Hallo,
hatte am Samstag bei www.monitor-direct.de einen Monitor bestellt. Gleichzeitig habe ich um einen ungefähren Liefertermin gebeten. Leider bekomme ich von dieser Fa. keine Antwort. Habe mittlerweile 3 Mails geschrieben und keine Antwort erhalten. Eine Tel.Nr. wird auf deren Homepage nicht genannt, nur eine Fax.Nr. Auch mein Fax ( um Anruf gebeten), das ich heute an diese Fa. geschickt habe, ist bis jetzt unbeantwortet geblieben. So langsam habe ich das Gefühl, daß diese Fa. nicht ganz seriös ist. Nun brauche ich diesen Monitor diese Woche noch. Würde gerne bei einer anderen Fa. bestellen, und bei der oben genannten stornieren. Aber wie lange kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten? Was mache ich, wenn ich storniere, aber der Monitor nun doch schon unterwegs ist. Will auch keine Strafe wegen Annahmeverweigerung zahlen...Wer kennt sich aus und kann mir einen Tip geben?
Danke im Voraus
Jam
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hier dürfte das Fernabsatzgesetz (FernAbsG - gültig seit dem 30.06.2000) zum Zuge kommen. Danach hat der Anbieter zunächst eine Informationspflicht Dich darüber aufzuklären, mit wem Du es überhaupt zu tun hast - was hier ja wohl nicht geschehen ist. Aber selbst im anderen Fall und auch bei - hier wohl ebenfalls nicht erfolgter - Belehrung über deine Rechte nach den FernAbsatzG kannst Du ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware das Geschäft widerrufen und die Ware auf Kosten des Anbieters (da der Warenwert wohl mehr als 40,-- EUR beträgt) zurückschicken. Ich würde in Gegenwart eines Zeugen unter Berufung auf die Informationspflicht nach dem FernAbsG sofort per Fax widerrufen - damit dürfte sich das dann erledigt haben. Sollte man dir wider Erwarten doch noch einen Monitor zuschicken -> Annahme verweigern. Nichtsdestotrotz solltest Du der "Firma" natürlich schon Gelegenheit geben, innerhalb zumutbarer Zeit zu antworten - wenngleich das Nichtvorhandensein von Anschrift oder Tel.nr. die Seriösität zweifellos in Frage stellt.
Danke, das hilft mir schon mal weiter...
thx Jam
Hast Du denn eine Auftragsbestätigung erhalten? Falls nein, ist der Kaufvertrag garnicht zustande gekommen. Wenn Du per eMail bestellst, kannst Du davon ausgehen, daß die Bestätigung innerhalb von 48 Std. zurückkommt. Solltest Du nun kein Interesse mehr haben, würde ich eine kurze Mail schreiben, in der ungefähr steht: Da Sie meine Bestellung vom xx.xx. bis heute nicht bestätigt haben, sehe ich sie als gegenstandlos an. Eine unanmeldete Lieferung werde ich nicht annehmen.
Oder Du willst das Gerät trotzdem: Ich bitte Sie nochmal, meine Bestellung vom xx.xx. zu bestätigen. Sollte ich bis zum xx.xx. keine Bestätigung erhalten, sehe ich meine Bestellung als gegenstandlos an.
Beachte! Solange der Händler keine Bestätigung versendet hat, kannst Du auch keine Ansprüche an ihn stellen. Vor allem das Fernabsatzgesetz gilt noch nicht. Es ist ja überhaupt noch kein Vertrag zustande gekommen. Ich würde also mit Forderungen vorsichtig sein.
Viel Erfolg
Crossie
Meines Wissens nach besteht nach dem sogen. Fernabsatzgesetz die Mög-
lichkeit, als Käufer binnen 8 Tagen nach Kaufvertragsschluß ohne An-
gabe von Gründen und binnen 4 Monaten nach Kaufvertragsschluß mit An-
gabe von Gründen vom Kaufvertrag zurückzutreten. Da ich den Text des
Fernabsatzgesetzes z.Zt. nicht habe, bin ich bemüht, mir diesen zu be-
schaffen.
Das Risiko, daß der Monitor bereits "unterwegs" ist, wenn Du stornierst, trägt gem. §§ 346, 347 BGB der Verkäufer. Dies setzt je-
doch voraus, daß Du einen Rücktritts g r u n d hast (wenn Du über die
8-Tage-Frist hinaus bist).
Man könnte in einem solchen Fall einem Verkäufer per e-Mail eine ver-
bindliche Lieferfrist - zB auf den morgigen Samstag setzen - und da-
rauf hinweisen, daß man andernfalls den Kaufvertrag als unverbindlich
ansieht. Jedoch muß auch hier die gesetzte Frist einem Verkäufer rein
tatsächlich ermöglichen, daß er liefern kann. Also Lieferung binnen
3 Tagen; ansonsten Rücktritt.
Schade, daß mal wieder Wochenende ist; aber man hätte ansonsten bei der Industrie- und Handelskammer desjenigen Bezirks anrufen können und sich nach den näheren Daten erkundigen können (ebenso beim Gewerbeamt), die etwas mehr über die Geschäftsführer und Tel.-Nr. der
Firma hätten ergeben können.
Habe heute den Moni erhalten, ist auch gottseidank in Ordnung. Bei der nächsten Bestellung bin ich vorsichtiger. Bestell auch nur noch dort, wo die Adresse und die Tel.Nr. angegeben ist.
thx Jam
Hallo Jam;
die Ausführungen von Anonym (vom 27.02.01) sind korrekt.
Sofern Du den Monitor unter Benutzung eines sogen. "Fernkommunikations
-mittels" bestellt hast, findet das Fernabsatzgesetz Anwendung.
Ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht besteht nach § 3 des Fernabsatzge-
setzes in Verbindung mit § 361 a BGB für einen Zeitraum von z w e i
W o c h e n (ohne Angabe von Gründen). Diese Frist beginnt erst dann
zu laufen, "wenn dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht ...auf einem dauerhaften Datenträger zur Ver-
fügung gestellt worden ist, die auch Namen und Anschrift des Widerrufs
-empfängers und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung
des Satzes 2 (Begründung für Widerruf, bzw. Rückgabe nicht erforder-
lich, zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung) enthält."
(= wörtliches Zitat des Gesetzestextes; nachlesbar und überprüfbar im
Internet unter: www.bundesgesetzblatt.de für den Tag des Inkrafttre-
tens des Gesetzes am 27.06. 2000, Bundesgesetzblatt I, Seite 897,
bzw. BGBl. III/FNA 402-36/1).
Oder: In jeder guten Buchhandlung ist das BGB, Beck-Texte im Deutschen
Taschenbuch-Verlag für 9,90 DM erhältlich. Darin ist (ab der 47. Auf-
lage - auf Seite 521 - der Text des Fernabsatzgesetzes abgedruckt).
Hierbei ist es gleich, ob Du inzwischen den Monitor erhalten hast. Das
hat auf die Frist keinen Einfluß. Ich gehe davon aus, daß Du keine
Belehrung über Dein Widerrufsrecht erhalten hast, so daß Du seit Er-
halt des Monitors noch lockere 4 (in Worten: v i e r) Monate Zeit hast
, den Monitor zurückzusenden. (§ 3 Absatz 1, Satz 3, Ziffer 1 des
Fernabsatzgesetzes).
Eine "Strafe" wegen "Annahmeverweigerung" brauchst Du keinesfalls zu
befürchten, da Du ja zurecht den Monitor sogar zurückschicken kannst,
ohne für Dich rechtliche Nachteile befürchten zu müssen.