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Garantieübergang

DoE / 7 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo mal eine dumme Frage:
Nehmen wir mal an, man kauft seine Hardware bei E-bay (warum auch immer).
Auf dem jeweiligen Gerät ist noch Garantie.
Geht die Garantie auf den neuen Endkunden über ?
Oder wie läuft das ?

Greets
DoE

out-freyn DoE „Garantieübergang“
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Ja, denn die Gewährleistungsansprüche beziehen sich auf das Gerät, nicht auf den Käufer. Allerdings ist dafür die originale Rechnung bzw. der Kassenbon erforderlich.

Stefan

Olaf19 out-freyn „Ja, denn die Gewährleistungsansprüche beziehen sich auf das Gerät, nicht auf...“
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Wenn nun der Hersteller ausdrücklich vermerkt, die Garantie sei nicht übertragbar - ist eine solche (Zusatz-)Bestimmung juristisch null und nichtig?

xafford Olaf19 „Wenn nun der Hersteller ausdrücklich vermerkt, die Garantie sei nicht...“
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nicht übertragbar? sie wird ja nicht übertragen, sie gilt weiterhin für das erworbene produkt. eine garantie ist eine produkthaftung im engeren sinne und die bezieht sich auf das erworbene produkt, nicht auf deren eigentümer oder besitzer. im prinzip ist auch jedes privatrechtliche recht übertragbar so lange es nicht gegen anderslautnde gesetzte verstösst. wenn als eine firma eine klausel in ihren agb hat, die behaupten würde, daß der verkauf des produktes die garantie erlischen lässt dann widerspricht dies geltendem deutschen recht und ist somit nichtig.

DoE Nachtrag zu: „Garantieübergang“
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Olles kloar.
Hatte da mal irgendwo was gelesen drüber.
Da stands irgendwie anders drin.warum auch immer.
Thx
DoE

MLH DoE „Garantieübergang“
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Tja
da gibt es einen Unterschied zwischen Garantie (freiwillig) und Gewährleistung (gesetzlich).
MfG
MLH

VW_GOLF DoE „Garantieübergang“
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Beispiel: Du kaufst jemanden was (z.B. zum Geburtstag) dann will doch derjenige das auch zurückbringen können wenn es scheisse ist.

Auf dem Bon steht ja auch nur in seltenen fällen der Name und die Anschrift, daher weiss der sowieso nicht wer das mal geholt hat.

VW-Golf

MLH VW_GOLF „Beispiel: Du kaufst jemanden was z.B. zum Geburtstag dann will doch derjenige...“
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das ist so in etwa das schlechteste Beispiel. Umtausch hat mit Garantie und Gewährleistung rein garnichts zu tun .
Und ' weil es scheisse ist', ist absolut kein Reklamationsgrund, sonder nur echte Fehler und Mängel. Bei Klamotten also nicht zu groß, zu klein , zu grell, sondern kaputt.
Umtausch ist freiwillig, also Kulanz des Händlers.
MfG