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Gewährleistung/Garantie wie denn nun....

schnaffke / 3 Antworten / Baumansicht Nickles

Früher war die gesetzliche Gewährleistung ein halbes Jahr. Garantie war eine freiwillige Sache des Herstellers und konnte durchaus mehr sein (IBM hatte zeitweise sogar 5 Jahre auf Platten gegeben).


Heute ist gesetzliche Gewährleistung 2 Jahre, aber einige Hersteller geben nur ein Jahr Garantie (z.B. einige HP Drucker).


Was macht nun der "kleine Händler", der so einen Drucker für sagen wir mal 59 Euro verkauft, der geht nach 1,5 Jahren kaputt, der Kunde steht im Laden, verlangt Ersatz, Einschicken geht nicht, weil keine Garantie mehr, also gibt der Händler ihm einen neuen Drucker (der wahrscheinlich viel besser ist, weil es das reklamierte Gerät schon lange nicht mehr gibt), kann selber nicht beim Hersteller reklamieren, und hat die absolute A...Karte gezogen?


Das kanns doch wohl nicht sein.


Ich hab da ja nun täglich mit zu tun, zum Glück ist mir dieser Fall noch nicht vorgekommen. Ich wüßte aber mal gerne von euch, wie ihr damit umgeht, und zwar NICHT aus der Sicht des Kunden, sondern aus der Sicht des Händlers.


Wie behandelt ihr DAU´s, die meinen, sich einen PC zusammenbauen zu können, und wo ihr genau merkt, dass die nicht mal den Unterschied zwischen Festplatte und CD-ROM kennen.


Neulich hatten wir so einen, oh man, der hat wirklich alles falsch gemacht, was man nur falsch machen konnte, und hat so zwei Mainboards geschrottet.


Diese muß ich nun als Garantiefall einschicken, weil der Kunde natürlich meint, er hat alles richtig gemacht, und nur die Hardware ist Schrott.


Ich will das jetzt nicht weiter ausweiten, wen es interessiert kann ja mal auf www.dau-alarm.de nachschauen.


Ich seh dieses Thema halt aus meiner Sicht, da ich in unserer Firma die Reklamationen bearbeite. Und ich behaupte einfach mal,  90% der reklamierten Hardware ist nicht defekt, sondern nur durch Unkenntnis nicht korrekt installiert, bzw. sogar zerstört (AMD-Prozessoren von Kunden habe ich schon reichlich in meiner Sammlung, Mainboards mögen im Allgemeinen keinen direkten Kontakt zum Gehäuse, Abstandshalter wären da hilfreich).


Ich will jetzt auch nicht sagen, dass ich ohne jeden Fehl und Tadel bin, aber alle meine seit 1987 gebauten PC´s haben funktioniert, ich hab nie Hardware zerstört.


Wenn ihr euch ein Auto kaufen wolltet, würdet ihr dann nach Einzelteilen suchen, um euch ein Auto aus Einzelteilen zusammenzubauen, wenn ihr von der Materie keine Ahnung habt?


Jetzt bin ich schon wieder ganz schön abgeschweift.


Freue mich trotzdem auf eure Antworten.


Gruß Schnaffke


 

Andylol schnaffke „Gewährleistung/Garantie wie denn nun....“
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Moin,

@schnaffke

"Früher war die gesetzliche Gewährleistung ein halbes Jahr. Garantie war eine freiwillige Sache des Herstellers und konnte durchaus mehr sein (IBM hatte zeitweise sogar 5 Jahre auf Platten gegeben)."
--> ist immer noch so: Gewährleistung (nun 2 Jahre) ist gesetzlich geregelt, GARANTIE ist immer noch FREIWILLIG.

"Heute ist gesetzliche Gewährleistung 2 Jahre, aber einige Hersteller geben nur ein Jahr Garantie (z.B. einige HP Drucker)."
--> hah, ich gebe doch als Kunde keinem Händler DEN(!) Tipp:
Nur so viel:
die 2 jahre Gewährleistung stehen dem Kunden zu. BASTA.
Aber es gibt ja auch so etwas wie nachbesserungsversuche. Nur bei einem Fehler/Mangel, der in den ersten 6 MONATEN auftritt, ist davon auszugehen, dass dieser mangel schon zum Kaufzeitpunkt existient war.

Aber: im Zweifel kann der Kunde ja wählen, ob er die GEWÄHRLEISTUNG (per Händler) ODER !!!!!!!! die GARANTIE (Support über hersteller) in Anspruch nehmen will.
Wer sich in diesem fall auf die Herstellergarantie einlässt -> selbst schuld.

NUR FALSCH BERATEN ("da müssen Sie sich unbedingt direkt an den Hersteller wenden") KANN FÜR DEN HÄNDLER UNANGENEHM WERDEN!!!!


Wenn der Hersteller "seine" Händler schon vorzeitig im regen stehen lässt (wie im Beispiel oben) OHNE auch seinen Händler-Suport einvernehmlich zu regeln, wird der hersteller über kurz oder lang einen Absatzrückgang feststellen, weil seine Vertriebskette nach und nach ausgedünnt wird.
Hat Euer Geschäft keine Rücknahme -regelung zum hersteller festgeschrieben?
dann habt ihr wohl etwas versäumt (Gründe genau obenstehend).


"Neulich hatten wir so einen, oh man, der hat wirklich alles falsch gemacht, was man nur falsch machen konnte, und hat so zwei Mainboards geschrottet."
--> Es geht bei der Gewähleistung um Mängel, die schon ZUM KAUFZEITPUNKT oder durch SACHGEMÄßE BENUTZUNG entstehen/bestanden haben.
Wenn der Kunde das z.B. Mainboard "grillt" und man das sehen kann, das er etwas falsch gemacht hat, hast Du als Händler KEINE Gewährleistumngspflicht (weil eben nicht(!) sachgemäß) angewendet. Sind allerdings KEINE "Missbrauchsspuren" zu erkennen, hast Du in der TAT schlechte Karten, obwohl: Das Teil kann ja auch TATSÄCHLICH nur SCHROTT gewesen sein, und dann kann ja auch der Kunde nichts dafür!!!

fazit:
in den ersten 6 MONATEN hatte das Gerät schon den Mangel zum KAUFZEITPUNKT, danach (7. - 24. Monat) hat aber auch der Händler Rechte und der Kunde muss seine evtl. Fehlbedienung selber verantworten.

Aber nicht vergessen:
Nur ein Kunde, der auch freundlich und zufriedenstellend behandelt wird, kauft bei seinem "kleinen Händler" auch das nächste mal ein!!!! das scheinen viele Händler aus Kurzsicht manchmal leider zu vergessen..... und wundern sich, dass der Umsatz nach und nach immer weiter zurückgeht. :-)


Gruß
Andylol

schnaffke Andylol „Moin, @schnaffke Früher war die gesetzliche Gewährleistung ein halbes Jahr....“
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Hy Andy, du hast ja recht, diese ganze Schose ist mir ja auch bekannt, aber irgendwie mußte ich mal Frust ablassen. Wenn ein Kollege z.B. ein Mainboard zurücknimmt, auf dem eindeutige Spuren eines abgerutschten Schraubendrehers am CPU Sockel zu erkennen sind (durchtrennte Leiterbahnen), dann krieg ich das auf den Tisch, meine Einwände (eindeutige Spuren etc...) verhallen im Wind, und wenns dann noch ein guter Kumpel des Chefs war, heißt es nur: "Das schicken wir ein", was nichts anderes heißt, als das ich das regeln soll. Natürlich kommt das Teil irgendwann zurück, keine Gewährleistung wegen Selbstverschulden, und ICH muß dann dem Kunden erklären, warum er keine Ansprüche hat.
Na toll...
Danke für deine Antwort, im Grunde weiß ich schon wo es langgeht, aber wenn dir ständig Knüppel zwischen die Beine geworfen werden, dann versuch mal es dem Kunden Recht zu machen.
Eine zur Zeit etwas frustrierte
Schnaffke

Fockel007 schnaffke „Gewährleistung/Garantie wie denn nun....“
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Naja aber das neue Gewährleistungsrecht läßt aber genügend Möglichkeiten offen, die Gewährleistung abzuwälzen.
Nehmen wir mal den Drucker: Das erste halbe Jahr hat man als Händler eh kaum keine Chance das abzuwälzen, aber danach ist fast alles was bei einem Drucker kaputtgeht auf Verschleiß, Überbelastung, unsachgemäßer Umgang, etc. abzuschieben.
Sagen wir mal Druckkopf ist ausgelutscht: Verschleiß -> Hersteller hat das Problem ...
Drucker macht Papierstau: Mestens Walzen verschließen -> Hersteller hat das Problem ...
Das Ganze kann man so weiter führen...
Zur Zeit hab ich das am eigenen Leib erfahren (diesmal als Endkunde) mein ca 1 Jahr alter Canon hat nen ausgelutschten Druckkopf, also habs ich erst mal probiert den über meien Großhändler (da hab ich mir den privat gekauft) zu reklamieren, Ergebnis: Druckkopf -> Verschleißteil-> Herstellersupport...., also gehts dann per Post direkt an Canon Deutschland.

Zu den Overclockern und (unfähigen) Bastlern: In den AGB's stehen explizite Ausschlussklausen für genau diese fälle drin (sind zwar in dem Rahmen nicht Gesetzeskonform) aber schrecken doch zumindest schon mal einige dieser "Chaoten" vom reklamieren ab...

Gestern hatte ich auch wieder mal einen spezialisten (hat direkt den ganzen Pc angeschleift - zwischend en jahren als Einzelteile gekauft udn wollte den selber zusammenbauen..) Fehlerbeschreibung: "Der geht net an, könne se mal gucken..."
1. Festellung: Der CPU-Kühler wird doch normal andersum angebracht (180° Rotiert)-> Korrekt falsch rum aufgesetzt, mhm aber wo ist die Wärmeleitpaste?!?!?
2. Festellung: wieso ist der Kupfer da so leicht dunkel auf dem Kühlkörper??
3. Festellung: Tube mit WLP ist noch original zu (Kunde hat die freudlicherweise mitgebracht)
4. Festellung: Athlon 3000 ist gegrillt (irgendwie klar ohne WLP und falsch herum aufgebauten Kühlkörper) die Temperaturabschaltung war wohl zu langsam)
5. Festtellung: ARGH was hat dem CPU-Sockel angtan; selbst anch 50mal Montage sieht der net so aus???
6. Festellung: 3 Einschläge vom Schaubendreher auf dem Mainboard, allerdings ohne Folgeschäden. (mit neuer CPU und WLP unter dem Kühlkörper - richtig montiert - klappt der PC)

Wenigstens war der Kunde einsichtig (denke mal der Junior von ihm hat die nächste Zeit kein Taschengeld mehr)

So gesehen hat jeder diese Art von Kunden, also 3mal durchathmen und weg mit dem Frust - gibt nur Magengeschwüre ;-)