Hallo Leute,
benötige ganz dringend Rat in folgender Sache:
Vor Weihnachten begleitete ich einen Freund beim Kauf eines Rechners (in Einzelteilen) bei der Firma ACOM in Berlin. Nach dem Zusammenbau wollte der Rechner allerdings ums verrecken nicht hochfahren, so daß nach div. Fehlerdiagnosen meinerseits eigentlich nur noch die Möglichkeit einer defekten Komponente übrigblieb.
Nach einer Reklamation des Rechners bestätigte uns ein Techniker der Firma tatsächlich, daß das Mainboard (Gigabyte BXE) defekt sei; allerdings (so bahuptete man dort) stamme dieses Board offenbar nicht von ACOM, denn die SERIENNUMER des Mainboards sei eine völlig andere als die, die auf der Rechnung stehe!!!!!!
Diese Behauptung ist natürlich dahingehend absurd, da wir SELBSTVERSTÄNDLICH exakt dieses Board zusammen mit den anderen Komponenten am Vortag bei ACOM erstanden hatten.
Vielleicht hat jemand eine Idee, wie man sich gegen ein derartig unkorrektes Geschäftsgebaren wehren kann; als Kunde darf man doch erwarten, daß einerseits die Ware korrekt funktioniert, andererseits die Seriennummern der Komponenten übereinstimmen??!!
Was kann man unternehmen, wenn sich der Händler weigert das Board umzutauschen?
Bitte schreibt schnell, es ist sehr dringend!
1000 Dank!!! (mick)
Antwort:
da du den vorgang bezeugen kannst, würde ich das ganze zur not per rechtsanwalt/gericht durchziehen, der händler hat dann ganz schlechte karten.
bei gigabyte steht doch die seriennummer auch auf dem karton, stimmt denn die mit der auf dem board oder mit der auf der rechnung überein?
gab es irgendwelche anzeichen, daß das board möglicherweise schon einmal eingebaut war? neu defekt ist sehr unwahrscheinlich, und wenn dann auch noch die nummer nicht stimmt, kann ich den händler schon verstehen, wenn er das nicht zurücknehemne will, würde ich auch nicht tun. ich kontrolliere die seriennummern beim verkauf, aber nicht, ob auf der ware die gleiche steht wie auf dem karton... dumme situation für alle beteiligten, denn auch der händler kann ware ja nur reklamieren, wenn er sie mit der richtigen nummer an seinen großhändler oder an den hersteller zurückgeben kann...
(Popeye )
Antwort:
Nun, die Nummer auf der Schachtel ist identisch mit der der Rechnung;
aber welche auf dem Board steht weiß ich nicht, da sich das Board beim Händler befindet.
Ich meine, es ist schon klar, daß die Situation schwierig ist, aber ich kann das unmöglich unter der Rubrik "Pech gehabt" abhaken und einfach ein neues Mainboard kaufen.....
Mick
(mick )
Antwort:
Da hat jemand ein Board im Laden getauscht (Mitarbeiter). ??
Ansonsten hast du schlechte Karten - Nr. auf dem Karton und auf der
Rechnung stimmen überein.
Ansonsten versuche doch dein Glück bei Gigabyte - die tauschen es event. direkt.
(b )
Antwort:
Wie kann man am besten vorgehen? Morgen findet das entscheidende Gespräch mit dem Händler statt; wenn der den Umtausch verweigert, muß ein neues Board gekauft werden, da Rechner sehr dringend benötigt wird. Was mache ich mit dem defekten Board, dortlassen bis eine gerichtliche Entscheidung gefallen ist oder mitnehmen...?
Mick
(mick )
Antwort:
Die Zauberwörter sind:
1. REKLAMATION, nicht Umtausch, daß ist wichtig!!!!
2. Eidesstattliche Versicherung, d.h. wenn Du einen Zeugen hast
dann kann dieser schriftlich Deinen Anspruch auf Reklamation
bestätigen, Rechnung/S.-Nr. hin oder her.
Wichtig: alles nur schriftlich erledigen, mündliche Abreden sind
Schrott. Die Frist zur Geltendmachung der Reklamation bei
Gericht sind 6 Monate...
(Marauder)