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Vobis Schnäppchen Garantie

(Anonym) / 4 Antworten / Baumansicht Nickles

Hi,
ich habe bei Vobis einen Laptop als Ausstellungsstück (sog. Schnäppchen gekauft). Nachdem das gute Stück nun den Geist aufgegeben hat, behauptet der Verkäufer, Schnäppchen hätten nur 6 Monate Garantie (im Kaufvertrag steht nichts dergleichen) und will 900 DM für die Reparatur.

Hat jemand Erfahrungen / Ideen zur Vorgehensweise
Danke im Voraus

Curly (Anonym) „Vobis Schnäppchen Garantie“
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Hätte man seitens VOBIS die Garantie einschränken wollen, hätte man Dir beim Kauf nicht die Original-Garantieunterlagen ohne entsprechenden Vermerk aushändigen dürfen.

Sofern Du diese Unterlagen vorlegen kannst, aus denen hervorgeht, dass die Garantie länger als die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsfrist von 6 Monaten dauert, bist Du aus dem Schneider.

Hast Du -weil es sich um ein Ausstellungsgerät handelt- keinerlei Garantieunterlagen bekommen, wird die Angelegenheit etwas komplizierter. In diesem Falle wäre es günstig, wenn Du beim Kauf einen Zeugen dabei gehabt hättest, der bestätigen kann, dass über den Garantieausschluss nicht gesprochen worden ist.

Wichtig ist auf jeden Fall, dass Du die vollständigen Kaufunterlagen vorweisen kannst. Ein Garantieauschluss müsste dort vermerkt sein.

Sieh aber auch mal in den AGBs nach, ob dort irgendwas zum Kauf von Vorführgeräten, Ausstellungsstücken etc. gesagt ist. Die AGB sind oft auf der Rückseite der Rechnung zu finden. Ich hab bei VOBIS bisher nichts gekauft, aber es könnte sein, dass man dort eine Sonderregelung für den Kauf dieser Geräte festgelegt hat.
Dann hättest Du leider verloren...

Findet sich allerdings dort nichts derartiges und auch kein Stempel oder Aufdruck über den Garantieausschluss, solltest Du Dich auf jeden Fall nochmals in Ruhe mit dem Filialleiter unterhalten und ihm genau zuhören, falls er Dir nicht recht geben will. Wenn Du Dir sicher bist, keinen Garantieeinschränkungen zugestimmt zu haben, stelle ihm einen Rechtsstreit mit entsprechender Schadenersatzforderung in Aussicht. Ich nehme mal an, dass man bei VOBIS Deinen Rechner nicht eher rausrücken will, bis Du die 900,- DM auf die Theke legst. Man würde Dich so widerrechtlich an der Nutzung Deines Eigentums hindern und gleichzeitig die verbleibende Garantiezeit beschneiden.

Anschließend stünden Dir zwei Wege offen:

1.) Du suchst einen Rechtsanwalt Deines Vertrauens auf und lässt Dich von ihm beraten. Die Beratungsgebühr richtet sich nach dem Streitwert und dürfte in Deinem Fall kleiner als 50,-DM sein.

2.) Du gehst mit Deinen Unterlagen zur nächsten Verbraucherberatungsstelle. Dort wird man Dir sicher zwar auch eine kleine Gebühr für die Beratung abnehmen, aber ähnlich gut weiterhelfen können. Im Falle eines Rechtsstreits brauchst jedoch trotzdem die Hilfe eines Anwalts.

Viel Glück und lass mal hören, was bei der Geschichte herausgekommen ist...!

Curly

(Anonym) Curly „Hätte man seitens VOBIS die Garantie einschränken wollen, hätte man Dir beim...“
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Danke
Andreas

(Anonym) Nachtrag zu: „Vobis Schnäppchen Garantie“
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Wann gekauft? wann kaputt??

Garantie:
6 Monate Hersteller ( Herstellergarantie )
6 Monate Verkäufer ( Verkaufsgarantie )
macht zusammen : 1 Jahr Garantie auf das erworbende Produkt...
sind nun 6 Monate ( Verkaufsgarantie ) abgelaufen, befinden sie sich in der 6 Monatigen Herstellergarantie...
Vobis ( Verkäufer )kann nun ihr Produkt abweisen...
Sie müssten sich ja nun, ( da sie sich ja in der Herstellergarantie befinden ) direkt an den Hersteller wenden....
Dies finde ich ist absolut KUNDENUNFREUNDLICH .....
P.S: Umtausch bis max.1Monat möglich
mehr als 1Monat Garantiereperatur nur möglich
Andere Geschäfte nehmen auch Geräte an und lassen es Reperieren und schicken es den Kunden kostenfrei nach Hause ( Beispiel: MediaMarkt )
obwohl das Gerät in der Herstellergarantie sich befindet....
Tschau *Elysium*

andreas (Anonym) (Anonym) „Vobis Schnäppchen Garantie“
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Ich habe dem Vorstand von Vobis folgenden Brief geschrieben und bekam das Gerät 3 Wochen später kostenlos ausgehändigt. Aussagen bezüglich der grundsätzlichen Garantieleistung wurden keine gemacht, hier muß ich noch einmal ran.


Vobis Microcomputer AG Andreas Stehr
Der Vorstand Liviastr. 4
Rotter Bruch 32-34 04105 Leipzig, 20.3.2000
52068 Aachen 0341 9794480/Fax 9794209

Auftrag 294662; Kd.Nr. D687, Garantieleistung


Sehr geehrter Herr Rakow, sehr geehrter Herr Bochmann,

bevor ich mich an die Presse wende bzw. juristische Schritte einleite, möchte ich auf diesem Weg letztmalig versuchen, eine Einigung in einer Auseinandersetzung mit Ihrem Hause in o.g. Garantiefall zu erreichen, nachdem seitens Ihrer Mitarbeiter (Frau Schneiderwind, Herr Camkiran) keine zufriedenstellenden Aussagen zu erreichen waren.

Kurz zum Sachverhalt:

Ich habe im Juli 1999 in der Vobis-Filiale Leipzig Paunsdorf einen Laptop Highscreen Advanced S1 erworben. Aus Testberichten und auch der Vobis-Werbung war mir bekannt, daß der Laptop mit einer 3-Jahres-Garantie ausgestattet war. Das Gerät war als Restposten im Preis reduziert.

Im Dezember 1999 habe ich das Gerät erstmalig zum Service gebracht (9-0687-000-0192-6), da der Monitor kein Signal bekam und das Gerät sporadisch nicht bootete.

Nachdem der Laptop wieder zurück war, stellte ich fest, daß das Problem des sporadischen Nicht-Bootens weiterhin auftrat. Darüber hinaus brach beim Öffnen des Laptops eine Metall-in-Kunststoff-Verbindung (Scharnier). Das Gerät lief zwar, aber der Monitor ließ sich nicht in Arbeitsstellung fixieren. Im Februar habe ich den Laptop erneut (9-0687-000-0216-9) zu meiner nächsten Vobis-Filiale (Leipzig-Hauptbahnhof) gebracht.

2 Wochen später bin ich buchstäblich aus allen Wolken gefallen, als Ihre Mtarbeiter in Leipzig mir mitteilten, daß Gerät habe als sog. Schnäppchenartikel nur 6 Monate Garantie und es seien Reparaturkosten in Höhe von 918 DM von mir zu tragen.

Ich bin nicht gewillt, diese Aussage ohne weiteres hinzunehmen.

Deshalb von mir folgende Klarstellungen, mit der Bitte um Stellungnahme Ihres Hauses:

Seitens des Verkäufers wurde mir gegenüber kein mündlicher Hinweis bezüglich einer veränderten Garantie gegeben. Aus juristischer Sicht liegt ein Kaufvertrag vor, der die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien abschließend regelt. In der mir vorliegenden Rechnung (0702053439 vom 2.7.99) finden sich auf der ersten Seite die Aussage, daß HS-PC generell 12 Monate Garantie haben, sowie der Verweis auf die umseitig abgedruckten Geschäftsbedingungen. Dort findet sich in $ VII.2 erneut der Hinweis auf die 12 Monate geltende Garantie sowie in Satz 2 der Hinweis, daß falls Vobis für bestimmte Geräte eine längere Garantie gewährt, diese gilt. Ich habe diesen Passus eindeutig so verstanden, daß das Gerät 36 Monate Garantie hat. In dem gesamten Dokument ist keine gegenteilige Aussage zu finden. Insofern ist eine Garantieeinschränkung auf 6 Monate zwischen Vobis und meiner Person nicht vereinbart worden und ich bin nicht bereit, diese zu akzeptieren.

Darüber hinaus ist mir nicht klar, inwieweit der gebrochene Display-Scharnier einen Defekt am Motherboard ausgelöst haben soll. Mir drängt sich hier der Verdacht auf, daß dieser Schaden eher in Zusammenhang mit dem bereits vorher monierten Boot-Problem steht und insofern die erste Reparatur nicht sachgerecht ausgeführt worden ist.


Am 28.3. teilte mir Herr Camkiran telefonisch mit, daß als Reaktion auf mein Schreiben eine Kulanzreparatur abgelehnt worden sei. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich feststellen, daß ich keine Kulanzregelung, sondern eine Erfüllung des zwischen Vobis und mir zustandegekommenen Vertrages erwarte.


In Erwartung Ihrer Stellungnahme verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen