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Ebay Händler kommt Gewährleistungspflicht nicht nach

deleen / 15 Antworten / Baumansicht Nickles

tach auch,
mal ne kurze frage:
ein vor 3 monaten bei ebay gebraucht gekauftes Notebook hat nen defekt am TFT(Hintergrundbeleuchtung zickt rum, is wohl der inverter).
der GEWERBLICHE HÄNDLER will zwar die "reperaturkosten" übernehmen, aber den inverter will er mir in rechnung stellen.
ich seh das doch richtig, das diese forderung totaler unfug ist?
mfg
deleen

gelöscht_15325 deleen „Ebay Händler kommt Gewährleistungspflicht nicht nach“
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Wenn es Neuware ist und der Händler die Geschichte gewerblich betreibt, muß er dir 6 Monate Garantie geben (d.h. kostenlose Reperatur im Schadensfall auf alle nicht-Verschleissteile, manchmal zählen Akkus nicht dazu!).
Danach folgt - bis zu 2 Jahren nach Kauf - die Gewährleistung. Wenn du nachweisen kannst, dass der Schaden schon bei Kauf bestand, dann wird die Ware ebenfalls kostenlos repariert. Die Gewährleistung ist oft eine Kulanzfrage. Hier trennt sich die Spreu vom Weizen unter den Händlern.

In deinem Fall handelt es sich um Gebrauchtware. Ob und in welchem Umfang da Garantie/Gewährleistung gegeben werden muß liegt meiner Meinung nach im Ermessen des Händlers. Ich meine, ich würde als Händler nen Teufel dafür tun, auf ein 3 Jahre altes Book noch 1 Jahr Garantie anzubieten. Ist halt Gebrauchtware.
Was stand denn in den AGBs bei Kaufabschluß? Nur dort wirst du im Zweifelsfall fündig. Hat der Händler bei Auktionsabschluß in der Beschreibung zum Artikel damit geworben?
Falls nicht, sieht's schlecht aus.

deleen gelöscht_15325 „Ebay Händler kommt Gewährleistungspflicht nicht nach“
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hmmm,
in den agp's , steht nur was von wiederrufsrecht, aber nichts von Garantie.
mit der garantie bzw gewährleistung wird aber deutlich in der Artikel-beschreibung geworben!
oder ist der begriff "gewährleistung" noch anders zu verstehen als "wenn kaputt in 12 monaten wird nachgebessert auf kosten des händlers"?

Natürlich macht das als händler kein spaß auf gebrauchte sachen garantie zu geben, aber wenn einem sachen kein spaß machen, soll man sie gefälligst sein lassen:-).

aber eins versteh ich gerad überhaupt nicht:
"ich würde als Händler nen Teufel dafür tun, auf ein 3 Jahre altes Book noch 1 Jahr Garantie anzubieten."
hat der überhaupt ne wahl als händler?
ich dacht immer, 24 Monate sind normal, sofern nichts anderes vereinbart wurde(wie in diesem fall), aber 12 Monate sind minimum.
ob er will oder nicht, sonst darf er nicht als händler auftreten bzw agieren.
und da wir nicht von verschleißteilen reden(laufwerke oder akku), sollte die sache doch eigentlich rechtlich eindeutig sein!
mfg
deleen

gelöscht_15325 deleen „Ebay Händler kommt Gewährleistungspflicht nicht nach“
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Ich bin kein Rechtsexperte. Aber ich dachte bisher immer, dass man Garantie nur auf Neuware geben muß, nicht auf Gebrauchtware.

Wie gesagt, wenn du nur eine Gewährleistung hast, liegt es an dir, zu beweisen das der Inverter bereits bei Kaufabschluß einen Mangel hatte! Alternativ kannst du nur auf die Kulanz des Händlers hoffen, die ja offensichtlich nicht vorhanden ist.

Checken würde ich aber nochmal die Frage, ob man auf Gebrauchtware GARANTIE (nicht Gewärhleistung) geben muß.

Kolti deleen „Ebay Händler kommt Gewährleistungspflicht nicht nach“
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Mummins deleen „Ebay Händler kommt Gewährleistungspflicht nicht nach“
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Garantie und Gewährleistung sind zwei verschiedene Schuhe. Bei Neuware muss ein gewerblicher Händler 2 Jahre Gewährleistung geben, bei gebrauchter Ware ein Jahr. Im ersten halben Jahr wird davon ausgegangen, dass bei nem Defekt der Fehler schon bei Kauf der Ware vorhanden war, gegenteiliges muss der Händler beweisen. Garantie wird vom Hersteller gegeben, das ist eine freiwillige Leistung und die Länge und die Bedingungen kann der Hersteller regeln wie er will. In bestimmten fällen gewährt auch ein Händler unabhängig vom Hersteller Garantie(z.B. getunte Grafikkarten), aber nur weil die Herstellergarantie erlischt.
Wäre das Notebook über die Herstellergarantie zu reparieren könnte man die Kosten für den Inverter tatsächlich von Dir verlangen, wenn es so in den Garantiebdingungen geregelt ist. Im Gewährleistungsfall geht das nicht, der Händler muss das Gerät kostenfrei reparieren. Der Händler kann in seine AGB schreiben was er will, die Gewährleistung kann nicht ausgeschlossen werden.

Mummins deleen „Ebay Händler kommt Gewährleistungspflicht nicht nach“
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Empfehle dem Händler mal einen Blick auf §437BGB zu werfen. Versuche es zunächst höflich, setze eine angemessene Frist für die Reparatur. Sollte er trotzdem was verlangen gehe zum Anwalt, den Prozess gewinnst du zu 100%.
@czuk:
Es wäre ja noch schöner, wenn die Zeitspanne der Gewährleistung im Ermessen des Händlers läge. Bei Gebrauchtware kann wie gesagt von 2 auf 1 Jahr verkürzt werden, wenn nichts in den AGBs steht gelten aber auch bei Gebrauchtware 2 Jahre.
http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm

deleen Mummins „Empfehle dem Händler mal einen Blick auf 437BGB zu werfen. Versuche es...“
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thx@all
meine weiteren recherchen haben mich zu BGB §476 geführt:
-in den ersten 6Monaten muß der händler beweisen, das der defekt nicht schon bei auslieferung bestand, soll er mal machen!
und zu BGB §439:
-wenn §476 fast, dann muß der Verkäufer nacherfüllen( is ja widerlich sowas umzuschreiben:-))
und in Abs.2 werden auch die transportkosten dem Verkäufer zugewiesen( in seinen agp's verlangt er die transportkosten vom kunden, ein bißchen rechtswiedrig), aber das nur mal am rande!

und was besagt BGB $437?
hab ich so auf die schnelle nicht gefunden.
mfg
deleen
PS: da ich eigentlich nur mittelsmann bin, fällt es mir sehr leicht höflich zu bleiben, was sich aber sowieso von selbst versteht.

Sesselpuppser deleen „thx@all meine weiteren recherchen haben mich zu BGB 476 geführt: -in den ersten...“
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Schau mal HIER oben kannst du den Paragraphen und die Abkürzung des Gesetzes eingeben.

Mummins deleen „Ebay Händler kommt Gewährleistungspflicht nicht nach“
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§437 definiert die Rechte d. Käufers bei Mängeln(Nacherfüllung gem §439BGB). Den § brauchste zuerst, dann kommste auf die, die du genannt hast.

Tilo Nachdenklich deleen „Ebay Händler kommt Gewährleistungspflicht nicht nach“
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Gesetzlich ist - soweit ich weiß - nur die Gewährleistung bei Neugeräten geregelt. Für Dich also irrelevant. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung, die sich normaler Weise Händler und Hersteller zugungsten des Kundens aufteilen und für die es in der Regel etliche selbst-erstellte (!) Vertragsbedingungen gibt. Oft ein Papier vom Hersteller und nochmals ein Paragraph auf der Rechnungsrückseite des Händlers. Da kann es schon mal sein, dass man selbst noch nach 2 Jahren eine kostenlose Reparatur bekommt...während es mit der Gewährleistung noch vor Ablauf der 2 Jahre fast ständig Ärger gibt.

Dein Händler war aber oberschlau. Er hat eine Gewährleistung für ein Gebrauchtgerät ausgelobt. So eine "Gewährleistung" ist durch nichts festgelegt (weder durch Paragraphen oder selbst-erstellte Garantiebestimmungen)...oder hast Du irgendein Papier mit genaueren Bestimmungen? - Dein Händler "gewährleistet" nach Ermessen.

Ich denke Du hast dazugelernt...bist relativ glimpflich davongekommen. Und musst bezahlen. Notebooks anderer Hersteller werden in der Regel überhaupt nicht repariert...weil die Reparatur soviel kostet wie ein neuwertiges Neugerät.

Mummins deleen „Ebay Händler kommt Gewährleistungspflicht nicht nach“
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@Tilo Nachenklich:
Blanker Unsinn den Du da von Dir gibst. Bei Gebrauchtwaren kann die Gewährleistung von 2 Jahren auf 1 Jahr verkürzt werden, in den ersten 6 Monaten gilt aber immer noch die Beweislastumkehr.
Auch nachzulesen hier:
http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm

Der Händler kann in seine AGB schreiben was er will, wenn das dem Gesetz widerspricht gilt das eben nicht.

Tilo Nachdenklich Mummins „@Tilo Nachenklich: Blanker Unsinn den Du da von Dir gibst. Bei Gebrauchtwaren...“
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Blanker Unsinn ist mir nur beim Querscrollen untergekommen (nutze Pivot-Format 768 x 1024). Text nicht voll sichtbar und daher doppelt gemoppelt getippt. Es hätte heißen sollen "gleichwertiges Neugerät".

Mummins deleen „Ebay Händler kommt Gewährleistungspflicht nicht nach“
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Der Paragraph ist 475 Abs. 2 BGB. Daran kann man das eine Jahr bei Gebrauchtwaren ableiten.

Mummins deleen „Ebay Händler kommt Gewährleistungspflicht nicht nach“
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Garantie wird nicht zwischen Händler und Hersteller aufgeteilt. Garantie wird vom Hersteller gegeben, einige Hersteller verlangen jedoch eine Abwicklung über den Händler. Das ist jedoch schon 1983 anders vom BGH entschieden worden. Wer Garantie gibt muss auch eine Direktannahme, ohne die Zwischenschaltung d. Händlers, gewährleisten. Für den Händler ist das auch ein gewaltiger Aufwand, deshalb hat sich Alternate mal geweigert die Garantieabwicklung zu übernehmen. Was dabei herauskam weiß ich leider nicht.
Übrigens eine Auslobung ist ganz was anderes:

Eine Auslobung ist das bindende, einseitige öffentliche Versprechen einer Belohnung für die Vornahme einer Handlung, für die Erstellung eines Werkes, insbesondere aber für die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges (z.B. Aufklärung eines Verbrechens, Wiederbeschaffung einer Sache) durch eine nicht bestimmte Person.

Die Auslobung ist bis zur Vornahme der Handlung widerruflich.

Wird die ausgelobte Handlung von verschiedenen Personen vorgenommen, gebührt die Belohnung dem, der die Handlung zuerst vorgenommen hat.

Eine besondere Form der Auslobung ist das Preisausschreiben.

Tilo Nachdenklich Mummins „Garantie wird nicht zwischen Händler und Hersteller aufgeteilt. Garantie wird...“
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Ich erinnere mich dunkel an einen lange zurückliegenden Fall einer "Garantie". Da schickte der Hersteller das Ersatzteil (Austauschteil) und der Händler nahm nichts für den Wechsel. Vielleicht war das eine Automatik-Aussteuerungskarte für ein Uher-Variocord-Tonbandgerät. Aber ich weiß nicht mehr so genau. Ist ja lange genug her. Eingebaut hatte ich die Karte wohl damals allein. Bei der Fehlersuche wollte der Händler aber das ganze Tonbandgerät haben. Die Karte war über den Händler bestellt worden. Das deutlich ein paar Jahre ältere Bandgerät stammte gar nicht von ihm.