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Garantie Asus

dezi22 / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo Habe mir 2000 über Alternate eine Asus grafigkarte gekauft, die 2001 den Geist aufgab. Asus gibt 36 Monate Garantie auf die Karte. Habe jetzt eine Gutschrift über den halben Kaufpreis erhalten und damit nicht einverstanden. Bei reklamation dieses Sachverhaltes verweist mich Alternate an Asus und Asus an Alternate. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht. Danke

Indronil Ghosh dezi22 „Garantie Asus“
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es ist mir zu komplex den ganzen miste den asus in seinen garantie bestimmungen verzapft auseinanderzu rupfen.
bitte verstehe meine aussage nicht falsch... sei froh überd ei gutschrift die du hast, ich hatte keine bekommen damals..

Aragorn75 Indronil Ghosh „es ist mir zu komplex den ganzen miste den asus in seinen garantie bestimmungen...“
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Hab die Erfahrung gemacht, das nach der Garantiezeit direkt mit dem Hersteller abzuwickeln. Das geht in den meisten FällenDie ganzen Anbieter wie sie auch alle heißen mögen, sind in dieser Sache gleich...

Verkaufen will jeder, aber Service leisten keiner...

Mrs. Software dezi22 „Garantie Asus“
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Garantie, meine lieben, ist im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung eine freiwillige Leistung und kann dementsprechend eingeschränkt werden. Sei froh, im Jahr 2000 waren 6 Monate gesetzliche Gewährleistung üblich, erst seit 1.1.2002 sind es 2 Jahre.

pco Mrs. Software „Garantie, meine lieben, ist im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung eine...“
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>>Garantie, meine lieben, ist im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung eine freiwillige Leistung und kann dementsprechend eingeschränkt werden
Diese Einschränkung ist dem Käufer vor dem Kauf bekanntzugeben.
Ist lediglich ein fettes Label auf der Schachtel "3 Jahre Garantie" und die AGBs liegen unzugänglich im inneren der Schachtel, dann gelten weiterhin die Gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Vertragsklausel ist im übrigen nichtig, so einer der Vertragsparteien zum Zeitpunkt der Willenserklärung nicht zugänglich waren...

Ein Vertrag kann auch dann noch seine volle Rechtsgültigkeit haben, wenn ein Vertragsbestandteil ungültig ist, beide Parteien jedoch diesen Mangel akzeptieren ...

Tschö

PCO

pco dezi22 „Garantie Asus“
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Laut Gesetz sieht eine Grantie (so sie nicht vertraglich eingeschränkt ist) einen vollständigen Umtausch der Sache, oder ein Ersatz in Höhe des Kaufpreises vor.

Du hast 36 Monate Garantie. Das steht so auf der Schachtel (welches im Übrigen so eine Art AGBs darstellt). Ich bin mir sicher, ASUS hat seine Garantie nicht eingeschränkt.

Es handelt sich auch nicht um eine "Händlergarantie", sondern um die Herstellergarantie - so entnehme ich es Deinem Posting.
Du hast also auf jeden Fall das Recht, den vollen Kaufpreis, oder eine gleichwertig Karte zu verlangen.

Eine Einschränkung dieser Tatsache ist sehr unüblich und muss dem Käufer vor dem Kauf kenntlich gemacht werden.

Existiert eine solche Einschränkung und Du konntest dies nicht ahnen,
da nix davon auf der Schatel steht, dann erklär den Kaufvertrag wegen verdeckten Mangels (oder gar arglistiger Täuschung) für rückwirkend unwirksam... Sprich: Verlang dein Geld zurück!

Das ist Dein Recht und nur weil die Leute nicht zu ihren Rechten stehen, bedeutet das nicht, dass sie diese nicht besitzen!

PCO