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Chaintech 7AJA Board im Lidl PC ??

Elbe3 / 3 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,
habe vor kurzem den PC aus dem aktuellen Lidl(Nord) Angebot 28.12.00 gekauft,der laut Handbuch mit fünf PCI und einem ISA Steckplatz ausgerüstet sein sollte.CPU Athlon 1.1GHZ Via VT826686A,WinME RecoveryCD+Diskette

Das Orginal Board Chaintech 7AJA ist unter http://www.tomshardware.de/mainboard/00q3/000901/kt133-12.html abgebildet.Da bei mir nach 2Tagen mit dem neuen PC schon nichts mehr ging (totalausfall),wurde CPU + Board vom Service ausgetauscht.Außerdem wurden sämtliche Stromsparmechanismen per Bios deaktiviert>(währe besser!!?)

Mein Board sieht anders aus! -das alte,wie dasjetzige neue hat keinen ISA-Steckplatz und es fehlt eine Chipbestückung!Außerdem nicht zu finden:Der Orginal Chaintech Schriftzug.Habe auch nur neutrale Handbücher-aber mit Auflistung ISA-Platz- dazu bekommen-ohne Chaintech Logo.
Wird sowas abweichend von der Serie produziert? Evntl.nur für die "Lidl-Version"des Compaq Rechners um diese Verkaufspreise(Lidl,Aldi usw.) bieten zu können??
Wer hat dasselbe Board?
Hab ich Chancen das Board tauschen zu lassen,weil der ISA-Platz fehlt,obwohl im Handbuch aufgeführt?
Danke für Kommentare!
M.f.G.

Liebling Kreuzberg (Anonym) Elbe3 „Chaintech 7AJA Board im Lidl PC ??“
Optionen

Hallo, Elbe3; Du hast einen einklagbaren Anspruch darauf, daß im vorliegenden Fall der Nachbesserung exakt dieselben Bau- und sonstigen Elemente Deines PC's - diesmal jedoch neu und funktions-fähig - in diesen eingebaut werden (vgl. § 462 BGB)
Ebenso hast Du einen einklagbaren Anspruch darauf, daß die deaktivier-
ten Stromsparmechanismen wieder reaktiviert werden (kurz: Es muß vom
Verkäufer veranlaßt werden, daß der funktionsfähige Ursprungszustand
wiederhergestellt wird.
Was das Board/ISA-Steckplatz und die fehlende Chipbestückung anlangt,
so kommt es nicht darauf an, was im Handbuch steht, sondern worüber
sich Verkäufer und Käufer beim Kauf geeinigt haben: Konkret - hast Du
noch den Verkaufsprospekt mit diesbezüglichen inahtlichen Aussagen; auf den kommt es an. Erst dann, wenn man weiß, worüber ihr Euch ge-
einigt habt, kann man die Frage entscheiden, ob Du einen Anspruch auf
Nachbesserung/Ergänzung hast.
Dies alles wird jedoch dann modifiziert, wenn Lidl möglicherweise seine etwaigen allgemeinen Geschäftsgbedingungen zum Vertragsinhalt
hat werden lassen. Da ich auch gelegentlich bei Lidl einkaufe, dort
aber keine allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgehängt gesehen habe,
dürfte hier "normales BGB" gelten. Dann müßte eigentlich der Anspruch
auf Ergänzung der obigen Maßnahmen bestehen. Auch hast Du einen An-
spruch darauf, daß der Original-Chaintech-Schriftzug aufgedruck ist.
Im Falle des Wiederverkaufs (aber nicht nur dann - nur hierbei ist es
am ehesten zu veranschaulichen) würdest Du ggfls. nur dann einen ad-
äquaten Verkaufspreis verlangen können, wenn Du den "Nachweis" führen
könntest, daß es sich um ein "Originalboard Chaintech" handelt.
Toi, toi, toi bei der Nachforderung.

Liebling Kreuzberg (Anonym) Elbe3 „Chaintech 7AJA Board im Lidl PC ??“
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Hallo, Elbe3; Du hast einen einklagbaren Anspruch darauf, daß im vorliegenden Fall der Nachbesserung exakt dieselben Bau- und sonstigen Elemente Deines PC's - diesmal jedoch neu und funktions-fähig - in diesen eingebaut werden (vgl. § 462 BGB)
Ebenso hast Du einen einklagbaren Anspruch darauf, daß die deaktivier-
ten Stromsparmechanismen wieder reaktiviert werden (kurz: Es muß vom
Verkäufer veranlaßt werden, daß der funktionsfähige Ursprungszustand
wiederhergestellt wird.
Was das Board/ISA-Steckplatz und die fehlende Chipbestückung anlangt,
so kommt es nicht darauf an, was im Handbuch steht, sondern worüber
sich Verkäufer und Käufer beim Kauf geeinigt haben: Konkret - hast Du
noch den Verkaufsprospekt mit diesbezüglichen inahtlichen Aussagen; auf den kommt es an. Erst dann, wenn man weiß, worüber ihr Euch ge-
einigt habt, kann man die Frage entscheiden, ob Du einen Anspruch auf
Nachbesserung/Ergänzung hast.
Dies alles wird jedoch dann modifiziert, wenn Lidl möglicherweise seine etwaigen allgemeinen Geschäftsgbedingungen zum Vertragsinhalt
hat werden lassen. Da ich auch gelegentlich bei Lidl einkaufe, dort
aber keine allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgehängt gesehen habe,
dürfte hier "normales BGB" gelten. Dann müßte eigentlich der Anspruch
auf Ergänzung der obigen Maßnahmen bestehen. Auch hast Du einen An-
spruch darauf, daß der Original-Chaintech-Schriftzug aufgedruck ist.
Im Falle des Wiederverkaufs (aber nicht nur dann - nur hierbei ist es
am ehesten zu veranschaulichen) würdest Du ggfls. nur dann einen ad-
äquaten Verkaufspreis verlangen können, wenn Du den "Nachweis" führen
könntest, daß es sich um ein "Originalboard Chaintech" handelt.
Toi, toi, toi bei der Nachforderung.

Elbe3 Liebling Kreuzberg (Anonym) „Hallo, Elbe3 Du hast einen einklagbaren Anspruch darauf, daß im vorliegenden...“
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Hallo,
danke für diese genaue Antwort.Habe auch die Werbeaussage(Zeitungsseite)mit dem Angebot noch.Hier wird von "Chaintech 133 MHz Mainboard mit KT133 Chipsatz" beworben.
Ich werd mal schauen ob ich da was bewegen kann.
Werde weiteren Verlauf berichten!