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Was soll ich tun???

TeChNoPhReAk / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

Hi @ll!!!


Habe mir vor ca. 5 Wochen eine Abit NF-7 bei einem Online Shop bestellt. Leider war das gelieferte Mainboard defekt!!! Also habe ich es zur Garantieabwicklung eingeschickt...vor 3 Tagen ist es endlich wieder gekommen...allerdings in der Revision 1.0! Das von mir bestellte Board (und das erste, das ich bekam war schließlich auch eins) war aber in der Revision 1.2! Kann ich das Board nun wieder zurückschicken??? Ich habe nämlich keine Lust, nochmal solange zu warten, deshalb würde ich von denen mein Geld gern wieder haben und mir zwischenzeitlich ein neues (Rev. 2.0) holen...


Bitte gebt mir ein paar Tipps, Ratschläge, was ich da machen darf/kann/soll!?!? Danke

Rika TeChNoPhReAk „Was soll ich tun???“
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Falscher Artikel... Umtauschen!

Chrisiiiii_cs TeChNoPhReAk „Was soll ich tun???“
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Beim Online Shop haste 14 Tage uneingeschränktes Rückgaberecht!

TeChNoPhReAk Nachtrag zu: „Was soll ich tun???“
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Na toll...

jetzt habe ich dem Online Shop, bei dem ich bestellt habe, mitgeteilt, dass ich keine Lust mehr habe, bei Ihnen zu kaufen und deshalb habe ich mittlerweile bei mindfactory eines bestellt. Jetzt meldet die Penner sich und wollen mir wieder eines in der Version 1.2 schicken. Und auf die 14 Tage habe ich keinen Anspruch mehr (nur bei Erstliederung)...

Na toll, jetzt habe ich dann zwei Boards daheim... eines in der Version 1.2 (2. Ersatz) und ein 2.0 (Neu)... natürlich habe ich keinen Bock auf das ältere...aber das kann ich laut Aussage des Shops nicht mehr zurückgeben...stimmt das???

Bitte helft mir!!! Danke...ciao

basil TeChNoPhReAk „Na toll... jetzt habe ich dem Online Shop, bei dem ich bestellt habe,...“
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Die 14 Tage Rücktrittsrecht gelten tatsächlich nur ab Kauf und gelten nicht neu für eine Ersatzlieferung. Im Übrigen gilt eine Revisionsnummer nach allgemeiner juristischer Ansicht nicht als entscheidendes Merkmal für einen Produktmangel, wenn das Mainboard nicht explizit mit dieser Eigenschaft beworben wurde. Wenn in diesem Angebot also nicht stand, daß es sich um ein Mainboard der Revision 1.2 (oder 2.0) handelt, dann ist das Produkt soweit mängelfrei und Du hast kein Rücktrittsrecht vom Verkauf.
So wie ich das sehe, hat sich der Händler äußerst korrekt verhalten bisher, deswegen würde ich meinen, Du solltest dies auch tun, es war schließelich, so wie Du es geschildert hast, dein eigener Fehler so schnell einfach ein anderes zu kaufen. Der Händler hatte unter Garantie nicht unerhebliche Extrakosten durch den Tausch des Boards in Revision 1.2, was er eigentlich nicht hätte tun müssen (wie erwähnt, wenn nciht mit Revision beworben, so ist diese kein Mängelgrund).

spassmacher basil „Die 14 Tage Rücktrittsrecht gelten tatsächlich nur ab Kauf und gelten nicht...“
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In diesem Falle unterschieden sich jedoch beide Boards (VCore, Mounting Holes). Sie sind nicht identisch, was mit der Rev1.2 möglich wäre, ist bei der 1.0 nicht der Fall (man denke nur an OCler und WaKü-User mit 4-Loch-Kühler). Somit hat er ein falsches Produkt bekommen und hat Anspruch auf die Rev1.2.