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CenturioNet

claudia24 / 9 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo, unser Sohn hat eine letzte Zahlungsaufforderung von CenturioNet erhalten, ansonsten würden sie ein Inkassobüro beauftragen. Er schwört aber, dass er sich niemals bei Centurio angemeldet hat. Er ist 15 Jahre alt und meine Hand lege ich für ihn nicht ins Feuer. Ich habe mir dann die Seite im Internet angeschaut, bei der Anmeldung muss man eine gültige Handynr. angeben, sonst würde der Vertrag nicht wirksam. Er hat aber kein Handy. Die Verbraucher-zentrale hat geraten der Firma zu schreiben, dass ein Vertrag nie zustande gekommen sei und unser Sohn zudem noch minderjährig sei. Sie haben daraufhin eine email an ihn geschickt, in der sie ihn auffordern eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, ansonsten würden sie die Angelgenheit der Staatsanwaltschaft übergeben. Ich bin mir nur leider nicht 100%ig sicher, dass er sich nicht doch mal auf einer LAN-Party mit seinem PC angemeldet hat, denn wir haben zuhause gar kein Internet und es einfach nur vergessen hat.
Nachdem was ich híer alles gelesen habe, gehe ich davon aus, dass er die Wahrheit sagt. Nur was kann uns passieren, wenn nicht?

mfg
Claudia

prof1949 claudia24 „CenturioNet“
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Nach der letzten Zahlungsaufforderung folgt normalerweise ein Mahnbescheid, dem man widersprechen kann. Inkassobüros werden normalerweise nur dann tätig, wenn ein Titel vor Gericht erwirkt wurde.
Ich würde nichts unternehmen, denn das kostet dein Geld, sollte Centurio die Sache dem, wie sie so grosskotzig sagen, Staatsanwalt übergeben, kostet das zunächst mal deren Geld, und diese Sachen verlaufen meistens im Sand. Wie hoch ist denn der Betrag, den sie haben wollen?

out-freyn prof1949 „Nach der letzten Zahlungsaufforderung folgt normalerweise ein Mahnbescheid, dem...“
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Inkassobüros werden normalerweise nur dann tätig, wenn ein Titel vor Gericht erwirkt wurde.

Woher hast Du denn diese Weisheit? Inkassobüros und Gerichtsvollzieher sind zweierlei Dinge. Inkassobüros betreiben häufig Factoring (Aufkauf von Forderungen anderer Unternehmen), was vor allem kleinen Unternehmen oft zu Gute kommt.
out-freyn claudia24 „CenturioNet“
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Dein Sohn ist mit 15 Jahren nach § 106 BGB noch beschränkt geschäftsfähig mit der Folge des § 107 BGB, dass für alle Geschäfte, aus denen er nicht nur einen rechtlichen Vorteil erlangt, das Einverständnis der gesetzlichen Vertreter erforderlich ist. Bis dahin ist der Vetrag schwebend unwirksam. (Ausnahme: § 110 - Rechtsgeschäfte, deren Leistungen ein Minderjähriger mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurden.) Dieses Einverständnis kann ich in Deinem Posting nicht entdecken.

Fazit: Es ist keinesfalls ein wirksamer Vertrag zwischen Deinem Sohn und diesem Unternehmen geschlossen worden. Das hat ja die Verbraucherzentrale auch festgestellt.

Zur Anmeldung ist eine gültige Handynummer erforderlich, an die das Passwort geschickt wird. Kein Handy -> kein Passwort. Daher ist die Annahme, dass die Leistung bereits in Anspruch genommen wurde (was im nach § 818 BGB im Zusammenspiel mit §§ 106 ff. BGB sowieso egal wäre) und daher Entgelte für bereits erbrachte Leistungen gefordert werden können, zu verwerfen.
Ohne Internetanschluss wäre eine Anmeldung auch nicht besonders sinnvoll.
Das wird sogar die Staatsanwaltschaft genauso sehen.

Falls das Unternehmen also die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft übergeben sollte, könnt ihr dem ziemlich gelassen entgegen sehen. Sofern mit der eidesstattlichen Versicherung (welchen Inhalts?) keine Kosten für Euch verbunden sind, könnt ihr das machen, aber auch ansonsten hat das Unternehmen schlechte Karten.

Wenn Ihr ein bisschen mehr Druck machen wollt, dann könntet Ihr dem Unternehmen mitteilen, dass Ihr erwägt, Strafanzeigen zu stellen wegen Betrugs (§ 263 StGB), Nötigung (§ 240 StGB); eventuell auch wegen Verstoßes gegen § 15 Jugendschutzgesetz (JuSchG) - was allerdings knifflig ist, weil es u.U. voraussetzt, DASS es Eurem Sohn gelungen ist, Zugang zum Angebot dieser Firma zu erlangen, obwohl er erst 15 Jahre alt ist. Lustig ist nämlich, dass laut AGB ein Mindestalter von 18 Jahren verlangt wird - was sich angesichts der angebotenen Erotikinhalte auch mit dem JuSchG decken würde - dies aber im Anmeldeformular nirgends erfragt wird.

claudia24 out-freyn „Dein Sohn ist mit 15 Jahren nach 106 BGB noch beschränkt geschäftsfähig mit...“
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Vielen Dank an alle!!!!!!
Bin jetzt beruhigt und werde abwarten, was noch passiert.

Liebe Grüße
Claudia

ganzgenau claudia24 „CenturioNet“
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AST claudia24 „CenturioNet“
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Hallo,
mit diesen Firmen haben wir hier öfters zu tun....
folgenden Brief schick ich dann immer los.... du solltest ihn etwas abwandeln...

Betreff
K. Nr

Verweigerung der Genehmigung des Vertragsabschluss

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider müssen wir Ihnen mitteilen, das Herr XXXX zum Zeitpunkt des Vertragabschluss noch nicht 18 Jahre alt war.
Aus diesem Grunde v erweigern wir, in Vertretung des Personensorgeberechtigten, den Vertragabschluss.
Eine Bescheinigung unserer Vertretungsberechtigung legen wir Ihnen bei.
Bitte bestätigen Sie die Annahme der Nichtigkeit.

Bitte senden Sie alle weiteren Schreiben an obige Adresse, zu Händen Herrn XXX,
sollte keine gütige Einigung möglich sein, werden wir den Vorgang unserem Rechtsanwalt übergeben.

Mit freundlichen Grüßen

XXX


natürlich musst du das alles dann auf dich beziehen, wichtig ist, dass du den Vertragabschluss verweigerst weil er minderjährig ist .... normalerweise wollen die dann einen Altersnachweis und drohen mit einer Anzeige wegen Betrug. Bisher ist aber noch keiner angezeigt worden meiner Jungs... werden die auch nciht machen, weil sie da sowas von hinten runter fallen ...

hih
Alexander

claudia24 AST „Hallo, mit diesen Firmen haben wir hier öfters zu tun.... folgenden Brief...“
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Danke Alexander,
ich werde centurionet jetzt erst mal auffordern, uns die IP-Adresse mit dem zeitpunkt des vermeintlichen Vertragsabschlusses zuzusenden, denn normalerweise kommen die gar nicht so ohne weiteres an diese Daten dran. Zumindest habe ich das so in einem anderen Forum gelesen. Sollten sie diese Daten tatsächlich schicken, dann werden wir unseren Provider anschreiben und nachfragen ob die IP zu dem genannten Zeitpunkt auch tatsächlich unserem Sohn zugeordnet werden kann. Danach werden wir dann die Genehmigung des Vertragsabschlusses verweigern. Wahnsinn, womit man sich auseinander setzen muss. Kostet nicht nur Zeit sondern auch Nerven.

Vielen Dank nochmal

Liebe Grüße
Claudia

out-freyn AST „Hallo, mit diesen Firmen haben wir hier öfters zu tun.... folgenden Brief...“
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sollte keine gütige Einigung möglich sein
Ich würde raten, hier von einer gütlichen (!) Einigung zu sprechen.

Außerdem - wenn gar kein Versuch des Vertragsschlusses vorliegt, wie im Ausgangsposting beschrieben, würde ich ein Schreiben nicht so formulieren: Damit räumt man ja quasi ein, dass der Sohn "eigentlich schon" das Angebot nutzen wollte bzw. genutzt hat.
AST out-freyn „sollte keine gütige Einigung möglich sein Ich würde raten, hier von einer...“
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Hi,
hab ich da doch ein Fehler drin und niemand meiner Kollegen hat es gemerkt ... danke, muss ich Montag gleich ändern.
Zu dem 2. Punkt. unerheblich ob er einen abgeschlossen hat oder nicht ... er kann keinen abschliessen ...
alternativ könnte man hier aber schreiben das man vorsorglich den Vertragsabschluss verweigert. DAmit aber nicht anerkennt das ein Versuch des Vertragabschluss stattgefunden hat.
Diese Frimen sind nicht an Kunden intressiert die Ärger machen ... die wollen einschüchtern und hoffen das die Leute wegen ein paar Euro sich nciht die Mühe machen sich zu informieren ...
Alexander