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Falschlieferung - und ich darf zahlen

Dennis40 / 8 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,
ich will mal meinem Ärger Luft machen. Ich habe vor einer Woche etwas bei der Firma A****nate bestellt.

Falschlieferung kam an. Statt einer HDD bekam ich einen Brenner und ein Kabel für ein Netzwerk.

Ich reklamierte sofort per E-Mail, dort schrieb man nach einem Tag erstmal, ich soll das telefonisch klären - klaro 0180er Nummer. Nagut - gesagt getan - 10 Min telefoniert und RMA Nummer bekommen. Ich soll das Paket unfrei bei DHL abgeben.

Mache ich am nächsten Morgen.

Gut.....jetzt habe ich mein Geld zurückbekommen - abzüglich der nachname Gebühr und abzüglich Versandkosten. Auf Anfrage hin meinten die - das sei normal so....

Super - die bauen einen Fehler und ich muss zahlen - so lob ich mir das - typischer Nepp Fall - dort kaufe ich nie wieder.

Grund: Mein Paket war (die Falschlieferung also) weniger wert als der mindestpreis, dass der Versender die VK übernimmt - so ein Blödsinn, meine HDD hätte theoretisch nämlich mehr gekostet, hätte ich sie bekommen

Tilo Nachdenklich Dennis40 „Falschlieferung - und ich darf zahlen“
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Schreibe die Sache mal an die Computerzeitschrift c't, Rubrik Vorsicht Kunde.

Es kann doch nicht sein, das Firmen wirtschaftlich erfolgreich sind, die anscheinend ständig dran arbeiten ihre Kosten "kreativ" zu optimieren. Zumindest muss mal etwas gründlicher nachgefragt werden.

aldixx Dennis40 „Falschlieferung - und ich darf zahlen“
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So etwas kann mir nicht passieren denn ich kaufe grundsätzlich beim Händler,
hier die Ware da das Geld und wenn etwas nicht funktioniert bekommt der
Händler das Teil noch am selben Tag auf die Ladentheke gelegt dann wird
umgetauscht oder Geld zurück.

Gruß aldixx


dirk42799 Dennis40 „Falschlieferung - und ich darf zahlen“
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Meldungen über Alternate sind eigentlich eher die Ausnahme, wenngleich ich selber auch schon einmal mit denen Probleme hatte.
Zum einen kannst Du Dich natürlich bei der c't melden, auf jeden Fall aber solltest Du einen Brief - idealerweise als Einschreiben - an Alternate schreiben, denen mitteilen, daß Du denen bis zum xx.xx. (mind. 2 Wochen Zeit geben!) Gelegenheit gibst, zu zahlen, andernfalls Du die Sachen neben dem Verbraucherschutz auch Deinem Anwalt melden wirst.
Bleib natürlich so sachlich wie möglich!

Was passieren kann (und das wäre dann auf jeden Fall auch noch legal): die schicken Dir jetzt nur gegen Berechnung der Hardware (also, nix Porto...) die bestellte Platte per Nachnahme, erstatten Dir den Nachnahmebetrag aber, weil Du den schon bezahlt hast.
Dann hast Du auch für die empfangenen Leistungen (Ware, Nachnahme, Porto) die entsprechende Gegenleistung (Geld) erbracht und ihr seid quit.

D.

Indronil Ghosh dirk42799 „Meldungen über Alternate sind eigentlich eher die Ausnahme, wenngleich ich...“
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... presse ist viel effektiver ;), anwälte und briefe der VBZ richten nichts aus- nur ein müdes lächeln. während veröffentlichungen in den medien deutlich mehr anrichten- sprich die kunden bleiben weg :)



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dirk42799 Indronil Ghosh „nicht anwalt, nicht verbarucherzentrale...“
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naja, ob diesem konkreten Fall dafür die Gewichtung zur Verfügung steht, wage ich zu bezweifeln.
Wegen so eines Kleckerfalles wird sich kein vermeintlicher Verbraucher ins Bockshorn jagen lassen.
Da müßte es um größere Beträge gehen...

D.

Indronil Ghosh dirk42799 „naja, ob diesem konkreten Fall dafür die Gewichtung zur Verfügung steht, wage...“
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bei der CT, ist es ja sioo das die in ihrer rubrik mehrer "opfer" raussuchen/ rechachieren.. und so könnte sich der spies sehr schnell umdrehen ;)

haegar the horrible Dennis40 „Falschlieferung - und ich darf zahlen“
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Nun, was die Nachnahmegebühr angeht, die verlangt und bekommt die Post, NICHT der Puterladen, Retour geht da schon mal deswegen nicht.

Und was die Versandkosten angeht, kann man wohl, da unter Mindestgrenze, auch nicht allzu viel dagegen tun. Wenn man bei denen der Kunde ist, der für den meisten Umsatz sorgt, dann kann Nachfassen sehr erfolgreich sein, aber andernfalls...

Aber, wenn ich nicht total irre, kann man die Telefonkosten zurückfordern, die Du ja aufwenden mußtest um DEREN Fehler DENEN zu übermitteln und das weitere Vorgehen abzusprechen. Meines bescheidenen Wissens hättest Du auch sagen können "Flaschlieferung von euch, Ware nicht bestellt, wann kommt ihr es abholen?". Mögl. hat der Typ, der den Brenner und das Kabel bestellt hat, Deine HD bekommen, d.h. Adressenaufkleber vertauscht.

Was stand denn auf dem Lieferschein? DEINE Adresse mit DEINEM Bestelltext oder SEINE Adresse mit SEINEM Bestelltext oder über Kreuz?

notar Dennis40 „Falschlieferung - und ich darf zahlen“
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Hallo, henry m;

mein Tip: Den offenen Restbetrag zuzüglich Deiner Auslagen (Porti, Telefonkosten u.ä.) zusammenstellen,
der Verkäuferfirma in Rechnung stellen, gleichzeitig hierfür eine Frist zur Zahlung setzen (14 Tage ab Erhalt)
und Zahlungsklage androhen (vgl. § 326 BGB).

Ich wette, die zahlen nicht. Dann Mahnbescheid (Vordruck in jedem besser sortierten Schreibwarengeschäft erhältlich)
ausfüllen (hier hilft ggfls. ein Rechtspfleger beim Amtsgericht) und beim Amtsgericht Deines Wohnortes einreichen.

Ich denke, die werden es nicht auf einen Verhandlungstermin wegen - verzeih' - ein paar € - ankommen lassen.
Oder doch ? Du wirst sehen. Hoffentlich berichtest Du uns dann, wie es weitergegangen ist.

Jedenfalls hast Du die besten jur. Chancen, ein Urteil zu erhalten, aus dem Du - mit HIlfe eines Gerichtsvollziehers -
sodann bei der Firma pfänden kannst.

Toi, toi, toi notar