Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Ebay-Betrugsanzeige im Ausland

thematrix28 / 13 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,
ich hab eine Frage: Ich bin aus Österreich und hab bei Ebay bei einem Verkäufer aus Deutschland was ersteigert, Betrag ca. EUR 37,- inkl. Versand, und hab die Ware jetzt nach ca. 3 Wochen weder erhalten, noch eine Reaktion des Verkäufers auf 3 Mails von mir bekommen.

Nun weiß ich schon, dass man im Inland die Möglichkeit hat, eine polizeiliche Betrugsanzeige am Standort des Verkäufers einzubringen. Nur weiß ich nicht, wie das im Ausland funktioniert, ich werde ja nicht wegen dem geringen Betrag nach Deutschland fahren, um dort eine Anzeige einzubringen....

Hat hier jemand Erfahrungen bzw. Informationen über solche Fälle? Was wäre die beste Vorgangsweise, um sein Geld bzw. die Ware doch noch zu bekommen..

Ebay hab ich bereits informiert u. auch das entsprechende Beschwerdeformular von Ebay an den Verkäufer weitergeleitet. Eine letzte Nachfrist von 7 Tagen hab ich ihm auch gesetzt, was auch nichts gebracht hat...

Bin für alle diesbezüglichen Tips dankbar.

lg, Rick

Kolti thematrix28 „Ebay-Betrugsanzeige im Ausland“
Optionen

Dieses ist für Dein Anliegen das falsche Forum.
Geh mal da hin:
http://forums.ebay.de/forum.jsp?forum=40

thematrix28 Kolti „Dieses ist für Dein Anliegen das falsche Forum. Geh mal da hin:...“
Optionen

Du machst wohl Witze?? Um was gehts denn in diesem Forum!!

spectacles thematrix28 „Ebay-Betrugsanzeige im Ausland“
Optionen

Bevor Du von Betrug sprichst: hast Du alle Möglichkeiten genutzt, um den Verkäufer zu kontaktieren? Zum Beispiel per Telefon oder Brief/Postkarte?
In D sind gerade in einigen Bundesländern Herbstferien gewesen. Es kommt immer wieder vor, dass (Privat-)Verkäufer - aber auch Käufer - wegfahren und auslaufende Auktionen vergessen.
Das wäre dann Unachtsamkeit, aber kein Betrug.

Solltest Du dennoch schwere Geschütze auffahren wollen, frag doch mal bei der österreichischen Polizei, was Du machen kannst.
Im übrigen ist das hier nicht das "falsche" Forum, aber in dem von Kolti genannten findest Du wahrscheinlich schneller kompetente Ansprechpartner, die Erfahrung mit solchen Fällen haben.

Gruß, Wolfgang

Ronin thematrix28 „Ebay-Betrugsanzeige im Ausland“
Optionen

Warum denn Anzeige ?

Nutzt doch einfach den eBay-Käuferschutz. Infos dazu findest Du bei eBay auf der Site. Mal vorausgesetzt, Du hälst DIch an deren Anweisungen, dann bekommst Du bis zu 200 Euro Warenwert von eBay das Geld erstattet.

Ich musste es mal in Anspruch nehmen und hat gut geklappt. Dauert zwar ein wenig, aber die bezahlen.

Bei 37 Euro lohnt sich wohl kaum der Gang zum Anwalt...

Gruß
Ronin

Kolti Ronin „Warum denn Anzeige ? Nutzt doch einfach den eBay-Käuferschutz. Infos dazu...“
Optionen

25 € Eigenanteil und dann ist es Kulanz.

Ronin Kolti „Falsch“
Optionen

Wenn man sich an eBays Vorgaben hält (VK anschreiben, warten, mahnen, Frist wahren etc.) stellen die sich nicht quer. Zumindest liest man derartiges eher selten im passenden eBay Forum.

Das mit den 25 Oiren wusste ich nicht; ich habe den Käuferschutz voll ausgenutzt (ohne genannten Abschlag).

Ronin

Kolti Ronin „Falsch“
Optionen

der PayPal-Käuferschutz.

thematrix28 Nachtrag zu: „Ebay-Betrugsanzeige im Ausland“
Optionen

@Ronin

Ebay-Käuferschutz kenn ich natürlich, hat aber deswegen keinen Sinn, weil man einen Selbstbehalt von EUR 25,- hat und daher würde ich nur einen kleinen Teil von dem Betrag rückerstattet bekommen.

Außerdem hab ich nicht gesagt, dass ich zum Anwalt gehen würde, eine polizeiliche Anzeige hat damit nichts zu tun, die Polizei ist gesetzlich verpflichtet einer Anzeige nachzugehen und das kostet überhaupts nichts..so zumindest, wenn der Angezeigte sich im selben Land aufhält.. im Ausland weiß ich es eben nicht, deshalb auch diese Frage..

@Wolfgang

Ich denke, ein Kontakt per Brief/Postkarte wäre nicht sinnvoll, ein E-Mail ist ja generell recht sicher, und wenn der Verkäufer 3 E-Mails nicht beantwortet, dann wird er wohl kaum auf einen Brief reagieren.

Telefonische Kontaktmöglichkeit hab ich keine, werd ich aber vielleicht noch herausfinden..

Sesselpuppser thematrix28 „@Ronin Ebay-Käuferschutz kenn ich natürlich, hat aber deswegen keinen Sinn,...“
Optionen

Wegen Telefonnr.:

Hast du Namen und Vornamen des Verkäufers und vielleicht sogar die Stadt?

Dann besuch doch mal Telefonbuch.de, vielleicht findest du ihn ja da!?!

Viel Glück!

SmallAl thematrix28 „@Ronin Ebay-Käuferschutz kenn ich natürlich, hat aber deswegen keinen Sinn,...“
Optionen

Eine Kontaktaufnahme per Brief ist sehr wohl sinnvoll, denn es kann auch vorkommen, daß ein PC wegen irgendwelcher Gründe mal einen ganzen Monat nicht geht - nicht zur VErfügung steht etc.

Du weißt ja nicht ob der Verkäufer überhaupt einen PC hat (Internet-Café).

Auf jedenfall würde ich erst einen Brief schreiben und ihn höflich auffordern doch mal die Ware zu schicken.

thematrix28 Nachtrag zu: „Ebay-Betrugsanzeige im Ausland“
Optionen

@SmallAl

Ok, nochmal zur Erklärung, hab es vorhin nicht erwähnt:

Es handelt sich um einen Ebay-Verkäufer mit sehr vielen Bewertungen und Auktionen, der natürlich über einen PC verfügt, er hat ja ständig neue Auktionen bei Ebay und reagiert auch darauf, deshalb ist es auch 100% sicher, dass er meine E-Mail erhält und auch sein PC funktioniert. Also hat es keinen Sinn, langwierige Briefe zu schreiben!

SmallAl thematrix28 „@SmallAl Ok, nochmal zur Erklärung, hab es vorhin nicht erwähnt: Es handelt...“
Optionen

Wenn er so viele hat, kann es auch genausogut vorkommen, daß er deine übersah.

Wie hast Du geschrieben ? Über Ebay ? Hast Du einen Absender @hotmail.at ?
Es könnte auch in einem SPAM-Filter untergegangen sein.

Wie Prof1949 schon sagt ist in Deutschland eine E-Mail nicht als Beweismittel anerkannt.

Wie gesagt lieber erst wirklich einen Kontakt herstellen - Einschreiben mit Rückschein ist zwar theoretisch sinnvoll, aber m.E. nicht notwendig - es wird unterstellt daß ein zugestellter Brief auch beim Empfänger ankommt - es reicht somit ein sog. Einwurf-Einschreiben , kostet nicht mal halb soviel und kommt garantierter an (so ein Einschreiben mit Rückschein kommt bei Nicht-abholung innerhalb von 8 Tagen wieder zurück ...).

prof1949 thematrix28 „Ebay-Betrugsanzeige im Ausland“
Optionen

Doch, Briefe schreiben macht schon Sinn, denn Mails werden afaik nicht als Beweismittel anerkannt. Also Brief schreiben (Einschreiben mit Rückschein), wichtig dabei Frist setzen (14 Tage reichen), mit der Androhung auf Rücktritt vom Kauf und Anzeige.