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Berufs-wahl.de und kein Ende

|dukat| / 23 Antworten / Baumansicht Nickles

Nach IQ.Fight und Lebenserwartung.de gibts jetzt berufs-wahl.de.
Die beiden anderen Seiten werden wohl dichtgemacht, zumindest kann man sich nicht mehr anmelden. Naja, dafür gibts ja jetzt das neue Standbein mit berufs-wahl.de.

http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/21/berufs-wahlde-weiteres-projekt-der-vitaactive-ltd/

Zumindest hatte ich am 29.03 schon die erste Zahlungsaufforderung im Postkasten. Huch! Da hat man mich wohl eiskalt als Mann, ähh, Frau identifiziert:



>>ZAHLUNGSAUFFORDERUNG

Sehr geehrte/r Herr / Frau Lisa Müller,

vielen Dank für Ihre Teilnahme (IP: 87.169.95.217) Ende Januar 2007 bei www.Berufs-Wahl.de!
Wir erlauben uns daher, Ihnen für die Bereitstellung unserer Dienstleistung unser Entgelt in Rechnung
zu stellen:

Kundennummer: BW-19829
Rechnungsnummer: RE01-109809


Bereitstellung Online-Berufswahl-Test - 59,00 Euro
-----------------------------------------------------


Sollten Sie bisher den Berufs-Wahl-Test noch nicht abgeschlossen haben, oder wollen Sie noch einmal Ihr
Analyse aufrufen, so haben Sie hierzu noch bis zum 31.12.2008 die Möglichkeit.

Hier noch einmal der Mitgliedszugang für unseren Test:
http://www.berufs-wahl.de/?ac=v&i=19829&s=9MmIpcDFaKfA

Wir weisen Sie darauf hin, dass sämtliche Forderungen der VitaActive LTD. auf die Online Service LTD. durch Abtretung übergegangen sind.

Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag unter Angabe des unten angegebenen Verwendungszweckes bis zum
09.04.2007 auf unsere nachstehend aufgeführte Bankverbindung. Beachten Sie, dass nicht zuzuordnende
Zahlungen oder Teilleistungen keine schuldbefreiende Wirkung haben.

Inhaber: Online Service LTD
Konto: 6201504250
BLZ: 501 900 00
Frankfurter Volksbank eG
IBAN: DE53 5019 0000 6201 5042 50
BIC: FFVBDEFFXXX
Verwendungszweck: 01-BAVSAV-109809-NCKNCW-10

Sollten Sie Fragen zu dieser Rechnung oder unserem Dienstleistungsangebot haben, stehen wir Ihnen unter
+49-180-5512050-5 ( 12 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz ) oder info@berufs-wahl.de zur Verfügung.

Im Anhang finden Sie die Rechnung im Originalformat auf unserem Briefpapier.
Der Anhang ist virenfrei. Sie benötigen den Adobe Acrobat Reader, um sich die Rechnung anschauen zu können.
Diesen können Sie hier downloaden:
http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Berufs-Wahl.de - Team

*************************************************************
Supportanfragen senden Sie bitte an info@berufs-wahl.de
Telefonischen Support erhalten sie unter +49-180-5512050-5*
* = 9:00 bis 20:00 Uhr (Montag - Samstag). ( 12 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz )

Wenn Sie gemäß § 14 UStG eine Rechnung mit ausgewiesener MWSt wünschen,
schreiben Sie bitte eine E-Mail an mwst@berufs-wahl.de - mit Angabe Ihrer Rechnungsnummer.
*************************************************************

[ Registered Office: Cavella Park, Aldermaston Reading Berkshire, RG7 8NN, United Kingdom ]
[ Hauptverwaltung: Registered in England and Wales, No. 06054521 - Director: Robert Adamca ]
[ Steuernummer: beantragt ]

Pumbo |dukat| „Berufs-wahl.de und kein Ende“
Optionen

Hier ein Link zur Seite der Verbraucherschutzzentrale Bayern
http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ117368308529611/link303142A.html

Da kann man sich 3 versch. Versionen Widerspruchsschreiben herunterladen.
1. "Ungenutztes Angebot"
2. "Kein Vetragsabschluß"
3. "Minderjährige"

Die Schreiben sind von Profis formuliert und dürften keine Wünsche offenlassen. Enstpr. um die eigenen Angaben ergänzen, unterschreiben und dann !!hinfaxen!! weg. gerichtsverwertbarem Sendebeleg.(mail ist diesbez. leider Kacke!)

GarfTermy Pumbo „Und hier gibt's die Hilfe dazu (wie schon gepostet)“
Optionen

"...gerichtsverwertbarem Sendebeleg..."

@pumbo

ein faxsendebericht ist in deutschland KEIN zugangsbeweis. geeignet dafür: einschreiben/rückschein - im zweifel ist das die sicherste methode.

ich würde auf die zahlungsaufforderung nicht reagieren und den mahnbescheid abwarten... falls der je kommen sollte.

;-)

Loopi© GarfTermy „ ...gerichtsverwertbarem Sendebeleg... @pumbo ein faxsendebericht ist in...“
Optionen

Eben.
Absolut nichts unternehmen. Vollkommen ignorieren.
Wenn der Mahnbescheid kommen sollte, Widerspruch einlegen.
Dann sind die in Zugzwang und sollte es zum Hauptverfahren kommen, tragen die auch
das Prozesskostenrisiko.
Aber dazu wird es nicht kommen.
Die gehen so vor: Jeden Tag steht ein Dummer auf der uns die Rechnung bezahlt.
Vor Geicht werden die jednfalls nicht ziehen.

Eigentlich sollte man dem Inhaber mal jemanden vorbeischicken, den ihm die Fresse poliert.
country-girl Loopi© „ Eben. Absolut nichts unternehmen. Vollkommen ignorieren. Wenn der Mahnbescheid...“
Optionen

hallo!

auch ich habe mich dummerweise bei beruf-wahl.de angemeldet. und vor 2 wochen die rechnung per email erhalten. nun hatte ich ahnungslos eine mail zurückgeschrieben, in der stand, dass ich die rechnung nicht bezahlen werde, da ich den vertrag nicht bewusst abgeschlossen habe, und außerdem nicht eindeutig rüberkam, dass dieser was kosten sollte.
daraufhin habe ich gestern von berufswahl.de die gleiche antwort, wie auch Mr. hanky bekommen:


Vielen Dank für Ihre Anfrage bei unserem Berufs-Wahl.de Support.


Ihre Beanstandung ist bei uns eingegangen. Zur Beantwortung möchten
wir auf die folgenden Punkte hinweisen.

Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer
EMail-Adresse.

Ihre Anmeldung mit anschließender Annahme durch uns unter
gleichzeitiger Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in Textform stellt
einen Vertragsschluss dar. Dabei wurden Sie sowohl vor als auch mit
Vertragsschluss über Ihr Widerrufsrecht informiert. Der Vertragsschluss
über das Internet ist ohne Weiteres möglich und erfolgt bei unserem
Angebot unter Beachtung der Verbraucherschutzvorschriften für den
Fernabsatz. Insbesondere wurden Sie klar und deutlich sowohl in den von Ihnen
als gelesen bestätigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch vor
Anmeldung über den Preis der Dienstleistung informiert.

Ein Widerruf dieses Vertrags ist zum vorliegenden Zeitpunkt leider auch
nicht mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 erlischt das Recht zum
Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst
veranlasst hat. Darauf wurden Sie ebenfalls in hervorgehobener Form
hingewiesen, sowohl in den von Ihnen als gelesen betätigten
Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen bei der Anmeldung als auch erneut
mit der nachgewiesenen Zusendung bei Vertragsschluss.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf dieser Regelung auch
bestehen müssen, um uns vor Missbrauch zu schützen.

Ein wirksamer Widerruf des mit uns geschlossenen Vertrages zur
Bereitstellung einer Online-Dienstleistung ist nicht eingegangen. Daher haben
wir Ihnen den in der Preisangabe ausgewiesenen Betrag inklusive
Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Auf der Anmeldeseite unten, direkt bei der Anmeldeschaltfläche, finden
Sie die Preisangabe. Wir haben Sie in hervorgehobener Form am Ende des
Textes in Fettdruck positioniert. Zusätzlich befindet sich schon über
dem ersten Eingabefeld mittig ein farblich hervorgehobener
Sternchenhinweis ("Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus ! *") , der Sie
zusätzlich zu der Preisangabe leitet (vgl. BGHZ 139, 368). Die
Preisangabe finden Sie auch unter Punkt II. 7 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen.

Angesichts des Umfangs der angebotenen Leistung kann eine solche
Leistung nur gegen Entgelt erfolgen. Schließlich bieten wir Ihnen diese
Leistungen ohne störende Werbung oder Vermarktung Ihrer Daten an. Wir
bitten daher um Verständnis, wenn wir auf die Erbringung der Gegenleistung
bestehen müssen.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in
Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer
Verzugsschäden verpflichtet sind. Wir empfehlen daher die fristgerechte
Zahlung und bedauern, Ihre Einwendung zurückweisen zu müssen.

Unabhängig von dem Entgelt für den Zugang zu unserer
Online-Dienstleistung sind Sie aber weiterhin kostenlos zur Teilnahme an unserem
Gewinnspiel berechtigt, sofern Sie sich nicht schon dafür eingetragen haben
- dafür wünschen wir Ihnen viel Glück!


frage: soll ich jetzt einfach abwarten und nichts mehr machen, oder was? kann mir irgendwas schlimmes passieren, wenn ich die rechnung nicht bezahle?

danke für eine antwort!

Borlander country-girl „hallo! auch ich habe mich dummerweise bei beruf-wahl.de angemeldet. und vor 2...“
Optionen
soll ich jetzt einfach abwarten und nichts mehr machen, oder was? kann mir irgendwas schlimmes passieren, wenn ich die rechnung nicht bezahle?
Siehe meine Antwort unten. So lange Du es nicht versäumst einem evtl. erhaltenem gerichtlichem Mahnbescheid zu wiedersprechen eigentlich nichts. Die Seitenbetreiber trauen sich normalerweise nicht die Forderungen ein zu klagen (die wissen selbst das ihre Forderungen dann nicht haltbar wären)...
country-girl Borlander „ Siehe meine Antwort unten. So lange Du es nicht versäumst einem evtl....“
Optionen

ja ok danke. dann ward ich jetzt einfach ab, und hoffe, dass da nichts nach kommt!

danke!

Pumbo GarfTermy „ ...gerichtsverwertbarem Sendebeleg... @pumbo ein faxsendebericht ist in...“
Optionen

"...ein faxsendebericht ist in deutschland KEIN zugangsbeweis..."
Schon seit Jahren in der gängigen Rechtssprechung überholt. Aber Einschr. mit Rücksch. ist da natürlich die Königsvariante, da ist richtig.

GarfTermy Pumbo „ ...ein faxsendebericht ist in deutschland KEIN zugangsbeweis... Schon seit...“
Optionen

sorry @pumbo

...mir ist kein urteil bekannt, in dem ein faxsendebericht als zugangsbeweis anerkannt wurde. poste doch mal ein aktenzeichen einer letzten instanz dazu!

;-)

Loopi© GarfTermy „sorry @pumbo ...mir ist kein urteil bekannt, in dem ein faxsendebericht als...“
Optionen

So ist es.
Ein Faxsendebericht reicht nicht aus!

Link:
http://www.jura.uni-sb.de/sr/iii1401.htm

BGH , VIII ZR 153 / 93, NJW'95, 665 ff
peterson |dukat| „Berufs-wahl.de und kein Ende“
Optionen

Sollten Sie Fragen zu dieser Rechnung oder unserem Dienstleistungsangebot haben, stehen wir Ihnen unter
+49-180-5512050-5 ( 12 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz ) oder info@berufs-wahl.de zur Verfügung.


Die haben noch nicht gemerkt, daß wir seit Januar 14 Ct haben.

fortuna3 peterson „Und gleich abmahnen lassen“
Optionen

hey,...
ich bin auch darauf reingefallen.( berufs-wahl.de )
Ich habe mir die infos auf den verbraucherrechts seiten angeschaut und der fall is bei mir eindeutig: ICH BIN MINDERJÄHRIG ... grad mal 16 Jahre alt... also ich zahl nich... ich hoffe alle die auch leider den preis am UNTERSTEN SEITENRAND nicht gesehen haben halten durch, bis die aufhören mahnungen zu schreiben.. viel erfolg und teu teu teu...

gruß

Mister Hanky fortuna3 „hey,... ich bin auch darauf reingefallen. berufs-wahl.de Ich habe mir die infos...“
Optionen

Hi!
Ich bin dummerweise auch auf berufs-wahl.de reingefallen. Hab bis zu dem Tag, an dem die mir die Rechnung gemailt haben, keine Ahnung davon gehabt, dass das was kosten soll. Naja, ich hab auf jeden Fall direkt nachdem ich die Mail gelesen hab, ne Anfechtung hingeschrieben von wegen auf Preis nicht deutlich hingewiesen, zu leicht zu übersehen etc. Heute hab ich diese Mail bekommen:

Ihre Anmeldung mit anschließender Annahme durch uns unter gleichzeitiger Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in Textform stellt einen Vertragsschluss dar. Dabei wurden Sie sowohl vor als auch mit Vertragsschluss über Ihr Widerrufsrecht informiert. Der Vertragsschluss über das Internet ist ohne Weiteres möglich und erfolgt bei unserem Angebot unter Beachtung der Verbraucherschutzvorschriften für den Fernabsatz. Insbesondere wurden Sie klar und deutlich sowohl in den von Ihnen als gelesen bestätigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch vor Anmeldung über den Preis der Dienstleistung informiert.

Ein Widerruf dieses Vertrags ist zum vorliegenden Zeitpunkt leider auch nicht mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Darauf wurden Sie ebenfalls in hervorgehobener Form hingewiesen, sowohl in den von Ihnen als gelesen betätigten Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen bei der Anmeldung als auch erneut mit der nachgewiesenen Zusendung bei Vertragsschluss.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf dieser Regelung auch bestehen müssen, um uns vor Missbrauch zu schützen.

Ein wirksamer Widerruf des mit uns geschlossenen Vertrages zur Bereitstellung einer Online-Dienstleistung ist nicht eingegangen. Daher haben wir Ihnen den in der Preisangabe ausgewiesenen Betrag inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Auf der Anmeldeseite unten, direkt bei der Anmeldeschaltfläche, finden Sie die Preisangabe. Wir haben Sie in hervorgehobener Form am Ende des Textes in Fettdruck positioniert. Zusätzlich befindet sich schon über dem ersten Eingabefeld mittig ein farblich hervorgehobener Sternchenhinweis ("Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus ! *") , der Sie zusätzlich zu der Preisangabe leitet (vgl. BGHZ 139, 368). Die Preisangabe finden Sie auch unter Punkt II. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen.

Angesichts des Umfangs der angebotenen Leistung kann eine solche Leistung nur gegen Entgelt erfolgen. Schließlich bieten wir Ihnen diese Leistungen ohne störende Werbung oder Vermarktung Ihrer Daten an. Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir auf die Erbringung der Gegenleistung bestehen müssen.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet sind. Wir empfehlen daher die fristgerechte Zahlung und bedauern, Ihre Einwendung zurückweisen zu müssen.

Unabhängig von dem Entgelt für den Zugang zu unserer Online-Dienstleistung sind Sie aber weiterhin kostenlos zur Teilnahme an unserem Gewinnspiel berechtigt, sofern Sie sich nicht schon dafür eingetragen haben - dafür wünschen wir Ihnen viel Glück!

Ich weiß zwar, dass alle immer sagen, die wollen einen nur einschüchtern und so, aber bei mir schaffen die das auch. Da steht der Preis ja nicht nur in den AGB, sondern auch fett gedruckt (aber trotzdem klein) unter der Anmeldung. Was ratet ihr mir jetzt zu tun? Abwarten? Kommen da noch Mahnungen? Und falls noch was kommt: Unbedingt per Post oder wie?
Bitte helft mir!

burhan Mister Hanky „Hi! Ich bin dummerweise auch auf berufs-wahl.de reingefallen. Hab bis zu dem...“
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Lass die dich doch verklagen.

Es ist natürlich absoluter Schwachsinn, überhaupt auf irgendeine Mail von denen zu reagieren.

Damit hast Du es nur noch schlimmer gemacht. Warum müßt ihr eigentlich alle immer so schlau tun?
Ignoriert doch einfach diese Betrüger.
Wenn ich heute Post bekomme, ich solle für was zahlen wo ich vor x-Wochen mal hingesurft bin,
evt, über einen Link hingelockt, da kann ich mich sowieso nicht mehr dran erinnern.
Also ignoriere ich das solange, bis der Mahnbescheid oder die Vorladung kommt.

Aber nein, da gibt es genug Deppen, die müssen auf die Mail antworten und geraten so in die Falle.
Die haben schon ganz Recht: Jeden Tag steht ein dummer auf!

Borlander Mister Hanky „Hi! Ich bin dummerweise auch auf berufs-wahl.de reingefallen. Hab bis zu dem...“
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Da steht der Preis ja nicht nur in den AGB, sondern auch fett gedruckt (aber trotzdem klein) unter der Anmeldung.
Das dürfte allerdings kaum der Preisauszeichnungsverordnung genügen, diese Meinung wird auch von den Verbraucherschützern geteilt...

Ein paar Links zum Thema:
http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-internet-vertragsfallen/
Bewertung eines Anwaltes

Abwarten?
Wirklich handeln muß man nur falls ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte, wenn man dem nicht innerhalb von 14 Tagen wiedersprichst hat der Antragsteller einen vollstreckbaren Titel in der Hand und dann kommt irgendwann der Gerichtsvollzieher vorbei...


Gruß
Borlander
Clausi87 Borlander „ Das dürfte allerdings kaum der Preisauszeichnungsverordnung genügen, diese...“
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Hi, auch ich bin darauf reingefallen
Ich habe es genauso gemacht wie Country-Girl
Allerdings habe ich nie eine Adresse oder Namen hinterlassen.
Mein großes Problem: Ich habe mich von meinem PC in der Arbeit aus angemeldet!!!! Durch die IP-Adress können Sie ja meinen Standort rausbekommen. Kann es sein dass meine Arbeit da dann was mitbekommt?..Dass Briefe oder ähnliches kommen?
Ansonsten hätten die sowieso keine Daten von mir! Normal reagiere ich auf soetwas nicht, allerding mach ich mir eben Gedanken, dass meine Arbeit etwas mitbekommt...
Bitte helft mir!!!

Borlander Clausi87 „Hi, auch ich bin darauf reingefallen Ich habe es genauso gemacht wie...“
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Allerdings habe ich nie eine Adressebild oder Namen hinterlassen.
Wie schauts mit eMail-Adresse aus? Die schicken ja typischerweis erstmal massenhaft eMails raus um die Leute durch einschüchterung zur Zahlung zu bewegen...

Ich habe mich von meinem PC in der Arbeit aus angemeldet!!!! Durch die IP-Adress können Sie ja meinen Standort rausbekommen.
Der Standort eine IP lässt sich nicht so genau und zuverlässig ermitteln, daß man einen Brief zustellen könnte (zumindest nicht ohne die Mithilfe des Providers und die werden sich hüten bei sowas mit zu machen. Dürften sie auch gar nicht)...


Gruß
Borlander
Clausi87 Borlander „ Wie schauts mit eMail-Adresse aus? Die schicken ja typischerweis erstmal...“
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E-Mail Adresse schon und leider auch mit vor-und nachname in der Adresse. Hab ja auch auf diese schon die ersten 2 Nachrichten von denen bekommen. Erst eine Zahlungsaufforderung. Dieser hab ich widersprochen, dann kam das selbe wie bei den anderen (siehe oben).

Ansonsten ist nichts mehr passiert (ist aber auch erst 3 Tage her). Werd auch nicht mehr antworten. Meine Adresse haben sie sowieso nicht. Ich hatte nur schiss zwecks der IP von der Arbeit.

Vielen Dank für deine Antwort.. falls ich noch Probleme hab meld ich mich bestimmt nochmal:-)

Danke, liebe Grüße Cl

RW1 Clausi87 „E-Mail Adresse schon und leider auch mit vor-und nachname in der Adresse. Hab ja...“
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@Clausi87: Also richtig Ärger bekommst Du wahrscheinlich nicht. Erst wenn es zu einem wie oben beschriebenen Szenario kommt (Mahnbescheid) könnte es etwas kribbelig werden auch am Arbeitsplatz. Denn ich nehme mal an es ist Euch per Weisung oder Arbeitsvertrag untersagt am Arbeitsrechner privat zu surfen, oder? Auf der anderen Seite ist es vielleicht auch Dein Glück. Denn falls die wirklich per IP Adresse raus bekämen wer sie angesurft hat, würde ihnen ja nur die Firmenadresse bekannt werden. Und ich bezweifele stark dass diese Halsabschneider sich auf eine juristische Auseinandersetzung mit einer Firma einlassen.

flammel RW1 „@Clausi87: Also richtig Ärger bekommst Du wahrscheinlich nicht. Erst wenn es zu...“
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Hallöle!
Bin auch drauf reingefallen. Bin aber nicht Minderjährig. Und Heute hab ich einen Mahnbescheid bekommen!!!??? ...und nun??????????

Borlander flammel „Hallöle! Bin auch drauf reingefallen. Bin aber nicht Minderjährig. Und Heute...“
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Wurde doch bereits aufgeführt, was bei einem Mahnbescheid zu tun ist...

flammel Borlander „Wurde doch bereits aufgeführt, was bei einem Mahnbescheid zu tun ist...“
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Oh.. Ja stimmt! Sorry...

country-girl flammel „Oh.. Ja stimmt! Sorry...“
Optionen

hallo!
ich hab ja weiter oben schon mal gepostet. und bis grad eben dacht ich die sache wäre vergessen.. nunja, diese nette mail fand ich heut in meinem email -fach:

ZAHLUNGSERINNERUNG

Sehr geehrte/r Herr/Frau XXXXX,

bei der Durchsicht unserer Unterlagen haben wir festgestellt, dass
unsere Rechnung RE01-104256
vom 29.03.2007 noch nicht ausgeglichen ist. Wenn Sie dies lediglich
Übersehen haben, dann
empfiehlt es sich besonders die Erläuterungen unter den
Forderungsposten zu lesen.


Bereitstellung Online-Berufswahl-Test 59,00 Euro
---------------------------------------------------------------
Zahlungsbetrag 59,00 Euro
(Ohne Abzug sofort zahlbar)


Zur Erläuterung:
Beachten Sie bitte die von Ihnen akzeptierten AGB. Dort heißt es: "Der
Nutzer ist zur Entrichtung des
einmaligen Nutzungsentgelts von 59 Euro verpflichtet. Die
Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten.
Das Nutzungsentgelt ist vorbehaltlich des Widerrufsrechts des Nutzers
unter Abbedingung von §614, BGB,
sofort mit Vertragsschluss fällig. Über diesen Betrag wird dem Nutzer
eine Rechnung zugesandt."
Mit Zugang dieser Mahnung befinden Sie sich gem. §§ 286ff. BGB im
Verzug. Uns steht nunmehr die Erhebung
der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im
Mahnverfahren zu. Sollten Sie die
oben genannte Forderung nicht bis zum 20.06.2007 begleichen, sind Sie
daher auch zur
Zahlung der Verzugskosten verpflichtet. Haben Sie bitte Verständnis
dafür, dass wir auch
betriebswirtschaftlich rationell handeln müssen.

Sollte also kein Zahlungseingang auf dem u.g. Konto unter Angabe des
Verwendungszwecks
( 01-BALTHF-104256-ZEDPCW-1 ) zu verbuchen sein, dann werden
wir die Forderung schlechterdings einem Inkasso-/Rechtsanwaltsbüro zum
Einzug übermitteln.

Unsere Bankverbindung:
Inhaber: Online Service LTD
Konto: 152765
BLZ: 50061741
Raiffeisenbank eG
IBAN: DE92 5006 1741 0000 1527 65
BIC: GENODE51OBU

Dies wird dann aller Voraussicht nach mit Mehrkosten für Sie verbunden
sein, über die wir dann nicht mehr
verfügen können. Wir legen Ihnen daher in Ihrem wohlverstandenen
Eigeninteresse nahe, kurzfristig zu handeln !

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter per E-Mail unter
mahnung@berufs-wahl.de oder telefonisch unter +49-180-5512050-5 ( 14
Cent / Minute aus dem dt. Festnetz ) zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Berufs-Wahl.de - Team




und was mach ich nun? ich bin übrigens noch minderjährig.

liebe grüße, country-girl

Borlander country-girl „hallo! ich hab ja weiter oben schon mal gepostet. und bis grad eben dacht ich...“
Optionen
und was mach ich nun?
Auf keinen Fall einschüchtern lassen!

ich bin übrigens noch minderjährig.
Der User Pumbo hatte ganz oben bereits einen Link zu Musterbriefen der Verbraucherzentrale Bayern verlinkt, da ist auch speziell einer für den Fall dabei, das die Teilnehmer minderjährig waren zum Zeitpunkt der Teilnahme. Ohne Zustimmung der Eltern kann dann nämlich gar kein Vertrag zu stande kommen...

Gruß
Borlander