles.de/c/a3/538145698.htm