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Rückgaberecht bei einer neuen Matratze auf der ich nicht schlafe

Henry2001 / 7 Antworten / Baumansicht Nickles

Habe mir eine neue orthopädische Visko-Matratze gekauft im Internet aber nicht in Ebay, sondern mit Hinweis auf Beratung. Habe mehrmals telefoniert und das "Ding" am 6.12. erhalten. Nun kann ich nicht darauf schlafen und mir kribbelt es sehr in den Beinen. Kann ich die Matratze, welche ich jedoch aus der Plastikfolie genommen habe, aber mit einer Moltonauflage und Spannbezug nutze inerhalb 14 Tagen zurückgebe. AGB des Verkäufers sagt ja aber mit 50% Abschlag bei Benutzung ohne Originalverpackung. Danke für eure Mails. Gruss Henry

clausg Henry2001 „Rückgaberecht bei einer neuen Matratze auf der ich nicht schlafe“
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Moin,

ich traue mich jetzt an eine Antwort, obwohl ich da ja auch Laie bin. Das 14-tägige Rückgaberecht betrifft unbenutzte Ware. Da man anders als in einem Geschäft die Ware nicht begutachten kann, gibt es diese Regel für den Versandhandel (und übrigens nur für Privatpersonen). Du hast also wohl erstmal Pech gehabt. Ist auch irgendwo verständlich, denn wer kauft schon eine dann immerhin gebrauchte Matraze. Dir bleibt also nur die Gewährleistung. Das Ding muss also einen Mangel haben, damit du es zurückgeben kannst. Allerdings kannst du nicht sofort auf Wandlung (Geld-zurück) bestehen, sondern musst den Händler bzw. den Hersteller nachbessern lassen, wenn dieser es wünscht.

HTH
Claus

charlie62 Henry2001 „Rückgaberecht bei einer neuen Matratze auf der ich nicht schlafe“
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welche ich jedoch aus der Plastikfolie genommen habe

Das war ein Fehler.

Aber 50% Nutzungsentschädigung sind sehr hoch (auch bei einer Matratze), zumal der Verkäufer diese mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wieder in Folie packen und erneut versenden wird.

Weißt du nun, was du tun musst?
hansapark charlie62 „welche ich jedoch aus der Plastikfolie genommen habe Das war ein Fehler. Aber 50...“
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sorry wenn ich etwas vom thema abweiche..
aber DAS "DING".
hat schon was....
könnte mal ein name für ein gruselfilm werden...

wegen dem rechtlichen zeugs kann ich leider auch nicht weiterhelfen..
(null ahnung)

holleberlin Henry2001 „Rückgaberecht bei einer neuen Matratze auf der ich nicht schlafe“
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man darf einen artikel der vorgesehenen nutzung zuführen zum "testen", bei einem "hygieneartikel" wie einer matratze ist der rechtlich vorgesehene abschlag ( bei gebrauchsspuren, vereinfacht dargestellt ) mit sicherheit gerechtfertigt.
fraglich sind höchstens die sehr hohen 50 %, aber dagegen kannst du dann nur zivilrechtlich vorgehen, und das ergebnis ist in diesem fall fraglich.

|dukat| holleberlin „man darf einen artikel der vorgesehenen nutzung zuführen zum testen , bei einem...“
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Ich würd mich freuen, überhaupt noch 50% zurückzubekommen.

Wiesner Henry2001 „Rückgaberecht bei einer neuen Matratze auf der ich nicht schlafe“
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Wurde dir die Matratze als alergiefrei oder ä. verkauft?
Wenn Ja kannst du das Kribbeln als groben Mangel angeben.
Bei einem groben (verkaufs)Mangel hast du soviel ich weiss das volle Rückgaberecht.
Hast du Privatrechtsschutz? - > Melden

dirk42799 Henry2001 „Rückgaberecht bei einer neuen Matratze auf der ich nicht schlafe“
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"mit Hinweis auf Beratung. Habe mehrmals telefoniert und das "Ding" am 6.12. erhalten."

Was umfaßte denn diese Beratung und was waren die Inhalte der Telefonate?
Hast Du nach bestimmten Eigenschaften der Matratze gefragt?
Und warum kribbelt´s jetzt an den Beinen? Liegt´s wirklich an der Matratze?

Leider tendiere ich derzeit pauschal zu "Pech gehabt".
Bestimmte Gegenstände kauft man nun mal weder im Internet noch beim Teleshopping.

Dirk