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Ob man bei lebens...de noch von reinfallen sprechen kann?

ganzgenau / 18 Antworten / Baumansicht Nickles

Von der Dateneingabeseite VOR dem Test.


* Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse xxx.xx.xx.xxx bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse sind Sie über Ihren Provider: pD9500C9D.dip0.t-ipconnect.de identifizierbar. Durch Betätigung des Button "Jetzt Anmelden" beauftrage ich Lebenserwartung.de, mich für die Teilnahme am Lebenserwartungstest sowie für das Lebenserwartungs.de-Gewinnspiel zu registrieren.
Der einmalige Preis für die Teilnahme beträgt 30 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertssteuer.


Und die Mehrwertssteuer wird es auch nicht richten.

Borlander ganzgenau „Ob man bei lebens...de noch von reinfallen sprechen kann?“
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http://www.nickles.de/user/images/81978//lebenserwartung.de_am_2006-12-13__001.jpg
Der Sendebutton ist "praktischerweise" genau so plaziert, daß man bei 1280*1024 (die Auflösung mit der dank LCD-Bildschirmen aktuell der großteil der Nutzer unterwegs ist. Bei mir ist der nur halb sichtbar weil ich wg. 4:3/CRT nur 960 Pixel Bildschirmhöhe habe) nicht scrollen muß, der Preis wird allerdings erst sichtbar nachdem man bis ans Seitenende gescrollt ist!
Wer mich kennt weiß es bereits: Ich glaube generell nicht an Zufälle...

Also für mich sicht eine deutliche Preisauszeichnung irgendwie anders aus, oder willst Du ernsthaft das Gegenteil behaupten? Mußt Du beim Fleischer unter den Tresen kriechen um zu sehen was die Wurst kostet? ;-)

Gruß
Borlander

audax31 Borlander „http://www.nickles.de/user/images/81978//lebenserwartung.de_am_2006-12-13__001.j...“
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Ob man bei lebens...de noch von reinfallen sprechen kann, kann man m.e. nicht, da die AGB, wenn man bis zum Ende liest, der Preis genannt wird, Genauso ist es beim IQ-Test, s. Forum. Selbst die Verbraucherzentralen haben darauf hingewiesen, auch in den verschiedenen Ratgebersendungen des Fernsehens.

Also für mich sicht eine deutliche Preisauszeichnung irgendwie anders aus, für mich auch. Beim Fleischer kaufst Du doch die Wurst auch nicht im Sack, sondern fragst nach dem Preis.
Inzwischen sollte jeder gemerkt haben, das es nichts umsonst gibt.

Babarossa audax31 „Ob man bei lebens...de noch von reinfallen sprechen kann, kann man m.e. nicht,...“
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Da fällt mir mein Lieblingsspruch zu solchen Themen ein:
0€uro bedeutet 0 Leistung
Also bei KOSENLOS immer zweimal hinschauen und besonders wenn man Name ,Adresse usw. angibt

Babrossa

ganzgenau Borlander „http://www.nickles.de/user/images/81978//lebenserwartung.de_am_2006-12-13__001.j...“
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daß eine AGB NIE auf eine Bildschirmseite paßt.
Und jeder, der schon mal mit Windows zu tun hat, wird erkennen, daß es noch weitergeht.
Ein eineindeutiges Zeichen dafür ist der Scrollbalken auf der rechten Seite.

Der Vergleich mit dem Fleischer ist unsinnig. Dort schließt Du einen Vertrag sozusagen per Handschlag ab, also Du unterschreibst nix.

Hier unterschreibst Du, indem Du die AGB akzeptierst. Genauso ist das bei Deiner Bank. Man wird Dir immer einen Haufen zu lesen vorlegen, wenn Du dort Leistungen in Ansprúch nimmst.
Und die mußt Du lesen, sonst jubeln die Dir auch noch weitere Verträge unter.
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Ich bin weder für den Reingefallenen noch für den Anbieter, aber zum Glück wird noch nicht alles in Deutschland vorgeschrieben, auch wenn man sich bald erst Zigaretten kaufen kann, wenn man 18 ist.


Aber vielleicht sollte man noch ein Blaulicht dranmachen.
;)

Borlander ganzgenau „Es ist nun mal generell so.............“
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daß eine AGB NIE auf eine Bildschirmseite paßt.
Dir ist aber schon klar, daß es nicht ausreicht irgendwo in den AGBs einen Preis zu verstecken?
Stichwort "Preisauszeichnung", siehe dazu z.B. IHK-Frankfurt,
Zitat: "Alle Preise, die angegeben werden, müssen den entsprechenden Waren oder Dienstleistungen eindeutig zugeordnet werden können. Sie müssen leicht erkennbar und deutlich lesbar sein." Weiteres Stichwort: "überraschende Klauseln", so einfach unterjubel ist damit nämlich unterbunden (was natürlich nicht heißt, daß man die AGBs nicht trotzdem aufmerksam lesen sollte)...

Der Vergleich mit dem Fleischer ist unsinnig. Dort schließt Du einen Vertrag sozusagen per Handschlag ab, also Du unterschreibst nix.Ich gebe zu, daß das Beispiel sicher nicht ganz glücklich gewählt ist, aber eher weil beim Fleischer von vorn herein klar ist das die Sachen was kosten...

Ich bin weder für den Reingefallenen noch für den Anbieter
Ich ebenfalls nicht, trotzsem wundere ich mich darüber daß Du ein solches "Geschäftsmodell" scheinbar für korrekt hälst ;-\

aber zum Glück wird noch nicht alles in Deutschland vorgeschrieben
Wie bereits oben geschrieben - es gibt hier regelungen die den Verbraucher schützen, oder zumindest sollen. Ist natürlich kein Schutz dagegen, daß sich hier immer noch genügend Leute einschüchtern lassen und trotzdem zahlen...
ganzgenau Borlander „ Dir ist aber schon klar, daß es nicht ausreicht irgendwo in den AGBs einen...“
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in meinen Augen ist das durch den Fettdruck klar und deutlich hervorgehoben.

Allerdings wirst Du nicht abstreiten können, daß man gerne dazu neigt, die AGB durch Tastenklick anzuerkennen ohne sie zu lesen.

Oder hast Du beim Installieren eines Programmes schon mal die EULA gelesen?

Und ob das in diesem Falle sichtbar genug ist, kann ein Richter entscheiden.

Ich halte solche Geschäftsmodelle weder für gut noch für schlecht. Es interessiert mich nicht.
Da sollen sich andere Leute mit auseinandersetzen.
Ich erlaube mir auch keine Anmaßung über Prostitution zu urteilen.

Wenn das Geschäftsmodell nicht rechtens ist, dann muß der Staat dafür sorgen, daß das verschwindet.

i.mer ganzgenau „Sicher hast Du mit Deinen Angaben Recht, aber.......“
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Beim installieren einer Software gebe ich je kein Name un auch keine Adresse oder gar Bankverbindung ein. Auch meine Freemails laufen auf Max Musterherr oder Maria Pfiffig ;)

REPI ganzgenau „Ob man bei lebens...de noch von reinfallen sprechen kann?“
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Naja, wie kommen sie nun über die IP an einen ran, wenn man z.B. falsche Daten und Bankverbindung angibt, denn lt. Gesetzeslage, darf der Provider die Adresse zur ermittelten IP nur bei gerichtlichen Ermittelungen preisgeben.

SvennyPen REPI „Naja, wie kommen sie nun über die IP an einen ran, wenn man z.B. falsche Daten...“
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Sagen wir mal so - ich kenne jemanden der hat den Test schon zig mal gemacht um die zu ärgern und denen sogar noch böse eMails geschrieben und die melden sich gar nicht mehr. Wenn die merken das man einen nicht über den Tisch ziehen kann, geben die ganz schnell auf und das selbst wenn man ordentlich Ausdrücke hinschreibt die ich hier lieber nicht poste :-)

lackman SvennyPen „Sagen wir mal so - ich kenne jemanden der hat den Test schon zig mal gemacht um...“
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wer fällt denn auf so einen Schwachsinn rein...das können doch nur Deppen sein...

filsi ganzgenau „Ob man bei lebens...de noch von reinfallen sprechen kann?“
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Ist diese Seite wieder eine neue Masche der "Gebr. Schmidtlein GdR"?????
Diese Masche ist alt, mich wollten sie auchmal wegen "Vornamen.de" was abknöpfen, habe Schriftverkehr sogar mit ihrem Rechtsanwalt geführt, aber bekommen haben diese Betrüger keinen Cent von mir.

Wiesner ganzgenau „Ob man bei lebens...de noch von reinfallen sprechen kann?“
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Mal im vorhinein: Die Masche dieser Firma ist vermutlich als Abzocke anzusehen.
Aber gebt Ihr jedem den Ihr auf der Strasse begegnet eure Visitenkarte mit Privatadresse und Privattelefonnummer?
Vermutlich nicht so leichtfertig wie manche Adressen im Internet eintragen.

Zuerst denken dann handeln und zwar mit Hausverstand!!!

Und dies beziehe ich nicht blos auf diesen Fall sondern sämtliche Internetseiten.
Denn mit Adressen lassen sich verdammt gute Geschäfte machen. (siehe Spam).

Entschuldigt aber das ist mal fällig.

hans751 ganzgenau „Ob man bei lebens...de noch von reinfallen sprechen kann?“
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Also , irgendwie ( wenn ich das so 2x lese ) werde ich die Frage nicht los ... Was soll das Ganze ?
Als erstes schon direkt eine Warnung ( IP ) Adresse . Danach , der einmalige Preis ? Wer will schon
zweimal an einem ( Lebenserwartungstest ) teilnehmen ? Wird ja alles deutlich ausgelegt , auch was man
nicht wissen will ! ZB. IP. Adresse , die ist zwar identifizierbar , aber brauchbar nur über einen Richter !
Eine e-mail an sich gibt ja auch keine ( ersichtliche ) Adressenauskunft , es sei denn , man füllt seine
wirklichen Daten in das Formular ein .
Dann ist es auch uninteressant ob man die unterste Zeile des Formulares nun sieht oder nicht !
Wenn einem der Preis bekannt ist , und man seine gesamte Adresse im Formular ausfüllt , dann muß
die unterste Zeile nichtmehr unbedingt sichtbar sein .
Wenn man dann auch noch das Formular bestätigt , ( wegschickt ) dann sollte man auch bezahlen !
Oder ... ich habe hier was gründlich missverstanden ? Leicht irritiert bin !
Hm,
Gruß hans

Borlander hans751 „Also , irgendwie wenn ich das so 2x lese werde ich die Frage nicht los ... Was...“
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Wenn einem der Preis bekannt ist [...] die unterste Zeile nichtmehr unbedingt sichtbar seinDer Preis steht allerdings ausschließlich in der letzten Zeile (in meiner graphik rot markiert), wer nicht bis dorthin scrollt wird nichtmal darüber aufgeklärt, daß diese "Dienstleistung" überhaupt etwas kostet...

Gruß
Borlander
hans751 Borlander „Der Preis steht allerdings ausschließlich in der letzten Zeile in meiner...“
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Die Graphik habe ich sehr wohl gesehen , und auch richtig verstanden . Allerdings steht davor ein Posting
von ( ganzgenau )

*Von der Dateiangabenseite Vor dem Test* und darunter steht >
Zitat:
>* Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse xxx.xx.xx.xxx bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse sind Sie über Ihren Provider: pD9500C9D.dip0.t-ipconnect.de identifizierbar. Durch Betätigung des Button "Jetzt Anmelden" beauftrage ich Lebenserwartung.de, mich für die Teilnahme am Lebenserwartungstest sowie für das Lebenserwartungs.de-Gewinnspiel zu registrieren.
Der einmalige Preis für die Teilnahme beträgt 30 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertssteuer.
Und danach folgt deine Graphik .
Dadurch entsteht der Eindruck: Der Preis wurde auf einer vorigen Seite besprochen bzw. verdeutlicht .

Danach habe ich ( leicht irritiert ) meine Antwort geschrieben .
Allerdings bleibt die Frage: Woher haben die eine Adresse ? Oder nerven die lediglich über e-mail ?
Dann sähe das Ganze tatsächlich anders aus . In anderen Posting,s habe ich darüber nichts gefunden .

Gruß hans

Borlander hans751 „Die Graphik habe ich sehr wohl gesehen , und auch richtig verstanden ....“
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Dadurch entsteht der Eindruck: Der Preis wurde auf einer vorigen Seite besprochen bzw. verdeutlicht.Nein, der Preis erscheint auch nicht auf der Startseite noch in den FAQs. Die Rechnung wird auch nicht in der Auflistung von den Dingen erwähnt die man alle bei Anmeldung bekommt...

Allerdings bleibt die Frage: Woher haben die eine Adresse ?Wird im Anmeldeformular erfragt. Wobei die Rechnungen AFAIK wohl zuerst per eMail versandt werden.


Gruß
Borlander
Vortex Borlander „Nein, der Preis erscheint auch nicht auf der Startseite noch in den FAQs. Die...“
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Bin auch "reingefallen", aber seit ich nachfolgende e-mail geschrieben habe, ist Ruhe
Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit widerspreche ich Ihrer Rechnung und der Mahnung M1VA-378411 zu Kundennr. LEBEN-1238880.
Ich habe die Sachlage mit meiner Rechtsschutzversicherung beraten, der Ihr Unternehmen bereits gut bekannt ist, und die mir zu diesem Widerspruch riet und die auch einen möglichen Rechtsstreit abdecken würde.

Der Umstand, daß auf www.lebenserwartung.de der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit unter dem Button "Jetzt anmelden" erst bei Weiterscrollen - zu dem bei korrektem Ausfüllen aller Eingabefelder der Anmeldung auch im Hinblick auf das Sternchen keinerlei Veranlassung besteht! - sichtbar wird, ist als arglistige Täuschung zu werten, aufgrund derer der in der Folge angeblich durch Drücken des Buttons "Ja" eingegangene Vertrag nicht zustande gekommen ist. Das erst durch Scrollen über die Registrierungseingabefelder und den Anmelde-Button hinaus sichtbare "Kleingedruckte" steht auch im Konflikt mit der deutschen Preisangabenverordnung, in der gefordert wird, daß Preisangaben leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein müssen.
Screenshots sind vorhanden und werden im Rechtsstreit gegen Sie verwendet.

Ich habe aufgrund der arglistigen Gestaltung Ihrer Internetseiten irrtümlicherweise eine Erklärung ohne Kenntnis über deren genauen Inhalt abgegeben. Aus diesem Grund fechte ich den Vertrag gemäß § 119 und § 123 BGB an, da ich bei genauer Kenntnis der Sachlage diesen Vertrag nicht eingegangen wäre. Nachdem die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der Kosten nicht klar und verständlich vor Abgabe der Anmeldung mitgeteilt wurden, ist zusätzlich in mehrfacher Hinsicht den Anforderungen des Gesetzes über Fernabsatzverträge nicht Rechnung getragen worden.

Die gesamte Vertragsgestaltung ist somit mangelhaft und bereits aus diesem Grunde ist eine Rechtsgültigkeit des Vertrages zu verneinen.

In eventu trete ich mit Verweis auf §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz von dem geschlossenen Vertrag mit Ihrer Firma mit sofortiger Wirkung zurück. Da Sie die gesetzlichen Erfordernisse gem. §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz nicht erfüllt haben, ist mein eventuell unwissentlich geschlossener Vertrag mit Ihrer Firma ungültig und die Zahlungsaufforderung hinfällig.

Hilfsweise fechte ich den Vertrag an. Ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtspflicht widerrufe ich hilfsweise den angeblichen Vertrag nach den Vorschriften für den Fernabsatz. Zu dem Widerruf sehe ich mich heute noch berechtigt, da Ihre Widerrufsbelehrung mir bei Vertragsabschluss nicht in Textform gemäß § 126 b BGB zur Verfügung gestellt wurde. Auf Grund des Ausbleibens einer schriftlichen Widerrufsbelehrung durch Ihre Firma verlängert sich gemäß § 355 BGB die Frist für einen Widerruf automatisch auf sechs Monate nach Anmeldedatum.

Ich ersuche Sie um eine Bestätigung an diese meine Ihnen bekannte e-mail Adresse binnen einer Woche a) für den Erhalt dieses Schreibens und b) über die Nichtigkeit des Vertrages und darauf folgend um Löschung meiner sämtlichen bei Ihnen gespeicherten Daten. Weiters untersage ich Ihnen ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Erika Mustermann

out-freyn Vortex „Bin auch reingefallen , aber seit ich nachfolgende e-mail geschrieben habe, ist...“
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Nett :-) mit Ausnahme des Konsumentenschutzgesetzes. Das ist afaik österreichisches Recht und dürfte für die Sachlage unbedeutend sein.

Dieser Hinweis bezieht sich in erster Linie auf Personen, die Deinen Text für eigene Schreiben an dieses (oder andere ähnliche) Unternehmen verwenden wollen.