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Auf Rechnung bestellt - Ware nie angekommen - etwas Generelles

Heinz_Malcher / 17 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,
eine generelle Frage an die User, die vielleicht ähnliche Erfahrung gemacht haben oder sonstige Tipps haben.

Folgendes: Ich habe vor gut 3 Wochen bei einem Versandhandel eine Soundkarte bestellt, auf Rechnung. Die Ware hat so lange auf sich warten lassen, dass ich davon ausgegangen bin, dass die Bestellung nicht geklappt hat (soll ja vorkommen). Da mir das egal war, da ich die soundkarte nicht wirklich dringen benötigte, habe ich die Sache auf sich beruhen lassen. Die Ware ist also bis heute nicht angekommen, mittlerweile bin ich auch garnicht mehr scharf drauf. Der Anbieter jedoch schickt mir jetzt eine Mahnung, dass ich seine Rechnung (ist ja ebenfalls nie bei mir angekommen) noch nicht bezahlt hätte ??!!

Ich habe ihm das Problem geschildert, er behauptete, die Ware _müsse_ angekommen sein - ist sie aber nicht!!


Was würdet ihr tun - wie würdet ihr weiterhin verfahren?

Gurus Heinz_Malcher „Auf Rechnung bestellt - Ware nie angekommen - etwas Generelles“
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Hallo,
wer eine Ware per Rechnung verschickt (i.d.R. an Behörden oder Geschäftspartner)
läßt sich das auch vom Überbringer quittieren..

also würde ich mal nach der selbigen fragen!!


frohe Ostern

Gurus

Heinz_Malcher Gurus „Hallo, wer eine Ware per Rechnung verschickt i.d.R. an Behörden oder...“
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Sprich: Ich müsste die Ware quittieren, also ich müsste unterschrieben haben, dass ich das paket erhalten habe?

habe ich nicht, de fakto....hat er pech?

Conqueror Heinz_Malcher „Sprich: Ich müsste die Ware quittieren, also ich müsste unterschrieben haben,...“
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Wenn Du die Ware auf Rechnung bestellst mußt Du immer quittieren daß Du die Ware erhalten hast.Entweder auf dem Postamt/Filiale oder direkt an der Haustüre.
Der Versender muß Dir nachweisen,daß Du die Ware erhalten und dafür unterschrieben hast.Würde mich nicht wundern,daß bei dem Versender etwas schiefgelaufen ist.Aber ein richtiger Onlinehändler kann jeden Schritt nachvollziehen.

Kolti Heinz_Malcher „Auf Rechnung bestellt - Ware nie angekommen - etwas Generelles“
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Wer gewerblich ware verschickt, trägt das Versandrisiko.

Heinz_Malcher Kolti „Malcher und seine Probleme. Folge 784“
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hmm schon 784 ?

GarfTermy Heinz_Malcher „Auf Rechnung bestellt - Ware nie angekommen - etwas Generelles“
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grundsätzlich benötigt der versender der ware einen sog. zugangsbeweis - nur wenn du PERSÖNLICH (oder eine von dir beauftragte person...) die ware quittierst, ist eine rechnung mit daraus folgender mahnung (also einer zahlungsverpflichtung) juritisch durchsetzbar.

damit hat die firma in der tat pech.

;-)

GarfTermy Heinz_Malcher „Auf Rechnung bestellt - Ware nie angekommen - etwas Generelles“
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grundsätzlich benötigt der versender der ware einen sog. zugangsbeweis - nur wenn du PERSÖNLICH (oder eine von dir beauftragte person...) die ware quittierst, ist eine rechnung mit daraus folgender mahnung (also einer zahlungsverpflichtung) juritisch durchsetzbar.

damit hat die firma in der tat pech.

;-)

dole Heinz_Malcher „Auf Rechnung bestellt - Ware nie angekommen - etwas Generelles“
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bei welchem versandhandel hast du die bestellt?

hatte mal bei NORSKIT was bestellt... und innerhalb von 14 tagen wieder zurückgeschickt... warte heute noch auf mein geld... der letzte sauladen, nichtmal emails oder gar einen brief mit einschreiben wird von denen beantwortet... mein tipp: lieber ein paar euro's mehr ausgeben und dafür keinen service missen.

schnaffke Heinz_Malcher „Auf Rechnung bestellt - Ware nie angekommen - etwas Generelles“
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Grundsätzlich muß der Versender, egal wie er versendet (Post, UPS, DPD u.s.w) einen Beleg über den Versand haben. Bei UPS nennt sich das Transaktionsnummer, bei der Post mit Freeway z.B. ist auf der Marke auch ne Nummer. Anhand dieser Nummer sollte sich der Verbleib nachvollziehen lassen. Der Versender muß dazu einen Nachforschungsantrag stellen. Aber eben der VERSENDER, nicht du.
Schnaffke

Heinz_Malcher Nachtrag zu: „Auf Rechnung bestellt - Ware nie angekommen - etwas Generelles“
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Ihr habt mir sehr geholfen :) Vielen Dank an alle @ dole: NORSKIT wars nicht, von denen hab ich auch schon mal was gehört, meine ich. War so ein kleiner mistladen, für den ich hier keine reklame mache :P
Sonst kommt noch einer auf die idee da zu bestellen

Anne Radtke Heinz_Malcher „Auf Rechnung bestellt - Ware nie angekommen - etwas Generelles“
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Stimmt so nicht ganz, nur bei Paketen muss der Empfänger unterschreiben. Wenn die Ware als Päckchen ankommt, klingelt der Postler eben solange bis irgendeiner die Haustüre aufmacht und haut das dann eben in den Hausflur und fertig. Wenn es dann der Ossi von nebenan krallt... Pech gehabt. Aber grundsätzlich muss der Absender beweisen, dass er das auch abgeschickt hat.

REPI Anne Radtke „Stimmt so nicht ganz, nur bei Paketen muss der Empfänger unterschreiben. Wenn...“
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. Wenn es dann der Ossi von nebenan krallt...

Bitte keine rassistischen Äusserungen !! ;-))
Heinz_Malcher REPI „. Wenn es dann der Ossi von nebenan krallt... Bitte keine rassistischen...“
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hehe stimmt bei uns gibts ne menge langfinger aber ossis sind da nicht dabei

Heinz_Malcher Anne Radtke „Stimmt so nicht ganz, nur bei Paketen muss der Empfänger unterschreiben. Wenn...“
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Wenn es dann der Ossi von nebenan krallt... Pech gehabt.

Um nochmal sicher zugehen, denn das ist garnicht so unwahrscheinlich....der Versender hat Pech gehabt, bzw. muss sich dann eben an die Post wenden denke ich mal

Herman Munster Heinz_Malcher „Auf Rechnung bestellt - Ware nie angekommen - etwas Generelles“
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Oder "das übliche": beim Nachbarn abgegeben, keinen Benachrichtigungszettel eingeworfen. Passiert mir stäääääändig.

Heinz_Malcher Herman Munster „Oder das übliche : beim Nachbarn abgegeben, keinen Benachrichtigungszettel...“
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naja, wenn man seriöse nachbarn hat gehts aber wenn man in ner wohneinheit wohnt (gut das ist bei mir jetzt nich der fall...) dann könnte ich mir zumindest vorstellen, dass sich der ein oder andere da gern mal dies und jendes unter den nagel reist ;)

Max Payne Heinz_Malcher „Auf Rechnung bestellt - Ware nie angekommen - etwas Generelles“
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Im BGB ist normalerweise genau geregelt, wann der "Gefahrenübergang" beim Versendungskauf stattfindet.

Hab' leider keine aktuelle Auflage - vor der Schuldrechtsreform war's aber so, daß (da Warenschulden Holschulden waren) bei der Übergabe an den Frachtführer bzw. das Logistikunternehmen die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer überging.

Vermutlich hat sich da aber durch die Schuldrechtsreform einiges geändert.