Hallo zusammen,
ich habe letzte Woche Samstag eine CPU bei ebay ersteigert (genauer gesagt, war es sofort kauf und es gab 5 oder mehr CPU's)
Ich habe das Geld prompt überwiesen und der Verkäufer teilte mir mit, das er den Proz. per Einschreiben?? verschickt hat.
Bis heute, Sonntag (also mehr als eine Woche später), ist nichts angekommen.
Der Verkäufer teilte mir auf Nachfrage die Rückverfolgungsnummer mit, welche aber bei der Deutschen Post keinerlei Ergebnis lieferte, bei der Nachverfolgungssuche.
Frage, was tun?
Wer hat einen Nachforschungsantrag zu stellen?
Der Prozessor hat mich mit Versand 25,- Euro gekostet. (also verschmerzbar).
Besten Dank im vorraus.
organ seller
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Wenn Du die korrekte Einlieferungs-Nr. hast, sollte auch ein entsprechendes Ergebnis bei der Abfrage kommen.
Ich würde den Verkäufer freundlich aber nachdrücklich auffordern, Dir den eingescannten oder abfotografierten Einlieferungsschein zu senden.
Da kannst auch als Empfänger den Nachforschungsantrag stellen, habe ich auch schon gemacht. Du mußt aber eine Reihe von Infos vom Absender abfragen wie Angaben zum Postamt, Art und Größe der Verpackung, Einlieferungstag/-uhrzeit usw. Normalerweise stellt der Absender den Nachforschungsantrag.
Sollte es sich herausstellen, daß er kein Scan und sonst keine Infos liefern kann, wäre es wichtig, welche Versandart laut Auktionstext bzw. laut E-Mail-Nachfrage zugesichert wurde. Je nach Sachlage muß entweder die Post (bei Einschreiben) oder der Verkäufer (bei Zusicherung der Versandart Einschreiben) für den Verlust aufkommen. Wenn kein versicherter Versand/Einschreiben vereinbart wurde, hast Du vermutlich sehr schlechte Karten und mußt dies als Lehrgeld verbuchen.
Bei einer CPU und bei dem Wert wäre Einschreiben oder Einschreiben Einwurf in der Tat die angemessene Versandart, alternativ Hermes versichert. Wie in dem andern Thread zu eBay-Problemen wäre auch hier ein Link auf die Auktion informativ.
rill
danke für die Antworten rill.
ich habe dem verkäufer bereits gemailt, das der Art. bis jetzt noch nicht angekommen ist, daraufhin hat er mir nur noch einmal die Nummer geschickt. (RK.....)
um was für eine Versandart es sich genau handelt, weiss ich bis heute nicht. (lt. Verk. Einschreiben)
Ich werde den Verk. nochmals bitten mir den gescannten /fotograf. Beleg zu mailen.
Den Nachforschungsantrag werde ich nicht stellen, das ist normalerweise Aufgabe des Verk.
Auktionsnummer ist: 300001848456
cheers.
organ seller
aus eigener Erfahrung:
Ich hatte auch vor einiger Zeit einen Artikel (Drucker) bei einem ebay-Händler gekauft.
So einen von 30 angebotenen. Das lief auch gut an und der Gute hat mir auch eine
PaketverfolgungsNr zugesandt. Auch die lieferte NULL-Ergebnis, weswegen ich schon an
einen Betrug dachte. Nach zwei Wochen war dann die Paket-Nr auf einmal drin und zwei Tage später
der Artikel bei mir. Des Rätsels Lösung: Wenn die (größeren) Händler selbst frankieren/freimachen
haben die schon die PaketNr, wenn das Teil noch gar nicht aus dem Haus und bei der Post oder Hermes ist.
Da weiß dann die Verpackung(sabteilung) nur, daß es bearbeitet wurde. Daß man ggf. in der Versandabt.
wartet bis alle 30 Pakete zusammen raus können, kann dann natürlich zu großem Ärger führen.
dies war ein privater verkäufer.
es kann zwar sein, das er die nummer vor dem Versand des Paketes hat, aber er schrieb, das er das paket am samstag vor einer woche versendet hat (per einschreiben).
ich werde wie gesagt, noch bis nächste woche Freitag/Samstag ruhe halten um zu sehen, ob bis dahin noch etwas ankommt, danach gibt es immer noch den ebay käuferschutz.
aber er schrieb, das er das paket am samstag vor einer woche versendet hat (per einschreiben).
Der Verkäufer wird wohl kaum am Tag der Auktion und vor Erhalt des Kaufpreises die Ware versandt haben.
Von Überweisungslaufzeiten und Postlaufzeiten hast du schon gehört? Es sind jetzt gerade einmal 5 Arbeitstage vergangen.
gibt es immer noch den ebay käuferschutz.
Bei 25 Euro Selbstbeteiligung brauchst du das gar nicht erst versuchen.
sorry, auktion war Freitag, Samstag hat er das ding losgeschickt (lt. seiner Aussage).
scheint etwas weit hergeholt, aber mal schauen.
Hat jetzt direkt nichts mit deiner Frage zu tun, aber hast du dir mal die mich-Seite vom Verkäufer angesehen? Lies dir mal die "Belehrungen" durch; vor allen Dingen die Drohung mit der IP-Ermittlung und dem Staatsanwalt. Mannomann...
@hundevatta,
nicht nur das, wenn man die Bewertungen mal liest, sieht man schnell, das der die Leute abzockt, wenn auch mal 1 oder 2 CPUs denn wirklich gefunzt haben.
Der weiß 1000%ig, das er Schrott verkauft, macht aber auf altbekannte Masche "Nicht getestet....", "weiß nicht ob CPU läuft..." ect..
Dann noch seine Kommentare, wenn jemand "zu recht" negativ bzw. neutral bewertet..
Beispiele:
"Depp", "du Flasche" , "leck mich, hau ab" ect..
Ein richtiger Vollassi....
Wer dort kauft, muss Hirntod sein.... ^^
das haben fast alle um Spassbieter im vorraus zu schocken.
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ich weiss auch das die CPU kaputt sein kann, bei 20,- Euro ist sowas drin.
dsa ich den Artikel aber noch nicht mal erhalte, ist eine andere Sache.
Spassbieter bringst du damit sicher nicht davon ab und der Rest denkt sich sein Teil. Ich kaufe bei so einem Droh-Rambo sicher nichts.
checkt man VOR den Geboten mal hier:
http://www.wortfilter.de/Tools/bewertungscheck.php
und beobachtet ein paar aktuelle würde man schnell zur erkenntis kommen, das die meisten einfach nur im arsch sind und dennoch ihren käufer finden!
aber kommentare sind amüsant....hihi**
öhm... Verkäufer nicht mehr bei ebay angemeldet :(
Hi,
Hier kauft Dein Händler die kaputten CPUs ein.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=78786&item=6891113547
Also ist das Gewerbe. So solltest Du alle Rechte in der Hand haben, den Burschen unter Druck zu setzen.
cu
Dr. Hook
Der notar rät:
Dem Verkäufer per Einschreiben mit Rückschein einen Brief schreiben.
Inhalt: Fristsetzung für die CPU bis zum (14. Tag ab Erhalt des Einschreibens), Eingang bei Dir.
Androhung, daß bei fruchtloser Fristverstreichung Herausgabeklage beim Amtsgericht erhoben werden wird.
(gem. §§ 446, 447 BGB trägt nämlich der Verkäufer beim Versendungskauf das Versandrisiko.
Kommt dann nichts, kann man Herausgabeklage erheben und ggfls. noch einen Brief an die
Staatsanwaltschaft schicken mit der Überschrift: Strafanzeige und Strafantrag gegen Unbekannt
wegen des Verdachts der Unterschlagung ( § 246 StGB ?
Irgendetwas passiert dann schon. Anstelle einer Klage kannst Du aber auch einen Mahnbescheid
beim Amtsgericht beantragen (wg. der 25 Euro)
Toi, toi, notar
Rechtsberatung im Forum und dazu noch schlechte. Toi, toi, toi...
An charlie62:
Ich hatte doch geschrieben, daß der V e r k ä u f e r das Versandrisiko trägt ....
bitte doch mal nachlesen.
Im übrigen bin ich Jurist mit rund 25 Jahren praktischer Berufserfahrung ...
Damit will ich nicht angeben, jedoch habe ich das Fach studiert, 2 Staatsexamina abgelegt und
bin auch sonst nicht von der Anwaltskammer behelligt worden (vielleicht muß ich hier auf dem board
auch noch das 3. juristische Staatsexamen ablegen ? )
Aber das ist mal wieder typisch Deutsch ! Man will einem anderen fachbezogen helfen und wird gleich
aus einer anderen Ecke angepinkelt. Vielleicht hat der Herr Charlie keine 2 jur. Staatsexamina ? Oder doch ?
Oder hat er keine Qualifikation ? Falls ja, welche ?
notar
Was durch eine Wiederholung ja nicht richtiger wird.
Klick!
Im übrigen bin ich Jurist mit rund 25 Jahren praktischer Berufserfahrung ...
Damit will ich nicht angeben, jedoch habe ich das Fach studiert, 2 Staatsexamina abgelegt und
bin auch sonst nicht von der Anwaltskammer behelligt worden (vielleicht muß ich hier auf dem board
auch noch das 3. juristische Staatsexamen ablegen ? )
Dann ist dir sicherlich das Rechtsberatungsgesetz geläufig. Wenn du hier als Anwalt Rechstberatung im Einzelfall erteilst, bringst du u.U. auch die Betreiber des Forums in die Bredouille.
Laut dem Posting von Dr. Hook ist es aber doch ein gewerblicher Verkäufer... ist es in diesen Fällen nicht so, dass der Gefahrenübergang erst beim privaten Endkunden stattfindet?
CU
Olaf
Der Ein- und Verkauf derselben Ware ist zumindest ein Indiz dafür.
ist es in diesen Fällen nicht so, dass der Gefahrenübergang erst beim privaten Endkunden stattfindet?
Richtig, aber beim Verbrauchsgüterkauf findet der vom Anwalt mit verkehrtem Inhalt zitierte § 447 BGB (siehe dazu § 474 BGB) gar keine Anwendung.
ich danke allen für ihre Postings.
Der Umstand, das sich der Verkäufer abgemeldet hat, macht es nicht unbedingt leichter.
Ich werde den Verk. auffordern, mir den Versand Beleg zu zu senden.
Falls es nicht klappt, muss ich das ganze wohl als Lehrgeld verbuchen.
CPU ist heute nach 2 Wochen und 3 tagen Reisezeit angekommen.
Hatte zuvor mit dem Verk. über ebay kontakt aufgenommen und er hat zugesagt eine Rückverfolgung zu starten.
Werde die CPU heute abend ausprobieren. vielleicht funktioniert sie ja.. :)