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Garantiefall

Turboman / 15 Antworten / Baumansicht Nickles

Hi,
wer soll die Rücksendekosten im Garantiefall tragen?

fnmueller1 Turboman „Garantiefall“
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bei warenwert über 40 Euro der Händler, sonst du. Steht auch so in den AGB drin (so sollte es zumindest sein).

Kolti fnmueller1 „bei warenwert über 40 Euro der Händler, sonst du. Steht auch so in den AGB...“
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Blödsinn

out-freyn Turboman „Garantiefall“
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Dazu ist im Gesetz m.W. nichts geregelt. Also, wenn der Händler/Hersteller nichts anderes anbietet, müsste für den Versand hin und zurück folgendes gelten:

Turboman -> Händler: Turboman zahlt
Händler -> Turboman: Händler zahlt

fnmueller1 out-freyn „Dazu ist im Gesetz m.W. nichts geregelt. Also, wenn der Händler/Hersteller...“
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Kolti Turboman „Garantiefall“
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Wer viel schreibt, schreibt auch viel Mist. Logisch.

Falls es Dich interessiert, es gibt kein Fernabsatzgesetz mehr.
Dieses wurde 2002 abgeschafft und die Paragraphen wurden ins BGB eingearbeitet.

Eine Rücksendung im Garantiefall beinhaltet weder einen Widerruf noch eine Rückgabe.
Wer welche Kosten zu tragen hat, entscheiden die Garantiebestimmungen des Händlers.
Eine Garantie ist nämlich eine freiwillige Sache.

"Jaja, in der Kürze liegt die Würze, -fnmueller1]"

fnmueller1 Kolti „@fnmueller1“
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das es um garantie geht habe ich echt falsch verstanden. Mit keiner Silbe habe ich aber gesagt, dass es noch ein fernabsatzgesetz gibt.

Kannst dir also gerne auch nen bissl an die eigene Nase packen

Kolti fnmueller1 „@fnmueller1“
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Wer hat denn den Link über das Fernabsatzgesetz hier reinkopiert?

fnmueller1 Kolti „Du schreibst schon wieder Blödsinn“
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in der domain kommt zwar fernabsatzgesetz vor, aber der inhalt bezieht sich eben auf das BGB:
http://www.fernabsatz-gesetz.de/bgb/fernabsatzrecht.htm

Kolti fnmueller1 „Du schreibst schon wieder Blödsinn“
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Ich habe es nicht gelesen, weil da Fernabsatzgesetz gestanden hat.
Dann entschuldige bitte.

fnmueller1 Kolti „Na gut“
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np

Turboman Kolti „@fnmueller1“
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Muss ein Verkäufer bei ebay Gewährleistung anbieten? Ihr zufolge müsste der Verkäufer doch die Rücksendekosten übernehmen.

fnmueller1 Turboman „@fnmueller1“
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wenn es eine privatperson ist kann gewährleistung ausgeschlossen werden (was die regel ist). Powerseller aber, also alle die das gewerblich machen, sind an die gewährleistungspflicht gebunden.

Turboman fnmueller1 „@fnmueller1“
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Und bei Gewährleistung ist Rückversand auf des Verkäufers Rechnung?
Und bei Garantie ist es dem Verkäufer überlassen, die Übernahme anzubieten?

fnmueller1 Turboman „@fnmueller1“
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wenn man die 40 euro grenze aussen vor lässt stimmt das so.

Aber das steht ja auch alles in den links.

Kolti Turboman „Garantiefall“
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Beim Widerrufsrecht gilt die 40 € Grenze.
Beim Rücktrittsrecht ist es kostenlos.
Bei der Garantie ist es freiwillig.

Bei Sachmängeln:

Nach § 433 I Satz 2 BGB muß der Verkäufer "dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln [...] verschaffen." Eine Sache ist mängelfrei, "wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat", bzw. wenn sie sich für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, ansonsten "wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann." (§ 434 I BGB).

Dabei muß der Mangel schon zum Zeitpunkt vorgelegen haben, zu dem die Gefahr auf Dich übergegangen ist (beim privaten Versandkauf: sobald die Sendung bei der Post aufgegeben wurde). Ist der Mangel erst später aufgetreten, muß der Verkäufer dafür nicht haften.

Hat die Sache nun einen Mangel, kannst Du vom Verkäufer Nacherfüllung verlangen (§§ 437, 439 I BGB). Das bedeutet, Du kannst von ihm fordern, daß er den Mangel behebt, oder Du kannst verlangen, daß er Dir eine mangelfreie Sache schickt. Die Kosten der Nacherfüllung, insb. die für Dich entstehen Portokosten, hat der Verkäufer zu tragen (§ 439 II BGB).

DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG!