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Spiele aus virtuellem Laufwerk starten

ROLLI9 / 31 Antworten / Baumansicht Nickles

Guten Abend,

ich habe folgendes Problem:

Mein Enkelsohn spielt auf meinem Test-PC unter XP gern mal die Kinderspiele "Asterix & Obelix",
"Indiana Jones LEGO" und "Starwars-LEGO"

Alle Spiele laufen nur mit eingelegter CD und da wird natürlich das DVD-Laufwerk und auch die CD über Gebühr beansprucht. Nun habe ich virtuelle Laufwerke angelegt und darin das Image des jeweiligen Spiels geladen. Obwohl im Explorer das eingelegte Spiel angezeigt wird erscheint beim Start die Meldung "CD einlegen"!

Verrückt ist, dass sich das Spiel mittels Images aus dem virtuellen Laufwerk installieren läßt, nur das Spielen geht eben nur mit Original-CD, wobei die Betonung auf "original" liegt. Erstellte Kopien mit mehr oder weniger erlaubten Tools funktionieren nämlich auch nicht.

Mache ich irgend etwas falsch oder sind diese recht billigen CD`s so geschützt, dass sie nicht mit Emulatoren laufen.

Wäre toll, wenn mir jemand Auskunft geben könnte.

Danke schon einmal im Voraus..

Gruß!

Rolli9

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cyklops ROLLI9 „Spiele aus virtuellem Laufwerk starten“
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"Alle Spiele laufen nur mit eingelegter CD und da wird natürlich das DVD-Laufwerk und auch die CD über Gebühr beansprucht."

also so ein stuss habe ich lange nich gehört,was du da machst is sowas wie ne unerlaubte kopie und ich werde dir auch nich sagen wie du das umgehen kannst.


gruss

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ROLLI9 Nachtrag zu: „Spiele aus virtuellem Laufwerk starten“
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Hallo cyklops,

warum denn mit Kanonen auf Spatzen schießen. Unter "Stuß" verstehe ich etwas anderes.

Ich hatte eine sachliche Antwort erwartet, aber wenn ich gegen die Regeln verstossen habe, I`m so sorry.

Unerlaubte Tools musst Du mir nicht nennen.

Im Übrigen solltest Du wissen, das ohne Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen eine Sicherheitskopie für den privaten Gebrauch erlaubt ist.

Bsp.: Du hast eine hochwertige Musik-CD und möchtest diese auch in Deinem PKW hören. Dann ist eine Kopie erlaubt.

Daraus schlußfolgernd müßte das auch für Spiele-CD`s gelten

So ist zumindest mein Rechtsverständnis.

Nun bin ich nachher beim Sport und in meiner Volleyballmannschaft spielt auch ein sehr erfahrener Rechtsanwalt. Da werde ich die Frage der von Dir angesprochenen "Raupkopie" mal ansprechen.

Aber ich werde diesen Tread als "gelöst" markieren.

Gruß

Rolli9

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gelöscht_101060 ROLLI9 „Spiele aus virtuellem Laufwerk starten“
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Hi Rolli9,

die besagten Spiele haben alle den SECORom-Kopierschutz (zumindest die LEGOs) - damit wird es faktisch unmöglich, dass du diese mittels Deamontools virtuell kopierst - du hättest zwar nach §§ 96c,d UrhG eigentlich das Recht dazu bzw. könntest hieraus ein Recht ableiten, allerdings muss dir der Rechtinhaber nicht erklären / helfen, wie sein Kopierschutz funktioniert bzw. wie du diesen Zwecks Kopienerstellung aushebeln kannst.

BG,

Bergi2002

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ABatC gelöscht_101060 „Hi Rolli9, die besagten Spiele haben alle den SECORom-Kopierschutz zumindest die...“
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Ähem...Bergi2002, wieso sollte Daemon-Tools nicht mit SecuRom klarkommen...der einzige problematische Kopierschutz war und ist Starforce, und der ist Geschichte.

Das Problem ist eher, das mit der freien Version (die kostenlose Lite-Version) keine lauffähigen Images erstellt werden können. Man braucht also entweder die Vollversion von Daemon-Tools oder eine andere Software, die funktionsfähige Images von Securom erstellen kann...

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ROLLI9 ABatC „Ähem...Bergi2002, wieso sollte Daemon-Tools nicht mit SecuRom klarkommen...der...“
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Hallo ABatC,


Deine Antwort macht mir etwas Mut. Aber welche Sofware kann funktionsfähige Images von den mit Securom "geschützten"
CD`s erstellen? Soll ja NICHT illegal sein.

Danke

Rolli9

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ABatC ROLLI9 „Hallo ABatC, Deine Antwort macht mir etwas Mut. Aber welche Sofware kann...“
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Kostenlose Software ist mir keine bekannt...

Daemon-Tools Pro sollte das hinbekommen, ebenso Alcohol 120% (NICHT die deutsche Version, die ist für den deutschen Markt entschärft...).

VirtualCD soll es angeblich auch können, allerdings habe ich das nicht getestet.

Es ist zwar für den Privatanweder erlaubt, zur Erstellung einer Sicherheitskopie seiner Software einen Kopierschutz zu umgehen, gleichzeitig ist aber auch das Vertreiben von Software, die einen Kopierschutz umgehen kann in Deutschland untersagt. Anders gesagt: du darfst ein solches Programm besitzen, aber nicht kaufen...und damit hast du dann ein Problem, wenn es unbedingt legal bleiben soll.

Zugegebenermassen eine bescheuerte Logik, nur gut das ich meine Programme schon vor dem Gesetz gekauft hatte...

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ROLLI9 ABatC „Kostenlose Software ist mir keine bekannt... Daemon-Tools Pro sollte das...“
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Guten Abend,

Also, damit bin ich zumindest schon schlauer, der Lösung nahe und das auch, ohne Rechte zu verletzen.

Auf legalen Wegen will ich mich schon bewegen und die von dir beschriebene bescheuerte Logik findet man ja in Deutschland des öfteren (z.B. Radarwarner können gekauft aber nicht angewandt werden)

Danke soweit und ich glaube, dass ich jetzt allein weiter komme.

Hrezliche Grüße nochmals!

Rolli9

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gelöscht_101060 ABatC „Ähem...Bergi2002, wieso sollte Daemon-Tools nicht mit SecuRom klarkommen...der...“
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Sorry, du hast Recht - ich habe mich hier falsch ausgedrückt - ich bin nur davon ausgegangen, dass Rolli9 die freie Version benutzt - damit geht das m.K.n. definitiv kaum bzw. gar nicht.

BG, Bergi2002

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ROLLI9 Nachtrag zu: „Spiele aus virtuellem Laufwerk starten“
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Hallo Bergi2002,

das verstehe ich unter einer sachlichen, klaren Antwort.

Nun gut, dann muss mein Enkel meinen "Test-PC" ( bzw. CD und Laufwerk) eben weiter strapazieren.

Herzlichen Dank noch mal!

Gruß


Rolli9

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mawe2 ROLLI9 „Spiele aus virtuellem Laufwerk starten“
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Hallo Rolli9,

prinzipiell hast Du natürlich Recht, was die Abnutzung des CD/DVD-Laufwerks anbelangt. Und die Idee, das mit virtuellen Laufwerken zu machen, ist ja auch recht elegant. (Von daher kann von "Stuss" keine Rede sein; höchstens bei dem Beitrag von cyklops.)

Andererseits: Ein internes CD-Laufwerk kostet heutzutage 5 - 10 EUR, ein DVD-Laufwerk auch nur ein paar Euro mehr. Es ist also kein Beinbruch, wenn das Laufwerk tatsächlich wegen Überbeanspruchung nach 1000 Stunden den Geist aufgeben würde.

Früher, als solche Teile noch hunderte Mark gekostet haben, war das noch was anderes und ein virtuelles CD-Laufwerk eine wirklich wichtige Sache!

Störend ist allenfalls noch der Krach, den das Ding evtl. macht.

Gruß, mawe2

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ROLLI9 mawe2 „Hallo Rolli9, prinzipiell hast Du natürlich Recht, was die Abnutzung des...“
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Guten Abend mave2,

eigentlich hast Du recht mit Deinen Argumenten. Ich habe in den letzten 2 Tagen bestimmt 6 verschiedene Virtualisierungsprogramme getestet. Das Anlegen der virt. Laufwerke ist selbstverständlich kein Problem.

Musik-CD`s laufen sauber und auch die Images von nicht kopiergeschützten Filmen (auch die "Anderen") funktionieren wunderbar. Nur eben die verdammten Kinderspiele meines Enkels nicht.

Nun werde ich es so lassen wie es ist, nämlich vom CD-Laufwerk starten und wenn es dann defekt ist..., na dann kommt der Großvater und baut das neue Laufwerk ein.

Trotzdem noch einmal herzlichen dank für deine Antwort.

Gruß!


Rolli9

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ABatC ROLLI9 „Guten Abend mave2, eigentlich hast Du recht mit Deinen Argumenten. Ich habe in...“
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Für mich haben virtuelle Laufwerke einen viel einfacheren, praktischeren Sinn: wenn man mit seinem Laptop unterwegs ist braucht man keine Kiste mit einem Dutzend oder mehr CDs mitzuschleppen, und nebenbei hält der Akku eine ganze Ecke länger wenn er nicht dauernd das Scheibenkarussel anschubsen muss...

Und gerade dann kommt ein Kopierschutz einem sehr in die Quere...

Nebenbei: ich vermute ja, das dein Problem nicht bei den virtuellen Laufwerken liegt, sondern das dein Image falsch erstellt wurde. Dann wird es mit keinem virtuellen Laufwerk der Welt klappen...

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ROLLI9 Nachtrag zu: „Spiele aus virtuellem Laufwerk starten“
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Guten Tag ABatC,

wenn das Problem nicht im virtuellen Laufwerk zu suchen ist, dann kannst du mir vielleicht eine Hilfestellung geben.

Versucht habe ich die Imageerstellung mit VirtualCD 10.3, CloneCD, Daemontool-lite, Daemontool-pro, Ashampoo Burning Studio 8 und Nero. Wie gesagt, das Image lässt sich in das virtuelle Laufwerk einbinden, ich kann mit dem Image aus dem virtuellen Laufwerk das Programm installieren. Nur läuft es eben ausschließlich von CD

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ABatC ROLLI9 „Guten Tag ABatC, wenn das Problem nicht im virtuellen Laufwerk zu suchen ist,...“
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VirtualCD -> kenn ich nicht, nie ausprobiert
CloneCD -> kann definitiv keine lauffähigen Images von neueren Securom-Scheiben erstellen, total veraltet
Daemon-Tool Lite -> kann keine Images erstellen
Nero -> kann keine Images mit Kopierschutzdaten erstellen
Ashampoo Burning ... -> kenn ich nicht, nie ausprobiert, aber vermutlich keine derartige Funktion da frei verkäuflich...

Bleibt ja nur Daemon Tools Pro...

Also CD ins Laufwerk, Daemon-Tools Pro starten, unter Datei -> Image erstellen auswählen, in dem dann auftauchenden Fenster oben das Quelllaufwerk auswählen, bei dem Tab 'Laufwerk' unter Profil New Securom auswählen (eventuell sollte man bei der DPM-Geschwindigkeit auf 4x oder 8x runtergehen, 'gute' Laufwerke schaffen aber auch volle Geschwindigkeit), Subchannels auf '96 Byte RAW-PW' einstellen und unter dem Tab Imagebibliothek darauf achten, das als Image-Format MDS/MDF eingestellt ist. ISO-Images können keine Kopierschutzdaten beinhalten...

Danach sollte sich der Rechner etwas beschäftigen, vor allem die folgende DPM-Messung kann je nach Laufwerk länger dauern. Man sollte den Rechner dabei auch nicht zu sehr mit anderen Sachen belästigen, da die DPM-Messung recht zeitkritisch ist...nach dem Auslesen sollte im Zielverzeichnis das Image liegen, bestehend aus eine MDF und einer MDS Datei. Die gehören zusammen, die eine Datei beinhaltet das eigentliche Image und die andere Daten zum Kopierschutz. Daemon Tools (auch die Lite Version) kann dieses Image direkt im virtuellen Laufwerk verarbeiten.

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ROLLI9 ABatC „VirtualCD - kenn ich nicht, nie ausprobiert CloneCD - kann definitiv keine...“
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Hi ABatC,

danke für die Hinweise. Nun verstehe ich auch meine "Sorgen". Ich habe bei den Versuchen mit Daemon-Tool pro
den Prozess abgebrochen, weil ich der Meinung war, der PC hat sich "festgefressen"!
Nun schreibst Du, dass die DPM-Messung länger dauern kann. Es wird also an meinem Abbruch gelegen haben.
Spätestens am Wochenende werde ich erneut einen Versuch starten.
Nun geht es mir schon gar nicht mehr um das Starten aus dem virtuellen Laufwerk heraus, sondern mehr um die techn. Herausforderung (LOL)

Gruß

Rolli9

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Selckin ROLLI9 „Spiele aus virtuellem Laufwerk starten“
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Gamecopyworld.
Und was ist da verboten``

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Ten_Eniunlsl ROLLI9 „Spiele aus virtuellem Laufwerk starten“
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Nimm doch nen NoCD Crack brauch ich aufm Netbook öfters da kein echtes CD laufwerk und nicht jedes Image problemlos läuft.

Google weiß rat.
Pass aber auf viren auf bei sowas ich check sowas min einaml mit antivir und besonders bei Komprimierten Verzeichnisen also zip 7z etc. die werden nicht immer richtig erkannt also nicht blos den Kontainer sondern auch den inhalt gezielt prüfen.

sers

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ABatC Ten_Eniunlsl „Nimm doch nen NoCD Crack brauch ich aufm Netbook öfters da kein echtes CD...“
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Ich finde es immer lustig...

Der Threadersteller hat ausdrücklich betont, das er eine legale Lösung möchte. Also schenkt euch doch eure ganzen Hinweise auf den illegalen Kram. Nur weil ihr der Ansicht seid das es erlaubt sei bedeutet das noch lange nicht das dem auch so ist.

Oder anders gesagt: wenn am Programmcode rummanipuliert wurde (was bei Cracks nun mal so ist) handelt es sich um einen Verstoss gegen das Urheberrecht. Punkt. Da könnt ihr noch so rummaulen das die Original-CD im Schrank liegt, damit darf der Programmcode trotzdem nicht verändert werden.

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Ten_Eniunlsl ROLLI9 „Spiele aus virtuellem Laufwerk starten“
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Und warum sollte es nicht legal sein eine Software seinen Bedürfnissen anzupassen
Wenn du ir das mit nem Paragrafen im STGB oder BGB belegen könntest.
Solang so etwas nur in der EULA steht.
Ist sowas noch lange nicht rehchtskräftig, zumindest dann nicht wenn man bei der Installation zum bestätigen gezwungen wird.

sers

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Ten_Eniunlsl ROLLI9 „Spiele aus virtuellem Laufwerk starten“
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Und das Sagt Wikipedia dazu
EULA

Hauptartikel: Endbenutzer-Lizenzvertrag

Während der Installation proprietärer Software werden seit Mitte der 1990er Jahre häufig Verträge (Endbenutzer-Lizenzvertrag, engl.: End User License Agreement (EULA)) angezeigt, die der Benutzer bestätigen muss, um mit der Installation fortfahren zu können. Diese „Verträge“ sind jedoch in Europa und vielen anderen Erdteilen nur eingeschränkt gültig und auch nur dem Namen nach „Lizenzen“, und zwar aus zwei Gründen:

1. Die EULAs erlauben üblicherweise nichts, was nicht ohnehin schon erlaubt ist, zum Beispiel das Programm zu benutzen. Ohne Gegenleistung also soll sich der „Lizenznehmer“ irgendwelche Verpflichtungen auferlegen. Dies widerspricht dem grundsätzlichen Aufbau eines Vertrages.

2. Weiterhin kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Nutzer dem Vertrag wirklich zustimmt. Das Anklicken eines Buttons, um auf dem eigenen Rechner die Installation berechtigterweise fortzusetzen, kann nicht mit einer Annahme gleichgesetzt werden (man sagt: Das Anklicken hat aus Sicht eines objektiven Dritten an Stelle des Herstellers der Software keinen Erklärungsinhalt, weil man eben nicht davon ausgehen kann, jemand wolle einen Vertrag abschließen, damit ihm erlaubt wird, was er ohnehin schon darf). Aus diesem Grund verbreitet sich zunehmend die Praxis, den Button erst freizuschalten, wenn das Textfeld, in dem das EULA enthalten ist, ganz durchgelesen wurde, also der Ausschnitt bis ganz nach unten verschoben wurde. Aber auch dies löst das Problem nicht, da der Ausschnitt auch verschoben werden kann, ohne den Inhalt zu lesen.

Ausserdem darfst du ein Spiel auf deinen Rechner entspreched verändern um es nutzbar zu machen

sers

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ABatC Ten_Eniunlsl „Und das Sagt Wikipedia dazu EULA Hauptartikel: Endbenutzer-Lizenzvertrag...“
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Natürlich ist es nach deutschem Gesetz legal, die Software an deine Bedürfnisse anzupassen. Auch wenn du selber in der Lage bist, den Kopierschutz zu knacken hast du kein Problem.

Was du allerdings nicht machen darfst: diesen Crack weiterverbreiten, anderen zugänglich machen oder selber irgendwo runterladen...

Denn eine Verbreitung von Software, die einen Kopierschutz umgeht (und das ist ein Crack definitiv) ist nicht erlaubt.

Die EULA ist in dem Zusammenhang völlig nebensächlich, ich habe noch keine EULA gesehen die von einem deutschen Gericht so anerkannt worden wäre...

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ROLLI9 ABatC „Natürlich ist es nach deutschem Gesetz legal, die Software an deine...“
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Hi ABatC,

danke für Deinen Hinweis, den ich selbstverständlich ernst nehme.

Einen angenehmen Abend noch!

Gruß

Rolli9

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Ten_Eniunlsl ROLLI9 „Spiele aus virtuellem Laufwerk starten“
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Also im Zweifelsfall selberschreiben dazu gibts bücher.
Bei denen dann wieder fraglich ist ob es legal ist diese zu besitzen bzw. weiterzugeben

Ich hab schon mal eins kappt aus der Bücherei.
Oder du fährst mit m PC ins Ausland crackst es dort und fährst wieder her, ist blos bissl suboptimal.

Deutsche gesetze sind nunmal oft weder logisch noch sinnvoll.

Und Windows darfst du in Deutschland auch nicht Kaufen besitzen oder weitergeben.
Weil Hackertools verboten sind seit kurzem und das wichtigste Hackertool heutzutage der Browser ist.
ansonsten gibts Telnet Ping alles blos ne auslegungs sache

Gruß

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ABatC Ten_Eniunlsl „Also im Zweifelsfall selberschreiben dazu gibts bücher. Bei denen dann wieder...“
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Bücher, in denen beschrieben wird, wie man Spiele cracked....selten so gelacht. Wer sollte denn sowas schreiben? Diejenigen, die das können, werden den Teufel tun darüber Bücher zu schreiben - diejenigen, die den Schutz erfunden haben werden es erst recht nicht tun.

Verzapf du mal weiter deinen Quark, eventuell kannst du dann ja mal deine Gesetzesauslegung an entsprechender Stelle ausdiskutieren - und auf deine Ansicht wird man da nicht sonderlich viel Wert legen.

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Ten_Eniunlsl ABatC „Bücher, in denen beschrieben wird, wie man Spiele cracked....selten so gelacht....“
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Ja Frosch nur weil du denkst solche Bücher gibt es nicht gibt es sie nicht. QUARK

Und die Erde ist eine scheibe die Sonne dreht sich um uns etc.
Wenn jeder so primitiv und Verschlossen denken würde wie du dann wären wir noch in der Steinzeit und hättten jetzt ne Diskussion darüber ob es Feuer geben könnte

Es sind nicht viele Bücher
n paar in Englisch und die in deutsch kannst wohl auch an einer Hand abzählen aber es gibt sie vor ca. 5 Jahren gab es eines in der Stadtbücherei Kaiserslautern wenn ichs nächste mal da bin schreib ich die isbn ab dann kann ichs dir ja posten.
Dauert aber noch bis Weihnachten und da is fraglich ob die offen haben.

Und wie gesagt weiß ich nicht ob solche bücher legal sind,wenn nicht ist das aber eindeutig ein verstoß gegen Artikel 5 abs 1 und 3 GG

Und zu Windows unglücklich ausgelegt und man kriegt dich am Ar*** zumindest wenn du mal BT3 einsetzt
http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/143-Gesetzestext-202c-StGB-Hackerparagraph.html

http://www.tagesschau.de/inland/meldung15734.html

Alles bloß ne Auslegungssache.
Was unser Politiker machen is sogenannte organiesierte Verfassungsfeindlichkeit und das schlimmer als die NPD

sers

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ABatC Ten_Eniunlsl „Ja Frosch nur weil du denkst solche Bücher gibt es nicht gibt es sie nicht....“
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Ja ne ist klar...

Ein Buch, das vor 5 Jahren in einer Stadtbücherei auslag (demnach wahrscheinlich mindestens 10 Jahre alt :-)) in einer Diskussion zu AKTUELLEN Kopierschützen anführen, dem anderen aber Steinzeitdenken vorwerfen. Das Buch ist doch schon als eine historische Betrachtung zu bewerten, abgesehen davon das das Urheberrecht zu der Zeit noch ganz anders aussah...und Kopierschutzverfahren haben sich in den letzten Jahren massiv weiterentwickelt, vor allem in Bezug auf Kryptoverfahren.


Wenn du schon Artikel 5 Abs 1 GG zitierst, dann solltest du aber auch Abs 2 zitieren:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Soweit zu deiner These zum Verstoss gegen das GG...

Ob die Gesetzgebung an sich sinnvoll ist habe ich bereits weiter oben in Frage gestellt

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Ten_Eniunlsl ROLLI9 „Spiele aus virtuellem Laufwerk starten“
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Das beweist allerdings das es solche Bücher gibt.
Ob sie aktuell sind ist n anderer Punkt und die Grundlagen sind die selben blos das es komplizierter gemacht wurde.
Du musst immer noch den code disassemblieren oder zumindest mit n Hexeditor bearbeiten
Die richtige Stelle finden
Und Wissen was du ändern musst
Und das ganz neu Compilieren

So ein Buch schaft auch heut noch eine Gewisse Grundlage.

Ausserdem dürfen in Deutschland Bücher nicht Verboten werden man kann es lediglich erschweren durch Indizierung aber die dürfen von Erwachsenen dann immer noch Gekauft werden allerdings unter der Ladentheke aber legal.

http://de.wikipedia.org/wiki/Indizierung

sers

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ABatC Ten_Eniunlsl „Das beweist allerdings das es solche Bücher gibt. Ob sie aktuell sind ist n...“
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So langsam wird es langweilig...

Du kommst mit oberflächlichen, schlecht recherchierten Argumenten, fällst auf die Nase, ignorierst das und kommst mit neuen oberflächlichen Argumenten.

Letzte Runde von mir.

Wenn du deinen Wiki-Link selber mal gelesen hättest, dann wüsstest du, das in Deutschland sehr wohl Bücher verboten werden dürfen (auch unter dem Ladentisch ist dann nicht mehr!).

Zitat Wiki:
Hierunter fallen

1. pornografische Schriften, die Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben (§ 184a StGB),
2. kinderpornografische Schriften (§ 184b StGB),
3. volksverhetzende Schriften (§ 130 Abs. 2 StGB definiert abschließend, was unter dem Begriff zu verstehen ist),
4. Schriften, die den Staat und seine Symbole verunglimpfen (§ 90a StGB),
5. Schriften, die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen beinhalten (§ 86a StGB),
6. Schriften, die den Tatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) erfüllen,
7. Schriften, die dazu bestimmt und/oder geeignet sind, als Anleitungen zu einer rechtswidrigen Tat i.S.d. § 126 Abs. 1 StGB zu dienen (§ 130a StGB)
8. gewaltdarstellende Schriften (§ 131 Abs. 1 StGB definiert den Begriff "Gewaltdarstellung" näher)

Nicht nur die Verbreitung ist strafbar, sondern auch verschiedene andere Umgangsformen mit den besagten Medien. So ist beispielsweise alleine schon der Besitz von Schriften i.S.d. § 184b StGB unter Strafe gestellt. Weiterhin wird für alle benannte Schriften die öffentliche Ausstellung, Herstellung, Lieferung, Einführung, Ankündigung und viele spezifische Umgangsformen unter Strafe gestellt.

Zitat Ende.

Deine Crackerliteratur könnte man unter Punkt 7 einordnen...

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Ten_Eniunlsl ABatC „So langsam wird es langweilig... Du kommst mit oberflächlichen, schlecht...“
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Tja und da regt man sich auf wenn man hört das die nazis Bücher verbrannt haben

Zu Punkt 7
Ich gebe dir Recht es könnte zutreffen
Ich sehe dort einen Haufen wegen Nazi Propaganda und Körperverletzung aber nirgendwo etwas von Geistigen eigentum bzw. Raubkopien.

Könntest du dein Argument bitte näher ausführen
Der Pharagraph scheint bloß um schwere Straftaten zu gehen also in diesem fall nicht zu zutreffend

ansonstent gilt siehe unten

sers

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Ten_Eniunlsl ABatC „So langsam wird es langweilig... Du kommst mit oberflächlichen, schlecht...“
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Und es gibt dazu auch noch
Artikel 11 Eu Verfassung
(2) Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.

Artikel 13
Freiheit der Kunst und der Wissenschaft
Kunst und Forschung sind frei. Die akademische Freiheit wird geachtet
Könnte man als beides ansehen.
Dazu gibts auch im BGB nen Paragraphen glaub ich muss ich bloß erst finden

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Ten_Eniunlsl ROLLI9 „Spiele aus virtuellem Laufwerk starten“
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Du darfst nach m Urheberechtsgesetz die Software Lauffähig machen und auch andere dazu beauftragen.
http://dejure.org/gesetze/UrhG/69d.html
http://dejure.org/gesetze/UrhG/69e.html

Also wenn du einen Cracker freundlich drum bitten würdest das er so was macht wäre es wohl legal in der Praxis schickt er dir dann warscheinlich nen Crack und fertig

Und wenn man n guten Anwalt hat geht bekanntlich fasst alles

sers

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