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Falsche Ware

(Anonym) / 1 Antworten / Baumansicht Nickles

Ich hab mir bei K&M Elektrionic eine Gainward Cardexpert Geforce MX Twinview bestellt, habe aber erst nach dem entpacken der Karte festgestellt, das ich nicht die Twinview erhalten habe sondern nur die Normalversion. Kann ich jetzt die Ware trotz aufgemachter Verpackung laut Fernabsatzgesetz wieder zurückschicken? Die Karte war in einer Tüte verpackt, da ist beim aufmachen der Aufkleber(praktisch wie ein Siegel)kaputtgegangen.

Liebling Kreuzberg (Anonym) (Anonym) „Falsche Ware“
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Wenn Du die Karte unter Einsatz von sogen. "Fernkommunikationsmitteln"
bestellt hast (zB per Telefon, Fax, eMail etc.), dann steht Dir gem.
§ 3 Abs. 1 Satz 3 Ziffer 1 des Fernabsatzgesetzes ein Widerrufsrecht
von 4 (in Worten: vier) Monaten zu.
Dein Fall liegt aber eigentlich ganz anders: Dein Verkäufer hat Dir
gar nicht diejenige Ware geliefert, die Du bestellt hattest. Insofern
ist die gelieferte Karte auch n i c h t die Erfüllung des Kaufver-
trages.
Vielmehr ist es so, daß Du von Deinem Verkäufer die Erfüllung des
Kaufvertrages verlangen kannst; d.h. Du hast gegenüber K&M Electronic
einen einklagbaren Anspruch auf Lieferung der bestellten Karte; dies
ergibt sich aus der Lieferungsverpflichtung des § 433 Absatz 1 Satz 1
BGB.
Mein Tip: K&M anschreiben, Sachverhalt mitteilen, die eigentliche
Karte abfordern, hierfür angemessene Lieferfrist (ca. 14 Tage) setzen,
nach erfolgter Lieferung die Rückgabe der falsch gelieferten Karte an-
kündigen.
Wenn's dann nicht geklappt hat, wieder "Schwarzes Brett" anschreiben.