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Snogard: Denn Sie wissen nicht, was Sie tun.

AHDBfDWB / 21 Antworten / Baumansicht Nickles

Anbei ein Auszug aus dem aktuellen Angebot von Snogard. Fällt Euch was auf ??? (besonders auf`s Mainboard achten!!)
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SPEED 1000, INTEL® PIII 1000MHz, 256MB, MIDITOWER SNOGARD
30GB-IDE HD, 32MB AGP GeForce 2MX, Elitegroup MBP-6VAP-ME, 16/48.x DVD, Sound 3D 16Bit, PS/2 Maus, PS/2 Tastatur MF2-105 Tasten, Systemhandbuch 1.999,00 DM
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Jetzt die Artikelbeschreibung des in dem 1Ghz Rechner verbautem Mainboard:

ELITEGROUP MBP-6VAP-ME, FCPGA, bis 600MHz, 133MHz FSB, ATX
159,90 DM
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Ist schon lustig, das die ein bis 600Mhz geeignetes MoBo mit einem 1Ghz Prozessor verkaufen.
Ob die das ernst meinen? *roftl*

(Anonym) AHDBfDWB „Snogard: Denn Sie wissen nicht, was Sie tun.“
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Das ist wohl eher ein Beitrag für die Rubrik "Extreme Overclocling" für Forgeschrittene.
Vielleicht lassen die den PIII@1000Mhz auf 600mhz laufen, damit er nicht so warm wird. :-))

(Anonym) Nachtrag zu: „Das ist wohl eher ein Beitrag für die Rubrik Extreme Overclocling für...“
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Ich kenne das Board zwar nicht, aber vielleicht handelt es sich noch um ein BX-Board, das offiziell nur für 100 Mhz FSB spezifiziert ist. Dass man trotzdem einige BX-Boards inoffiziell mit 133 Mhz laufen lassen kann, haben Abit und Asus ja vorgemacht. Allerdings komme ich dann auch nur auf 800 Mhz (6 x 133 anstatt 6 x 100). Wer weiß, vielleicht gab es zu der Zeit als dieses Board in die Einzelkomponentenauswahl gestellt wurde höchstens 600 Mhz-Prozzis und man pflegt bei Snogard (wie bei vielen Online-Anbietern: auch K&M, Mix-Computer, IT-Media und und und) einfach die einmal ausgehangenen Komponenten nicht ? Das ist dann aber nicht nur ein Problem von Snogard. Mit Snogard habe ich die Erfahrung gemacht, dass man (wie aber bei allen anderen Versendern und vielen sogenannten "Fachgeschäften") hundertprozentig wissen muss, was man haben will (am besten, man hat sich vorab durch Fachzeitschriften gewühlt und danach nochmals die Homepage des Herstellers besucht) und welche exakte Bezeichnung das Produkt hat. Dann bekommt man auch bei Snogard das, was man bestellt.
Wenn ich zu einem Autohändler gehe, weiß ich in der Regel auch, welches Auto mit welcher PS-Zahl, wie vielen Sitzen und welchem Verbrauch ich haben will. Wenn mir dann jemand einen GT ohne Aschenbecher und mit nur 3 Gängen statt einem GTI mit Schiebedach und Anhängerkupplung liefert, dann kann ich den Kauf wandeln, weil ich vorher im Kaufvertrag genau festgelegt habe, dass ich den GTI will.
So ist es auch bei Computerhardware. Wenn ich damit einverstanden bin, dass ich dem Händler sage: "Bau mir für 2 TDM was mit nem 1 GHZ-Prozzi zusammen. Rest ist egal.", dann kann ich nur das erwarten und hundertprozentig nur darauf bauen, dass der Händler (deswegen ist er Händler) ansonsten nur das nötigste (billigste) nimmt.
Nur ne weitere Meinung.

Ciao
Ralle

(Anonym) Nachtrag zu: „Das ist wohl eher ein Beitrag für die Rubrik Extreme Overclocling für...“
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Das Board ist mittlerweile für 1 GHz spezifiziert. Die Produktbeschreibung des Boards wurde wohl nicht geändert. Den PC in dieser Konfiguration zu liefern ist schon OK.

Liebling Kreuzberg (Anonym) AHDBfDWB „Snogard: Denn Sie wissen nicht, was Sie tun.“
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Meine Empfehlung: Ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft (Anschrift
im Telefonbuch oder Erkundigung deswegen beim nächsten Landgericht)
mit einer Strafanzeige gegen Unbekannt und möglichst konkreter Schil-
derung des Sachverhalts. Optimal: Beifügung des konkreten Angebots im
Original (Zeitungsausriß unter exakter Angabe der Quelle). Hier dürfte
es sich um den schwierigsten Straftatbestand des Strafgesetzbuchs
handeln: Betrug ( § 263 StGB ). Kopie hiervon an Gewerbeamt (wegen
der gewerberechtlichen Auflagen, die gem. § 35 Gewerbeordnung bis hin
zur behördlichen Einstellungsverfügung des (unlauteren) Gewerbes gehen. Erst dann, wenn die dummdreisten Verkäufer am eigenen Leib
spüren, daß sie uns Verbraucher nicht mehr über den Tisch ziehen kön-
nen, werden diese hoffentlich auch adäquat mit dem Verbraucher umge-
hen. Außerdem verlieren sie hoffentlich ihre Kundschaft und melden
Konkurs an. Deshalb Snogar boykottieren !

(Anonym) Liebling Kreuzberg (Anonym) „Meine Empfehlung: Ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Anschrift im...“
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Langsam, langsam:
Es hat bislang noch keiner gesagt, dass das Board nicht sogar für 1-Ghz-Prozzis taugt. Ich weiß es nicht, da ich es nicht kenne.

Ciao
Ralle

Liebling Kreuzberg (Anonym) AHDBfDWB „Snogard: Denn Sie wissen nicht, was Sie tun.“
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Meine Empfehlung: Ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft (Anschrift
im Telefonbuch oder Erkundigung deswegen beim nächsten Landgericht)
mit einer Strafanzeige gegen Unbekannt und möglichst konkreter Schil-
derung des Sachverhalts. Optimal: Beifügung des konkreten Angebots im
Original (Zeitungsausriß unter exakter Angabe der Quelle). Hier dürfte
es sich um den schwierigsten Straftatbestand des Strafgesetzbuchs
handeln: Betrug ( § 263 StGB ). Kopie hiervon an Gewerbeamt (wegen
der gewerberechtlichen Auflagen, die gem. § 35 Gewerbeordnung bis hin
zur behördlichen Einstellungsverfügung des (unlauteren) Gewerbes gehen. Erst dann, wenn die dummdreisten Verkäufer am eigenen Leib
spüren, daß sie uns Verbraucher nicht mehr über den Tisch ziehen kön-
nen, werden diese hoffentlich auch adäquat mit dem Verbraucher umge-
hen. Außerdem verlieren sie hoffentlich ihre Kundschaft und melden
Konkurs an. Deshalb Snogar boykottieren !

Liebling Kreuzberg (Anonym) AHDBfDWB „Snogard: Denn Sie wissen nicht, was Sie tun.“
Optionen

Meine Empfehlung: Ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft (Anschrift
im Telefonbuch oder Erkundigung deswegen beim nächsten Landgericht)
mit einer Strafanzeige gegen Unbekannt und möglichst konkreter Schil-
derung des Sachverhalts. Optimal: Beifügung des konkreten Angebots im
Original (Zeitungsausriß unter exakter Angabe der Quelle). Hier dürfte
es sich um den schwierigsten Straftatbestand des Strafgesetzbuchs
handeln: Betrug ( § 263 StGB ). Kopie hiervon an Gewerbeamt (wegen
der gewerberechtlichen Auflagen, die gem. § 35 Gewerbeordnung bis hin
zur behördlichen Einstellungsverfügung des (unlauteren) Gewerbes gehen. Erst dann, wenn die dummdreisten Verkäufer am eigenen Leib
spüren, daß sie uns Verbraucher nicht mehr über den Tisch ziehen kön-
nen, werden diese hoffentlich auch adäquat mit dem Verbraucher umge-
hen. Außerdem verlieren sie hoffentlich ihre Kundschaft und melden
Konkurs an. Deshalb Snogar boykottieren !

Liebling Kreuzberg (Anonym) AHDBfDWB „Snogard: Denn Sie wissen nicht, was Sie tun.“
Optionen

Meine Empfehlung: Ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft (Anschrift
im Telefonbuch oder Erkundigung deswegen beim nächsten Landgericht)
mit einer Strafanzeige gegen Unbekannt und möglichst konkreter Schil-
derung des Sachverhalts. Optimal: Beifügung des konkreten Angebots im
Original (Zeitungsausriß unter exakter Angabe der Quelle). Hier dürfte
es sich um den schwierigsten Straftatbestand des Strafgesetzbuchs
handeln: Betrug ( § 263 StGB ). Kopie hiervon an Gewerbeamt (wegen
der gewerberechtlichen Auflagen, die gem. § 35 Gewerbeordnung bis hin
zur behördlichen Einstellungsverfügung des (unlauteren) Gewerbes gehen. Erst dann, wenn die dummdreisten Verkäufer am eigenen Leib
spüren, daß sie uns Verbraucher nicht mehr über den Tisch ziehen kön-
nen, werden diese hoffentlich auch adäquat mit dem Verbraucher umge-
hen. Außerdem verlieren sie hoffentlich ihre Kundschaft und melden
Konkurs an. Deshalb Snogar boykottieren !

Fred2001 (Anonym) AHDBfDWB „Snogard: Denn Sie wissen nicht, was Sie tun.“
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viele Boards laufen lt. Herstellerbeschreibung nur bis z.B. 800 oder 600 Mhz, lassen sich aber per Bios Update auch mit schnelleren Prozessoren betreiben. (Siehe auch bei ASUS). Die Beschreibungen der Hersteller wurden meist geschrieben als es noch keine schnellern Prozessoren gab und werden oft auch nachträglich nicht mehr geändert.
Ich weiß jetzt nicht ob es bei dem Elitegroup so ist, weiß aber das es bei ASUS so ist.

AHDBfDWB Nachtrag zu: „Snogard: Denn Sie wissen nicht, was Sie tun.“
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Nochmal zur Klärung:
Es ging mir nicht darum, der Fa. Snogard Betrug zu unterstellen, sondern lediglich darum, auf die Mangelhaftigkeit der ausgelobten Produktbeschreibungen hinzuweisen.
Das Mainboard läuft lt. Elitegroup-Homepage bis 1Ghz.
Snogard sollte aber tunlichst auf seine Artikelbeschreibungen achten, da man gerade beim Versandhandel auf genaue Produktinfos angewiesen ist, weil man das Produkt eben vorher nicht in Augenschein nehmen kann.
Man sollte schon wissen, was man verkauft. Ich könnte hier noch mind. 8 solcher Beispiele anführen, die ich beim "Schnelldurchlauf" der Snogard HP gefunden habe.
Händler ihres Vertrauens? Nee, wohl eher nicht.

Liebling Kreuzberg (Anonym) AHDBfDWB „Nochmal zur Klärung: Es ging mir nicht darum, der Fa. Snogard Betrug zu...“
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Da der Kunde bei mangelhafter gekaufter Ware die Rechte auf (sogenann-
te Wandelung; vgl. § 462 BGB - Ware zurück gegen Geld zurück) oder
Minderung (vgl. §§ 465, 467 ff. BGB) oder Nachbesserung (vgl. § 462
BGB) oder Wandelung plus Schadensersatz (wenn zB an einer anderen, als
der gekauften mangelhaften Ware der Käufer - so zB an seiner eigenen
Hard- oder Software einen Schaden erleidet), so kann er diese binnen
eines halben Jahres ab Kaufdatum (Kaufdatum aufheben !) per Mahnbe-
scheid oder Klage oder Beweissicherungsverfahren geltend machen.
Info am Brett ist o.k., aber der besch...ne Käufer soll sein sauer
verdientes Geld wieder zurückbekommen.

(Anonym) Liebling Kreuzberg (Anonym) „Da der Kunde bei mangelhafter gekaufter Ware die Rechte auf sogenann- te...“
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Lest mein Posting vom 19.02. und das Posting von Fred 2001.
1. Einen Betrug kann ich insofern nicht feststellen, als dass Snogard bei der Bestellung der Einzelkomponente zwar nur 600 Mhz-Tauglichkeit angibt, das Board aber bis 1 Ghz-Prozzis zulässt. Daher wird bei der Komplettsystembestellung aber weder mehr noch weniger angespriesen als eben geht.
2. Das Problem der Ausweisung im Online-Katalog ist bei allen anderen Versendern das Gleiche. Wenn man den pflegen wollte, also immer die neuesten Features von Einzelkomponenten bei der Beschreibung mit aufnehmen wollte, dann müßte die Firma wieder jemanden extra einstellen, der sich nur damit beschäftigt, die Homepages aller Hersteller täglich durchzusehen und entsprechende Änderungen im eigenen Online-Katalog durchführt. => Mehrkosten für den Anbieter => Umlage auf die Einzelpreise => Mehrkosten für den Endkunden.
Wie bereits gepostet: Informiert Euch selbst und schreibt Euch die exakte Artikelbezeichnung des Produktes, welches Ihr haben wollt, auf, überlegt Euch, ob es retail oder bulk sein soll und bestellt dann mit diesem Wissen. => Dann geht selten was schief.

Ciao
Ralle

P.S.: Ich bin nicht angetreten um Snogard an sich zu verteidigen. Ich möchte nur fair sein, denn für die unzureichende bzw. nicht aktualisierte Beschreibung von Computerprodukten gibt es Beispiele bei allen Online-Anbietern.

AHDBfDWB (Anonym) „Lest mein Posting vom 19.02. und das Posting von Fred 2001. 1. Einen Betrug kann...“
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Hi, Ralle !
Du hast prinzipiell recht. Man sollte schon beim Kauf eines Produktes die Initiative ergreifen, und sich selbst über das Produkt informieren. Es ist aber traurig, wenn der Verkäufer des Produktes diese Aufgabe nicht erfüllt (ob er nun nicht kann oder will, sei mal dahingestellt), da es zu seinen PFLICHTEN als Verkäufer gehört, seine Produkte mit der a) richtigen Bezeichnung und b) mit den richtigen Produkteigenschaften zu verkaufen.
Leider lässt diese Eigenschaft gerade im Onlineversandhandel sehr zu wünschen übrig, obwohl gerade dort eine intensive Pflege des Angebotes doch zu erwarten ist, da ja das sonst im Handel anzutreffende Verkaufspersonal dort eingespart ist.
Ich komme selber aus dem Handel (auch Hardware) und wir können uns solche Bolzen nicht erlauben. Warum also die Online-Versender?
Wenn ich mir z.B ein Auto kaufe, erwarte ich doch auch genaue Leistungsangaben und nicht Sachen wie "Golf IV, ca. 90-115 PS", Farbe: warscheinlich blau, Ausstattung: mal sehen, Verbrauch: weiß nicht".

(Anonym) AHDBfDWB „Hi, Ralle ! Du hast prinzipiell recht. Man sollte schon beim Kauf eines...“
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OK, bezüglich der prinzipiellen Erfüllungspflichten des Verkäufers.
Aber zumeist (nicht immer) sind die Online-Händler nunmal günstiger als der Fachhandel vor Ort. Jeder sollte sich daher -wenn er online bestellt- klar darüber sein, dass dies meistens mit Nachteilen im Service (oder hier: in der Beschreibung von Hardwareprodukten im Online-Katalog) verbunden ist, da dies nur durch die Einsparung von (Fach-)Personal möglich ist. Grundsätzlich sagt die Produktbeschreibung in dem speziellen Fall ja auch nichts aus, was nicht stimmt. Prozzis bis 600 Mhz können mit dem Board betrieben werden ! Dass man zusätzlich sogar Prozzis bis 1 Ghz darauf betreiben kann ist doch gut. Eventuell könnte man dies wohl auch durch einen Anruf beim Online-Anbieter klären. Jeder Online-Anbieter den ich kenne bietet eine Möglichkeit, dass der Kunde auch telefonisch bestellen kann und dabei seine Fragen los wird. Wie gut der Verkäufer am anderen Ende der Leitung ist, ist wieder ne andere Frage und da muss ich Euch Recht geben: Bei den Online-Verkäufern sieht es meist noch schlechter aus als bei den sogenannten Fachverkäufern vor Ort.
Wenn mir jemand jedoch einen Golf mit eingetragenen 90 PS verkauft und dies auch von TÜV und Kfz-steuerstelle so abgesegnet ist, dann beschwere ich mich nicht, wenn dieses Auto auf dem Leistungsprüfstand 105 PS hat !!!

Ciao
Ralle

Radkäppchen AHDBfDWB „Snogard: Denn Sie wissen nicht, was Sie tun.“
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So ist es!

Die Artikelbeschreibungen bei Snogard stammen alle aus der Zeit, als die Artikel frisch ins Sortiment kamen. Ich habe hier auch noch ein Sockel-7-Board rumschwirren, das laut Snogard maximal den K6-2-350 verträgt, weil es zum Erscheinungsdatum eben maximal den 350er gab. Blödsinn, mittlerweile ist es mit einem 550er versehen.. Mit dem Staatsanwalt drohen halte ich wirklich mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Die Firma Snogard hat eben anderes zu tun (Geld zählen, sich über dämliche Kunden amüsieren ;-) ), als ihre Produktbeschreibungen zu aktualisieren. Den Tip, diesen Verein zu boykottieren, unterschreibe ich natürlich trotzdem!

Liebling Kreuzberg (Anonym) Radkäppchen „So ist es! Die Artikelbeschreibungen bei Snogard stammen alle aus der Zeit, als...“
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So schreibt halt jemand, der entweder Multimilliardär ist (ich kann
Herrn/Frau Radkäppchen gelegentlich meine Kontoverbindung mitteilen) oder das Buch von Zirpins/Terstegen "Wirtschaftskriminalität" nicht gelesen hat. 1 verkauftes Mainboard, das den Beschreibungen nicht ent-
spricht bringt mal schlappe 25 DM ein, aber 1 Mio. "dämliche Kunden"
nun mal 25 Mio. DM. Was ist, wenn der "dämliche Kunde" den Mangel der
Kaufsache (zB BSE-verseuchtes Rindfleisch !) nicht erkennt ?!
Guten Appetit ! Oder ein erkannter Defekt am neuen Auto führt nicht zur Rückrufaktion in die Werkstatt - der "dämliche Kunde" überschlägt
sich mit dem Auto und ist tot; tja, Pech gehabt !
Heute kann ja schon ein Einstieg in den falschen ICE zum Tod führen;
kein Schadensersatz ? Pech gehabt ! - Allzeit Gute Fahrt ! -

(Anonym) Liebling Kreuzberg (Anonym) „So schreibt halt jemand, der entweder Multimilliardär ist ich kann Herrn/Frau...“
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was radkäppchen dir zu erklären versuchte: das board hat eigentlich keinen mangel, es kann eben MEHR als in der beschreibung steht.

(Anonym) AHDBfDWB „Snogard: Denn Sie wissen nicht, was Sie tun.“
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Könntet Ihr mal die Kirche im Dorf lassen ?!
Wenn ein Komplettsystem die genannten Fähigkeiten nicht aufweist, gebe ich es zurück, Punkt.
Es kann aber durchaus sein, dass bei snogard noch einige alte MB 's angeboten werden, die
nicht in Komplettsystemen verbaut werden, sondern einzeln verkauft werden.
Im Übrigen ist snogard einer der günstigsten Anbieter Deutschlands und wer schon mal da war, weiss
was da los ist :
1. Wartemarke ziehen (wie beim Arbeitsamt)
2. Viel Zeit mitbringen (bis zu zwei Stunden)
3. Genau wissen was man will, weil für Fragen gibt es einen anderen Eingang
4. Zahlen, Lieferschein entgegennehmen
5. Zur Warenausgabe gehen
6. Sachen abholen

Der Laden ist nichts für Anfänger.
Und die Pflege von Webseiten ist bei vielen mehr als schlecht.

(Anonym) AHDBfDWB „Snogard: Denn Sie wissen nicht, was Sie tun.“
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Schwerwiegender (insbesondere unter Berücksichtigung der rechtlichen Würdigung) finde ich folgendes Problem bei Snogard:
Das SCSI-DVD-ROM Laufwerk von Pioneer heißt in seiner aktuellsten Version als retail-Variante: U05S und in der bulk-Version: 305S.
Bei Snogard gestaltet sich das jedoch so:
305S, slot-in, bulk 319 DM
305S, slot-in, retail 329 DM
Frage bzw. rechtliche Würdigung des Sachverhalts wäre interessant, wenn man nun die retail-Version haben will (in gutem Glauben, dass es sich dabei um das U05S handelt) und diese dann auch bestellt. Das U05S kostet bei fast allen anderen Anbietern ca. 40 DM und nicht nur 10 DM mehr als das 305S. Handelt es sich nun bei dem angebotenen 305S (retail) um die bulk-Version des Pioneer Laufwerkes, dem Snogard lediglich nen aktuellen Treiber auf Diskette beilegt und dies dann als (snogard-)retail-Version verkauft oder handelt es sich tatsächlich doch um das U05S ? Wenn ich in gutem Glauben nun die 305S-retail-Version bestelle (weil ich denke, dass es das U05S ist) und dann nur das 305S mit zum Beispiel einer Treiberdiskette bekomme, bin ich dann rechtlich gesehen betrogen worden und kann Schadenersatz verlangen bzw. auf der Lieferung der offiziellen retail-Version (U05S) bestehen ? Oder was ist das dann ?
Vielleicht kann sich Liebling Kreuzberg mal mit diesem Sachverahlt beschäftigten. Natürlich nur, wenn er/sie will.

Ciao
Ralle

(Anonym) AHDBfDWB „Snogard: Denn Sie wissen nicht, was Sie tun.“
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Hey hey
warum nicht so:Jeder soll kaufen wo er glücklich wird!!!
ich kann es voll nicht leiden,wenn leute versuchen KRAMPFHAFT
ihre überzeugung durchzusetzten!
also,jedem das seine!!!

out-freyn AHDBfDWB „Snogard: Denn Sie wissen nicht, was Sie tun.“
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Vielleicht hättest Du statt hier was zu posten lieber auf die Elitegroup-HP gucken sollen da hättest Du gelesen, daß das P6VAP-Me mit einem VIA-Chipsatz bestückt ist und Prozzis bis 850/100 bzw. 1000/133 MHz unterstützt. Und uns allen wäre dieses sinnlose Staatsanwaltsgelaber erspart geblieben.

Greets,
Stefan