... vor dummen Käufern.
Hallo,
interessanter, wenn auch nicht seltener Fall.
Ein E-Bay-Verkauf findet statt. Die Ware (nehmen wir mal Computerhardware) wird verkauft und per Nachnahme versand. Die Hardware ist natürlich in einwandfreiem Zustand. 2 Wochen später meldet sich der
Käufer per E-Mail: "Die Hardware geht nicht! Die is kaputt..."
Der Verkäufer berät ihn: "Interrupts eingestellt, richtige Treiber und mal beim Hersteller melden!"
Der Käufer: "Hab die Hardware auf mehreren Systemen getestet, geht nicht, ich schick sie Ihnen zurück und will mein Geld wieder!"
Der Verkäufer mailt tags drauf zurück: "Das bringt nix, können Sie sich sparen, ich weiss ich habs intakt verschickt. Sie haben die Hardware wahrscheinlich kaputt gemacht (unsachgem. Einbau z.B.)"
Tags drauf kommt ein Päckchen beim Verkäufer an, die vermeindlich defekte Hardware ist drin. Der Verkäufer macht also die Schachtel auf und will es nun wissen, ob denn nun wirklich das Ding kaputt ist.
Er öffnet also die Schachtel, nimmt die Hardware raus (welche übrigens beim Transport hin und zurück ausreichend gepolstert verpackt war) und will sie gerade in den Testrechner stecken, als ihm mit blossem Auge ein gewaltsam abgerissener Widerstand auffällt. Der Widerstand fehlt (Bruchstelle auf der Platine) und lag nicht im Päckchen bei.
Ein einigermassen versierter Hardware-Bastler hätte sich die Platine angeschaut und die definitiv gut zu erkennende (Ab-)Bruchstelle sehen müssen. Der Käufer hat jedoch nichts der gleichen gesehen und (angeblich) die Hardware in mehreren Rechnern getestet. Ein recht klares Zeichen mangelnder technischer Versiertheit.
Nun siehts also wie folgt aus:
Der Käufer will sein Geld zurück, der Verkäufer will aber nicht zahlen, da er eine intakte Karte losgeschickt hat.
Wer kriegt was?
Salute
PCO
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Tja, ich denke das wird dann wohl Pech für den Käufer sein.
Soweit ich weiß muß man als Käufer dem Verkäufer schon arglistige Täuschung nachweisen. Da der abgebrochende Widerstand ein sichtbarer Mangel ist und vom Käufer nicht reklamiert wurde, hat er das Board eben gekauft wie gesehen. (Er sagte ja nur zu Dir daß es nicht läuft - und nix von einem abgebrochenden Widerstand).
Außerdem denke ich, daß Du kein Fachhändler bist und damit nicht eine gewisse Gewähleistungspflicht wie ein Verkäufer hast.
Es handelt sich hierbei um ein Privatgeschäft und da sind die Gesetzte etwas anders. Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube daß Du bei privaten Geschäften unter 500,- Euro sowieso nicht verklagt werden kannst (Minderbetrag). Wenn Du also beispielsweise einen gebrauchten Fernseher von einer Privatperson für 100,- Euro kaufst und Zuhause feststellst daß das Bild nach längeren Betrieb einen
Rotstich bekommt, hast Du Pech gehabt. Du mußt erst einmal beweisen daß der Verkäufer evtl. durch Tricks (kurzfristige, unsachgemäße Reparatur o.ä.) den Fernseher irgendwie lauffähig gemacht hat.
Da der Verkäufer immer sagen kann:" Ich nix Techniker - bei mir funktionierte das Gerät" hast Du als Käufer ein Problem.
Zum Klagen wird der Geldbetrag zu niedrig sein.
Ich würde an deiner Stelle im Zweifelsfall einen Anwalt einschalten, da ich doch mal annehmen kann daß Du nicht zu diesen Typen gehörst, die Schrott verkaufen.
Bei jeder Auktion kannst Du alles optisch besichtigen, aber nicht ausprobieren.
Wenn Du Garantie haben willst, mußt Du in ein Geschäft gehen.
Die einzige Möglichkeit ist es, sich vor dem Kauf beim Verkäufer bestätigen zu lassen, daß die Ware OK ist. Dann unter Zeugen auspacken und einbauen.
Du kannst Dich bei ebay natürlich noch mit einer Negativbewertung rächen und das ist manchen Verkäufern nicht egal.
So oder so hab ich aber nen Schaden aus der Dummheit des Käufers...
(den man sich übrijens bei Ebay nicht aussuchen kann)
Na ich werd mal sehen, ob ich meine Negativbewertung schon kassiert habe.
PCO
hallo pco. als privatverkäufer bist du an die im bgb gelten gesetze für geschäfte natürlicher personen und die agb von ebay (eingeschränkt) gebunden, nicht an gesetzliche regelungen für gewerbliche händler. wenn ich mich recht erinnere unterscheiden sich da aber im großen und ganzen nur gewährleistungs- und rücktrittsfristen und andere kleinigkeiten, bin aber da kein profi.
es gibt allerdings eine sache, dir dir hilft. nicht du mußt nachweisen, daß das produkt zum zeitpunkt des versandes funktionsfähig war, sondern der käufer muß dir nachweisen, daß es das nicht war. im falle von mutwilliger beschädigung, um die es sich bei abgerissenen widerständen wohl handelt, kann man wohl davon ausgehen, daß du es nicht warst. falls ihr einen schriftwechsel hattet und jemand anderes dies mitbekommen hat, alles aufheben und schriftlich fixieren.
irgendwie fällt mir da die geschichte ein, die ich mal auf einer website gelesen hab, auch über ein ebay-geschäft mit einer festplatte, der link war mal auf off-topic, war köstlich.
Irgendwie fällt mir zu diesem Thema spontan die Seite http://www.klar-denken.com/ ein. Da geht es um einen ähnlchen Fall und jede Menge Ärger...
CU Borlander
Also, ich habe 56 Geschäfte bei eBay gemacht und 56 Top-Positive Bewertungen. Von diesen 56 bin ich 50mal Käufer gewesen! 4mal war etwa die Hardware defekt! Dazu brauchte ich keine 2 Wochen sondern max.2 Tage. Alle 4 Verkäufer haben die Hardware anstandslos zurückgenommen. Wer 2 Wochen für einen Fehler festzustellen braucht, tickt nicht ganz richtig und es ist offentsichtlich, dass getürkt wurde! Wenn der mir eine Negativbewertung reinfliegt, ist meine Antwort dementsprechend! Bei solchen Typen krieg ich eine grauen Haare!
Bei e-Bay passieren schon Dolle Dinger! Ich erinnere mich immer gerne an die Kombiinstrumente (Tacho+Drehzahlmeser) für den Golf 4 die ich verkauft habe.
Hinterher kamen Beschwerden das das Teil nicht in den Polo passt!
Nach einigen Mails hatt der Käufer aber eingesehen das er mich nicht dafür Verantwortlich machen kann, daß die Umbauanleitung seines Kolegen nicht stimmt!
Hi, ich freue mich über jeden, der Glück bei ebay hatte. Ich habe einen Computer von Voodoo Systems gekauft(sind auch bei ebay gelistet).Habe das Ding sogar selber abgeholt. Keine Installation möglich, jetzt prozessiere ich schon ein Jahr, um nun feststellen zu müssen,daß da schon ein Insolvenzverwalter eingesetzt wurde. Meine Signale an ebay blieben immer ungehört, sogar als Voodoo praktisch seine Bewertungsliste schloß(von 60 verkauften Geräten 6 defekt in einer Woche!!!)und nun selber entscheiden wollte, wer auf die Bewertungen schauen darf und wer nicht!!!. Also ebay ist scheinbar nicht interessiert auf Signale von Kunden zu reagieren..
Zum Thema Pfusch am PC gab es gerade erst im PC Maganzin(7.2002) einen hervorragenden Artikel mit Grichtsurteilen etc. Mir hilft das nicht mehr, da ich mein Geld abschreiben kann, aber anderen vielleicht?
Also von eBay selbst bin ich überhaupt nicht begeistert. Die nehme ich nur als "Krücke", um das zu bekommen, was ich brauche! Bei teueren Produkten habe ich vorher E-Mail-Verkehr (keine falschen Vermutungen ;)). Bis jetzt toi, toi, toi! Und ich habe wirklich ein paar tausend € ausgegeben! Ich knall denen meine Hompage sofort um die Ohren, und dann getraut sich keiner mehr, mich zu bescheißen!!
Ich habe schon über 250 An und Verk. dort abgewickelt und bis jetzt keine größeren Probs gehabt.Bin auch mit einigen Verk/Käufern immer noch im freundlichen E-Mail Kontakt.Wenn ich allerding was verkaufe dann schreibe ich auch gleich mit rein das ich an keinen Verkaufe der mehr als 5 Negativ auf 50 Positiv hat.Ansonsten kaufe ich auch bei keinem Händler der Negativ hat und das Nagativ nicht begründet abgewiesen hat.Habe schon viele Schnäppchen (obs Kleidung,Schuhe,Uhren,Comp.-Hardware usw.) gemacht.
Das schöne bei den Bewertungen ist ja auch das ,wenn man unbegründet ein Negativ erhalten hat, sich dazu äußern kann .
Außerdem, wenn sich ein Käufer erst nach 2Wochen meldet dann kann man annehmen das etwas faul an der Geschichte ist und wenn wie du beschrieben hast sogar ein optischer Mangel bestand dann braucht man noch nicht mal ein versierter Bastler sein um sowas zu erkennen.Außerdem möchte ich den Käufer sehen der sich nicht seine neugekaufte Ware gleich nach erhalt sehr genau anschaut und er hätte dann den Mangel ( der ihm bestimmt gleich aufgefallen wäre ) dir sogleich mitteilen müssen.
Nicht ärgern nur wundern
Das sind alles gedanken, Die mir auch in den Sinn gekommen sind.
Meine Lehre daraus ist recht einfach.
1. Wenn Elektronik oder anderes "zerbrechliches" über den Ladentisch gehen soll: "FOTO MACHEN!!!" bevor man es verkauft. Möglichst mit gut sichtbarer Seriennummer.
2. Dem Käufer gleich klar machen, dass er für jeden Schaden an der Sache gerade stehen muss.
3. Immer nett und höflich - aber nicht zu nett. Was ich jetzt davon habe ist klar.
PCO
Vom prinzip ist es doch ziemlich einfach wenn man es so macht:
Ware immer als versichertes Paket verschicken,Käufer soll beim empfang auf beschädigung des Paketes achten und wenn beschädigt beim Überbringer sofort reklamieren.
Übernahmegarantie nur innerhalb 2tg.( reicht zum testen )
Wie du schon geschrieben hast,Seriennr. aufschreiben.
Naja, schwarze Schafe gibs überall.
Wenn er dir ein Negativ gegeben hat würde ich aufgrund das der Käufer sich erst nach 14 Tagen gemeldet hat das bei E-Bay reklamieren und probieren das sie dir die Negativbewertung streichen
Hallo,
ich will auch mal meinen Senf dazu beitragen., auch wenn es nicht ganz zum Anfangsposting passt.
Ich stöbere viel bei Ebay rum, und mich regt es manchmal sehr auf, wenn ich sehe, daß (nicht gefakte) Bieter auf Sachen mitbieten, die entweder zu teuer sind (für das Alter) oder der Preis schon beim Neupreis angekommen ist ( hier zb der Tempomat für VW ).
Ich habe mal Ebay eine Mail geschickt und in dieser vorgeschlagen, das jeder ein Posting zum angebotenen Artikel schreiben könnte.
Als Antwort kam nur: wir werden drüber nachdenken.
Ich mein, ist ja klar das Ebay nicht will das man andere vor überteuerten und dubiosen Artikeln warnt, dann geht denen ja die Gebühr flöten.
Also ich will hier Ebay nicht soooo schlecht machen.
Man kann schon das eine oder andere Schnäppchen machen, nur sollte jeder der bei Ebay mitbieten will, sich vorher gut erkundigen was der gewünschte Artikel neu kostet.