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eBay Angelegenheiten; Rücksendung defekter Artikel

dieralle / 20 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo Nicklesgemeinde,

wir haben gebrauchte Tintenpatronen bei eBay versteigert, die von Geräten stammen, die bei uns nicht mehr eingesetzt werden.
Da wir nicht alles vor dem Verkauf prüfen können, war eine defekte Tintenpatrone darunter.
Da das immer mal passieren kann, habe ich mit dem Käufer vereinbart, dass er die Patrone zurücksenden kann und dann erhält er sein Geld zurück.
Er verlangt jetzt nicht nur das Geld für die Patrone, sondern auch das Porto von uns.
Wie wird so etwas bei eBay-Käufen/Verkäufen normalerweise gehandhabt? Weiß jemand Rat?

mfg
dieralle

Indronil Ghosh dieralle „eBay Angelegenheiten; Rücksendung defekter Artikel“
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seid ihr gewerblich oder privat?
bzw, wie sied ihr in der auktion aufgetreten?

desweiteren unterhält, ebay ebenfalls foren wo diese und andere fragen wegen auktionen beantwortet werden...

globalmensch dieralle „eBay Angelegenheiten; Rücksendung defekter Artikel“
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Wenn euer Käufer einer derjenigen Käufer ist, die zuviel Zeit haben, dann werdet ihr demnächst eine Anzeige am Hals haben wegen Warenbetrug.

Ging mir als privater Verkäufer ebenfalls schon mehrmals so mit insgesamt vier recht linken Käufern, die auf gütliche Einigung garnicht aus waren.

Viel Spass mit Ebay sag ich da immer wieder - ohne mich

dieralle globalmensch „Wenn euer Käufer einer derjenigen Käufer ist, die zuviel Zeit haben, dann...“
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Hey moment immer langsam, wenn ich meinen Kunden besch... wollte, würde ich hier nicht rückfragen. Es kann immer mal passieren, dass eine gebrauchte Patrone defekt ist. Ich werde auf jeden Fall zurückerstatten. Es geht hier auch nur um einen Betrag
@indro... Wir sind ein gewerblicher Verkäufer.

mfg
dieralle

holleberlin dieralle „Hey moment immer langsam, wenn ich meinen Kunden besch... wollte, würde ich...“
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@globalmensch : so einen unsinn habe ich selten gehört, ist eine stinknormaler gewährleistungsfall und fertig, jede anzeige geht ins leere, schon gar nicht wegen warenbetrugs...habe in den letzten 12 monaten eine bestimmte summe auf ebay ungesetzt, die man zu dm zeiten als 6er gewinn bekommen hat, und hatte keine einzige sinnlose anzeige....*kopfschüttel*

@dieralle : ist zwar ein gern dissutiertes thema, fakt ist aber nach gewährleistung, dass man eigentlich alle diese kosten als verkäufer tragen muss. einziger weg, das zu umgehen, wäre, den tausch nach ( eigenen ) garantiebedingungen abzuwickeln, aber darauf braucht sich der käufer nicht einzulassen.

habe mich seinerzeit mal intensiv von der ihk und anwalt über dieses thema aufklären lassen, da es sogar meinen bgb wissensstand überforderte.

holleberlin Nachtrag zu: „@globalmensch : so einen unsinn habe ich selten gehört, ist eine stinknormaler...“
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kleiner nachtrag : wenn du wirklich mit ihm ausgemacht hast, dass er anstatt tausch/gewährleistung rückgabe macht, dann brauchst du in dem fall die retourkosten natürlich nicht tragen, wenn der wert der einzelnen patrone unter den 40.- euro liegt.
ich würde ihm das ding aber einfach tauschen, wäre doch immer besser im hinblick kundenzufriedenheit.

für das "hinsendeporto" gibts übrigens aktuell noch 2 verschiedene lager, wobei sich die waage wol in kürze zugunsten des käufers neigen wird.

hundertneunundneunzig holleberlin „kleiner nachtrag : wenn du wirklich mit ihm ausgemacht hast, dass er anstatt...“
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Hallo,

die Rücksendekosten für Waren unter 40 Euro brauchen nur dann nicht vom Händler getragen werden, wenn er vorher darauf ausdrücklich hingewiesen hat. Unterläßt er diesen Hinweis bei der Widerrufsbelehrung zum Fernabsatzgesetz, muß er die Rücksendekosten unabhängig vom Warenwert tragen.
Wie schon bemerkt, ist die juristische Lage bei der Erstattung der Hinsendekosten derzeit leider noch unklar.
Diese Aussagen gelten für Waren, die innerhalb der 14-Tage-Frist zurückgegeben werden.

Wie es im konkreten Fall bei defekter Ware aussieht, kann ich aber nicht mit Bestimmtheit sagen: Einerseits müßte der Händler bei defekter Ware immer die Versandkosten tragen, andererseits wurde aber hier eine Funktionsgarantie ausdrücklich ausgeschlossen und nur die Rücknahme gegen Erstattung des Preises zugesagt.


Gruß
hundertneunundneunzig

[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]

globalmensch holleberlin „@globalmensch : so einen unsinn habe ich selten gehört, ist eine stinknormaler...“
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so einen unsinn habe ich selten gehört,

Das kommt nur daher, dass du es noch nicht erlebt hast.

jede anzeige geht ins leere, schon gar nicht wegen warenbetrugs.

Quatscher als Quatsch. JEDER Anzeige MUSS hinterhergegangen werden. JEDER!!!! Kauf dir ein Strafgesetzbuch, du wirst in keinem Paragraphen folgendes oder ähnliches finden "Wenn es nur um den Betrag X Euro geht, handelt es sich nicht um eine Straftag".

Wenn ich 1 Cent klaue, ist das Diebstahl. Punkt und Ende.


und hatte keine einzige sinnlose anzeige....*kopfschüttel*

Dann hast du Glück gehabt, rechtfertigt aber nicht deine falschen Behauptungen.


Ich weiss wovon ich hier spreche, da ich bereits wegen derartiger Kleinbagatellfälle im Revier gesessen habe. Dass diese Anzeigen nicht vor Gericht gingen, verdanke ich logischer Argumentation und Beweisen meinerseits. Dass das aber für den neutralen Staatsanwalt seltsam aussieht, wenn du gleich 2 mal angezeigt wirst binnen 2 Jahren, sollte klar sein.

Grundsätzlich gilt:
Jeder kann jeden wegen jedem Anzeigen. Du bist dann ein Verdächtiger, verhärtet sich der Verdacht, wirst du zum Beschuldigten. Geht die Sache vor Gericht, wirst du zum Angeklagten, wirst du verurteilt, bist du der Verurteilte.


Man sollte niemals behaupten, "ach, wegen sowas doch nicht". Es werden Leute wegen einem "Blödmann" auf offener Strasse wegen Beleidigung bis vors Gericht gezerrt.

Ich kenne einen Fall aus meinem Stadtviertel, da bekriegten sich Nachbarn, weil der eine den anderen beleidigt hatte, das ging jedesmal vor Gericht.

Nur mal um zu zeigen, wieso unsere Gerichte derart ausgelastet sind, das kommt nicht nur durch Zivilprozesse. Vieles wird natürlich bei der Polizei bereits mangels Beweisen eingestellt, aber einiges landet auch vor Gericht.


Und noch mal wegen "sind ja nur 10 Euro". Wenn ich als böser Ebay Verkäufer (das ist nur ein Beispiel und niemandem hier soll irgendetwas unterstellt werden, nur damit das nicht falsch verstanden wird) eine 10 Euro Aktion 100 mal durchziehe, habe ich 1000 Euro. Und wer dann sagt, das sei eine Bagatelle, der irrt.

Stünde im Gesetz "wegen 10 Euro landet doch keiner vor Gericht" .... Tja, dann wäre der Kriminalität Tür und Tor geöffnet, dann würde ich nämlich wo ich gehe und stehe jedem 10 Euro klauen, erst ab 10,01 Euro werd ich ja verknackt. .... weit gefehlt. Unser Gesetz hat schon so seine Tücken, deshalb gilt auch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
dirk42799 globalmensch „ so einen unsinn habe ich selten gehört, Das kommt nur daher, dass du es noch...“
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erstens steht das in der StPO, nicht im StGB.
Aber davon mal abgesehen:
grundsätzlich haben die Strafverfolgungsbehörden solche Antragsdelikte natürlich zu verfolgen.
Spätestens aber, wenn das bei einem Staatsanwalt auf dem Tisch landet und der sich fragt, ob er für so eine Kinderkacke einen Prozeß eröffnet, wird er sich lachend dagegen entscheiden.
Mein Gott, haben wir nicht genügend andere Probleme (Torwart-Frage)? ;-)


@dieralle:
Anyway, Du hast was verkauft, was kaputt war. Das BGB formuliert´s dann so: Du hast den Käufer so zu stellen wie er stünde, wäre der Kauf nicht getätigt worden. D. h. er hätte entweder eine intakte Patrone bekommen oder aber das Porto nicht bezahlt.
Jetzt kann man bei Dir ggf. folgendermaßen überlegen:
wieviel ist die Patrone für Dich wert? Dann wäre es u. U. billiger, einfach dem Käufer eine neue zu schicken und die defekte soll er wegschmeißen. Wenn er die noch zurückschicken soll, müßt ihr noch das Porto dafür bezahlen.

Dirk

globalmensch dirk42799 „erstens steht das in der StPO, nicht im StGB. Aber davon mal abgesehen:...“
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Das alles ist aber dennoch ärgerlich genug, denn

spätestens, wenn sich zwei Scherzbolde diesen Käse erlaubt haben, wird jeder Staatsanwalt stutzig, ob was dran ist oder nicht und vor Gericht ist der Ausgang immer ungewiss.

zweitens:
Bei der Polizei antanzen musst du (solltest du) dennoch und das kostet Zeit und Nerven

dirk42799 globalmensch „Das alles ist aber dennoch ärgerlich genug, denn spätestens, wenn sich zwei...“
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was hat das denn bitte mit der Polizei zu tun?
Du erstattest eine Anzeige bei der Polizei und das war´s!
Die Polizei heißt vollständig eigentl. "Hilfspolizei" und ist ein Hilfsorgan der strafverfolgenden Behörden = Staatsanwaltschaft.

Gesetzt den Fall, Du wirst angezeigt, entscheidet ein Staatsanwalt, ob es sich lohnt, über die Streitsache ein Verfahren zu eröffnen.
Das ist bei offensichtlichem Diebstahl zweifelsohne der Fall - auch, wenn´s nur um Kaugummi für 50 Cent geht.
Aber wenn einer sagt "buhuu, da hat mir einer vielleicht mit Absicht eine defekte Patrone zugeschickt...", dann kommt´s gar nicht erst zur Verfahrenseröffnung.

Also, ruhig bleiben!

D.

globalmensch dirk42799 „was hat das denn bitte mit der Polizei zu tun? Du erstattest eine Anzeige bei...“
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Da sieht man mal, dass du sowas noch nie mitgemacht hast:

A erstattet Anzeige gegen B
es wird geprüft, was dahinter steckt - das prüft nicht die Staatsanwaltschaft, sondern der Ermittler und der ist ein Sesselfurzer der Polizei. Ginge jeder Mist gleich zur Staatsanwaltschaft, hätten wir eine noch grössere Katastrophe, als wir sie sowieso schon haben.

In fast jedem Falle beinhaltet die Ermittlung eine Anhörung gegen B.
Der wird vorgeladen und muss zwar nicht erscheinen, sollte er aber. Dann wird ein Protokoll geschrieben.

Dieses protokoll geht dann zur Staatsanwaltschaft und dann wird erst entschieden, ob ein Prozess draus wird bzw. ob das ganze vor Gericht geht.


Das ist die Praxis. Woher ich das weiss? Weil ich es schon 3 mal mitgemacht habe und es davon einmal vor Gericht ging.

Diese Prozedur wurde mir insgesamt 4mal erklärt und von mir unterschrieben. 3mal auf dem Revier und einmal vor Gericht.

Das sogenannte Hilfsorgan hat Ermittlerfunktion und mit solchen Begriffen wäre ich ganz ganz ganz vorsichtig gegenüber den Leuten dort, denn die sehen sich nämlich besonders wichtig an und Hilfsfunktion hört sich nicht gerade wichtig an.


Egal was ist, Vorgeladen ins Revier zu einer Anhörung wirst du fast immer, denn das gehört zur Wahrheitsfindung. Kommst du nicht, kannst du davon ausgehen, dass sich das ganz schlecht in den Augen des Staatsanwaltes macht

dirk42799 globalmensch „Da sieht man mal, dass du sowas noch nie mitgemacht hast: A erstattet Anzeige...“
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ich hätte mich früher mit Dir unterhalten sollen, dann hätte ich vielleicht gar nicht erst studieren müssen.

Wenn Dich die Polizei anruft und sagt "he Du: vorbeikommen und erklären!" und Du sagst "oh ja, großer Herr Oberförster", dann ist das Dein Problem, aber nicht Deine Pflicht.
Wenn Du´s trotzdem machst, bist Du´s selber Schuld.
Wie Du oben sagst: "der wird vorgeladen" und Ladungen, denen Du zu folgen hast, gibt´s nur von der StA!

Und Dein Angst um mich ist unbegründet: nicht nur das würde ich mich jederzeit trauen, einem grün-weißen Fotographen ins Gesicht zu sagen.

Gut´s Nächtle,

Dirk

globalmensch dieralle „Hey moment immer langsam, wenn ich meinen Kunden besch... wollte, würde ich...“
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Es geht hier auch nur um einen Betrag

So etwas bei der Polizei zu behaupten, ist fatal. Mein Bagatellfall war ein Fall von insgesamt 14 Euro und ich sagte "Wer bitte geht denn wegen 14 Euro zur Polizei"

Tja, der gute Beamte meinte dann "Sie nehmen die Sache nicht ernst, genau das ist ihr Fehler"....

Soviel dazu.
pvjb dieralle „eBay Angelegenheiten; Rücksendung defekter Artikel“
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Wie es rechtlich aussieht weiß ich nicht genau, aber ich als Käufer würde auch erwarten, dass ich alles Porto zurückerhalte.
Was kann denn der Käufer dafür, dass ihr eine defekte Patrone verschickt? Soll er dafür zahlen, dass ihr euch vertan habt? Denk doch mal fair.

Landesgeschäftsstelle dieralle „eBay Angelegenheiten; Rücksendung defekter Artikel“
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Hallo dierella,

sie treten bei Ebay als gewerblicher Vrekäufer auf. Geben Sie doch bitte einfach bei einer beliebigen Suchmaschine folgendes ein:
Fernabsatzverträge - Rückgaberecht des Verbrauchers

Sie werden viele aussagekräftige Fundstellen vorfinden.
Als gwerblicher Verkäufer sollten Sie kein freies Forum wie z. B. nickles.de nutzen.

Nur nebenbei bemerkt: Verkaufen Sie lieber gebrauchte Pantoffel als gebrauchte Tintenpatronen.

dieralle Landesgeschäftsstelle „Hallo dierella, sie treten bei Ebay als gewerblicher Vrekäufer auf. Geben Sie...“
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Also, erstmal ein großes Dankeschön an alle!
Habe nochmal aufgrund der Aussagen nachgeforscht und festgestellt, dass man als Verkäufer explizit darauf Hinweisen muss, dass der Käufer die Rücksendekosten selbst trägt. Das geht bis zu einem Warenwert von 40 €.
Also wie auch in den Postings vorher beschrieben.
Noch zu mir: Wir sind ein Unternehmen und ich verkaufe nebenbei Patronen, die abgelaufen sind (es wird in der Anzeige darauf hingewiesen) oder nicht mehr gebrauchte Computerteile. Bevor wir warten bis die Sachen Spinnweben ansetzen und zu guter letzt doch weggeworfen werden, machen wir noch den ein oder anderen Euro damit.
Wichtig ist auch für mich das "fair play".

mfg
dieralle

Indronil Ghosh dieralle „Also, erstmal ein großes Dankeschön an alle! Habe nochmal aufgrund der...“
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hallo,
die rechlichte seite ist geklärt.. warum nicht einfach um den ganzen ärger und die kohle sparen, dem kunden einfach die kohle (netto) überweisen, und er soll die patrone doch bitte selber entsorgen?

dieralle Indronil Ghosh „hallo, die rechlichte seite ist geklärt.. warum nicht einfach um den ganzen...“
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Eigentlich hast Du recht, aber wer sagt mir, dass er die Patrone nicht einsetzt und mir erzählt, sie sei defekt. Auf der anderen Seite, könnte er mir aber auch eine defekte Patrone zuschicken.

Es ist halt als kleine Absicherung gedacht, wobei die Sache auch nicht ganz wasserdicht ist.

mfg
dieralle

Balzhofna dieralle „Eigentlich hast Du recht, aber wer sagt mir, dass er die Patrone nicht einsetzt...“
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Wenn du keine Seriennummer hast, wird das nie ganz sicher sein. Schau dir seine Bewertungen an. Ein normaler Ebayer mit normalen Bewertungen hat normalerweise nicht die Interesse jemand über den Tisch zu ziehen.
Du hast gesagt, dass die Patrone defekt sein kann und er halt reklamiert. Wenn du ihm nicht traust, dein Pech. Du als Vrekäufer hast eine Verantwortung. Überleg mal, wenn du defekte Ware erhalten würdest. Du hättest viel Ärger, viele Emails und einen Artikel mit dem du Überhauptnichts anfangen könntest.
Das ist mir vor kurzem auch passiert und ich war stinke sauer. Vorallem, weil der Verkäufer mir nicht geglaubt hat. Er hat letztenendes doch das Geld mit Porto überwiesen und dann was für mich alles wieder ok.
Mfg
P.S. Vieleicht in Zukunft die Patronen, wenn sie wirklich so teuer sind unauffällig markieren. Dann kannst du dir sicher sein, dass es auch deine sind, wenn du sie zurück bekommst!

dirk42799 dieralle „Also, erstmal ein großes Dankeschön an alle! Habe nochmal aufgrund der...“
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STOPPPPP!!!
Wenn der Kunde im Rahmen des Fernabsatzrechtes widerruft, hat er bei Warenwerten bis EUR 40,-- die Versandkosten zu tragen.
Hier liegt aber im Zweifel kein Widerruf vor, sondern Gewährleistung, da die Patrone dem Käufer nicht "nicht gefiel", sonder kaputt war.
Somit scheidet Widerruf aus!

Demnach hat der Verkäufer die Kosten zu tragen.
Aber wie ich oben schon sagte (und indronil unten - glaube ich): am einfachsten wäre, Du schickst dem eine neue Patrone auf Deine Kosten und er soll die kaputte wegwerfen. Wär´s sonst ein sehr harter finanzieller Verlust, wenn die Patrone doch intakt ist?
Sei kulant und kundenorientiert - und merk Dir den Käufer, damit Du ihm im Zweifel nicht nochmal was verkaufst.

Dirk