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Defekten USB Stick erworben

r.hoffmann1 / 16 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,habe mir bei ebay einen usb stick bei einem händler gekauft. leider ist das teil defekt, sprich er wird überhaupt nicht erkannt. jetzt muss ich das teil zurück senden, meine frage ist: wer muss das porto zahlen? ich oder der händler?

danke
gruß

fnmueller1 r.hoffmann1 „Defekten USB Stick erworben“
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wenn weniger als 40 euro dann du

Mario32 fnmueller1 „wenn weniger als 40 euro dann du“
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ja, ist richtig was FN sagt...
... sofern du die "14 Tage Widerrufsfrist" - Nummer machen willst!

Wenn du jedoch Gewährleistungsansprüche geltend machen willst muß GRUNDSÄTZLICH der Händler die nötigen Kosten einer Rücksendung im Rahmen der Gewährleistung tragen. In den AGB ist aber häufig geregelt das Gewährleistungsrücksendungen grundsätzlich vom Kunden nur freigemacht zurückgesendet, angenommen werden.
Der Händler muß dir dann hinterher die Rücksendekosten erstatten sofern sich rausstellt das dein Gewährleistungsanspruch begründet war.

Du solltest keinesfalls ohne Absprache mit dem Händler unfrei etwas zurücksenden, weil du sonst ggfs. auf "Strafporto" sitzen bleibst wenn dir die nicht angenommene Sendung vom Postboten zurückgebracht wird und auch nicht als unbeleghaftes Päckchen versenden, sonst sagt der (unseriöse) Händler ggfs. er hätte nix zurückbekommen!

xafford fnmueller1 „wenn weniger als 40 euro dann du“
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Nein, das gilt nur bei Widerruf, da die Hardware aber defekt ist ist dies kein Widerruf im Sinne des BGB und es gelten auch keine 14-Tage Frist, es ist ein Gewährleistungsfall.

Nörgler r.hoffmann1 „Defekten USB Stick erworben“
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Vielleicht ist er ja garnicht defekt:

http://www.tutorials.de/tutorials134848.html

Bist du wirklich sicher, dass er defekt ist? Oder hilft die angegebene Seite mit der ganz unten im vorletzten Post genannten Vorgehensweise um wieder an die Daten bzw. den USB-Stick selber heran zu kommen?

Armes Deutschland!

GarfTermy Nörgler „Wirklich defekt?“
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@nörgler

"garnicht" schreibt man gar nicht zusammen. das sollte dir doch eigentlich bekannt sein - oder?

;-)

Nasser r.hoffmann1 „Defekten USB Stick erworben“
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Egal, aber mich würde mal die GB Grösse von dem USB Stick interessieren und das BS System, welches verwendet werden soll.

NasseR

Nörgler r.hoffmann1 „Defekten USB Stick erworben“
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Ich kann es nur noch einmal wiederholen:

Bist du dir auch wirklich sicher, dass das Teil defekt ist?
Schon mal an einem anderen PC getestet?
Im Gerätemanager überprüft, ob nicht statt der erwarteten eine andere bzw. dem System unbekannte Hardwarekomponente angezeigt wird?

Armes Deutschland!