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Ein Internetuser will mich verklagen

(Anonym) / 10 Antworten / Baumansicht Nickles

Habe folgendes Problem: Verkaufe bei verschiedenen Auktionshäusern im Internet Sachen. Hatte jetzt jemanden, der öfter bei mir Sachen ersteigerte,
aber nie bezahlte. Ich habe diesen User daraufhin negativ bewertet, mit dem Kommentar, das er mir noch das Geld aus den vorangegangenen Auktionen
schuldet. Nun verlangt er von mir, das ich meine krimminellen Äußerungen zurücknehmen soll, und daß er mich wegen
Verleumdung verklagt. Dabei entspricht meine Äußerung der Wahrheit. Hatte schon mal jemand ähnliche Erfahrungen?
Kennt sich jemand mit der rechtlichen Seite aus?
Würde mich über Antworten hier sehr freuen.
Danke

Questionmark

GTFreak (Anonym) „Ein Internetuser will mich verklagen“
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Hi,

ich versteigere hin und wieder auch (bei eBay). Hatte auch schon solche Fälle, aber daß der Betrügende in die Offensive geht, ist schon ziemlich dreist.
Ich würde mich an Deiner Stelle an den Auktionator (bei mir eBay) wenden und ihm die Problematik schildern. Die Leute sind da sehr sensibel, wenn es um Betrug in ihrem Auktionshaus geht. Schwarze Schafe werden sehr schnell ausfindig gemacht und ausgeschlossen.

Wie sieht es in Deinem Fall aus?
Du siehst ja anhand der Feedbacks, ob die Zahlungsmoral bei seinen letzten Auktionen zurückgegangen ist, sprich, zum Schluß die Bewertungen schlechter geworden sind.
Dann hast Du auf jeden Fall gute Chancen.

Im Allgemeinen ist festzustellen, daß Internetauktionen (noch) nicht hinreichend gesetzlich geregelt sind. Da gab es den Fall bei ricardo.de, wo ein Händler seinen Neuwagen nicht stark unter Neupreis hergeben mußte und der Käufer das Nachsehen hatte.
Andererseits gab es auch schon Urteile, in denen abgeschlossene Auktionen als rechtskräftige Kaufverträge bezeichnet wurden.
Ich persönlich vertrete auch den zweiten Standpunkt.

Ich an Deiner Stelle wäre nicht beunruhigt!
Melde Dich mal wieder, mich interessiert der Ausgang.

cu,
GTFreak

(Anonym) GTFreak „Hi,ich versteigere hin und wieder auch bei eBay . Hatte auch schon solche...“
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Hi GTFreak,

Die Geschichte begann letzte Jahr. Dieser User hat damals 2mal etwas bei mir ersteigert, aber nie bezahlt. Ich habe ihn daraufhin
negativ bewertet und dies dem Auktionshaus gemeldet. Er bekam auch von noch 2 anderen Usern negative Bewertungen,
und wurde dann gesperrt. Damit war der Fall eigentlich erledigt. Nun hat er vor 3 Wochen wieder etwas von mir ersteigert,
mit neuem Pseudo, aber der selben Postanschrift. Ich ignorierte dies, und habe das Geschäft mit dem Zweitbieter abgewickelt.
Da ich mich bei dem mir bekannten Höchstbieter nicht gemeldet habe, hat er mich, wie zu erwarten war, negativ bewertet. Das tat ich daraufhin
auch, mit der Bemerkung, das dieser User mir noch Geld aus vergangenen Auktionen schuldet. Beschwerden beim Auktionshaus
blieben bis jetzt unbeantwortet. Dieser User hat 26positive und mit meiner abgegebenen Bewertung 3 negative.
Das letzte, was ich von ihm hörte, war, daß Konsequenzen eingeleitet sind.
Ich kann jetzt wohl nur abwarten, was noch auf mich zukommt.

Gruß

Questionmark

Moinauch (Anonym) „Hi GTFreak,Die Geschichte begann letzte Jahr. Dieser User hat damals 2mal etwas...“
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Moin,
mach dir da keine Gedanken...eher könntest du den Menschen anzeigen, weil er den Kaufvertrag gebrochen hat und nicht bezahlt hat! Wenn du den Mailkontakt mit dem noch hast, schick den auch mit zu Auktionshaus. Die sehen dann schnell, wer Recht hat.

Gruß, moinauch

GTFreak (Anonym) „Hi GTFreak,Die Geschichte begann letzte Jahr. Dieser User hat damals 2mal etwas...“
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Hi nochmal,

da würde ich mir aber keine grauen Haare wachsen lassen.
Was sollen denn die Konsequenzen sein??? Ginge er zur Polizei, würde er bloßes Unverständnis (Lachanfall) ernten;
näme er sich einen Anwalt, würde die Sache wegen Nichtigkeit eingestellt werden (oder verklagst Du die Verkäuferin im
Kaufhaus, wenn sie die für Dich zurückgelegte Ware versehentlich herausgegeben hat????).

Da ist bloß jemand sauer und will Dir Angst machen!!!

cu,
GTFreak

Dawson (Anonym) „Hi GTFreak,Die Geschichte begann letzte Jahr. Dieser User hat damals 2mal etwas...“
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Wenn er 26 positive Stimmen hat, und die Negativen nur von dir sind, könnte man darauf schließen dass das nur aus einem Misverständniss entstanden ist, ganz egal von welcher Seite aus. Andererseits ist es aber dann völlig unverständlich warum er dann des weiteren von dir Angebotenes ersteigert. Aber rechtliche Schritte wie anzeigen oder verklagen ist in diesem Fall ein Witz, damit würde er nur lachhafte Resonanzen bekommen. Möglich währe es aber das er dich bei Ebay als Bösewicht hinstellt, um dir eins auszuwischen.
Leider trifft man nicht selten auf solche Menschen im Internet.

Neu (Anonym) „Ein Internetuser will mich verklagen“
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Sofern Deine Beurteilung WIRKLICH (!!!) streng sachlich gewesen ist und man Dir "krimminelle Äußerungen" vorhält, wäre
wohl damit genau deswegen die Reihe an Dir, eine Beleidigungs/Verleumdungsklage anzustrengen. Machst Du sicher schon sowieso
nicht, aber bewahre alle Unterlkagen auf, um jederzeit den zeitlichen Sachverhalt bzw. Ablauf ganz klar und eindeutig
belegen zu können.

Und bleibe um Himmels willen auch in der Zukunft dieses "Falles" weiterhin strengstens sachlich, um ja keine Angriffsfläche abzugeben!

Ich glaube, J.F.Kennedy war es, der einmal gesagt hat: "Vergebe Deinen Feinden, aber merk Dir ihre Namen!"

Viel Glück! Und nicht verladen lassen: PFÄNDEN !

Sandmann (Anonym) „Ein Internetuser will mich verklagen“
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Hi,
Ich biete auch öfters was bei Auktionshäusern an. Die ganze Sache sollte endlich rechtlich abgesichert werden. Im Endeffekt ist man selber der Dumme, weil man nicht viel unternehmen kann.
Manche Leute benehmen sich wie die Rüpel, weil, mein Gegenüber ist ja weit weg und kann eh nicht viel machen. Wenn Derjenige vor mir stehen würde liefe die Ganze Sache sicher anders.
Ich reagiere einfach genau so, wie mich mein Handelspartner auch anspricht. Traurig, aber war.
cu

(Anonym) Nachtrag zu: „Ein Internetuser will mich verklagen“
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Moin,

Wenn er die Ware erhalten hat (Beweis:z.B. Zustellungskarte der Post)
und Du beweisen kannst, daß es sich um deine Ware handelt, hast Du Anspruch auf Rückgabe derselben. Desweiteren kann der Typ nicht darauf bestehen das Du den neuen Vertrag eingehst, da Du noch von den alten Verträgen Geld bekommst.

Die Verleumdungsklage wird er auch nicht durchsetzen können, da ich mal annehme das alles wahr ist was Du erzählst. Der Verleumdungsparagraph besagt, daß eine solche vorliegt wenn der Beschuldigte nachweislich unwahre Ausagen über jemanden vor Dritten tätigt !!
Ich schlage nochmal im StGB und BGB nach um Dir genauere Auskunft zugeben ! Ist zwar nicht rechtsverbindlich, aber hilft Dir vieleicht weiter !!!

Gruß
der "liebe Anonyme"

(Anonym) Nachtrag zu: „Moin,Wenn er die Ware erhalten hat Beweis:z.B. Zustellungskarte der Post und Du...“
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Danke,

da ich nur nach Vorkasse verkaufe, hat er die Ware damals auch nicht bekommen.
Mich wundert, warum er überhaupt wieder etwas von mir ersteigert hat, am neuen Pseudonym hab ich ihn ja nicht
erkennen können, aber an der Postanschrift. Komisch, das man sich bei dem Auktionshaus mit den selben persönlichen
Daten wieder anmelden kann, nachdem man gesperrt wurde. Meiner Meinung nach kann man sich das sperren dann
auch sparen.
Gruß

Questionmark

Columbo (Anonym) (Anonym) „Ein Internetuser will mich verklagen“
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An Anonym:
1. schriftliche Anzeige des Bieters bei Staatsanwaltschaft oder
Polizei wegen Verdacht des Betrugs gem. § 263 Strafgesetzbuch.
2. Mahnbescheid gegen den Bieter beim zuständigen Amtsgericht einreichen.
3. ausführliche schriftliche Darstellung des Sachverhalts an das
Auktionshaus. Sodann abwarten.
- jetzt habe ich keine Fragen mehr -
Columbo, 06.09.2000