Hallo Leute, habe ein verfahrenes Problem mit ebay. Und zwar habe ich vor einigen Wochen einen Artikel für 14 Euro bei einem Verkäufer erworben. Und zwar ausserhalb von Ebay quasi. Und das war so: Ich habe geboten auf den Artikel und habe ihn nicht bekommen, bin überboten worden. Über das ebay Message System, wo man intern quasi Nachrichten an andere Ebayer verschicken kann, bin ich mit ihm in Kontakt getreten (weiss jetzt nicht mehr, ob er oder ich zuerst gefragt haben). Er meinte dann zumindest, er habe den gleichen Artikel nochmal. Wir haben uns geeinigt, dass ich ihn kaufe. Er hat mir seine Kontodaten gemailt und dann habe ich überwiesen. Gut, das ganze ging also wirklich ausserhalb von Ebay ab, nicht über diese Option Angebot an unterliegene Bieter. So wie es ist, ist es halt jetzt. Und der Artikel kam einfach nicht. Er meinte, er hat ihn versendet, ich soll gedult haben. Mitterweile platzt mir der Kragen. Ich habe ihm das auch gmailt und er meinte, er stelle einen Nachvorschungsantrag, weil der Artikel ist definitiv abgesandt worden. Er hat Päckchen gewählt, daher keine Verfolgungs ID. Soll ich jetzt ebay informieren oder reite ich mich da selbst rein, schliesslich habe ich ausserhalb von ebay den Artikel erworben, was die sicherlich nicht gern sehen.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hi!
So wie ich das sehe hast du ganz normal privat etwas gekauft. Da dort kein anderes Unternehmen oder Dienst mitgespielt hat, müsst ih beide das unter euch ausmachen.
Ich wiess, dass Ebay das "an Ebay vorbei Verkaufen" nicht gerne sieht, aber IMHO können sie das auch nicht verhindern (wenn ich vorhanbe einen Brief per Post zu versenden, mir dann aber einfällt, dass ich doch eh' beim Empfänger vorbeikomme und ihn dann so dort abgebe, kann die Post auch nichts daran ändern; der Empfänger kann sich dann aber auch nicht bei Post beschweren, wenn ich den Brief beim Nachbarn abgebe und der ihn dann verschlammt).
Bis dann
Andreas
Hallo seifenhenne!
Du hast mit deinem Verkäufer einen privaten Kaufvertrag geschlossen. So etwas geht selbstverständlich auch ohne ebay. Dass ebay es nicht mag, dass du so etwas über das ebay-System machst, ist klar, braucht dich aber nicht zu interessieren.
Dein Verkäufer behauptet, dass er die Ware abgeschickt hat. Und das solltest du grundsätzlich erst einmal glauben. Denn wenn du in deinen Verkäufer so wenig Vertrauen hast, dann war es verrückt, so einen privaten Kaufvertrag zu vereinbaren. Und das gilt in jedem Fall, also ob du das Geschäft mit oder ohne ebay machst.
Wenn dein Verkäufer nachweisen kann, dass er die Ware verschickt hat, dann hast du rechtlich gesehen schlechte Karten. Diesen Nachweis kann er zB dadurch erbringen, dass er gemeinsam mit seiner Tante zur Post geht, wenn er das Päckchen aufgibt.
Dann bleibt dir nur noch die Möglichkeit einer Kulanzregelung. Vielleicht ist dein Verkäufer ja so nett, und teilt sich den Verlust mit dir indem er dir die Hälfte deines Geldes zurückschickt. Das setzt allerdings voraus, dass er dir glaubt, dass die Ware nicht bei dir angekommen ist. Ohne dir zu nahetreten zu wollen, kann es ja auch sein, dass die Ware bei dir angekommen ist, und du einfach nur behauptest, sie wäre nicht angekommen.
Oder ein Nachbar hat sich das Päckchen gekrallt, oder der Postler ...
Auf Nummer Sicher gehen kannst du in Zukunft, wenn du den Verkäufer bittest, den Versand als Einschreiben oder versichertes Paket durchzuführen. Das ksotet dich dann allerdings jedesmal ein bisschen Extra - und ob es das wert ist, musst du selbst entscheiden.
Gruss Cathy1
Das gilt aber nur, wenn es sich um einen privaten Verkäufer handelt.
Bei einem gewerblichen Verkäufer geht die Gefahr erst bei Übergabe der Ware an den Käufer auf diesen über.
Oder man versendet es mit einen konkurrenzunternehmen der Post, die in der regel für ähnliche preise die Ware verfolgbar abliefern.
Sorry den kursiv tag vergessen zu schließen :(
Du kannst Dein Posting doch bearbeiten. Also hau' noch einen </i>-Tag rein und gut is'!
Hallo,
no Risk, no Fun!
Wie schon der Vorposter abhaken, denn Ebay würde Euren Streit abweisen, da Ihr zwar das Mailsystem von Eby genutzt habt, aber der Geschäftsabschluß nicht über Ebay zu Stande gekommen ist.
Ebay würde das aber insoweit interessieren, denn der Verkäufer "missbraucht" Ebay zur Geschäftsanbahnung ohne das entsprechende Entgelt zu bezahlen.
Wenn du sowas noch einmal machst, dann lass dir die Ware per Hermes schicken. Da ist immer alles versichert und du kannst jede Lieferung übers Internet verfolgen (tracking). Außerdem ist es meistens noch billiger, als bei der Schneckenpost. Allerdings - und das muss man zusätzlich bemerken - kann es auch mal einen Tag länger dauern....
Gruß
"was die sicherlich nicht gerne sehen" ist nun wirklich milde ausgedrückt...ihr habt damit ebay um die gebühren geprellt...und das ist ntrl. illegal...ebay wird sich da ganz sicher nicht um deine sache kümmern.
ansonsten ist es so, daß bei gewerblichen verkäufen (anders als bei privatverkäufen) das risiko solange beim verkäufer liegt, bis der käufer die ware in händen hält...wenn ein gewerblicher verkäufer also unversicherten versand anbietet, ist das immer sein risiko...bei privatverkäufen ists umgekehrt