Vor einigen Tagen war im Computer-Club (WDR) zu hören, bzw. zu sehen, daß die PC-TV-Radio-Karte von Deutschland\'s größtem PC-Händler ALDI
(Lifetec LT 9415) entgegen der Beschreibung im Prospekt und der Auf-
schrift auf der Verpackung k e i n e n Stereosound zustande
bringt.
Dies ergibt folgende Möglichkeiten:
1. Minderung (-sanspruch ) gem. §§ 459, 462, 465, 467 BGB. Wieviel
Geld man vom Filialleiter bei ALDI, bzw. von der ALDI-Zentrale, ver-
langen kann, ist nicht auf Mark und Pfennig zu sagen. Mein Vorschlag:
25 % = 17,50 DM (m.E. nach betrug der Kaufpreis 70 DM). Das Gesetz
sagt an dieser Stelle (§§ 462 ff. BGB), daß sich der Minderungsbetrag
i.E. danach richtet, wie hoch die Nutzung eingeschränkt ist. (= Be-
wertungssache !)
2. Wandelung (= Ware zurück gegen Geld zurück)
3. Anspruch auf Ersatzbeschaffung (ob ALDI das schafft ?)