Hallo Leute,
ich habe bei eBay eine Urlaubsreise verkauft. Die Auktion lief am 18.02.2007 aus und bis heute habe ioh vom Höchtsbietenden weder einen Zahlungseingang noch eine Rückmeldung erhalten. Ich weiß zwar, dass dem Höchstbietenden rein rechtlich eine Zahlungsfrist von 10 Tagen zusteht, doch die Tatsache, dass auch auf zwei Nachfragen meinerseits die betreffene Person nicht reagiert hat, zeigt mir, dass hier offensichtlich kein Interesse an dem Artikel besteht und die Zahlung verweigert wird, obwohl durch Abgabe des Höchstgebotes ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde.
Die Person ist mir namentlich und mit Adresse durch die Angaben in der Kaufabwicklung bekannt. Leider konnte ich keine Telefonnummer in den öffentlichen Verzeichnissen finden. Gibt es eine Möglichkeit, diese per eBay zu erfahren, sofern Sie im Kundenprofil eingegeben ist? Oder kann ich anderweitig an diese Person herantreten ausser per Anwalt?
Ab welchem Zeitpunkt sollte meinerseits eine negative Bewertung angegeben werden?
MfG und Danke für eure Antworten
1stmember2002
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Nein, eBay rückt überhaupt keine Informationen raus, die andere Mitglieder betreffen (nicht mal über die eigene Person gespeicherte Daten rücken sie raus). Absolut keine Chance, selbst bei offensichtlichen Betrügern beruft man sich dort auf "Datenschutzgründe".
Der 18.02. ist noch nicht sooo lange her, da könnte theoretisch noch was kommen (alles schon selbst gelegentlich erlebt).
Auch du wirst dich an die übliche Vorgehensweise halten müssen. Den Käufer über die entsprechenden eBay-Funktionen anmahnen, bei Nichtreaktion als unzuverlässigen Bieter melden, dann bekommt er eine Verwarnung, bezahlt er dann innerhalb einer bestimmten Frist immer noch nicht, kannst du eine Gutschrift der Provision beantragen und den Artikel dann neu einstellen (wenn der Reisetermin dann schon vorbei ist, ist das natürlich Sch...). Macht der Käufer das 2x, ist er seinen eBay-Account los.
Alles andere (Anwalt etc.) verursacht nur Kosten, auf denen du vermutlich sitzen bleiben wirst, verbunden noch mit etlichem Streß und Zeitaufwand. Das muß schon um einen sehr hohen Betrag gehen, um das Risiko einzugehen.
Ab welchem Zeitpunkt sollte meinerseits eine negative Bewertung angegeben werden?
Sobald du die Gebühren von eBay gutgeschrieben bekommen hast (siehe oben), vorher würde ich das nicht tun.
Gruß
Jürgen
@Crusty
....Nein, eBay rückt überhaupt keine Informationen raus....
Das stimmt definitiv nicht!
Bei ebay kann man bei vorliegen eines berechtigten Interesses eine Mitglieder-Info anfordern!!
Dieses ber. Int. ist bei Geschäftsabschlüßen automatisch gegeben. Also "1stmember2002", such einfach mal danach und forder das Ding an.
Diese Auskunft bekommst DU als "Anfordernder", aber auch Dein Kontrahent zur Info, dass jemand eine solche Info eingeholt hat.
In der Info sind dann so ziemlich alle gespeicherten Daten enthalten. Kann Dir aber jetzt schon ziemlich sicher sagen, dass de keine Telefonnummer finden wirst. Wird in den seltensten Fällen angegeben.
Das zu dem Punkt.
Aber grundsätzlich gesagt, wenn´s nich grad ne "LastMinute-Reise" ist die in 3 Tagen verfällt, ist es nicht unbedingt selten, dass sich manche Leute mit der Bezahlung ein wenig Zeit lassen.
Denn:
a) Kostet ne Reise für gewöhnlich nich mal eben 50 Cent.
b) Ist am Ende des Geldes immer noch so viel Monat. (Bis der Gehaltsscheck eintrudelt)
Das sich Dein Käufer gerade totstellt kann z.B. den Grund haben, dass er Dir gegenüber nicht eingestehen möchte gerade etwas klamm zu sein.
Wart mal noch ein paar Tage. Wir haben ja heute erst den 25.02.
P.S.: ehhbähhhh wird bei Reklamationen Deinerseits ohnehin erst nach 4 Wochen aktiv!
Habe neulich einen Fall gehabt, wo der Verkäufer sich auf meine Reklamation üer Ebay nicht meldete, Nach einem Monat habe ich dann den Fall be Ebay abgeschlossen und eine weitere Woche Später die negative bewertung reingeknallt. Davor hat das noch ein Käufer gemacht.
Und dann entdeckte ich eine Mail, aus der herforging, dasa der Verk im Krankenhaus lag.
So kann es man passieren.
Anderer Fall, da bekam ich die letzte Sendung vom Vater des Verkäufers zugeschickt, weil der Verk. selbst einen tag nach VErsteigerung vom ADAC-Abschleppwagen vom Fahrrad ind Koma befördert wurde. war noch gut, dass der Vater an die Ebay-daten rankam...
Also, selbst Null Kontakt muss nichts bedeuten.
Heute ist erst der 23., also sind gerade mal 5 Tage vergangen. Da würde ich noch kein Trara drum machen....
Gruß
Eben. Nicht jeder betreibt Online-Banking, die Bank braucht etwas Zeit zur Ausführung einer Überweisung. Kann alles noch auf "alles wird gut" hinauslaufen.
Hallo King-Heinz und Crusty,
klar, ich bin von meinen Käufern eben nur gewöhnt, dass alles fix fix geht, da war ich wohl verwöhnt bisher ;-)
Weiterhin skeptisch macht mich jedoch die Tatsache, dass die betreffende Person nicht auf meine Anfragen per eMail reagiert. Klar gibt es auch híerfür die Erklärung, dass sie eventuell kein permanentes Internet hat (z.B nur über ein Inetcafe oder sowas), aber stutzig macht mich das halt schon.
Also dann den 28.02. abwarten, und dann ggf weitere Schritte einleiten.
MfG
1stmember2002
kann ja auch sein dass er bereits in den skiferien ist. und stell dir vor, nicht jeder hat nen laptop auf snowboard !
Skiferien.....lol.....Ersteigert eine Urlaubsreise und ist aber schon in Urlaub? Wie geht denn das?
gehst du nur in die skiferien ? woher weisst du obs ein Sommerurlaub oder Skiurlaub ist ? Einfach was plappern hier ?
Auf welchem Weg machst Du die Anfragen? Mails über das eBay-System bleiben (bei mir zumindest) öfter mal im Spamfilter hängen. Nicht jeder schaut da nach...
Check mal die Bewertungen des Käufers. Wieviele Positive und wieviele Negative Bewertung hat er/sie ? Seit wann ist er/ sie Mitglied im Ebay?
Also rein bewertungstechnisch siehts eigentlich ganz gut aus. Quote positiv: 95,2 % von insgesamt 19 Bewertungen. Newbie scheint er auch keiner zu sein, ist bereits seit 05.November 2001 Mitglied, sollte also wissen, wie eBay abläuft. Naja, Internet gestört, Skiurlaub oder Grippewelle, zum Glück gibts noch ein paar Sachen, auf die ich bauen kann ;-)
Bleibt mir also nichts anderes übrig, als mich in Geduld üben zu müssen.
MfG
1stmember2002
Was steht in den negativen Bewertungen? Steht da was von Verspätung, nicht zahler oder so was???
Wenn Nein, dann heißt es einfach noch bissle abwarten!
Ich mußte schon mal auf 14 Tage auf mein Geld warten! Leider gibts auch Ebayer, die sich extra Zeit lassen zu zahlen (wegen Zinseinsparung)
Der Internetanschluss könnte gestört sein.
Die Person könnte krank sein (Grippewelle), und deshalb andere Sorgen haben als an ebay zu denken.
"Die Person ist mir namentlich und mit Adressebild durch die Angaben in der Kaufabwicklung bekannt."
Schreib der Person doch mal einen freundlichen Brief mit Genesungswünschen und der Frage, ob das Geld schon überwiesen wurde.
Könntest ja auch noch deine Telefonnummer angeben.
schlimmer ist es wenn die Ware weg ist und dann nicht gezahlt wird, alles schon erlebt.
Deshalb laufen Ebay-Geschäfte ja auch üblicherweise - jedoch mit Ausnahmen - per Vorauskasse ;)
eben, habe schon mal gezahlt und nichts erhalten
Verkäufer haftet beim Versand, wenn Artikel versichert ist!
Käufer haftet, wenn er "unversichert" käuft, oder wenn "unversichert" in der "Artikelbeschreibung" steht.!
Was ist denn das für eine halbgare Aussage?
Zunächst: Wo geht es hier in diesem Thread eigentlich um das Versandrisiko?
Dann: Bei gewerblichen Verkäufen an private Kunden haftet IMMER und AUSNAHMSLOS der Verkäufer für Verlust und Beschädigung der Ware. Bietet der Verkäufer unversicherten Versand auf Risiko des privaten Käufers an, ist er damit immer noch nicht aus seiner Verantwortung und zudem schwer abmahngefährdet.
Also, sei mir nicht böse, aber dein (sicher gut gemeintes) Posting ist nichts Halbes und nichts Ganzes.
renttis will einfah blöd plappern
@1stmember2002
So wie ich das hier lese hast Du ja noch keinen Schaden gehabt, und die Reise befindet sich ja noch in Deinem Besitz. An Deiner Stelle würde ich noch die Fristen abwarten, vielleicht geht das Geld ja doch noch ein. Und die Vorredner haben ja zum Teil recht. Eine negative Bewertung kannst Du immer noch absetzen wenn es die Umstände erforderlich machen.
So, aktueller Sachstand:
Ich habe am Montag ein Einschreiben an die betreffende Person versandt und sachte angefragt, wie denn die Zahlungsverzögerung zu erklären sei, bzw ob es derzeit Umstände gäbe, die eine Zahlung verhindern (Monat mal wieder länger als das Geld etc.). In aller Ausfürhlichkeit und Höflichkeit habe ich dann auch noch darauf hingewiesen, dass ein Kaufvertrag eingegangen worden ist, dessen Bedingungen jetzt auch zu erfüllen seien. Ich habe darin sogar einen Aufschub bzw Ratenzahlung angeboten, unter der Voraussetzung dass endlich eine Kommunikationsbasis zwischen uns beiden geschaffen wird, da ich nach wie vor noch keine einzige Rückmeldung erhalten habe.
Nun habe ich heute durch die Online-Sendungsverfolgung der Deutschen Post erfahren, dass der Empfänger am gestrigen Dienstag nicht angetroffen werden konnte, und das Einschreiben nun zur Abholung auf dem lokalen Postamt liegt, wovon der Empfänger durch eine Nachricht in Kenntnis gesetzt wurde.
Nun ist meine Frage nach dem weiteren Vorgehen.Da ich davon ausgehe, dass die Person meinen Namen kennt, kann sie ja rein theoretisch die Annahme des Schreibens auch verweigern. Zudem ist mit dem heutigen Tage auch die in den eBay-Richtlinien verankerte 10 Tages-Zahlungsfrist abgelaufen.
Momentan bin ich also ein bisschen ratlos, wie weiter vorzugehen ist. Vielleicht habt ihr ja eine Idee.
MfG
1stmember2002
Ich würde den laut Bieterstatistik zweiten Bieter anschreiben, ob er - zu dem von ihm gebotenen Kaufpreis - evtl. noch interessiert wäre. Wenn nicht, dann wie oben von mir beschrieben, das eBay-Mahnverfahren durchziehen, sich die Gebühren erstatten lassen und erneut einstellen.
Gruß
Jürgen
solche idioten gibts leider immer wieder, auch bei ricardo.ch