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garantie verkürzung bei festplatten, herstller informations poli

Indronil Ghosh / 6 Antworten / Baumansicht Nickles

einige hersteller von hd haben ja die garantie verkürzt. schaut mal auf den websites- dort ist keine information darüber auf den startseiten hinterlegt. meiner meinung nach kunden verarschung, weil viele wählern den hersteller der neuen hd nach der garantie aus.


heute morgen hatte ich einen kunden der wegen der langen garatie die platte vom ******* kaufen wollte, auf meinen hinweiß das es so und so aussieht, war erst erstaunt und unterstellte mir dann ich will ihm meine platte vom hersteller ********** verkaufen, oder ich könnte sie ihm nict verkaufen. sicherlich ein extremes beispiel- aber bestimmt kein einzelfall.


wie denkt ihr darüber?


 


 


 

Kolti Indronil Ghosh „garantie verkürzung bei festplatten, herstller informations poli“
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That's life.
Dann müssen sich die Hersteller nicht wundern, wenn dort irgendwann weniger Umsatz stattfindet.

Olaf19 Indronil Ghosh „garantie verkürzung bei festplatten, herstller informations poli“
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Ich halte diese Informations-Politik für eine ziemliche Sauerei. Damit wird der schwarze Peter auf den Einzelhandel abgewälzt, und Du mußt Dich mit pampigen Kunden auseinandersetzen. Auch ich denke, so etwas wird öfter passieren, denn viele Kunden sind Händlern gegenüber schnell mißtrauisch, wenn nach außen hin der Eindruck entsteht: Da will mir einer etwas "aufschwatzen", vielleicht einen Ladenhüter, den er loswerden will etc.

Es ist erstaunlich, wie sorglos einige Firmen mit der Pflege ihrer Web-Inhalte umgehen - wenn's denn keine Absicht ist.
Man sollte als Anwender doch erwarten, daß man dort die Informationen und Downloads aus allererster Hand bekommt.
Auf dem anderen Brett "Klatsch, Fakten, News, Betas" werden des öfteren Infos über kostenlose Updates geposted.
Die Download-Links führen meist nicht zur Webseite des Herstellers, sondern zu anderen einschlägig bekannten Informationsquellen, z.B. www.heise.de, weil die in aller Regel schneller sind als Hersteller selbst - ziemlich merkwürdig, find ich...

CU
Olaf

Kolti Indronil Ghosh „garantie verkürzung bei festplatten, herstller informations poli“
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Sehr geehrter ...,
seit dem 01.01.2002 gilt eine zweijährige Gewährleistungsfrist. Ihre Rechte im Mangelfall sind damit erheblich erweitert worden. Sollten Sie in der Bedienungsanleitung des von Ihnen gekauften Produktes noch eine anders lautende Regelung finden, ist diese ungültig.

>> Gewährleistung für Material und Herstellung 2 Jahre ab Übergabe.
>> Käufer hat das Recht auf Nacherfüllung (Entweder Nachbesserung oder Ersatzprodukt)
usw.

sclub7-germany Kolti „Anfang eines Schreibens der Telekom“
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nope...es war so: festplattenhersteller gibt 3 jahre garantie, wenn die platte in dieser zeit kaputtgeht, schick ich sie zum hersteller, der händler, der mir die platte verkauft hat, hatte die ganze zeit über nichts zu befürchten; jetzt ist es allerdings anders: der festplattenhersteller gibt ein jahr garantie, wenn sie in dieser zet kaputtgeht, schick ich sie ganz normal zum hersteller, wie früher auch, aber wenn sie danach kaputtgeht, dann muss ich zum händler, der mir die platte verkauft hat, und ich muss ihm nachweisen, dass die platte durch einen fabrikationsfehler defekt ist! die beweispflicht liegt also nach dem jahr bei mir (=gewährleistung)! da wurde nix erweitert, es ist eher kundenunfreundlicher geworden. des weiteren geht die ausfallzeit der platte auch nach oben, denn der händler, soweit er die platte annimmt, muss natürlich auch die platte einschicken...das nenn ich komfortabel...

christian

Kolti sclub7-germany „Anfang eines Schreibens der Telekom“
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Zunächst sollte der Unterschied zwischen Garantie und Sachmängelhaftung (früher "Gewährleistung") verdeutlicht werden:
Sachmängelhaftung: Du hast darauf Anspruch, daß die Kaufsache zum Zeitpunkt der Gefahrenübergabe mängelfrei war.
(Haltbarkeits-)Garantie: Du hast darauf Anspruch, daß die Kaufsache über einen bestimmten Zeitraum mängelfrei bleibt.

Eine Garantie wird meistens vom Hersteller darauf abgegeben, daß ein Produkt über einen bestimmten Zeitraum mängelfrei bleibt. Allerdings können bestimmte Komponenten auch von der Garantie ausgeschlossen werden (z.B. beim Mobiltelefon der Akku) oder man gibt nur auf bestimmte Teile Garantie (z.B. beim Auto nur auf den Motor). Niemand wird gezwungen, eine Garantie anzubieten - tut man es aber, ist derjenige, der die Garantie erklärt (ob nun Hersteller, Verkäufer oder ein Dritter), daran gebunden (§ 443 BGB). Die Sachmängelhaftung bleibt davon unberührt.
D.h. es kann gut sein, daß die Sachmängelhaftung seitens des Verkäufers ausgeschlossen wurde, der Hersteller jedoch eine (freiwillige) Garantieleistung erbringt. Glück gehabt!

sclub7-germany Kolti „Anfang eines Schreibens der Telekom“
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...und die telekom macht schön weiter mit der volksverdummung und -verarschung