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Werbung mit Preisgarantie bei MediMax - Irreführend?

berlingo.x / 22 Antworten / Baumansicht Nickles

Ende Dezember 2004 hatte ich in der Filiale Soest (Mediapark Eberlein GmbH) der Elektrofachmarkt-Kette MediMax (EP ElectronicPartner-Verbundgruppe) ein 16:9 TV-Gerät der Marke Loewe Aventos 3581 ZW für rund 900 EUR gekauft. Im Gespräch mit dem Verkäufer wurde mir u.a. mitgeteilt, das das Gerät im Audiobereich ein Leistung von 2x25 Watt habe. Ich fand das zunächst positiv, da mein altes Philips-Gerät "nur" 2x20 Watt Musikleistung hatte. Mein neues TV-Gerät sollte klanglich schon besser sein als mein alter Philips, da ich in dem Raum wo er aufgestellt werden sollte, keine Möglichkeit zum Anschluss an eine HiFi-Anlage habe.

Vor der Abholung des Geräts habe ich sicherheitshalber aber nochmal die Filiale in Soest angerufen um mir diese Angaben bestätigen zu lassen, da eine Beurteilung der Klangqualität im Ladenlokal aufgrund der hohen Geräuschkulisse sehr schlecht möglich war. Ein Kollege des Verkäufers sagte mir dann, das das Gerät 2x25 Watt Musikleistung hat.

Daraufhin habe ich dann das Gerät in Soest abgeholt. Als ich das Gerät aufgestellt und in Betrieb genommen habe, musste ich feststellen, das der Klang nicht an meinem alten Philips-Gerät heranreichte. Bei einem Blick in die Technischen Daten der Bedienungsanleitung musste ich dann feststellen, das die Daten des Loewe Aventos 3581 mit 2x12 Nennleistung bzw. 2x16 Watt Musikleistung nicht mit den Angaben der beiden Verkäufer übereinstimmten.

Ich bin dann mit dem Gerät zur Filiale nach Soest gefahren. Dort wurde mir von dem Verkäufer erklärt, das die Angabe der Wattzahl keine Bedeutung für die Klangqualität und der Aventos 3581 eine sehr gute Klangqualität habe. Diese Auffassung konnte ich jedoch nicht teilen. Aufgrund dessen und der Tatsache, das das TV-Gerät nicht den zugesicherten Eigenschaften entsprach, wollte ich es zurückgeben. Dies wurde mir verweigert. Auf die Frage hin, ob ich den mal den Geschäftsführer sprechen könnte, wurde mir erklärt, das das nicht ginge, da er nicht im Haus sei.

Erst nach einem intensiven Gespräch hat sich der Verkäufer bereiterklärt das TV-Gerät gegen ein anderes zu tauschen. Leider fand sich jedoch kein 16:9-Gerät, das die Abmessungen des Aventos 3581 hatte. Das TV-Gerät durfte nicht breiter als 84cm sein, da es ansonsten nicht in die Nische am Aufstellungsort passen würde. Der Verkäufer schaute dann noch in seinem PC und bot mir ein Loewe Mimo 32 für sage und schreibe 1.800 EUR (der doppelte Preis gegeüber dem Aventos 3581) an. Darauf bat ich Ihn dann den Aventos 3581 zurückzunehmen und mir den Kaufpreis zu erstatten. Dazu war er jedoch nicht bereit. Ich sollte das Gerät doch wieder mit zurücknehmen und ein anderes Mal wiederkommen, da er es nicht entscheiden könne.

Da das Gerät jedoch ein beträchtliches Gewicht (fast 60 kg) hat und ich es nicht schon wieder bei mir zu Hause die Treppen hoch- und wieder runtertragen mochte (ich hätte mir auch wieder eine Hilfe besorgen müssen), kam diese Lösung nicht in Frage. Da ich nicht in Soest wohne, wären mir auch zusätzliche Fahrtkosten entstanden.

Es wäre also hier zu prüfen, ob nicht eine Rücknahmeverpflichtung des Verkäufers besteht, wenn ein Artikel nachweislich (siehe Bedienungsanleitung des TV-Geräts) nicht den zugesicherten Eigenschaften entspricht.

Im weiteren Verlauf des Gesprächs fragte ich Ihn dann, ob ich mir statt des TV-Geräts auch einen ganz anderen Artikel aussuchen könne. Da schaute er erst ganz verdutzt (hatte wohl nicht mit dem Vorschlag gerechnet), sagte mir dann aber, das das wohl ginge (vielleicht konnte er deshalb schon nichts dagegen sagen, weil er zuvor schon sich bereit erklärt hat den Loewe Aventos 3581 gegen ein anderes TV-Gerät zu tauschen). Ich habe mich dann für einen PC HP-Pavilion k746.de entschieden.

Da ich über das für mich kundenunfreundliche Verhalten des Verkäufers verärgert war, wollte ich meine Erfahrung der MediMax Zentrale in Düsseldorf mitteilen. In diesem Zusammenhang bin ich dann auf die Serviceleistungen der MediMax-Internetseite gestoßen. Darin heißt unter dem Punkt Preisgarantie: "Sie bekommen Ihr Geld zurück, wenn Sie innerhalb von 14 Tagen das gleiche Gerät bei gleichen Leistungen woanders billiger bekommen. Ohne Wenn und Aber!"

Tatsächlich habe ich dann ein Anbieter gefunden der das gleiche Gerät ca. 2% günstiger anbot. In meiner E-Mail an die MediMax-Zentrale in Düsseldorf bat ich daraufhin um Inanspruchnahme der Preisgarantie und um Mitteilung wie die Rückgabe (der PC ist nicht ausgepackt oder gar benutzt worden) abgewickelt werden kann. Man antwortete mir darauf (die einzige Mail die überhaupt beantwortet wurde), das ich direkt mit der Filiale in Soest in Kontakt treten solle.

Bei dem Telefonat mit der Filiale in Soest wurde mir erklärt, das eine Rückgabe des Geräts ohne Probleme möglich wäre; ich müsse nur den Nachweis des günstigeren Angebots mitbringen. Auf meine Nachfrage hin ob ein Ausdruck des Angebots des anderen Anbieters reichen würde, wurde mir dies bestätigt.

Ich bin dann mit dem Gerät zur Filiale nach Soest gefahren; und erlebte eine weitere böse Überraschung: Der zuständige Verkäufer weigerte sich das günstigere Angebot anzuerkennen. In dem kurzen Gespräch, bei dem er nebenbei noch einen anderen Kunden bediente, erklärte er mir, ohne das Angebot überhaupt genau durchgelesen zu haben, das das ein Angebot aus dem Internet sei und die Leistung nicht mit der von MediMax vergleichbar sei. Im übrigen würde er nicht weiter darüber diskutieren. Meine Wunsch, mit dem Geschäftsführer zu sprechen, wurde auch hier mit der Begründung, er sei nicht im Haus, abgelehnt. Nachdem er das Gespräch mit dem anderen Kunden beendet hat, ist er einfach weggegangen, ohne sich weiter mit meiner Angelegenheit zu befassen.

Das Angebot des anderen Anbieters ist durchaus mit den Leistungen von MediMax vergleichbar: Ich habe über den PC HP Pavilion k746.de ein Fragenkatalog erstellt und bin dann diesen Katalog Punkt für Punkt mit einem Mitarbeiter dieses Anbieters telefonisch durchgegangen. Dabei wurden mir alle Fragen ausführlich und detailliert erklärt. Das Beratungsgespräch hat ca. 15 Minuten gedauert (in etwa die gleiche Zeit wie in der MediMax-Filiale in Soest). Auf die Frage hin, ob ich mir das Gerät vor dem Kauf anschauen könne und ob es sofort verfügbar ist, wurde mir dies bestätigt. Ansonsten würde mir das Gerät auch versandkostenfrei ins Haus geliefert. Insofern kann ich hier kein Leistungsminderung erkennen, die sich auf eine Verweigerung der angebotenen Preisgarantie berufen könnte. Im Gegenteil: Mit Zusicherung der versandkostenfreien Lieferung ist dieser Anbieter sogar im Vorteil. Die Garantieleistungen sind bei beiden Anbietern gleich: 2 Jahre Händlergarntie, bzw. 2 Jahre Garantie durch HP vor Ort.

Mir sind durch unzureichende Auskunft des MediMax-Mitarbeiters am Telefon, sowie der Verweigerung der Preisgarantie des Verkäufers der MediMax-Filiale in Soest zusätzliche Fahrtkosten entstanden. Diese Kosten, meine Erfahrung mit dem TV-Gerät, sowie meine Forderung auf Einlösung der angebotenen Preisgarantie habe ich in insgesamt 10 E-Mails und 9 Faxschreiben an die MediMax-Zentrale in Düsseldorf, sowie an die Filiale in Soest unter Angabe meiner Adresse, E-Mail, Fax- und Telefon-Nr. mitgeteilt. Ein Einschreiben mit Rückschein ist zusätzlich noch zur Filiale in Soest geschickt worden. Eine Reaktion auf alle diese Schreiben habe ich bis heute nicht erhalten.

Es liegt also die Vermutung nahe, das diese Geschäftspraxis für alle MediMax-Filialen gilt. Und das in einer Zeit, wo der Einzelhandel über Umsatzeinbußen klagt und viele Käufer Ihre Produkte in günstigeren Discountmärkten kaufen. Auch ich werde meinen nächsten PC wohl wieder bei Aldi kaufen. Der Medion-PC schneidet bei Tests regelmäßig gut ab, hat ein hervorragendes Preis-/Leistungsverhältnis, Vor-Ort Service und sogar 3 Jahre Garantie. Eine Rückgabe ist hier innerhalb von 14 Tagen ohne Probleme "Ohne Wenn und Aber!" möglich.

Zusammenfassend wäre also hier zu prüfen, ob die Werbung mit der Preisgarantie von MediMax nicht irreführend und unzulässig ist. Ein diesbezügliches Fax habe ich der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. in Düsseldorf, sowie der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Frankfurt geschickt. Ich für meinen Teil, werde bei der Elektronik-Kette MediMax mit Sicherheit nichts mehr kaufen. Es gibt ja genug Alternativen.

Im übrigen habe ich jetzt ein neues TV-Gerät: Ein Loewe Mimo 32. Aber nicht für 1.800 EUR von MediMax, sondern für rund 1.100 EUR bei einem anderen Anbieter hier am Ort ...

fnmueller1 berlingo.x „Werbung mit Preisgarantie bei MediMax - Irreführend?“
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hmmm, also zum einen ist es normal das inet angebote nicht anerkannt werden, zum anderen ist ja klar, dass so ein laden nicht gut beraten kann.

idefix1968 berlingo.x „Werbung mit Preisgarantie bei MediMax - Irreführend?“
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Ich arbeite in einer Einkaufszentrale/Baustoffhandel. Zugesicherte Eigenschaften müssen eingehalten werden. Du kannst dagegen prozessieren. Es gibt allerdings glaube ich erst ein positives Urteil.
Hier wurde z.B. vom Lieferant bei einer Echtholzpaneele Feuchtraumgeeignet auf dem Paket vermerkt. Als die Echtholzbeschichtung sich ablöste mußte der entsprechende Markt Schadenersatz leisten. Auch über den entstandenen Schaden (in diesem Fall die Installationskosten). Dieser Gesellschafter (Markt) von uns hat es sich über unsere Zentrale natürlich vom Lieferant zurückerstatten lassen.
In Deinem Fall solltest Du Zeugen haben (Fernseher). Sonst sieht es schlecht aus, und Du hast vor Gericht keine Chance. PC's kannst Du wirklich schlecht miteinander vergleichen. Und Internetangebote zählen bei diesen Preisgarantien meist nichts.
Deshalb oft die Einschränkung "im Umkreis von 50 km..." und "Fachmarkt" ...
Und in dem Moment des PC Kaufs hast Du Dir die Möglichkeiten bezüglich eines Prozesses beim Fernseher verbaut.
Und wie gesagt...ohne Zeugen ist oft nichts zu machen. Aussage gegen Aussage.

Gruß, Henning

InvisibleBot berlingo.x „Werbung mit Preisgarantie bei MediMax - Irreführend?“
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Ich kaufe nach einem ähnlichen Erlebnis wie Du auch nichts mehr bei MediMax:

Habe letztes Jahr einen Videorecoder gekauft, einen JVC, Typ weiß ich nicht mehr genau. (mein Alter ist abgeraucht, und ich wollte nicht meine ganze Videosammlung deswegen wegwerfen) Auf dem Infoschild stand, u.a. dass das Gerät ein Echtzeitzählwerk hat, und auch NTSC-Kassetten abspielen kann.
Zu Hause musste ich dann feststellen, dass das Teil kein Echtzeitzählwerk hat. Im Display des Videorecorders werden beim Spulen nur Pfeile angezeigt und bei der Wiedergabe ist nur eine stilisierte Kassette zu sehen, die sich dreht. Sehr sinnvoll.
NTSC-Kassetten wurden zwar wiedergegeben, aber nur mit starken Störungen. Mein alter Videorecorder (Panasonic) konnte das ohne Probleme mit einwandfreiem Bild.

Naja egal, dann gebe ich das Ding eben zurück. Also bin ich 2 Tage später wieder hin, und sage dem Verkäufer dass ich das Gerät zurückgeben will, weil es nicht meinen Vorstellungen entspricht. Der Verkäufer meinte das sei nicht möglich, auf die Frage nach der Begründung kam nur "Das ist halt so." Auf den Hinweis dass der Videorecorder falsch beschrieben ist, und kein Echtzeitzählwerk hat, schaut er mich schief an und sagt das ich wohl bloß vergessen hätte, das einzuschalten. Also habe ich ihn gebeten, mir zu zeigen wie das eingeschaltet wird, worauf er erstmal etwas in seinen nicht vorhandenen Bart brummelte, und dann den Recorder widerwillig an einem Fernseher ausprobierte. Nach einer Viertelstunde herumprobieren und Bedienungsanweisung lesen teilte er mir dann mit, dass ich wohl doch Recht hätte. Aber einfach zurücknehmen geht nicht, ich könnte höchstens was anderes kaufen.

Dazu hatte ich aber aufgrund des eben Erlebten absolut keine Lust, und außerdem habe ich auch das Recht, mein Geld wiederzubekommen. Aber erst als ich gedroht habe, die Angelegenheit per Rechtsschutzversichung und Anwalt klären zu lassen, sagt er dass der Geschäftsführer sowas entscheiden muß. Der Geschäftsführer kommt, hört sich die Geschichte an, und sagt dass ich seiner Meinung nach kein Rückgaberecht habe, weil das fehlende Echtzeitzählwerk ja nun "kein wirklicher Grund" sei, und meine NTSC-Kassetten ja kaputt sein könnten.

Also habe ich wieder die Worte Rechtsschutzversicherung und Anwalt fallen gelassen - mit dem Ergebnis dass ich meinen Kassenbeleg zeigen sollte. Der Geschäftsführer schaut den Kassenbeleg an, und sagt dass eine Rückzahlung grundsätzlich nicht möglich ist, weil ich mit EC-Karte bezahlt habe. Was das damit zu tun hat? Er weiß nicht, ob das Geld schon gutgeschrieben worden ist. Auf mein Angebot, den Zahlungseingang zu überprüfen und das Geld dann zurück zu überweisen, erfahre ich dass das aus verwaltungstechnischen Gründen nicht möglich ist. Auf gut Deutsch werde ich somit als potentieller Betrüger hingestellt.

Erst nach längerer Diskussion, in deren Verlauf ich zunehmend lauter wurde, willigte er schließlich ein - unter der Voraussetzung, dass ich ihm einen Kontoauszug zeige, auf dem die Zahlung abgebucht worden ist. Das war kein Problem denn eine Bankfiliale mit Kontoauszugsdrucker war gleich nebenan. An seiner Reaktion war deutlich abzulesen dass er nicht damit gerechnet hat, dass ich ihm einen Kontoauszug zeigen kann, aber schliesslich fängt er äußerst widerwillig an mir einen Zettel für die Kasse auszufüllen. Daraufhin habe ich ihn gefragt wie er die Chancen einschätzt, dass ich nach diesem Zirkus nochmal was in diesem Geschäft kaufe. Originalantwort: "Das interessiert mich nicht, denn wir sind nicht auf Problemkunden angewiesen."

Gut zu wissen...

Olaf19 berlingo.x „Werbung mit Preisgarantie bei MediMax - Irreführend?“
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Ich kann nur das unterstreichen, was Idefix geschrieben hat: Zugesicherte Eigenschaften müssen zunächst einmal eingehalten werden. Wenn du dafür aber keine Zeugen bzw. kein schriftliches Angebot vorliegen hast, wird es schwierig... dann steht es Aussage gegen Aussage, und du bist auf die Kulanz des Händlers angewiesen, auch wenn du objektiv gesehen recht gehabt hättest.

Beim PC sehe ich die Sache so: Es muss schon genau der gleiche PC in beiden Läden sein, ein Punkt-für-Punkt-Vergleich der Einzelkomponenten bzw. deren Leistungsdaten reicht m.E. nicht aus. War z.B. in beiden PCs exakt das gleiche Mainboard mit dem gleichen Chipsatz verbaut? I.d.R. enthalten diese PCs sog. OEM-Mainboards, z.B. von MSI oder anderen Markenherstellern, aber in einer abgespeckten Version, die du nicht mit den Boards vergleichen kannst, die du beim Händler einzeln angeboten bekommst. Insofern wäre ich skeptisch, ob man die PCs wirklcih gleichseitzen kann.

CU
Olaf

berlingo.x Olaf19 „Ich kann nur das unterstreichen, was Idefix geschrieben hat: Zugesicherte...“
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Man kann hier davon ausgehen das die beiden PCs absolut gleich sind, da sie unter der Bezeichnung HP Pavilion k746.de (siehe auch HP-Website) von HP an die Händler so ausgeliefert werden und die Händler daran höchstwahrscheinlich auch nichts verändern. Dies würde sonst auch den Support bei HP erschweren.

Herman Munster berlingo.x „Man kann hier davon ausgehen das die beiden PCs absolut gleich sind, da sie...“
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Das sehe ich denn genauso. Wenn die Modellbezeichnung dieselbe ist, dann ist der Chipsatz und das MoBo schnurz. Wesentlicher gewichtiger ist da eine ggf. veränderte HD- und/oder RAM-Größe, sofern es dasselbe Modell m,it unterschieldich gr0ßer HD bzw. RAM gibt.

Kritisch wird es, wenn man das Grundmodell nach eigenem Gutdünken mit noch größerer bzw. zweiter HD ausrüsten ließ. Oder Modelausführungen mit anderer HD/mehr RAM gar nicht angeboten werden unter der Modelbezeichnung.

mr.monkey berlingo.x „Werbung mit Preisgarantie bei MediMax - Irreführend?“
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ich gehe auch davon aus, daß es sich um exakt dengleichen pc handelt.
problematischer ist das angebot, weil es aus dem internet kommt.
du müßtest mal überprüfen, ob eine klausel bzgl internetangeboten in der preisgarantie auftaucht.
wie idefix schon sagte, sind diese preisgarantien oft örtlich begrenzt, da es auch lokale preisschwankungen gibt.

hatte vor längerer zeit mein letztes erlebnis dieser art beim namensvetter media-markt.
mein dort gekauftes handy wollte selbst nach austausch nicht funktionieren (so gut wie nirgendwo netz). man war jedoch nicht bereit, das gerät gegen ein anderes zu tauschen, sondern bot mir an, das handy erneut einzuschicken (und mir ein wunderschönes 2kilo-plastik-kleinkindhandy mit blinklichtern für die nächsten 3-6 wochen zu geben).
erst als ich so laut wurde, daß kunden im weiten umkreis die köpfe drehten, willigte man ein und ich bekam sogar ein teureres gerät.
ganz nebenher - während man den papierkram erledigte - erzählte mir eine dazugeeilte (wahrscheinlich durch mein gebrüll angelockte ;)) verkäuferin, es handele sich um ein serienproblem des handys, die antenne funktioniere nur sehr bescheiden...

mfg

Markus Klümper berlingo.x „Werbung mit Preisgarantie bei MediMax - Irreführend?“
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Ich erlebe es leider immer wieder wie man als Verbraucher bis an den Rand des Herzinfarktes getrieben wird. Ich habe Fälle am Hals wo ich ganz offensichtlich und unbestritten im Recht bin und dennoch werde ich hingehalten. Obwohl ich kurz vorm Kettensägenmassaker bin und bereits durch die Einhaltung eines versprochenen Rückrufes schon deutlich zu beschwichtigen wäre, wird ÜBERHAUPT REIN GARNIX getan um mein berechtigtes Anliegen umzusetzen. Gestern Fa. STOFFEL (allein 7 Anrufe bis die Ware da war, 6 Anrufe nach denen ich bei der "stoffeligen" Behandlung auch kein Bock mehr hatte 1 Woche auf vorrätiges Austauschgerät (Monitor) zu warten und dann, Burner, 15 Telefonate wegen Rückholung und Erstattung. Mir langts. Heute schaffte es DHL mich 6 Stunden im Büro absitzen zu lassen, ohne nachverfolgen zu können ob mein neuer Monitor (diesmal neuer TFT vom Großhändler) heute kommt oder nicht. Natürlich KEIN Rückruf. "Ist so geht nicht usw. Hammse eben Pech". Die machen es sich einfach. Ich habe mir angewöhnt technische Pannen sportlich wegzustecken und Verständnis für die Verkäufer zu zeigen. Komme ich mir aber verarscht vor, mache ich ein riesen Fass auf - leider fast immer nötig. Obwohl den Verkäufern innerhalb zwei Minuten klar sein muß das ich keine faulen Kompromisse dulde und Markt wie Recht gut kenne, wird es immer auf cholerischen Anfall angelegt. Und am Ende geht es dann doch wie ich wünsche. Außer bei DHL. Das habe ich aufgegeben.

Was die zugesicherten Eigenschaften betrifft: Diese sind nur deshalb nutzlos weil meistens nur mündlich beschrieben und deshalb kaum zu beweisen. Wie bei den Lautsprechern. Bei dem Video mit dem Artikelschild ist das ganze Eindeutig. Bei dem Hinweis "wer braucht schon ein Zählwerk" wäre ich (eigentlich überzeugter ruhiger Typ) aus dem Stand bis an die Sprinkleranlage gesprungen. So was unverschämtes...

Aide berlingo.x „Werbung mit Preisgarantie bei MediMax - Irreführend?“
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mal eine Frage, in wie viele Foren hast Du diesen MIST eigentlich noch wortgleich reingestellt? Habe bisher drei gezählt!

1. Wenn alle Kunden solch eine Zumutung wie Du wären, hätten sich sicherlich schon alle Verkäufer auf dieser Welt erschossen.
2. Die Musikleistung hat nichts mit dem Klang zu tun (allenfalls mit Dynamik, bei großer Differenz zur Sinusleistung), und auch nichts mit der Lautstärke (hier zählt der Wirkungsgrad)
3. GF nicht da, wieso hast Du nicht nach dem Vertreter gefragt, oder sie sollen den nächst höheren MA in der Direktion anrufen.
4. Wenn HP drauf steht ist es HP, wenn Medion drauf steht eben nicht, also natürlich kein Vergleichsartikel, wäre auch absoluter Quatsch.
5. Internetangebote haben afaik noch nie gezählt.
6. Stand im Angebot 25 Watt "Sinus", "Musik" oder "Ausgangsleistung"? Alles drei sind verschiedene Werte!

berlingo.x Nachtrag zu: „Werbung mit Preisgarantie bei MediMax - Irreführend?“
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@ Aide

zu 1: Ich glaube schon, das man als Käufer auch Rechte hat (nicht nur Geld auf den Tisch, Ware in die Hand gedrückt und Auf Wiedersehen): z.B. auf fachgerechte und richtige Beratung.

zu 2: Die Angabe des Verkäufers stimmten definitiv nicht mit denen in der Anleitung überein.

zu 3: Ich habe mehrfach nach einem Vorgesetzten gefragt, der entscheidungsberechtigt ist.

zu 4: Bei dem PC handelte es sich bei beiden Anbietern um das gleiche Modell.

zu 5: Bei der Preisgarantie auf der MediMax-Website geht nicht hervor das Internetangebote ausgeschlossen sind.

zu 6: Der vom Verkäufer genannte Wert 25 Watt stand nicht in der Anleitung (weder Sinus, Musik noch Ausgangsleistung)

Aide berlingo.x „@ Aide zu 1: Ich glaube schon, das man als Käufer auch Rechte hat nicht nur...“
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kapierst Du es nicht, vera...t Du uns nur oder was ist mit Dir los?
Beratungsanspruch ist natürlich richtig, aber es gibt da Grenzen, an denen Du scheinbar schon lange vorbei galoppiert bist.
Die WARE muss mit den tatsächlich zugesicherten Eigenschaften (für eine Rückgabe) nicht übereinstimmen, nicht die Anleitung. Zwar gibt es Dein TV bei Loewe nicht mehr, aber die Gleichgroßen derselben Serie gibt Loewe immer mit 25 Watt Ausgangsleistung an. Vielleicht stimmen die Angaben der Anleitung nicht, oder Loewe meint damit den max. Spitzenimpuls. Wäre zwar unfein, aber (leider) erlaubt.
HP ist NICHT Medion, scheiß egal war’s drinnen ist!
Du hast Dich da in etwas hineingesteigert, wirkt ja fast schon leicht krankhaft. Schreiben an Verbraucherzentralen und anderer Mist bringen da nichts. Ein höfliches und nicht vorwurfsvolles und auch nicht beleidigendes Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden des Unternehmens löst bei den Meisten die Probleme wie von selbst. Oft mit Preisreduzierung und Präsentkorb oder Weinkiste etc.
Es gäbe zwar noch vieles, aber ich glaube, Du willst nichts außer Zustimmung hören.

Markus Klümper berlingo.x „Werbung mit Preisgarantie bei MediMax - Irreführend?“
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@Aide: Ich finde Deinen Ton hier ziemlich unangemessen. Fakt ist sicherlich, das Internetangebote beim besten Willen nicht zählen können. Ist auch nachvollziehbar, denn Versandhändler haben wesentlich weniger Kosten für Personal, Miete etc. Deshalb ist bei allen Anbietern mit Preisgarantie das Internetangebot ausgeschlossen. Natürlich hast Du Recht: Wattleistung und Klang sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Und die Auslegung der Messung ein Dritter. Dennoch waren die 25 W offenbar ein zugesagter Wert. Und wenn die nicht erreicht werden, hat der Verkäufer zu Recht die Arschkarte gezogen. Wenn man es ihm beweisen kann. Dabei ist dieser Punkt noch der harmlosere. Schlimmer finde ich den Fall des Videorekorders, bei dem wichtige, schriftlich vorliegende Eigenschaften einfach fehlen. Auch die Diskussion um den PC ist eindeutig. Selbst zwei praktisch Baugleiche gelten nicht, aber wenn es Marken-Großserienrechner sind die denselben Hersteller und dieselbe Typennr. haben, gilt die Preisgarantie. Ich würde auch mit dem Marktleiter sprechen wollen.

berlingo.x Nachtrag zu: „Werbung mit Preisgarantie bei MediMax - Irreführend?“
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Mit dem Beitrag über meine Erfahrungen mit der Fa. MediMax wollte ich darlegen, wie es zum Teil mit dem Kundenservice in Geschäften bestellt ist. Aus vielen anderen Berichten weiss ich, das dies kein Einzelfall ist.

Nach den vielen Antworten in verschiedenen Foren bin ich zu folgender Ansicht gelangt:

Man sollte sich auf die Angaben des Verkäufers nicht verlassen und sich die Angaben schriftlich bestätigen lassen oder beim Beratungsgespäch zumindest immer einen Zeugen dabei haben. Ferner müsste man sich vorher Informationen über den Händler besorgen und noch prüfen inwieweit angebotene Serviceleistungen gelten. Nur wozu brauche ich dann noch ein Fachgeschäft?

Als Alternative ist der Internetkauf oder bei manchen Artikeln auch der Kauf beim einem Discountmarkt sicherlich keine schlechtere Wahl. Dies beklagen zwar viele Fachgeschäfte, tragen jedoch mit solchem Verhalten aber auch dazu bei.

Bei den Antworten zu diesem Beitrag waren leider auch einige Unsachliche dabei. Nunja, muss man mit leben. Für die anderen Antworten möchte ich mich aber erstmal bedanken.

Thunderrole berlingo.x „Mit dem Beitrag über meine Erfahrungen mit der Fa. MediMax wollte ich darlegen,...“
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Du bezeichnest MediMax als Fachgeschäft?

Das ist auch nur ein Discounter der alles billig verramscht, nicht mehr.

berlingo.x Thunderrole „Du bezeichnest MediMax als Fachgeschäft? Das ist auch nur ein Discounter der...“
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Du hast Recht, der Begriff Fachgeschäft ist vielleicht nicht die richtige Bezeichnung für MediMax.

retailer1 berlingo.x „Werbung mit Preisgarantie bei MediMax - Irreführend?“
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Ich kann 'Aide' zum Thema "Du hast Dich da in etwas hineingesteigert, wirkt ja fast schon leicht krankhaft." nur beipflichten.

'Berlingo.X' scheint hier im Internet einen persönlichen Rachefeldzug (oder das eigene Frusterlebnis) be- und verarbeiten zu wollen.
Ich habe den gleichen Beitrag nun schon bei www.pcwelt.de, www.ciao.com, www.prad.de, www.geizkragen.de, www.aktienboard.com, www.golem.de und hier bei www.nickles.de gefunden.

Und das alles, weil der Loewe-Fernseher statt den vom Verkäufer (angeblichen) 2x 25 Watt nur 2 x 16 Watt hatte...?
Kleiner Technik-Exkurs am Rande: die Watt-Zahl hat (wie der Verkäufer übrigens völlig korrekt beschrieben hat) überhaupt nichts mit der Klangqualität zu tun. Es gibt High-end HiFi-Anlagen für über 50.000 Euro, welche mit 2 x 5 Watt arbeiten.

Ohne Worte...

berlingo.x retailer1 „Ich kann Aide zum Thema Du hast Dich da in etwas hineingesteigert, wirkt ja fast...“
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Es geht hier nicht um den Loewe Fernseher (das Thema ist schon längst erledigt), sondern um die in der Überschrift genannte Frage.

Das man das Thema in mehreren Foren anspricht hat einen ganz einfachen Grund: Die Chancen auf sachliche Beiträge sind dann vielleicht höher. Nur wenn dann trotzdem die gleichen Leute antworten, kann man auch auf die Idee kommen, das die Schreiber für das Durchforsten der Forumsbeiträge von solchen Firmen bezahlt werden.

Markus Klümper retailer1 „Ich kann Aide zum Thema Du hast Dich da in etwas hineingesteigert, wirkt ja fast...“
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@retailer1: Wo ist dein Problem? So ein Text ist schnell kopiert und ebenso wirkungsvoll in anderen Foren gepostet. Und auch wenn solche "Rachefeldzüge" übertrieben wirken: Irgendwann haben Menschen, die einen verarschen, den Punkt erreicht, an dem der Geduldsfaden reisst. Ich finde es völlig richtig unseriöse Machenschaften an den Pranger zu stellen. Außerdem: Besagte High-End-Anlagen für über 50.000 Euro werden auch als CLASS-A-Transistoren- oder Röhrenendstufe mehr als 5 Watt leisten. Also übertreib mal nicht. Das Minimum für einen hochwertigen Röhrenverstärker liegt so bei 2x20w...
Aber egal. Versprochen ist versprochen. Es kann nicht angehen, wenn der Kunde zum Fehlen einer Eigenschaft gesagt bekommt "soviel brauchste eh nicht". Und wenn der Fernseher gut geklungen hätte würde der Kunde vielleicht garnix sagen. Aber Scheiss-Klang UND zuwenig Leistung...

printi berlingo.x „Werbung mit Preisgarantie bei MediMax - Irreführend?“
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Die Durchsetzung von Preisgarantieansprüchen bei Medimax scheint wirklich ein schwieriges Unterfangen zu sein. Auch ich habe damit eine negative Erfahrung gemacht.

Habe mir bei Medimax den DVD-Player LG DV-9900 für 99 Euro gekauft und ihn kurz darauf woanders für 79 Euro gesehen. Habe mich daraufhin telefonisch mit dem Verkäufer, bei dem ich das Gerät gekauft habe, verbinden lassen. Seine kurze, nicht gerade freundliche Antwort auf mein Garantieanspruch war: Die Leistung sei nicht mit der von Medimax vergleichbar und er könne mir den Differenzbetrag nicht erstatten.

Ich frage mich also, worin der Unterschied der Medimax-Leistungen zu den Leistungen von Promarkt, Saturn, Media-Markt oder anderen liegen könnte. Aber vermutlich sollen mit der Preisgarantie-Werbung nur supergünstige Angebote vorgegauckelt werden.

berlingo.x printi „Die Durchsetzung von Preisgarantieansprüchen bei Medimax scheint wirklich ein...“
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MediMax hat inzwischen seine Website geändert. Die Preisgarantie ist jetzt örtlich beschränkt. Vermutlich hat MediMax eingesehen, das die alte Formulierung irreführend war. Denkbar wäre die Änderung auch auf Druck der Verbraucherzentrale oder der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Vielleicht haben sich aber auch zu viele Kunden beschwert.

Ich werde aber auch weiterhin einen grossen Bogen um MediMax machen. Denn die Art und Weise, wie dort mit Kunden umgegangen wird, finde ich nicht korrekt.


[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]

retailer1 berlingo.x „MediMax hat inzwischen seine Website geändert. Die Preisgarantie ist jetzt...“
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Wieso sollte ein Konzern, wegen so einer armen Wurst seine Statuten ändern. Das Unternehmen hat gerade rund 50 Makro Märkte übernommen und hat wohl andere Sorgen.....

berlingo.x retailer1 „Wieso sollte ein Konzern, wegen so einer armen Wurst seine Statuten ändern. Das...“
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MediMax hat seine Bedingungen bestimmt nicht aus Lust und Laune geändert.