Ich kann es kaum glauben....
Ständig lese ich in den Technikbrettern "UÄÄÄHHHH, der
böse-böse Onkel will mein XYZ nicht umtauschen!!!!!"
Leute, es wird nicht umgetauscht....
ES WIRD REKLAMIERT!!!!!
UND ZWAR SCHRIFTLICH!!!!!
UND ZWAR I M M E R !!!!!!!!!!!!!!
Schaut mal ins HGB (Handelsgesetzbuch, gibts in jeder Bibliothek)
da sind die Bedingungen für Reklamationen genau erklärt...
Wer sich an die dort geschilderten Verfahren hält, der sackt jeden
noch so widerspenstigen Verkäufer ein... und das noch bis
6 Monate nach Kauf!!!!
Laßt Euch nicht für dumm verkaufen... auch AGB sind ungültig,
wenn Sie nicht dem HGB entsprechen, usw, usw....
Also bis zum nächsten Mal...
Euer Marauder (Marauder)
Antwort:
Endlich mal einer mit Durchblick !
Reklamationen an (überteuerten) Service-Hotlines sind völlig sinnlos
und vertane Zeit!
Nur schriftlich per Einschreiben reklamieren mit klarer Mangelbeschreibung!
Thommy
(Thommy )
Antwort:
Mit dem HGB wirst Du schwerlich etwas anfangen können. Dessen Vorschriften über die Sachmangelgewährleistung gelten nur für einen beiderseitigen Hnadelskauf, also nur, wenn sich ZWEI Kaufleute gegenüberstehen. Für Privatpersonen gelten die §§ 459 ff. BGB.
AGB verstoßen sehr selten gegen das HGB, eher gegen das AGBG.
Ein schriftliches Wandlungsbegehren ist trotzdem eine gute Idee. Man erspart sich damit Beweisschwierigkeiten.
Grundsätzlich ist aber eine mündliche Erklärung rechtswirksam.
(Chris )
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Endlich mal einer mit Durchblick !
Reklamationen an (überteuerten) Service-Hotlines sind völlig sinnlos
und vertane Zeit!
Nur schriftlich per Einschreiben reklamieren mit klarer Mangelbeschreibung!
Thommy
(Thommy )
Mit dem HGB wirst Du schwerlich etwas anfangen können. Dessen Vorschriften über die Sachmangelgewährleistung gelten nur für einen beiderseitigen Hnadelskauf, also nur, wenn sich ZWEI Kaufleute gegenüberstehen. Für Privatpersonen gelten die §§ 459 ff. BGB.
AGB verstoßen sehr selten gegen das HGB, eher gegen das AGBG.
Ein schriftliches Wandlungsbegehren ist trotzdem eine gute Idee. Man erspart sich damit Beweisschwierigkeiten.
Grundsätzlich ist aber eine mündliche Erklärung rechtswirksam.
(Chris )