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ebay NOKIA auktion 120038268359 Ladefunktion defekt; was würd

artelitho / 22 Antworten / Baumansicht Nickles

et Ihr machen?
Das Handy wurde als technisch okay beschrieben, nur die Batterie sei defekt. Aber es stellte sich heraus, dass die Ladefunktion defekt ist.

Via paypal wurde der Fall so gelöst, dass ich die Warenkosten einschließlich Versandkosten zurück erhalte.

Aber muss ich die Ware versichert auf meine Kosten zurück schicken? Bei 6,90 € via DHL sind das 57,5 % !!

Ich dachte der Verkäufer sei von sich aus anständig und würde unfrankierten Versand vorschlagen. Ich hatte goldene Brücke bereitet und scheinheilung gefragt "wie wünschen Sie Versand?"; darauf erhielt ich die indignierte Antwort (O-Ton):

"Guten Abend,

ich glaube ich habe mich in der Sache ganz fair verhalten und den Betrag sofort zurücküberwiesen. Es war sicherlich keine Absicht, jemanden zu täuschen. Sie können das Paket ganz einfach bei Hermes ( ein Geschäft in der Nähe kann man im Internet finden ) abgeben und ein Versandschein ausfüllen. Der Versand kostet ca. 3,00 €.

Gruß

Franz"

Soll ich in der Gegend so lange suchen, bis ich eine Filiale finde, die zu 3,00 € verschickt? Ich habe schon Batteriekosten nutzlos verschwendet...

Wenn Paypal angeblich Streitigkeiten perfekt schlichtet, dann sollte Paypal auch kostenlosen Rückversand organisieren, wenn der Verkäufernicht selbst auf die Idee kommt.

Ich will keine Haare spalten, aber wenn ein Verkäufer vertseckt Bockbeinig wird und fast so tut nach demm Motto "komm, komm, komm; nun ist aber gut, ich bin dir schon genug entgegengekommen", dann werde ich stinkig!

Nachmal: was würdet Ihr tun? Die Antwort kann ich ihm ja als Link
zusenden.

Danke

gelöscht_35042 artelitho „ebay NOKIA auktion 120038268359 Ladefunktion defekt; was würd“
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Na ja, Hermes gibt es in jedem besseren Dorf, kostet 3,90€ und du hast einen Beleg. Das könnte sonst teuer werden!!

Verschmerze es einfach..........

http://www.hermespaketshop.de/

Gruß
luttyy

charlie62 artelitho „ebay NOKIA auktion 120038268359 Ladefunktion defekt; was würd“
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Also rein rechtlich gesehen bist du vom Vertrag zurückgetreten, weil die Ware nicht die vom Verkäufer zugesicherten Eigenschaften aufwies.

In diesem Fall hat der Verkäufer die Kosten der Rückabwicklung zu tragen.

gelöscht_35042 charlie62 „Also rein rechtlich gesehen bist du vom Vertrag zurückgetreten, weil die Ware...“
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Richtig, aber Recht haben und Recht bekommen, waren schon immer zweierlei Dinge!

P.S. Ich meide eBay........

Gruß
luttyy

charlie62 gelöscht_35042 „Richtig, aber Recht haben und Recht bekommen, waren schon immer zweierlei Dinge!...“
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aber Recht haben und Recht bekommen

Naja, er hat sein Geld zurück und noch das Handy. Momentan hat der Verkäufer ein Problem.
i.mer charlie62 „aber Recht haben und Recht bekommen Naja, er hat sein Geld zurück und noch das...“
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Genau. Der wird ja nicht wegen eines defekten 3210 Ärger machen (von einer negative Bewertung, die man geradekommentieren kann, mal abgesehen).


Der Verk. hat übrigens auch unversichert für 4 Euro versendet (laut Beschreibung). Man kann es ja auch so zurückschicken oder zumindest so behaupten ;)

Rechtlich gesehen ist der Käufer auf der richtigen Seite, wenn man das ganze bis zum Gericht bringen würde. Aber... Naja.

Ich würde das Teil einfach liegen lassen und erstmal nichts tun.

pvjb artelitho „ebay NOKIA auktion 120038268359 Ladefunktion defekt; was würd“
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In der Auktion steht: Der Akku lädt leider nicht mehr, kann man hier im E-Bay aber schon für 1,00 € ersteigern.
Du kannst dich also überhaupt nicht beschweren. Woher soll der Verkäufer wissen, ob es am Akku selber oder an der Ladefunktion an sich liegt, er hat zumindest die Tatsache, dass der Akku nicht mehr geladen wird erwähnt?! Es ist vom Verkäufer also tatsächlich sehr entgegenkommend, wenn er das Schrottteil noch zurücknimmt.

charlie62 pvjb „In der Auktion steht: Der Akku lädt leider nicht mehr, kann man hier im E-Bay...“
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Woher soll der Verkäufer wissen, ob es am Akku selber oder an der Ladefunktion an sich liegt,

Wer er es nicht weiß, dann muss er dies in der Beschreibung angeben und darf nicht behaupten, dass sich das Problem mit einem Ersatzakku für 1,00 € beheben ließe.

artelitho pvjb „In der Auktion steht: Der Akku lädt leider nicht mehr, kann man hier im E-Bay...“
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aber ich brache den Schrott nicht auf meine Kosten zurückzuschicken bei Kosten die 43 % des erstatteten Betrages wären, wenn ich mit DHL versichert zurücksende.

Er sollte unfrei akzeptieren, wenn er den Schrott zurück haben will, das kostet 1 € mehr, also 7,90 €.

"Ich habe das Problem nicht geboren", sagte mal ein Politiker.





ROEHLICH artelitho „ebay NOKIA auktion 120038268359 Ladefunktion defekt; was würd“
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Wo ist das Problem? Ab zur Deutschen Post, und UNFREI zurücksenden. sprich es kostet Dich nichts ausser Verpackung, falls er das Paket annehmen will, muss er dafür zahlen, wenn nicht kommt es an Dich zurück zum Zahlen. Das kannst Du dann getrost ablehen, der Schrott wird dann versteigert.....

Mach ich geschäftlich immer so mit Sachen die unaufgefordert zugesendet werden, Versandbestätigung der Post gut aufbewahren.

Rein rechtlich kann er Dich nicht belangen, falls Du es nicht zurückschickst kannst Du eher Probleme bekommen.

gelöscht_35042 ROEHLICH „Nokia zurückschicken“
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Hach ja, scheeee....:)

Irgendwie bringt es @Pumbo genau auf den Punkt und der Tipp von @Roehlich ist ja auch nicht schlecht.

Was für ein Jazz wegen dem Teil........

Gruß
luttyy

artelitho gelöscht_35042 „Hach ja, scheeee....: Irgendwie bringt es @Pumbo genau auf den Punkt und der...“
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Aber es muss zwischendurch auch mal gelacht werden. Hier aus Kamelopedia eine Erklärung zum Handy:

http://kamelopedia.mormo.org/index.php/Handy

i.mer ROEHLICH „Nokia zurückschicken“
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Ja, nur wenn der Typ die Annahme verweigert, dann bleibst du auf den doppelten Kosten sitzen ;) und das darf er.

Sonst würde ich ja auch in alle Welt Backsteine unfrei verschicken, wenn mir danach liegt. ;)

out-freyn artelitho „ebay NOKIA auktion 120038268359 Ladefunktion defekt; was würd“
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Und sowas kommt von einem eBayer, der bei seinen eigenen Auktionen in der Artikelbeschreibung als erstes Bild eine Sonnenuhr abbildet, aber letzendlich nur eine Tabelle versteigert. Und sich dann hinterher bitter beklagt, dass einer seiner Käufer die Artikelbeschreibung falsch verstanden hat...

i.mer out-freyn „Und sowas kommt von einem eBayer, der bei seinen eigenen Auktionen in der...“
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Ist ja interessant, da treffen sich doch tatsächlich die beiden seriösesten Ebayer der Welt.

Danke für die Recherche @out-freyn

Loopi© artelitho „ebay NOKIA auktion 120038268359 Ladefunktion defekt; was würd“
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Ich habe grade Besuch von einem Freund, Jurist, der sich Dein Posting mal durchgelesen hat und folgenden kleinen Text formuliert hat.

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Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx

ich war ja bereits auf die Verschiedenheit der angebotenen und der gelieferten Ware aus der eBay-Art.Nr ..... zu sprechen gekommen. Bevor ich nunmehr anwaltliche Vertretung in Anspruch nehme, versuche ich letztmalig, eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen.

Ich fordere Sie hiermit letztmalig auf, an einer Rückabwicklung unseres Kaufvertrages bei Meidung von rechtlichen Weiterungen mitzuwirken.
Sie haben bei der Auktion damit geworben, das Handy sei technisch ok. Dem ist aber nicht so!

Ich mußte nach Ihrem Angebot aufgrund der eindeutigen Beschreibung schuldlos davon ausgehen, daß es sich um ein technisch einwandfreies Handy handelt und nicht um ein defektes Bastlergerät. Ihre Annonce ist eindeutig und enthält nicht den leisesten anderslautenden Hinweis.


Ich will Ihnen (noch) nicht unterstellen, daß Sie vorsätzlich gehandelt haben, obwohl man dies durchaus vermuten kann.

Eine einvernehmliche Rückabwicklung des Kaufs, eine Übernahme der entstehenden Portokosten durch Sie, sowie eine Vereinbarung des Inhalts, daß keiner den anderen bewertet, wäre für uns beide die kostengünstigste und vernünftigste Lösung.

Ich erbitte hierzu Ihre Stellungnahme. Für den Fall, daß Sie hierzu nicht bereit sind, müßte ein Rechtsanwalt prüfen, ob es sich bei Ihrer Lieferung um eine sog. Aliud-Lieferung bzw. ein
wegen Abweichung der Ist- von der Soll-Beschaffenheit mangelbehaftetes Gerät handelt, was dazu führen würde, daß Sie auch in die außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung, notfalls gar in die gerichtlichen Kosten, insbesondere ggf. Kosten der Begutachtung verurteilt würden. Der hierbei entstehende Aufwand rechtfertigt sich unter keinem Gesichtspunkt.

Bitte melden Sie sich freundlicherweise letztmalig bis zum


xx.November 2006


Mit freundlichen Grüßen
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