Hi!
Erstmal danke an den Ursprungsposter, ich habe es selber als Kläger völlig verschwitzt, diese Neuigkeit
in Sachen Schlaufuchs publik zu machen.
Nun aber zum Ausgang des Verfahrens:
Die Richterin kam in der ersten Verhandlung zu keinem Urteil. Es wurden jedoch Auflagen für Kläger und
Beklagte gemacht. Demnach muss ich als Kläger beweisen, dass Schlaufuchs
(entgegen der Behauptung H. Tihomirovas) das Paket mit den Waren an mich nicht verschickt hat
und dies auch nie vor hatte. Zu Punkt eins ist bereits ein Brief an UPS ergangen;
um zu beweisen dass Herr Tihomirova auch nie die Absicht hatte es an mich zu verschicken, brauche
ich jedoch Zeugenaussagen von weiteren Geschädigten. Der Richterin soll durch die Aussagen verdeutlicht
werden, dass ich nicht der einzige bin, der Probleme mit Schlaufuchs hatte.
Ich würde mich also freuen, wenn sich möglichst viele Geschädigte bei mir melden, die bereit sind, als
Zeuge auszusagen.
Dazu benötige ich vorerst nur eine schriftliche Beschreibung dessen, was Euch mit Schlaufuchs passiert ist
und was Ihr bisher unternommen habt. Wichtig ist natürlich auch Eure vollständige Anschrift und der Name.
Zu einer Zeugenvernehmung bzw. Vorladung, sollte es laut meinem Anwalt nicht kommen.
Ich möchte vorsorglich jedoch darauf hinweisen, dass diese Möglichkeit dennoch besteht.
In diesem Fall müßtest Ihr bei _Eurem_ zuständigen Amtsgericht vor einem Richter Eure Aussage machen.
Nach Berlin müßtet Ihr im Ernstfall also nicht kommen.
Falls Ihr weitere Fragen habt oder eine Aussage machen möchtet, könnt Ihr mich zwecks Erstkontakt
unter hercman@zedat.fu-berlin.de erreichen, weiterführenden Kontakt würde ich dann via Telefon abwickeln.
Leider eilt die ganze Angelegenheit ein wenig, da die Beweise nunmehr binnen 2 Wochen erbracht werden müssen.
Ich möchte mich also schon im voraus bei allen bedanken, die zu einer Aussage bereit sind. Letztlich dürfte es auch
den Strafrichter interessieren, wie die Zivilgerichte in Sachen Tihomirova entschieden haben...
(ich wurde auch bereits vom LKA nach dem Ausgang des Zivilprozesses befragt!).
Mfg
Stefan Herkenhoff