Meine Bestellung bei www.schiwi.de (elendige Ar$chwicxer) liegt schon etwas länger zurück, als 128MB RAM noch 350DM kosteten und eine GF256 DDR das doppelte.
Hab mir also den RAM und die Graka bestellt um meinen PC aufzurüsten.
Das Paket sollte laut Email in den nächsten Tagen eintreffen.
Als ich nach fast 2 Wochen warten noch nichts bekommen hab (und die Preise in der zwischenzeit drastisch gefallen sind), rief ich an was denn los ist... bla,bla,bla das Paket wird heute abgeschickt.
Tatsächlich war das Paket am nächsten morgen da, juhu. Ich hab alles per NN bezaklt. Also die Kiste war riesig dafür dass ich nur 133er RAM und GF-DDR bestellt habe. Ich wühlte mich also kopfüber durch das Verpackungsmaterial (Altpapier-schnipsel) und fand erstmal eine alte Rechnung von einem Kleider-versand für Hausfrauen ab 40. Irgendwie haben die Ihren Mülleimer mitgeschickt ;)
Als nächstes fand ich das was meine GF256-DDR sein sollte. Auf der Packung (Retail) stand Pixelview GF2-MX. Das darf doch nicht wahr sein (ich fing an in schweiß auszubrechen). Ich öffnete die Packung und musste mich erstmal beruhigen. Die "TreiberCD" war ohne Hülle einfach so dringelegen, die Hülle war nämlich schon aufgerissen und lag daneben. OK, ich beruhigte mich und suchte den Lieferschein.
Also der Lieferschein war X-mal mit Kugelschreiber (mal blau dann schwarz( korrigiert worden. Die Unterschriften waren natürlich alle unleserlich.
Die MX kostete zwar "nur" 349 DM aber dann hätt ich gleich meine V3 behalten können (aber *das* ist eine andere Story).
OK, ich suchte den PC133 RAM, und fand ein Batzen Alufolie den ich erst für Abfall hielt (was es dann auch war). Also ich habe 7,5ns RAM bestellt. Auf den NoName chips stand aber -8... was einem 100MHz RAM entspricht.
Ich musste diese Verarsche erstmal verdauen, weil ich wollte doch nur meinen PC aufrüasten (und übertakten) und nicht mit einer Schrotflinte amoklaufen. Übrigens: Moorhuhn ruckelte, und der RAM scheiterte bei 133MHz.
Ich rief am Montag (Paket kam am Freitag) bei denen an, um mich zu beschweren dass die Hardware Dreck ist, und ich will mein Geld zurück.
Die Sekretärin meinte es ist grad kein Techniker da, und ich soll morgen nochmal probieren....mir blieb die stimme weg.
Der Techniker am nächsten Tag versuchte mir zu erklären dass die GF2_MX eine höherwertigere Grafikkarte ist als die 256DDR, und ich sollte doch zufrieden sein. Beim RAM warf er mit Fachbegriffen deren Bedeutung er nicht kannte um sich, und ich merkte schnell dass der Typ völlig inkompetent und ignorant ist.
Also Telefonisch war da nichts zu machen.
Ich las also die AGBs und schickte das Paket freigemacht (unfrei und übergabe-einschreiben wird nicht angenommen) zurück. Mit dem Reklamationsformular und der Fehlerbeschreibung und einer *Neuen* Bestellung (Festplatte,Software) im Gesamtwert der alten.
Ich wollte einfach keinen Troubble.
Als ich nach 1Monat nichts von schiwi hörte rief ich wieder an.
"Nein wir haben noch nichts bekommen" oh doch aber die 2 wöchige Rückgabefrist wurde überschritten, und das mit der neuen Bestellung können sie auch vergessen, der Speicher wird nach Taiwan zur prüfung eingeschickt.
Was soll man da machen?
Die Speicherpreise sind auf Tiefstkurs und ich hab mie 256 MB Apacer/Infineon von K+M gekauft (im Laden). Leuft auf 140-2-2-2 5-7 und mehr.
Ich hätte den Prozess gewonnen... aber Rache ist süsser
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
einige Fragen stellen sich mir:
warum hast Du das Oaket nach so langer Zeit noch angenommen?
Was ist mit Deinem Geld; HAST Du es nun zurück erhalten oder nicht?
Telefonisch erreicht man bei solchen Firmen leider gar nichts, immer mit Brief und Rückschein, muß ja nicht Eigenhändig sein....
Ich muß auch dazu sagen das ich etwas entäuscht bin über >Schiwi sowas zu hören. Die Teile für meinen ersten Selbstbau PC hatte ich mir dort alle gekauft (ca 5Jahre her). War bis auf das es 1 Woche dauert hatte gedauert hatte bis alles bei mir war, nicht entäuscht...
Indronil
Mhmm, hat Schiwi so nachgelassen?
Ich habe da eigentlich auch immer regelmäßig im Laden eingekauft und nie Probleme mit den Teilen gehabt! Gut man muß schon genau wissen was man haben möchte, denn die Verkäufer am Tresen dort sind nicht immer die Hellsten! Per Versand habe ich es noch nicht probiert dort zu kaufen, aber Anfang des Jahres rief mich sogar einer der Verkäufer telefonisch an, um mir mitzuteilen, daß das Gehäuse was ich am Vortag kaufen wollte und nicht mehr da war, nun mit der neuen Lieferung wieder eingetroffen ist.
Schiwi gab es auch einmal in Kiel! Gott sei Dank ist dieser Rammschladen weg!
Ich wurde im Laden häufig Zeuge von ausgeflippten Kunden die dank der Masche von Schiwi "Kunden sind zum melken da" ausgerastet sind.
Ich selbst wurde von einem Hiwi rausgeschmissen, nachdem ich Ihm seine AGB an den Kopf geschmissen habe.
Nach BGB war ich im recht!
Wie gesagt wurde, ich hätte den Prozess auch gewonnen, aber Rache wird kalt serviert!
Dringend !!!! Finger weg von dem Saftladen.
Ihr werdet dort nach Strich und Faden verarscht, wenn Ihr ein Problem habt.
Ein ganz heikles Thema ist das Einschicken von angeblich defekten Teilen.
Laut AGB von Schiwi werden Kosten erhoben, falls die Teile gar nicht defekt waren.
Wer nun glaubt nachweisen zu können, daß das Teil, daß Ihm wieder vorgelegt wird auch das war, daß er zum Test eingereicht hat, der Irrt. Die sagen glatt, daß das Teil nicht defekt war und Ihr zahlt 60,--DM
Die kriegen Eure Kohle!
Noch einmal : Finger weg von Schiwi.
Ein Musterbeispiel ist da doch Eher Atelco, die können im Laden vorführen, daß die Teile Laufen oder defekt sind; auch ohne Kosten.
Nur sind die nicht so rammschbillig.
Hi trance,
ich bin ebenfalls stinkwüten auf schiwi.de (siehe mein posting vom 26.4.01).
Bin ebenfalls aus Kiel.
Kannst du mir einen Computershop in Kiel empfehlen?
Wäre echt super, nach der Pleite mit Schiwi Norderstedt.
danke,
mirko
Nach einer äußerst unerfreulichen Bestellung bei den "Computerdoofis" in Griesheim ("das RAM-Modul ist doch völlig in Ordnung..."), bin ich dazu übergegangen entweder im Laden um die Ecke oder bei überregionalen Ketten wie ProMarkt oder Arlt zu kaufen, in jedem Fall aber vor Ort.
Ich habe vor Ort mein Ram gekauft und bin auch angeschmiert worden, der Händler will das defekte Modul nicht mehr zurücknehmen...Außerdem war er auch noch DM 20,- zu teuer!!! Also, wer am "kleinen Händler" um die Ecke kaufen will, muß diesem auch einigermaßen vertrauen können, und das stellt sich meist erst heraus, wenn Ärger gibt...
Genau wegen solcher Sachen gehe ich IMMER bei Paketabholungen ganz kurz vor Toresschluß hin und bezahlte IMMER
NUR mit Schecks. Stellt sich dann im verlaufe des Abends heraus, daß da was nicht stimmt, gehe ich sofort am nächsten Morgen
um 8 Uhr eine Sekunde zu meiner Bankfiliale und lasse die Schecks sperren. Wenn nur einer von meheren Posten
auf dem Lieferlappen nicht zustimmungsfähig ist, werfe ich dann eine schon vorbereitete Überweisung über den Restbetrag
in den Überweisungsauftrags-Kasten, schon mal, um meinen guten Willen zu demonstrieren.
Um diese Zeit geht dann auch das Beschwerdefax ab mit einer Erläuterung der Sachelage (Schecks, Überweisung etc) und
meiner Forderung. Dann sind die am Zuge, und, wenn die die Pesos sehen wollen, dann müssen die sich regen
("Sich rejen bringt Sejen!"). Das hat bisher ganz ausgezeichnet funktioniert!
Hallo, Petri Heil;
vielleicht hast Du ja doch noch eine Chance:
Hast Du Deine Bestellung per eMail, Fax, Telephon o.ä. aufgegeben oder
warst Du persönlich im Ladengeschäft ? (Vermutlich Ersteres)
Im ersteren Fall hast Du 2 Monate lang ein Widerrufsrecht bezüglich des Kaufvertrages gemäß § 3 Abs. 1 des Fernabsatzgesetzes (ohne Angabe von Gründen). Danach kannst Du nur noch 4 Monate seit Erhalt der Ware reklamieren.
Wenn Du persönlich "vor Ort" im Ladengeschäft gekauft hast, dann hast
Du gem. § 477 Abs. 1 BGB 6 Monate Zeit, Graka und RAM wegen ihrer
Fehlerhaftigkeit zurückzugeben Zug um Zug gegen Erstattung des Kauf-
preises.
Nebenbei: Die AGBen des Verkäufers brauchst Du nicht zu beachten,
denn: der Verkäufer hat 0 Ahnung von der Jura, weil Du a) bestellt
hast, b) der Verkäufer dann liefert. Wenn sich die AGBen nach dieser
schwachsinnigen Verkaufspraxis dann in dem Wühlpaket nach längerer
Suche herausfischen lassen (Petri Heil !), sind sie nach ständiger
Rechtsprechung des BGH in Zivilsachen deshalb n i c h t Vertrags-
inhalt geworden, weil zum Absendezeitpunkt des Pakets mit der Schrott-
ware bereits der Kaufvertrag schon geschlossen war (der "schlaue"
Verkäufer hatte Deine Bestellung = verbindliche Willenserklärung gem. § 151 BGB bei sich im Laden angenommen und damit den Kaufvertrags-schluß bewirkt) Eine nachträgliche einseitige Änderung des Vertrags-
inhalts des Kaufvertrags durch die beliebte Verkaufspraxis, die AGBen
dem Kunden als "nachträgliches Osterei ins Netz" zu legen, geht um
Lichtjahre an der Problematik vorbei! Das ist Papierverschwendung und
unnötiges Baumfällen.
Eine Beifügung von AGBen in das Versendungspaket ändert daran soviel, als ob in Indien ein Sack Reis in dem Moment umfällt. Außerdem will Dich der Verkäufer "behumsen", weil er als Gesetzesbrecher die Existenz des § 5 Fernabsatzgesetzes verschweigt: Zitat: "Unabdingbarkeit, Umgehungsverbot":
"Eine zum Nachteil des Verbrauchers von den Vorschriften dieses Ge-
setzes (=Fernabsatzgesetzes) abweichende Vereinbarung ist
u n w i r k s a m .
Naja, nicht alle Verkäufer sind Juristen; nicht alle Juristen kennen
sich mit dem PC und dessen Drumherum aus (letzteres trifft auch für mich zu)
Noch was: Da Du ja eine 7,5 ns-RAM bestellt hast, Dir aber eine andere
geliefert wurde, also etwas, was Du nicht bestellt hast, dann hat der
nette Verkäufer insoweit noch immer nicht den Kaufvertrag erfüllt.
Dann kannst Du Dich angenehm zurücklehnen und um mit Nickles zu
sprechen, erst mal ein Bier kaltstellen, die Nerven schonen etc.
Hier gilt nämlich folgendes: § 320 BGB; der schlaue Verkäufer hat
nämlich nicht seine Hauptpflicht zur Verschaffung der bestellten Ware
erfüllt. Hier gilt die 30-Jahres-Frist der §§ 196 ff. BGB. Mit anderen
Worten: Hier teilst Du dem Verkäufer halt mit, daß der Kaufvertrag
insoweit nicht erfüllt worden ist, Du ihm seine No-name-RAM unter
Fristsetzung binnen 14 Tagen (bitte exaktes Datum einsetzen !) zur
Rücknahme anbietest Zug um Zug gegen Erstattung des per NN gezahlten
Kaufpreises und im Weigerungsfalle Du eine entsprechende Klage (gem.
§ 322 BGB) erheben wirst. (Eine Mitteilung an die Verbraucherzentrale
dient u.U. der fundierten Information weiterer Kunden dieses Pracht-
ladens)
Jetzt zur Kohle:
1. Kaufpreis für nicht bestelltes RAM gem. § 322 Abs. 2 BGB in Höhe
des Betrages, den Du (per NN bezahlt hast); es soll nette Verkäufer
geben, die immer noch der juristisch unhaltbaren Auffassung frönen,
daß sie Dir nur den mittlerweile "gesunkenen" Marktpreis bezahlen
müßten, Du Dir einen Abzug wegen der zwischenzeitlichen Nutzungs-
möglichkeit gefallen lassen müßtest und was der Nettigkeiten noch
mehr sind. (Alles Schwachsinn und gegen die Regelungen im BGB und
im Fernabsatzgesetz)
2. Verzinsung des Kaufpreises gem. § 347 Satz 3 BGB in Höhe von
mindestens 4 % Jahreszinsen gem. § 246 BGB - jedoch nur für den
Zeitraum von Zahlung der NN bis zur Inverszugsetzung.
Solltest Du zB einen Kredit laufen haben, dann kannst Du den
netten Verkäufer ja an Deinen Kreditzinsen mitabzahlen lassen.
Steht so in § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB; auch hier nur wie vorstehend
leider nur für den anteiligen Zeitraum.
3. Versandkosten: Anspruch auf Erstattung gem. § 361 a Absatz 2, 3.
Satz, 2. Halbsatz BGB, da er ja andere Ware als die bestellt an
Dich verschickt hat.
Du mußt Dir nur die kleine Mühe machen, das halt im Einzelnen auszu-
rechnen. Ist aber immer noch besser, als mit 'nem T 56 in das Laden-
geschäft des netten Verkäufers reinzufahren. Lieber 'ne juristische
Rache als 'ne tatsächliche. Vorteil: Du kommst zu Deinem Recht (+Geld)
und der Verkäufer ist der Angeschmierte.
Wenn Du dann noch die Zeit hast, mach' ne chinesische Wandzeitung mit
Deiner Geschichte drauf, stell' Dich werbewirksam auf dem öffentlichen
Gehweg (bitte nur dort !) auf informiere so die Passanten und etwaigen
Kunden. Ist 'ne tolle Sache. Hat schon mehrfach geklappt und hat den
entscheidenden Vorteil, vom BGH in Zivilsachen abgenickt worden zu
sein. Die Unterlassungsklage des Verkäufers gegen den Käufer ging voll
in die Hosen, weil der Käufer ausnahmslos den Sachverhalt wahr darge-
stellt hatte. Hat in Berlin geklappt, als ein Käufer seinerzeit einen
Matra Simca Bagheera (das war damals der Sportwagen mit den 3 Sitzen
vorne) gekaufte hatte, dann ca. 70 Fehler (in Worten: siebzig !) 3 mal
nachbessern ließ, bis es nur noch 23 Fehler waren und sich dann wehrte
Ist also von dem Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Toll, was. Leider hat der geplagte User aber nicht die Zeit, dies zu tun. So
macher Verkäufer würden sich wundern.
Noch was: Die Mitteilung, das Teil sei nach Taiwan zur Prüfung einge-
schickt worden, ist recht amüsant. Der Verkäufer will Dich schon wieder reinlegen. Aber Du fällst darauf ja - Elektron sei Dank - nicht
herein, weil Du ja mit dem Verkäufer einen verbindlichen Kaufvertrag
nach deutschem Zivilrecht (BGB + Fernabsatzgesetz) hast und nicht mit
irgendwem in Taiwan (3. Straße links, 2. Stock, 4. Zimmer nach der
Toilette), den Cayman-Inseln oder mit 'nem Unbekannten in der Inter-
nationalen Raumstation. Dann würde u.U. nämlich internationales Kaufrecht nach dem sog. Haager Übereinkommen gelten.
Schreib doch mal, wie die Sache ausgegangen ist. Würde mich interes-
sieren; vielleicht auch den einen oder anderen Händler auf diesem oder
jenem Brett, diverse Fachleute, die sich im eMail-Recht auskennen und
auch sonstige BGH-Richter a.D., die alle hier posten.
Toi, toi, toi bei Deiner juristischen Rache wünscht Dir
Liebling Kreuzberg
Hallo, Robert Liebling!
Toll daß Du wieder da bist!
Registriere Dich doch, damit wir Dich von den Plagiaten unterscheiden können. Außerdem ist es leichter, da man nicht auf Verdacht alle "Anonym"-Titel anklicken muß. Denn in letzter Zeit gab es gerade unter dan anonymen nicht nur nette Postings.
Gruß, -L
In Kiel gibt es zumindest einen Laden der sich "Virus-PC" nennt. Der Laden sitzt in Kiel-Gaarden. Ich habe dort bereits mehrere Dinge gekauft und kann eigentlich nicht klagen, zumal die Preise (nach Basar-Feilschen) akzeptabel sind. CCN (Computer Contor Nord), hat übrigens den Laden von Schiwi, kann ich nicht empfehlen, da die Preise meist recht gepfeffert sind und keinerlei Chance aufs Dealen besteht. Ich glaube sogar, dass die "Gräfin" von Schiwi auch bei CCN die Finger drin hat!?
Wer SCHIWI und CCN vewechselt, handelnde Personen nicht kennt und falschen Firmen zuordnet, sollte besser keine e-Mails veröffentlichen.
Ich erwarte, daß die nachweislichen Falschmeldungen über CCN aus dem Internet entfernt werden. Weitere Schritte behalte ich mir vor.
Die Geschäftsleitung von CCN
Leck mich der Laden ist schiesse und hier im laendle herscht meinungsfreiheit du arschwixer
comtech ist auch so ein scheissladen die geben das kaufgeld nicht wieder man muss sich was anderes für den preis kaufen oder warten bis das teil was kaputt ist ersetzt wird.un der teil der AGB wo das drin steht ist sehr klein und unscheinbar gehalten.deswegen rate ich niemanden dort zu kaufen (wegen eigenen erfahrungen)
Onlineshops bei den ich sehr gute erfahrungen gemacht habe sind
K&M elektronik
PC-KING (15 DM versand)
alternate
avitos
kann ich nur empfehlen!!!!!
Gleiche Erfahrung gemacht: Festplatte gekauft, kaputt, aber gibt's Geld zurück oder Ersatz? ...NEIN, bei SCHIWI doch nicht! Finger weg von diesem Laden!
Bei uns gab auch im Ort son Laden, genau son Dreck wie CCN und Schiwi,
ECS hieß er, sehr teurer, mangeldes Wissen, mit umtauschen irgendwelcher Komponeten gab Probleme, der Laden ging sogar so weit,
das sie die Steckarten im PC mit Hardkleber zugemacht haben, das der jenige PC Besitzer nichts mehr aufrüsten konnte. Viele Kunden waren sauer auf den Laden, zum Schluß entschloß sie der Laden speziell nur noch Firmen, als Kunden anzunehmen, Privatkunden nur wenn es unbedingt sein mußte. Ergebnis der Laden ist jetzt Pleite, mußte dicht machen, das Gebäude würde abgerissen. Vom Laden gibt es keine Spur mehr, einer junger Techniker der im Laden dort beschäftigt war hat jetzt ein neunen Laden im Ort aufgemacht, aber der ist super, man kann alles kaufen, umtauschen, etwas Handeln.
Und zu @62.225.211.229 wohl zur Feige deine Identität freizugeben.
Aber ne IP ist ja schon etwas, die reicht mir auch, den Rest krieg ich auch schon raus.