meine mutter hatte sich eine digicam von nikon (coolpix 2000) bei saturn gekauft, da sie ihr empfohlen & im angebot für 199 statt(299) euro war. die kamera war ok & machte auch gute bilder. doch meiner mutter wurde nach kurzer zeit klar, dass diese kamera ohne optischen sucher (also nur mit display) nicht das richtige für sie war, da sie doch zu sehr an einen sucher gewöhnt ist & und der kleine bildschirm nur für leute mit guten augen ausgelegt ist. also wollte sie vom 14tägigen rükgaberecht gebrauch machen & die kamera zurückgeben. die verpackung der kamera & die der zusätzlichen compactflashcart waren natürlich angebrochen.
nun zu meiner frage.
bei saturn wollte man die camera nur gegen eine "gebrauchspauschale" von 15% zurücknehmen. meine mutter willigte ein. ist das zulässig? ich denke das rückgaberecht ist sogar ohne angabe von gründen zu gewähren? & da es sich nicht um ein buch oder eine cd handelt, bin ich etwas verwirrt. wer kann mir helfen?
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Das 14 tägige Rückgaberecht ohne Gründe ist afaik nur bei Käufen die auf das Fernabsatzgesetz beruhen anwendbar.
Der Kauf bei Saturn war ja in der Filiale, also hatte deine Mutter die Möglichkeit die Kamera auszuprobieren, und man könte sagen sie wußte was sie kaufte.
Es gibt kein 14tägiges Rückgaberecht. Wenn Du ein "Haustürgeschäft" abschließt, kannst Du innerhalb von 14 Tagen stornieren, das gleiche gilt für Kaltakquise am Telefon und für den Online-Kauf; da kommt das von 'Fockel007' erwähnte Fernabsatzgesetz ins Spiel.
Die Gebrauchspauschale von 15% halte ich für einigermaßen akzeptabel, wenn man bedenkt, daß Saturn genau so gut hätte sagen können,"gekauft ist gekauft". Wäre Deine Mutter stattdessen zu MediaMarkt gegangen, hätte es schon anders ausgesehen: Der MediaMarkt garantiert seinen Kunden ein 14tägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen ("Geschmacks-Retouren") und ohne Zahlung einer "Gebrauchspauschale".
Von dieser Kulanzregelung habe ich schon mindestens zweimal Gebrauch gemacht, einmal war's ein Videorecorder, einmal ein 15"-TFT. Die Verkäufer waren sehr freundlich und haben auch keine weiteren Fragen gestellt. Wenn es um Software und Computer-Komponenten im allgemeinen geht, ist der MediaMarkt sicher nicht zu empfehlen, aber für HiFi/Video/Kameras und Peripheriegeräte imho schon.
CU
Olaf
Hallo Olaf19,
wie auch K!llkenny weiter unten schreibt, wird die Ware, gerade bei Mediamarkt wieder verpackt und als "Neu" ausgewiesen.
Ich finde dies wirklich eine Sauerei !
Der nächste Kunde weiss vom Vorleben dieser Kamera nichts, auch nicht welche Einstellungen getätigt wurden und so nich mehr wie im Benutzerhandbuch auf -default- stehen.
PC_Fool
Naja, ich schätze schon, daß die Einstellungen der Kamera wieder auf Default (Werkseinstellung) zurückgesetzt werden. Aber das ist nun mal der Preis der Kulanz, sonst könnten diese Märkte eine solche Regelung gar nicht anbieten. Stell Dir mal vor, diese Geräte würden dann jedes Mal als "Ausstellungsstücke" billig verscheuert werden! Der Verlust wäre mit 15% Benutzungsgebühr nicht abgegolten.
OK, vielleicht sind 15% - in diesem Fall 30€ - doch ein wenig happig.
So teuer kann es nicht sein, ein Gerät auf Default zurückzusetzen und ordentlich wieder zu verpacken. Wie gesagt, MediaMarkt nimmt solche Gebühr nicht, ich habe bislang nur dort gekauft, nicht bei Saturn.
CU
Olaf
tja dann haben wir wohl pech gehabt. also ist es eine sache der kulanz? ich dachte dass recht gilt uneingeschränkt & die wollen einfach mal sehen wie weit sie gehen können. naja also sollte man sich vorher immer besser informieren & nicht von schnäppchen verführen...
danke trotzdem für die infos.
ob es wohl auch fälle bei saturn gibt, bei denen "gebrauchtpauschale" nicht zum zuge kommen könnte, da die verpackung ungeöffnet blieb?
und noch eine frage - hätten wir die kamera online gekauft, hätten wir sie problemlos trotz geöffneter verpackung & ohne "gebrauchspauschale" zurückgeben können?
ps. ich finds trotzdem ne unverschämtheit!
gruss kenny
> und noch eine frage - hätten wir die kamera online gekauft, hätten wir sie problemlos
> trotz geöffneter verpackung & ohne "gebrauchspauschale" zurückgeben können?
Auf jeden Fall! Dann hätte das Fernabsatzgesetz zu Euren Gunsten ausgeschlagen - Stornorecht innerhalb von 14 Tagen, d.h. der Kaufvertrag wird rückgängig gemacht. Es nicht afaik nicht zulässig, dafür noch Gebühren zu verlangen.
> ob es wohl auch fälle bei saturn gibt, bei denen "gebrauchtpauschale" nicht
> zum zuge kommen könnte, da die verpackung ungeöffnet blieb?
Schwer zu sagen, da es sich hier um eine hausinterne Regelung von Saturn zu handeln scheint. Letztendlich sitzt der Laden am längeren Hebel: Sie müssen die Ware nicht zurück nehmen, tun das nur auf Kulanz. Dann können sie die Bedingungen stellen, und der Kunde muß froh sein, wenn er die Ware wieder los wird und noch 85% des Kaufpreises zurück bekommt :-(
> ps. ich finds trotzdem ne unverschämtheit!
Wie gesagt: Die andere Alternative wäre ein eiskaltes Achselzucken von Saturn gewesen - dann wäre Deine Mutter auf der Kamera sitzen geblieben. Insofern hat sich Saturn schon noch kulant verhalten. Allerdings wird Deine Mutter im Wiederholungsfall trotzdem nicht mehr dort kaufen, sondern in einem Laden, der seinen Kunden freiwillig ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen einräumt.
Welcher Laden das ist, wiederhole ich jetzt nicht noch einmal - will hier nicht zuviel Werbung verbreiten. Ich bin ja nicht blöd! *rotfl*.
CU
Olaf
Mein Tipp dazu: wenn die Kamera noch ohne große Gebrauchsspuren ist sollte man sie eigenlich über Ebay auch noch vekauft bekommen, und normalerweise solte da auch ein Preis von mehr als 85% des Neuwertes drin sein.
Saturn gewährt ein 14-tägiges FREIWILLIGES Rückgaberecht. Freiwillig bedeutet, das der Anbieter die Bedingungen in weiten Grenzen festlegen kann. Bei einem gebrauchten Drucker, der ohne neue Patronen kaum verkäuflich wäre, wird jeder einen Preisnachlass einsehen. Bei einer Kamera, deren Verpackung offenbar nicht mehr als neu durchgeht, sollte man Saturn durchaus einen Abzug von 15% gewähren. Ohne das Angebot von Saturn würde besagte Mutter nämlich auf der Kamera sitzen bleiben.
So steht es bei Saturn auf der Webseite:
Fehlkauf? Gibt's nicht bei Saturn. Denn wenn Sie uns das neue Produkt innerhalb von 14 Tagen mit Kassenbon zurückbringen, können Sie es entweder umtauschen oder erhalten Ihr Geld zurück.
Ich denke, man sollte das Wort "neue" im dritten Satz beachten.
klar ist die kamera nicht mehr "neu", aber was wird wohl mit der kamera passieren? da setzt sich jemand hin & klebt die verpackung wieder zu. danach wird die kamera wieder als "neu" verkauft. naja man lernt eben nie aus!
Hallo!
Also gerade, weil es so ein extremes Angebot war (100EUR unter UVE) sind 15% schon OK.
Im Allgemeinen ist aber gekauft gekauft, alles andere ist Kulanz & gut dünken des Händlers. (Der hat übrigends auch noch Verlust, weil er Ausstellungsstücke bereitstellt (Wertverlust + B eschädigungen), um sowas im Vorhinein seinen Kunden zu ersparen.)
Im Übrigen ist es auch nach dem Fernabsatzgesetz zulässig ein Entgeld für den Nutzungsvorteil zu erheben. (Sprich: Sich mal so eben einen schnellen Prozessor / Grafikkarte für die LAN zu bestellen und nach dem Wochenende wieder zurückschicken kann trotz Fernabsatzgesetz etwas kosten, weil ein Nutzungsvorteil erlangt wurde, der vergütet werden muß! Ähnlich wie eine Mini-Miete.)
MfG
Wanja