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der ebay hammer

normalo_04 / 32 Antworten / Baumansicht Nickles

hallo zusammen,
ich habe am 31.7.07 bei einem händler 2 kleine uv spots gekauft. mit porto 8€ etwas. nach 3 tages bewertete der vk mich positiv. als nach 10 tagen noch keine ware da war, schrieb ich ihn an. antwort und den gesammten verlauf habe ich original kopiert. nur eben die namen und art.nummern mit xxx gelöscht.
ich:

hallo,
ist echt schön, mal zuerst bewertet zu werden, aber wann kommt die ware? ich
habe bis heute nichts erhalten.
mfg

antwort vom vk:

Hallo,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Artikel ist bereits
am 2.8.2007 versendet worden.

Lieferadresse:

xxxx

Manchmal bekomme ich auch Artikel nach 7tg. Postlagerung
zurück weil der Artikel nicht in den Briefkasten passte oder
Artikel werden beim Nachbarn oder Familienangehörigen vom
Zusteller abgegeben.

Falls ich den Artikel zurück bekomme melde ich mich.

Mit freundlichem Gruß


ich:

hallo nochmal,
auch heute keine ware erhalten. bei nachbarn wurde nichts abgegeben und bei der
post lagert auch nichts.
mfg


vk:

Hallo,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich habe mir heute ein
Formular für eine Nachforschung bei der Post geholt. Was ich von
Ihnen brauche ist eine eidestattliche schriftliche Erklärung
das Sie den Artikel nicht erhalten haben.

Bitte benutzen Sie die weiter unten enthaltene Formulierung
und schicken Sie mir Ihre Bestätigung unterschrieben an:

xxxxxx

Nachdem ich Ihre Bestätigung erhalten habe, werde ich Ihnen Ihr Geld
zurücküberweisen. Bitte geben Sie mir für diesen Zweck Ihre Bankdaten an.

--------------------------------------------------------------------------------------------

xxxxxx, den.................

Versicherung an Eides Statt,

hiermit bestätige ich .............................., geboren am
.....................
von Eides statt, das ich

2 Stck. UV PC LED
bis heute den......................nicht erhalten habe.

Der Wert der Sendung inkl. Porto und Verpackung beträgt 8,35 EUR.
Ich habe mich auf dem für mich zuständigen Postamt und in meinem Umfeld
(Nachbarn und Familienangehörige) nach dem Verbleib der Sendung erkundigt
jedoch keine Bestätigung über die Sendung erhalten. Über Ihren Verbleib ist
mir nichts bekann. Sollte ich die Sendung dennoch erhalten, werde ich den
Absender unverzüglich benachrichtigen. Im Falle des Auffindens soll der
vermisste
Inhalt an den Absender ausgeliefert werden. Ich versichere mit meiner
Unterschrift
das alle Angaben richtig und wahrheitsgemäß sind. Mir ist bekannt dass eine
falsche Versicherung an Eides Statt mit Freiheitstrafe von bis zu 3 Jahren
oder mit
einer Geldstrafe bedroht sind §156 StGB.

Ort, Datum, Unterschrift


ich:

ich habe mich gefragt, warum sie mir das geld zurück überweisen wollen und
> nicht nochmal die ware schicken.leider musste ich feststellen, dass der
> artikel aus ihrem angebot genommen wurde. ergo, haben sie ihn nicht mehr.ich
>
> unterstelle, dass das der grund des nicht liefern ist,weswegen es sich
> erübrigt, dass ich noch porto für antwortdchreiben ausgeben soll.ok, das
> kann passieren, aber dann doch bitte mit offenen karten spielen.für mich
> würde das antwortschreiben als schwer gehbehinderter bedeuten,: mit dem bus
>
> in die stadt zur post, einschreiben mit rückschein, mit dem bus zurück. sind
>
> mal eben ca. 12€.gegenüber 4,80€ warenwert. ich biete ihnen an,das geld
> zurück zu überweisen(die ware wäre mir lieber) und ich bewerte neutral.
> andernfalls werde ich eine meldung bei ebay machen über einen bezahlten und
>
> nicht gelieferten artikel und auf jeden fall eine negative bewertung. im
> übrigen versichere ich hiermit an eides statt, die ware nicht erhalten zu
> haben.


vk:

Hallo Herr xxxx,

Sie brauchen kein Einschreiben zu schicken. Es reicht völlig aus
wenn Sie die Erklärung unterschrieben als normalen Brief
zusenden. Eine Nachricht haben Sie bereits ja über eBay veranlasst.
Und wie Sie was bewerten ist mir auch egal ich lass mich nicht erpressen
schon gar nicht mit Bewertungen, ebay nennt es Bewertungserpressung. Auch Ihre Unterstellung können Sie
sich sparen. Warum soll ich einen Artikel zweimal versenden wenn er schon
beim ersten Mal nicht ankommt? Dann lieber Geld zurück.
Die Nachforschung bei der Post AG läuft bereits. Sie werden demnächst
befragt werden.

Mit freundlichem Gruss

da ich keine bewertung von ihm erpressen wollte, sondern nur die von mir bezahlte ware
habe ich nun den artikel als bezahlt und nicht geliefert bei ebay gemeldet.



Artikel nicht erhalten: PC Laser LED UV Effektbeleuchtung für Gehäuse Modding (Artikelnummer xxxxxxx)
Zahlungsmethode: Überweisung
Zahlungsdatum: 31. Jul. 2007


vk über ebay:


xxxxxx 21.08.07 um 19:34:17 MESZ


Der Artikel wurde verschickt.
Versandunternehmen: POST AG
Versanddatum:
Nachverfolgungsnummer:
Weitere Informationen:
xxxxxxxxx
hier stand meine lieferadresse
2x PC LED UV ArtNr.: 290142061177

Kunde
hat noch keine schriftliche Erklärung unterschrieben zugesendet. Nach dem Erhalt der Kontonummer wird
der Kaufbetrag erstattet.


ich:


21.08.07 um 22:08:48 MESZ


hallo,
es war abgemacht,dass sie oder ich am vergangenen freitag(heute dienstag)nochmal anrufen.dies
ist nicht passiert.

meine konto nummer: xxxxxx

in bezug
auf die eidesstattliche versicherung habe ich ihnen geschrieben,welchen aufwand diese für mich bedeuten
würde.sie können doch nicht im ernst von mir erwarten,dass ich ein solches schriftstück mit einfacher
post versende.ich versichere an eides statt,die ware nicht erhalten zu haben.
mfg


vk:

Hallo nochmals,

die Erklärung können Sie direkt dem Postboten mitgeben der wirft sie für Sie ein.
Sie brauchen also nicht in die große weite Stadt fahren.
Ich benötige auf jeden Fall diese Erklärung
für die Gutschrift und
für die Nachforschung. Weshalb streuben Sie sich so dagegen die Erklärung
unterschrieben abzuschicken? Nochmals, es reicht ein ganz normaler 55ct. Brief. Die Portoauslage für
den normalen Brief wird von mir erstattet. Ich sende Ihnen noch einen Link über eBay.


jetzt kommt der hammer. der verkäufer gibt bei ebay an, dass wir uns geeinigt haben, wovon ich nichts weiss:


ich:eBay 22.08.07 um 11:15:01 MESZ


Unstimmigkeiten wegen eines nicht bezahlten Artikels: PC Laser LED UV Effektbeleuchtung für Gehäuse Modding (Artikelnummer xxxxxxxx
Begründung: Handelspartner haben sich einvernehmlich darauf geeinigt, die Transaktion nicht abzuschließen.
Vom Verkäufer gemeldetes Verhalten des Käufers: Sonstiger Grund.

ich:

hallo,
ich werde die erklärung morgen dem postboten mit geben.
allerdings sehe ich es nicht so,
dass wir uns geeinigt haben, ich bin nach wie vor an der ware interessiert und bereit, die nachnahmegebühr
zu übernehmen.warum sträuben sie sich so dagegen? ich werde der einigungsmitteilung von ebay nicht
zustimmen.

ich an ebay:


xxxxx 22.08.07 um 17:27:54 MESZ


ich habe den artikel nie erhalten und kann ihn somit auch nicht zurück geben.der verkäufer weigert
sich, zu liefern. angeblich ist die ware auf dem postweg verschwunden.ich habe angeboten, dass der
vk die ware zu meinen lasten per nachnahme sendet. auch das lehnt er ab. komischerweise hat der vk
diesen artikel nicht mehr in seinem sortiment.
ich möchte jedoch nach wie vor den artikel haben.von
einer einigung kann hier keine rede sein.
mfg



vk:


Mitteilungen
xxxxxx 22.08.07 um 18:42:11 MESZ


Na dann werde ich mal meine Bewertung ergänzen...



ich und die ergänzte bewertung:



Positive Bewertung
Danke für Ihren Kauf bei:--> -->--> stores.ebay.de/ xxxx
Verkäufer
verkäufer xxxx(14018Bewertungspunktestand von 10,000 bis 24,999)
03.08.07 xxxxx

Ergänzungskommentar von xxxxxx: Hier kommen Artikel nicht an!->->->Verständnisloser Kunde bei mir gesperrt
22.08.07

ich:

nur weil ich meine bezahlte ware verlange, sperrt der vk mich und unterstellt mir, dass bei mir keine ware ankommt. ich unterstelle dem, dass er die ware garnicht mehr hatte zum zeitpunkt der bestellung und nie was abgeschickt hat.

und nun der krönende abschluss von ebay:






Transaktion: PC Laser LED UV Effektbeleuchtung für Gehäuse Modding (Nr. xxxx) verkauft von xxxx am 31. Jul. 2007.
Status: Geschlossen: Verwarnung nicht erteilt
eBay 22.08.07 um 17:27:55 MESZ


Die Unstimmigkeiten wegen eines nicht bezahlten Artikels wurden aus folgendem Grund beigelegt:
Der Käufer hat die Aufhebung der Transaktion abgelehnt.


was würdet ihr an meiner stelle jetzt machen?

gruß
normalo

Andreas42 normalo_04 „der ebay hammer“
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Hi!

"was würdet ihr an meiner stelle jetzt machen?"

Die ehrliche Antwort: Ich würde die Erklärung ausdrucken und bei nächster Gelegenheit zur Post bringen (man kommt immer mal in die Stadt) oder dem Postboten mitgeben. Dann den Fall auch im Kopf abschliessen und mir vornehmen wieder etwas lässiger und weniger angestrengt zu werden. ;-)

Scheisse passiert - Sendungen können verloren gehen, Ware nicht mehr lieferbar sein und man kann dem Händler einen unterschriebenen Brief zusenden, wenn ihm das die Arbeit erleichtert und er das gerne hätte (k.A. ob die Post das fordert, aber wenn's ihm hilft?).

Bis dann
Andreas

Hoinerle normalo_04 „der ebay hammer“
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Gääähhhnnnnnnn...........So viel Aufwand wegen 8 € ??? *rolleyes* Wenn Du sonst keine Sorgen hast.....

GRuss Hoinerle

gelöscht_35042 Hoinerle „Gääähhhnnnnnnn...........So viel Aufwand wegen 8 € ??? rolleyes Wenn Du...“
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Wegen 8€?

Da werde ich mal sofort reklamieren, dass letztens in meiner Toilettenpapierrolle ein Knubbel war, der mir am A**** gerieben hat.

Frechheit, immerhin hat die ganze Ladung Papier 11€ gekostet!

Man o man, was für ein Prozedere und das hier auch noch öffentlich zu machen........

Gruß
luttyy

Borlander normalo_04 „der ebay hammer“
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Ich hab Dein Posting jetzt nur mal überflogen. Wenn ich das richtig verstanden habe wurde die Ware unversicherte versendet und der Verkäufer hat Dir sogar netterweise eine Rückerstattung des Kaufpreises angeboten. Was willst Du noch mehr verlangen?

Gruß
Borlander

normalo_04 Borlander „Ich hab Dein Posting jetzt nur mal überflogen. Wenn ich das richtig verstanden...“
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was ich verlange? die von mir bezahlte ware. ich habe dem verkäufer angeboten, dass er die ware nochmal zu meinen lasten per nachnahme sendet. das lehnt er ab. er lehnt jedes angebot ab, bei dem er die ware nochmal schicken soll. fakt ist, dass der artikel nicht mehr in seinem angebot ist. wäre doch kein problem, zu sagen, dass der artikel leider ausverkauft ist, aber nein. er rührt sich nicht und erst auf meine anfragen kommt die antwort, er hätte schon lange geliefert. auf grund meiner und meiner mitbewohnerins behinderung ist ständig jemand zu hause und hätte ein päckchen entgegen nehmen können. ist es zuviel verlangt, auf sein recht zu bestehen? oder hat automatisch der recht, der ebay mehr geld einbringt?
gruß
normalo

Borlander normalo_04 „was ich verlange? die von mir bezahlte ware. ich habe dem verkäufer angeboten,...“
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Wenn man einen unversichten Versand nutzt besteht schlicht und einfach keinerlei Garantie, dafür daß die Sendung wirklich ankommt. Auch wenn das in 99,x% aller Fälle problemlos funktionieren mag. Wenn der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist muß er AFAIK grundsätzlich das Versandrisiko übernehmen. In Deinem Fall ist die Sendung nun nicht angekommen - warum auch immer. Der Verkäufer bietet Dir daraufhin von sich aus (soweit ich das korrekt gelesen habe) eine Rückerstattung des Kaufpreises an, der Artikel ist ja ganz offenkundig nicht mehr lieferbar.

Rechtlich (und vollkommen unabhängig von eBay) dürfte das vollkommen in Ordnung sein. Sei einfach froh, daß der Dir ohne Ärger zu machen das Geld rückerstatten will. Das ist beileibe keine selbstverständlichkeit bei eBay-Händlern...

Der Hinweis darauf, daß der Artikel ausverkauft ist scheint mir eher überflüssig. Der Artikel wurde in einer vorher genau festgelegten Stückzahl über eBay angeboten und alle angebotenen Artikel verkauft. Wenn z.B. alle 10 angebotenen Artikel verkauft wurden sind sie weg. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.


Gruß
Borlander

Olaf19 Borlander „Wenn man einen unversichten Versand nutzt besteht schlicht und einfach keinerlei...“
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> Wenn der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist muß er
> AFAIK grundsätzlich das Versandrisiko übernehmen.


Ja, das muss er auf jeden Fall - jedenfalls dann, wenn der Käufer ein privater Endverbraucher ist, so wie in diesem Fall. Wenn er auf versicherten Versand verzichtet, muss er den Schadenersatz im Falle eines Verlusts in diesem Fall selber tragen - was er ja auch getan hat.

> Wenn z.B. alle 10 angebotenen Artikel verkauft wurden sind sie weg.

Eben! @normalo04: Noch korrekter und gesetzestreuer hätte sich der Händler nicht verhalten können. Es gibt überhaupt keinen Anlass zur Beschwerde.

CU
Olaf
Ralf103 normalo_04 „der ebay hammer“
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wenn ich der Verkäufer wäre, würde ich dir eine negative Bewertung schreiben, unfassbar sowas....

normalo_04 Ralf103 „wenn ich der Verkäufer wäre, würde ich dir eine negative Bewertung schreiben,...“
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unfassbar sowas......
stimmt, das ist auch für mich unfassbar

mal kurz an alle. ich habe nicht den verkäufer groß angegriffen(der hatte von mir ebenfalls anfangs eine positive bewertung erhalten obwohl er nicht liefern konnte) die überschrift heisst: der ebay hammer ! es geht mir nicht um die 8 euro. es geht um die haltung ebays. der vk schreibt, wir haben uns geeinigt und ich widerspreche dem und ebay schließt den fall. mit dem verkäufer hatte ich anfangs eine sehr gute kommunikation.deshalb auch meine positive bewertung. dann aber , als er auf meine mails nicht mehr antwortete und ich ihn bei ebay meldete, wurde er ausfallend und ironisch in bezug auf meine behinderung(telefonisch) und da verstehe ich keinen spass. ok, es geht "bloß" um 8,35€ aber bei einer erwerbsunfähigkeitsrente knapp über dem hartz4 satz ist das für mich schon viel geld. und ausserdem spielt die höhe der summe denke ich, keine große rolle, sondern das prinzip.
ich wünsch euch noch einen schönen abend und danke für eure meinungen.
gruß
normalo

Balzhofna normalo_04 „unfassbar sowas...... stimmt, das ist auch für mich unfassbar mal kurz an alle....“
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Wenn es für dich viel Geld ist, unterschreibe den Brief, geb ihn dem Postboten mit und dann bekommst Du das höchst wahrscheinlich zurück. Kein Stress. Mir ist das schon zwei dreimal passiert und das Ebay sich einen Dreck darum kümmert ist klar, zumal es um 8€ geht? Auch sonst habe ich noch nie erlebt, dass Ebay groß eingreift, wieso auch? Der gute Mann hat als Powerseller sicher über 1000pos. Bewertungen und wegen einer Transaktion sollen sie ihn rausschmeißen?
Mfg

normalo_04 Balzhofna „Wenn es für dich viel Geld ist, unterschreibe den Brief, geb ihn dem Postboten...“
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hallo balzhofna,
genau so werde ich auch handeln. es ist jedoch schön, dass du geschnallt hast, dass es mir vordergründig nicht um den verkäufer geht, sondern um die haltung ebays.
schönen tag !
gruß
normalo

Borlander normalo_04 „hallo balzhofna, genau so werde ich auch handeln. es ist jedoch schön, dass du...“
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dass es mir vordergründig nicht um den verkäufer geht, sondern um die haltung ebays.
Wozu postet Du dann die ganze Kommunikation mit dem Verkäufer?

Das eBay sind um absolut nichts kümmert, abgesehen davon daß man ihre Rechunungen bezahlt ist zumindest nichts neues.


Gruß
Borlander
normalo_04 Borlander „ Wozu postet Du dann die ganze Kommunikation mit dem Verkäufer? Das eBay sind...“
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Wozu postet Du dann die ganze Kommunikation mit dem Verkäufer?

weil ich dachte, das gehört dazu, um zu verstehen, warum ich mich so über ebay geärgert hab. ok, ist viel text gewesen,aber ich hab gedacht, ohne diese infos weiss keiner genau, was los ist.
gruß
normalo

markus86xxx normalo_04 „hallo balzhofna, genau so werde ich auch handeln. es ist jedoch schön, dass du...“
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wende dich an wayne, den interessierts - zumindest mehr als ebay

und mir persönlich ists zu spießig...

sven69 normalo_04 „der ebay hammer“
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Ebay ist gequirlte K...e. Das lässt man besser sein. Kauf den Kram am besten bei einem seriösen Händler, da hat man keinen Ärger.

gelöscht_35042 sven69 „Ebay ist gequirlte K...e. Das lässt man besser sein. Kauf den Kram am besten...“
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Was mich da am meisten stört, ist diese reißeriche Überschrift von dem Thread, und dann kommt so ein Mückenschiß da raus :(

Man denkt, der ist mindestens mit 2000€ über den Tisch gezogen worden.....

Paracelsus1 gelöscht_35042 „Was mich da am meisten stört, ist diese reißeriche Überschrift von dem...“
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Dein "Mückenschiß"- Gerede erinnert mich stark an das "Peanats"-Gesabber einiger Banken.

Bene docet, qui bene distinguit

normalo_04 gelöscht_35042 „Was mich da am meisten stört, ist diese reißeriche Überschrift von dem...“
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muss ich mich jetzt wegen der summe entschuldigen? ich habe es nur gut gemeint, euch zu informieren damit es dem einen oder andern nicht so geht. aber anscheinend ist das interesse erst ab 4stelliger zahl da.
gruß
normalo

gelöscht_35042 normalo_04 „@lutty“
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Du brauchst dich nicht zu Entschuldigen.

Das Thema eBay ist hier schon hundertemal duchgekaut und wieder ausgespuckt worden!

Mir passiert sowas einfach nicht!

Wer bei eBay einkauft muss sich der Risiken bewusst sein und die Medien und Nickles und weiß der Geier, informieren ja nun wirklich ausgiebig!!

Selbst dran schuld..., den Fachhandel für alle Waren gibt es um die Ecke!

Nickeline gelöscht_35042 „Du brauchst dich nicht zu Entschuldigen. Das Thema eBay ist hier schon...“
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Selbst dran schuld..., den Fachhandel für alle Waren gibt es um die Ecke!

Schön, wenn es immer so wäre. Wo sonst bekommt man z.B. einen Athlon XP 3000+, wenn man keinen kennt, der einem einen schenkt?

Gruß NiNe
Olaf19 Nickeline „ Schön, wenn es immer so wäre. Wo sonst bekommt man z.B. einen Athlon XP 3000...“
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...viele ältere Produkte gibt es nur noch gebraucht - und für Gebrauchtverkäufe hat ebay ein Quasi-Monopol. Man kommt einfach nicht dran vorbei.

Wobei... für ca. 90% des Ärgers ist ebay ja gar nicht verantwortlich. Wenn z.B. der Verkäufer minderwertige Ware liefert oder einfach zu spät, dann trifft ebay keine Schuld. Das hätte einem genau so bei einer Anzeige in einem Fachmagazin passieren können. Allenfalls die "lange Leine", mit der Powerseller von ebay bevorzugt behandelt werden ist zu kritisieren. Aber daran wird sich wohl nie etwas ändern, denn das sind dummerweise die User, die ebay die meiste Kohle einbringen.

CU
Olaf

peterson normalo_04 „der ebay hammer“
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Fakt ist:
Du hast ein Teil bei einem gewerblichen Händler gekauft.
Dieser ist, egal welche Versandmethode er wählt, für die Lieferung verantwortlich.
Das heißt: Du hast ein Recht auf Ware bzw. Wiedergutmachung.

Sollte der Händler die Ware nicht nochmals vorrätig haben, kann er Dir auch die finanziellen Ausgaben erstatten.

Was der Händler will?
Einen Eidesstattliche Versicherung? Damit unterstellt er Dir Warenkreditbetrug.
Kannst Du ihm schicken, wenn Du möchtest auf dessen Kosten.

Einen Nachforschungsantrag bei einer Warensendung kann der eh vergessen.

Und wenn Du Rechtsmittel brauchst, bitte schön.

http://www.internetrecht-rostock.de/vorkasse-keine-lieferung.htm

normalo_04 peterson „alles zu lesen ist lästig“
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ich weiß, dass es viel text war, aber ich wollte nichts verheimlichen. beim (hoffentlich nicht) nächsten mal werde ich drauf achten. trotzdem vielen dank für deinen link. ich werde wegen den 8 € nicht groß was machen, weil der vk ja auch das geld erstatten will. ich habe eben bedenken gehabt, eine versicherung an eides statt, mit einfacher post zu versenden. muss ich das eigentlich? ich denke so ein schreiben ist schon ein wichtiges dokument.
hätte der händler einfach geschrieben, dass der artikel leider ausverkauft ist, wäre alles ok gewesen, aber so fühle ich mich von dem und von ebey ziemlich verar........
gruß
normalo

Barry2 normalo_04 „der ebay hammer“
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Es geht hier nicht um die 8 € . Er will die Post berügen. Denn eine nachforschung für Packete geht erst nach einem längerem Zeitraum glaube nach 3 Monaten. Ein Packet ist bis 500 € versichert und da will er ran.

normalo_04 Barry2 „Es geht hier nicht um die 8 € . Er will die Post berügen. Denn eine...“
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ups, er hat mir geschrieben, dass er einen nachforschungsantrag gestellt hat und ich demnächst befragt werde. das war vor fast 2 wochen. bis heute hat mich niemand befragt. und wenn dem so ist und die post nach fragt, wozu braucht er denn die eidesstattliche versicherung für die post von mir?

Paracelsus1 Barry2 „Es geht hier nicht um die 8 € . Er will die Post berügen. Denn eine...“
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Käse ist in letzter Zeit sehr teuer geworden!
Gibst Du Rabatt?

Diem perdidi.

normalo_04 Paracelsus1 „Käse ist in letzter Zeit sehr teuer geworden! Gibst Du Rabatt? Diem perdidi. “
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selten so gelacht

Borlander Barry2 „Es geht hier nicht um die 8 € . Er will die Post berügen. Denn eine...“
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Wo ist denn da die Logik?
Zuerst einmal hätter man das ganze dann überhaupt per Paket versenden müssen, was hier schonmal nicht der Fall war. Dann müsste das Paket auch noch verloren gehen (was man von außen schonmal denkbar schlecht beeinflussen kann) und der Empfänger sollte vielleicht nicht gerade im Glauben sein, daß der Wert des Inhaltes bei 5€ liegt (mehr als den tatsächlichen Verlust würde die Post nicht zahlen).

Fazit: Einen versuchen Postbetrug können wir mit an sicherheit grenzender WKeit ausschließen.

normalo_04 Borlander „Wo ist denn da die Logik? Zuerst einmal hätter man das ganze dann überhaupt...“
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das glaube ich auch.
wenn jemand sowas vor hat, denn geht das doch nur, wenn der empfänger mit spielt, denke ich. und da mach ich schon mal nicht mit.
ich glaube nach wie vor, dass er keine ware mehr hatte und sich so raus winden wollte.
hat ja für ihn auch geklappi. die ebay gebühren werden ihm erstattet und er steht als herr saubermann da.
aber so ist das nun mal.dem kleinen hackt man die hand ab und dem großen schuft schneidet man die fingernägel.
gruß
normalo

J77A66 normalo_04 „das glaube ich auch. wenn jemand sowas vor hat, denn geht das doch nur, wenn der...“
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Ein einfacher Transportverlust bei dem der Händler sich seinen Ausfall per eidesstattliche Erklärung zurückholt und bietet Dir Aufgrund fehlender Warenbestände eine Gutschrift, was nichts mir "raus winden" zu tun hat, denn das läuft auch zwischen Hersteller und Einzelhandel so. Und die Ebayprovision will er per "nichtbezahlter Artikel" zurückholen. Demnach hat der Verkäufer und Ebay selbst sich an normale Richtlinien gehalten und nicht wie Du glaubst den Verkäufer bevorzugt.
Nur weil Du etwas bestellt/bezahlt hast, hast Du nicht zwingen ein Recht auf die Ware (auch wenn noch Waren-/ Restbestände vorhanden sind - soweit ich weiß).
Also warum fühlst Du dich so benachteiligt?

Schluckauf normalo_04 „der ebay hammer“
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Täusche ich mich oder habe ich irgendwo in diesem elendlangen Thread etwas von einer Sendungsverfolgungsnummer (Also Paketnummer zur Sendungsverfolgung) gelesen? Dann lässt sich doch ganz einfach feststellen ob es das Paket / Päckchen gab oder nicht. Wenn es das gab sind die Anschuldigungen gegenüber dem VK absolut haltlos.

Das Verhalten des VKs wäre dann imho absolut korrekt und kulant. Die Forderung einer eidesstattlichen Versicherung auch verständlich. Ohne dem TE böses Tun unterstellen zu wollen kann der VK doch auch damit rechnen das die Ware angekommen ist, und der Käufer nur behauptet nichts erhalten zu haben. Weiterhin hat der Verkäfer das Recht zu Verlangen das der TE dem Verkäufer mit Unterschrift, also per Briefpost, den Verlust der Sendung anzeigt. Emails und Faxe sind nicht rechtswirksam!

Und was bitte soll Ebay in der Angelegenheit machen? Der TE meldet an Ebay das er keine Ware erhalten hat, der VK wiederrum meldet das er die Ware versendet hat, aber bereit ist die Auslagen (einschliesslich Briefporto für die eidestattliche Erklärung) zu übernehmen sobald er die Erklärung hat. Das schaut doch sehr nach einer Einigung aus. Soll Ebay eine Münze werfen um den "Schurken" auszumachen!? Das kann ja wohl Niemand ernsthaft verlangen.

Mit der Paketnummer kann übrigens recht einfach und schnell festgestellt werden ob, und wem das Paket zugestellt wurde. Ich habe da vor wenigen Wochen selbst leidvolle Erfahrung gemacht. Habe bei einem seriösen und bekannten Versandhandel (ohne Ebay) Ware geordert. Laut DHL wurde das Paket einem Nachbarn zugestellt. DHL kann das auch mit der Unterschrift des Nachbarn belegen. Nur hat dieser Nachbar dummerweise Alzheimer und kann sich nicht erinnern das Paket angenommen zu haben. Der Versender hat ebenfalls einen Nachforschungsantrag gestellt. Ich wurde dazu bislang aber nicht von der Post befragt. Laut OLG Düsseldorf mit Urteil vom 14.03.07 unter dem Aktenzeichen 18 U 163/06 haftet in solchen Fällen, wenn ein Paket ersatzweise einem Nachbarn ausgehändigt wurde, der Transporteur. Also alle Aufregung umsonst.

normalo_04 Schluckauf „Täusche ich mich oder habe ich irgendwo in diesem elendlangen Thread etwas von...“
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stimmt, eine solche paketverfolgungsnummer hat der vk mir mitgeteilt.
wenn ich die eingebe, kommt der hinweis, dass die nummer 11 stellen haben muss.
die nummer ist also falsch.sie hat bloß 7 stellen. inzwischen hat der vk an meine bewertung den zusatz angebracht: geld zurück. was wollen sie mehr? brieffreundschaft?
nur mal nebenbei bemerkt hat der verkäufer das geld NICHT zurück gezahlt.
was ich ebay ankreide ist, dass der vk schreibt, dass wir uns geeinigt haben undich an ebay antworte, dass das nicht der fall ist. daraufhin schliesst ebay den fall mit den worten, die parteien haben sich geeinigt.
gruß
normalo