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Vemutlich ist meine Frage im falschen Forum, dann bitte

Conqueror / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

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Hintergrund: Meine Tochter 9 Jahre hat in meiner ungewollten Abwesenheit (Krankenhausaufenthalt) einen ABO-Vertrag mit gefälschtem Geburtstagdaten abgeschlossen. D.h. hätte der PC von mir noch rechtzeitig heruntergefahren werden können, hätte es das Problem vermutlich erst gar nicht gestellt. Der Betrag 7,50€ multipliziert mit 12 Monaten zahlbar im voraus.
Meine Frage: Sind solche Verträge generell "rechtskräftig", oder würde die Firma eh lange Nasen bekommen vor Gericht, wenn ich es darauf ankommen lassen würde ????

Zitat:
Erklärung zur Rechnung:

Auf dieser Internetseite haben Sie durch das explizite Setzen eines Hakens unsere Teilnahmebedingungen akzeptiert. Aus diesen geht hervor, dass Sie ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen, wenn nicht innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen ein Widerruf erfolgt. Auf dieses Widerrufsrecht gem. § 312 d BGB haben wir Sie ausdrücklich hingewiesen.
Damit ist Ihr www.songXXXXX-XXXXX.com -Zugang in ein kostenpflichtiges Abonnement übergegangen. Das Nutzungsentgelt ist 12 Monate im Voraus zu entrichten, dies ist auch unseren Teilnahmebedingungen zu entnehmen.

Als Gegenwert erhalten Sie die Nutzungsrechte der Inhalte von www.songXXXXX-XXXXX.com für 12 Monate. Um ausschließen zu können, dass sich eine dritte Person mit Ihren Daten anmeldet, haben wir diverse Sicherheits-Checks eingebaut. Dies sind eindeutige Beweise, die wir im Streitfall nutzen werden.

Als letzte Sicherheitsinstanz wurde die bei der Anmeldung übermittelte IP-Adresse gespeichert. Diese lautet: XX.XXX.XX.XXX. Im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung ist es den Strafverfolgungsbehörden anhand der IP-Adresse möglich, den PC zu identifizieren, der zum Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.

Es wurde folgendes Geburtsdatum angegeben: XX.XX.XXXX. Sollte sich bei einer weiteren Überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen.
In diesem Fall hätte sich eine ggf. minderjährige Person eine Leistung erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige vor und werden dementsprechend alle anfallenden Kosten und Auslagen gegen Sie geltend machen.

Hinweis: Sollten Sie mit absoluter Sicherheit von sich behaupten können, dass Sie Ihre Daten niemals auf www.songXXXXX-XXXXX.com eingetragen haben, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit (vorzugsweise wenden Sie sich hierfür an: kunden@songtexte-heute.com). Ihre Rechnung wird in diesem Fall als hinfällig betrachtet, jedoch eine Strafanzeige gegen Unbekannt mit Hilfe der übermittelten IP-Adresse erstattet.

Bitte beachten Sie unbedingt: Sollte sich im Laufe der strafrechtlichen Ermittlungen herausstellen, dass doch Sie der Nutzer der gespeicherten IP-Adresse XX.XXX.XX.XXX waren, so haben Sie mit erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Zudem werden wir in einem solchen Fall selbstverständlich weiterhin auf den Ausgleich unserer Forderung bestehen.

Ich weiß dass keiner eine Rechtsauskunft geben kann, aber können Firmen rechtsgültige Verträge mit 9-jährigen Kindern abschließen, denen es so leicht gemacht wird.

rill Conqueror „Vemutlich ist meine Frage im falschen Forum, dann bitte“
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Reden wir doch Klartext, es geht um das Trio Gebr. Schmidtlein - "Rechts-"Anwalt Tank ... das Thema www.***-heute.de wurde und wird an unzähligen Stellen im Internet abgehandelt. Es dürfte leicht sein, über Suchmaschinen diese Stellen zu finden und für sich entsprechende Verhaltensregeln abzuleiten, auch hier auf diesem Brett wurde die Frage erst kürzlich wieder gestellt und es gibt entsprechende Antworten.

Entweder Du machst absolut gar nichts, keinerlei Reaktion (E-Mails, Schriftverkehr usw. aber aufheben) oder Du gehst wie hier beschrieben vor. Auf jeden Fall mußt Du aber innerhalb der angegebenen Frist reagieren, falls dieses Trio es wagen sollte, Dir einen gerichtlichen Mahnbescheid zukommen zu lassen ... dann einfach formal ohne jede Begründung widersprechen. Das Trio Schmidtlein/Tank dürfte mittlerweile so "bekannt" sein, daß ich mir nicht vorstellen kann, daß die bei Gericht Mahnbescheide beantragen können.

Also ganz gelassen den Feiertagen entgegensehen ...


rill

Conqueror rill „Berüchtigtes Trio Schmidtlein/Tank“
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Besten Dank nochmal

GarfTermy Conqueror „Vemutlich ist meine Frage im falschen Forum, dann bitte“
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dies ist keine rechtsberatung... aber...

"...Meine Tochter 9 Jahre hat in meiner ungewollten Abwesenheit (Krankenhausaufenthalt) einen ABO-Vertrag mit gefälschtem Geburtstagdaten abgeschlossen...."

gefälscht oder nicht spielt keine rolle. deine tochter ist mit 9 jahren nicht geschäftsfähig, kann also keine - ich betone - KEINE verträge abschließen.

außerdem ist die tochter mit 9 strafunmündig.

fazit?

ich an deiner stelle würde gar nichts unternehmen, auch jede post würde ich ignorieren.

handlungsbedarf entsteht erst, wenn ein mahnbescheid ins haus kommen sollte - dann brauchst du einen anwalt.

;-)

Borlander GarfTermy „dies ist keine rechtsberatung... aber... ...Meine Tochter 9 Jahre hat in meiner...“
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handlungsbedarf entsteht erst, wenn ein mahnbescheid ins haus kommen sollte - dann brauchst du einen anwalt.Seit wann benötigt man einen Anwalt um einem Mahnbescheid zu wiedersprechen?

Gruß
Borlander
GarfTermy Borlander „Seit wann benötigt man einen Anwalt um einem Mahnbescheid zu wiedersprechen?...“
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wer fragen dieser art hier im forum stellt ist MIT besser dran als OHNE.

nötig ist das nicht. nur angeraten.

frohes fest!

;-)