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G E Z ahlt ?!

Ms.anonym (Anonym) / 25 Antworten / Baumansicht Nickles

hi leute,
gestern war so ein Typ von der GEZ in unsere Strasse und hat versucht uns eine Zahlung für Geräte aufzubrummen die wir schon lange bezahlen (doppelt kassieren!).
Das merkwürdige ist das 6 Jahre lang kein Depp von der GEZ bei uns aufgetaucht ist. Erst 2 Tage davor hat mein Vater sich im Media Markt ein neuen Fernseher gekauft und seinen alten kaputten dort abgegeben.

Jetzt meine Frage, woher wusste der Typ von der GEZ das wir kurzzeitig (5 Tage )2 Fernseher hatten ??

Hat ihn etwa der Media Markt was gesteckt, (hey gez-fuzzi der typ xxyy hat 2 Fernseher geh mal abkassieren hier seine Adresse ) ??!!

Mein kleiner Bruder war auch so doof und hat diesen Typen reingelassen.

Was haltet ihr davon ?

cu
Ms.Anonym

Loopi Ms.anonym (Anonym) „G E Z ahlt ?!“
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Es muß pro Haushalt nur 1 TV-Gerät angemeldet werden! Nur wenn z.B. der Sohn/die Tochter über eigenes Einkommen verfügt (Ausbildungsbeihilfe) muß extra gezahlt werden!
Aber wer alleine wohnt oder ein Ehepaar kann soviele TV-Geräte besitzen, wie in die Wohnung passen.
Nachzulesen im Forum Recht www.recht.de

Crossie (Anonym) Ms.anonym (Anonym) „G E Z ahlt ?!“
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Ich freue mich schon auf den Tag, an dem ein Mensch von der Gebühren-Einzugs-Gestapo bei mir vor der Matte steht und eintreten will. Dem werde ich schön pampig von meinem (Haus-)Recht erzählen. Der braucht ja nicht zu wissen, daß ich meine Geräte alle schon angemeldet habe. Soll er doch mit Hausdurchsuchung drohen. Mir egal. Dann werde ich noch pampiger und er hat trotzdem nichts bei mir zu holen!

xafford Crossie (Anonym) „Ich freue mich schon auf den Tag, an dem ein Mensch von der...“
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hm...leider gibt´s ne rechtliche grundlage, worauf die GEZler als vollstreckungsbeamte zählen, oder irgendetwas in der richtung, beim ersten mal mußt du sie nicht reinlassen, aber wenn sie ihr erneutes autreten ankündigen mit datum und uhrzeit, bist du verpflichtet ihnen zugang zu gewähren

Loopi xafford „hm...leider gibt s ne rechtliche grundlage, worauf die GEZler als...“
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Ist nicht richtig! Die GEZler sind keine Beamte und schon garkeine Vollstreckungsbeamte! Die GEZ ist die Gebühreneinzugszentrale der Öffentlich- Rechtlichen Rundfunkanstalten (Anstalt Öffentlichen Rechts -AÖR) und somit halb-Privat! Man braucht sie nicht in die Wohnung zu lassen und auch keinerlei Auskünfte zu erteilen (ignorieren). Dann können sie aber mit einem Vollstreckungsbeamten (Gerichtsvollzieher) und richterlichen Beschluß in die Wohnung.
Und daß ohne vorherige Ankündigung. Die GEZ muß dem Richter nur glaubhaft machen, daß eine mutmaßliche Leistungserschleichung vorliegt. (Bei einer Satelitenantenne/Kabelanschluß offensichtlich).
Also schon nach dem ersten "Besuch" eines GEZlers sofort die Geräte entfernen oder am besten anmelden und nicht mehr zittern vor Angst!

neanderix xafford „hm...leider gibt s ne rechtliche grundlage, worauf die GEZler als...“
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NEIN!!! Ein GEZler ist erstens kein Beamter, sondern meistens sogar selbstaendig(!) -- und zweitens brauchst du den schon gar nicht rein lassen.
Muesstest du das, haette der ja mehr Rechte, als ein (streifen)polizist - denn usst du naemlich auch nicht reinlassen, solange der keinen Durchsuchungsbefehl vorlegt.

eine Ausnahme davon gubt es nur bei "Gefahr im Verzug". Und die ist bei GEZ-nachforschungen wohl schwerlich anzunehmen.

(Anonym) Ms.anonym (Anonym) „G E Z ahlt ?!“
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Es besteht schon lange der Verdacht, dass die GEZ von irgendwoher mit
Daten versorgt wird. Kann aber auch ein dummer Zufall gewesen sein.

Loopi (Anonym) „Es besteht schon lange der Verdacht, dass die GEZ von irgendwoher mitDaten...“
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Die Daten der GEZ werden mit den Daten des Einwohnermeldeamtes abgeglichen. Die GEZ-Gebühr zählt nach neuester Rechtssprechung zur Gerätesteuer.

(Anonym) Loopi „Die Daten der GEZ werden mit den Daten des Einwohnermeldeamtes abgeglichen. Die...“
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Hallo Loopi,
sag doch bitte einmal, nach welcher Rechtsprechung. Ich bin zwar auch
der Auffassung, dass es sich nicht um eine Gebühr, sondern um eine Steuer handelt, die mangels entsprechenden Steuergesetzes und somit möglicher Kontrolle des Parlamentes garnicht erhoben werden darf.
Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts hält ja auch Nutzer für zahlungspflichtig, die ihr Gerät für den Empfang der Öffentlich-Rechtlichen Sender unbrauchbar haben machen lassen. Darauf abgehoben muss man den Unterschied von Gebühren und Steuern sehen. Gebühren dürfen nur für eine Gegenleistung erhoben werden. Der Steuer ist aber eigen, dass dieser keine Gegenleistung gegenübersteht. Werde ich nunmehr zu einer Zahlung verpflichtet für eine Leistung die ich garnicht haben möchte, (kann wiederum nur der Staat), so ist diese Geldforderung doch wohl als Steuer anzusehen, die aber mangels Gesetz
garnicht erhoben werden darf. Das Verfassungsgericht geht im übrigen von einer "Grundversorgung" aus, für die jeder Geräteinhaber herangezogen werden darf, obwohl er nicht grundversorgt werden will.
Grundversorgung dürfte dann aber Staatsaufgabe sein und Staatsaufgaben werden durch die allgemeinen Steuern finanziert.
Zu guter Letzt ein bischen Gesellschaftskritik:
Während man im Gesundheitswesen mehr oder weniger offen darüber diskutiert, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, einem 80 jährigen die oder eine andere Behandlung zukommen zu lassen oder bestimmte teuere Medikamente überhaupt noch zu verschreiben (Stichwort Grundversorgung)
leistet sich der deutsche Staat eine Mediengrundversorgung, die man als solche nicht mehr bezeichnen kann:
Neben den Fernsehprogrammen des 1. u. 2. Kanals unterhält jede Landesrundfunkanstalt mindestens ein Regionalprogramm als Vollprogramm, teilweise bis zu 4 Rundfunkvollprogramme, Tanzorchester und Sinfonieorchester usw. Immobilienspekulationen beim
MDR gehören somit auch zur Grundversorgung. Grundversorgung ist auch,
rund um die Uhr Sport zu senden (früher sind die Verreine zur Sportschau gerannt, damit die mal ins Fersehen kommen), heute wird der Zuschauer von staatswegen abkassiert und die gleichen Vereine über Fernsehrechte fettgemacht. Meine Meinung: ARD und ZDF ist Staatsfernsehen, dass man sich zur eigenen Lobpreisung hält und im Bedarfsfall wieder zu einem richtigen Propagandainstrument machen kann. Wenn definiert wäre, was Grundversorgung ist, könnte dies auch von privaten Sendern angeboten werden. Alle fünf Jahre eine Ausschreibung, wer grundversorgen darf.

Loopi (Anonym) „Hallo Loopi,sag doch bitte einmal, nach welcher Rechtsprechung. Ich bin zwar...“
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Originalton GEZ:
10. Warum muss ich Rundfunkgebühren an die GEZ zahlen, obwohl ich bereits Kabelgebühren zahle und auch nur Sendungen privater Anbieter ansehe?
Die Anmelde- und Gebührenpflicht ist an das Bereithalten von Rundfunkgeräten geknüpft. Radio- und Fernsehgeräte werden dann zum Empfang bereitgehalten, wenn mit ihnen Programm empfangen werden kann. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Sie Ihr Radio-/Fernsehgerät tatsächlich nutzen, sondern nur darauf, dass Sie es nutzen können. Es spielt auch keine Rolle, auf welche Art der Empfang der Sendungen zu Stande kommt (Antenne, Kabel oder Satellit) oder ob Leistungen öffentlich-rechtlicher oder privater Programmanbieter genutzt werden.
Rundfunkgebühren sind unabhängig von den Kabelgebühren zu entrichten.
-------------
Ich werde nocheinmal im Justizforum nachlesen, wo ich gelesen habe, daß es eine Gerätesteuer ist, die den Bezitz eines Rundfunkgerätes besteuert.

Amenophis IV Loopi „Originalton GEZ:10. Warum muss ich Rundfunkgebühren an die GEZ zahlen, obwohl...“
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Hi Loopi,
falls du noch hier liest - es ist keine Steuer.
Ich arbeite übrigens in der ARD - und wenn ich diese Diskussion hier lese, hoffe ich, daß bei anderen Themen mehr Sachkenntnis waltet.
Salut -

neanderix Amenophis IV „Hi Loopi,falls du noch hier liest - es ist keine Steuer.Ich arbeite übrigens in...“
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>es ist keine Steuer.

Hmmm -- wenn es *keine* ist: warum muss ich die Gebuehr dann *immer* zahlen, selbst wenn das Empfangsgeraet technisch so veraendert ist, dass es
unmoeglich ist, die Öffentlich-Lächerlichen zu empfangen?

Siehst du, also doch eine Steuer. Nur: man nennt sie nicht so.
(Also eine verkappte Steuer)

Amenophis IV neanderix „ es ist keine Steuer.Hmmm -- wenn es keine ist: warum muss ich die Gebuehr dann...“
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Also, das wird länger - aber mußt es ja nicht lesen.
Außerdem versuche ich, es juristisch korrekt darzustellen.

Steuern = Staat
Gebühren=Körperschaften
Preise=Handel

Für alle 3 gilt u n t e r s c h i e d l i c h e s Recht.

Weshalb "Zwang"? Mehrere Urteile von OVG's, BGH.

Warum?

Es gibt in verschiedenen Bereichen den sog "Anschluß-und Benutzungszwang" - beispielsweise bei der Kanalisation. Es ist zwar theoretisch denkbar, daß jemand kein Klo hat, aber sehr unwahrscheinlich. Deshalb geht der Gesetzgeber davon aus, daß j e d e r einen Anschluß haben muß. Eine Einzelprüfung wäre teuer und unsinnig, weil dann 99,9 % für eine Prüfung bezahlen müßten, die für die überflüssig ist.

Ähnlich ist es bei den Rundfunkgebühren. Es ist nur theoretisch denkbar, daß man RTL, nicht aber ARD empfangen kann. Und die Gebühr wird für die M ö g l i c h k e i t, zu empfangen, erhoben.

Ist das nicht ungerecht?

Nein - es ist genauso wie bei der Flatrate. Man zahlt pauschal und kann dann viel, wenig oder garnicht.

So mal in 'Kürze'.
Wer mehr wissen will, ohne daß ich ein Lexikon wäre, gerne.
Salut -


Loopi Amenophis IV „Also, das wird länger - aber mußt es ja nicht lesen. Außerdem versuche ich,...“
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Ja, Pharao, ich hab hier nochmal vorbeigelesen. Gut erklärt. Ich habe also eine ARD-Flatrate. Is ja ok. Seit ich alleine wohne zahle ich. Ich meckere auch nicht, jedenfalls nicht echt. Ich bin im öffentlichem Diest und da ist ja auch nicht alles verständlich. Übrigens auch in einer Anstalt -so wie Du! Nur meine WWW-Flatrate kann ich kündigen und z.B. per Handy telefonieren. Aber ARD kann ich nicht kündigen. Wenn ich nur RTL Big Brother (scherz) sehen will, muß ich ARD (somit Dich) bezahlen. Die Wahlmöglichkeit fehlt mir.
Aber wie gesagt, ich nutze ARD ZDF öfter als Pro7 und mecker auch nicht wirklich.

Gruß

Redrat (Anonym) (Anonym) „Hallo Loopi,sag doch bitte einmal, nach welcher Rechtsprechung. Ich bin zwar...“
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Ein toller Beitrag!!!
Hallo, Loopi & Anonym. ich habe auch das Posting vom 12. gelesen, und stimme voll zu. Wenn sich Amenophis über das Wort "Steuer " aufregt, so trifft zumindest die Bez "Zwangsabgabe" zu. Dennoch, um auf die Steuer zurückzukommen: Wird vernünftig gewirtschaftet, sieht die Mehrzahl der Bürger ihre Erhebung ein, mein ich. Nur - gerade DAS ist gerade nicht der Fall. Die Anstalten vermehren sich wie die Karnickel. Wenn 99% der Bürger den öffentlichen Rundfunk nutzen, und dann von allen Gerätebesitzern Gebühren zu zahlen sind (Amenophis) mag in Ordnung sein. Dass aber 100% der Beitragszahler Grantlersender wie ARTE oder PHÖNIX mitfinanzieren, die nur 1% sehen, wäre - ebenso - logisch - unzumutbar. Es gäbe noch mehr Beispiele (BR 4 Classic usw.). Man muss nicht erst zum MDR gehen, um Verschwendung zu erleben (siehe div. Presseberichte). Apropos dritte Programme: waren das nicht mal Studienprogramme? Statt dessen gibts BR Alpha - wieder mal einer mehr.
Ich bin kein GEZ - Freund. Was mich aber dagegen aufbringt ist die ungebremste Verschwendung der "Öffentlichen"

cbuddeweg Ms.anonym (Anonym) „G E Z ahlt ?!“
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Ich denke eher Nepper, Schlepper, Bauernfänger.
Für den privaten Gebrauch entrichtetst Du nur
einmal Gebühren pro Haushalt
und da kannst Du soviele Geräte betreiben wie Du willst und das/die Autoradio/s sind auch schon dabei. In gewerblich genutzten Räumen ist jedes Gerät anzumelden. Mit der Geräten in den Kinderzimmern gab es auch eine Regelung. Ich glaube bis 18. frei und wenn danach eigenes Einkommen vorhanden ist, ist anzumelden. Bin mir da jetzt aber nicht ganz sicher. Die Formulare zum Nachlesen liegen aber in jeder Meldestelle.

Racingfreak cbuddeweg „Ich denke eher Nepper, Schlepper, Bauernfänger.Für den privaten Gebrauch...“
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Sorry, aber bei so viel Halbwissen wird mir schlecht!
Bei der GEZ muß jedes Gerät inkl. Aufstellungsort angegeben werden. Einmal Gebühr pro Haushalt stimmt zwar, sofern die Kinder nicht selbst verdienen, aber das Autoradio ist garantiert nicht enthalten, weil die Kinder oder Gattin zu Hause Radio hören können und Du im Auto -davon unabhängig- auch.

Am besten einfach mal beim WDR in Köln oder der GEZ nachfragen. Es ist übrigens seit Jahren gängige Praxis, dass die GEZ über Rundfunkkäufe informiert wird ... und übrigens: versuch´mal, einen CD Player (mit integrierten Lautsprechern) ohne Radio zu bekommen :-)

Gruß,
RF

anna (Anonym) Racingfreak „Sorry, aber bei so viel Halbwissen wird mir schlecht!Bei der GEZ muß jedes...“
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WIE BITTE???
Die GEZ wird über Rundfunkkäufe informiert? Mit Namen, Anschrift etc. ehrlichgesagt kann ich das nicht glauben. Bist du dir da sicher?
gruß anna

Jan L. (Anonym) anna (Anonym) „WIE BITTE???Die GEZ wird über Rundfunkkäufe informiert? Mit Namen, Anschrift...“
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Hallo !
Natürlich ist das A B S O L U T E R Quatsch.Wer gibt denn seinen Namen oder Adresse oder sonstwas an,wenn er einen Radiogerät kauft.Und komm jetzt nicht mit dem Spruch Kreditkarte oder EC - Karte.wenn müsste es ja für alle gelten.Hab selten (sogar bei Nickles) so einen Quatsch gelesen.
Mit unfreundlichem Gruss
Jan

Racingfreak Jan L. (Anonym) „Hallo !Natürlich ist das A B S O L U T E R Quatsch.Wer gibt denn seinen Namen...“
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Sorry, anonymer Poster, aber ABSOLUTER QUATSCH ist nur Dein Posting.

Kein Gruß,
RF

neanderix Racingfreak „Sorry, anonymer Poster, aber ABSOLUTER QUATSCH ist nur Dein Posting.Kein Gruß,RF“
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Deins ist nicht besser.

Racingfreak neanderix „Deins ist nicht besser.“
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Stimmt!

cbuddeweg Racingfreak „Sorry, aber bei so viel Halbwissen wird mir schlecht!Bei der GEZ muß jedes...“
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Um dem Ganzen mal die Schärfe des Halbwissens zu nehmen, unter WWW.GEZ.DE weiter mit dem Link unGEZwungen kann jeder zu den geltenden Bestimmungen nachlesen, was auch den privaten Haushalt angeht und wer mag kann sich auch noch das Anmeldeformular als PDF File ansehen.

neanderix Racingfreak „Sorry, aber bei so viel Halbwissen wird mir schlecht!Bei der GEZ muß jedes...“
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Das Autoradio ist sehrwohl enthalten.

SmallAl Racingfreak „Sorry, aber bei so viel Halbwissen wird mir schlecht!Bei der GEZ muß jedes...“
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Das Autoradio / die Autoradio's ist/sind enthalten !
Kinder ohne Einkommen auch.

(Anonym) Ms.anonym (Anonym) „G E Z ahlt ?!“
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Das Problem der GEZ GEbühr ist nicht so einfach auf die Flatrate zu transponieren, dass wurde ja schon herausgestellt, worum es mir geht oder gehen würde hätte ich einen Einfluss auf Rechtssprechung oder Politik wäre das Thema der Grundversorgung. Grundversorgung aufs TV bezogen würde für mich bedeuten mit NAchricchten und Reportagen versorgt zu werden die sich publizistisch von denen anderer Sender bspw. RTL2 abheben. Aber was bitte hat dieser schwachsinns Marienhof mit Grundversorgung zu tun, oder diese unsagbaren Quizshows, billig kopiert von den privaten und teuer produziert. Gebt den Leuten auf den öffentlich rechtlichen das was sie sonst nirgendwo sehen. Den ganzen Quatsch den man sowieso schon überall sieht abschaffen. Warum müssen die den ganzen Tag senden. Immer was neues sollen die doch alles 3x am Tag zeigen wie bei Premiere dann ist es wirklich Grundversorgung. Mit allem Heimatmusi Theater Oper Operette ein gang durch ne Ausstellung Literaturbesprechungen alles was in diese Richtung geht, dass müsste auf der Flagge der öffentlich rechtlichen stehen UND keine Konkurrenz zu Privaten Institution. Wenn ich mich recht erinnere darf der Staat auch gar nicht direkt mit der Wirtschaft konkurrieren. Er muss dann immer der teuerste Anbieter sein. Tolle Regelung, ist ja nur unser Geld, besonders wenn man dazu von einer quasi-staatlichen Einrichtung dazu gezwungen wird.
Das wär so als wenn man mit LTU in Urlaub fliegt und im Ticketpreis noch 10% Aufschlag für die Luftwaffe enthalten wären.