Ich glaube, das ist zulässig. Man kann einen Händler prinzipiell nicht zwingen, einem etwas zu verkaufen. Oder, wenn der Händler heute nur an Kunden mit "F" vorne verkauft oder nur an solche mit roten Hemden u.dgl., dann kann man ihm direkt wohl nicht ans Leder. Nur, wenn das Motiv dafür z.B. sexistisch oder rassistisch zu sein scheint. Aber auch dann nur auf dem Umweg über Anwalt und Gericht.
Wenn Dir die Lieferung nach wie vor wichtig ist und der Händler ist immer noch der einzigste, bei dem es das Teil gibt, dann hilft wohl nur ein nett formulierter Brief bzw. Anruf, in dem Du die "Sachlage" darstellst, zusicherst, die Kosten zu übernehmen und um nochmalige Zustellung bittest. Sowas mit einem Unfall kann doch passieren, da sind eben andere Sachen wichtiger als sicherzustellen, daß so´n olles Paket ankommt. Auf der anderen Seite muß man auch Verständnis für den Händler aufbringen, denn der hat sich daruf verlassen, daß Du das Paket auch annimmst und es bezahlst, denn davon zahlt er ja wiederum seine Rechnungen und ab und an mal ´n bißchen Aufschnitt anstatt immer nur Marmelade...
Also freundlich sein, die Sache schildern, wie sie ist und dann wird es schon gehen.