Wenn Du die Karte unter Einsatz von sogen. "Fernkommunikationsmitteln"
bestellt hast (zB per Telefon, Fax, eMail etc.), dann steht Dir gem.
§ 3 Abs. 1 Satz 3 Ziffer 1 des Fernabsatzgesetzes ein Widerrufsrecht
von 4 (in Worten: vier) Monaten zu.
Dein Fall liegt aber eigentlich ganz anders: Dein Verkäufer hat Dir
gar nicht diejenige Ware geliefert, die Du bestellt hattest. Insofern
ist die gelieferte Karte auch n i c h t die Erfüllung des Kaufver-
trages.
Vielmehr ist es so, daß Du von Deinem Verkäufer die Erfüllung des
Kaufvertrages verlangen kannst; d.h. Du hast gegenüber K&M Electronic
einen einklagbaren Anspruch auf Lieferung der bestellten Karte; dies
ergibt sich aus der Lieferungsverpflichtung des § 433 Absatz 1 Satz 1
BGB.
Mein Tip: K&M anschreiben, Sachverhalt mitteilen, die eigentliche
Karte abfordern, hierfür angemessene Lieferfrist (ca. 14 Tage) setzen,
nach erfolgter Lieferung die Rückgabe der falsch gelieferten Karte an-
kündigen.
Wenn's dann nicht geklappt hat, wieder "Schwarzes Brett" anschreiben.