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EILT wirklich! Rückgaberecht nach §361a auch bei geöffneter

christian20 / 2 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,
ich habe ein Board und eine CPU online gekauft, bin damit aber nicht ganz zufrieden (HPT370 & DTLA). Nun habe ich ja nach dem Fernabsatzgesetz ein 14-tägiges Rückgaberecht. Gilt das auch, wenn die Teile bereits eingebaut waren, d.h. das CPU-Pad und die in Folie eingeschweißten Bauteile weisen ja leichte Gebrauchsspuren auf?
mfg

(Anonym) christian20 „EILT wirklich! Rückgaberecht nach §361a auch bei geöffneter“
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Ups, das sollte eigentlich "bei geöffneter Ware" heisen.

(Anonym) christian20 „EILT wirklich! Rückgaberecht nach §361a auch bei geöffneter“
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ja, das gilt auch dann. aber nur, wenn die teile tatsächlich nur gebraucht sind und nicht beschädigt!