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Verjährung von Forderungen vom Rundfunkclub?

xtom / 13 Antworten / Baumansicht Nickles

moiens,

wie sieht das aus mit der verjährung von deren forderungen?

im 'normalen' geschäftsleben verjähren die meisten rechnungen nach 3 jahren, gilt dies hier auch?

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Alpha13 xtom „Verjährung von Forderungen vom Rundfunkclub?“
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"Die Verjährung der Beitragsforderung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung"

https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf

Ja!

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xtom Alpha13 „Die Verjährung der Beitragsforderung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die ...“
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super, wenn das wasserdicht ist, hab ich ja 2013 bis 2015 schon gespart Lachend

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gelöscht_323936 xtom „super, wenn das wasserdicht ist, hab ich ja 2013 bis 2015 schon gespart“
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hab ich ja 2013 bis 2015 schon gespart

Sofern keine Mahnungen für diese Zeiträume oder Festsetzungsbescheide zugeschickt wurden, könnte das zutreffen.

Wenn natürlich gar keine Briefe von denen kommen, ist das einigermaßen Glückssache und selten.
Vielleicht weil das keine Wohnung ist oder die Gemeinde über solche definierte Wohnungen keinen Überblick hat.

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Wäbbel xtom „super, wenn das wasserdicht ist, hab ich ja 2013 bis 2015 schon gespart“
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Moin,

noch ergänzend zu den zutreffenden Ausführungen von Anne:
Wenn mich mein Gedächtnis nicht im Stich lässt, warst du doch auch der Kandidat mit der Kontopfändung damals.
Es spricht also einiges dafür, dass die Beiträge tituliert sind. Dann ist aber Essig mit der "kurzen" Verjährung, dann sind wir bei 30 Jahren...

Solltest du tatsächlich keine Post mehr von denen bekommen, sieht's anders aus. Aber das ist ein ziemlich "sturer" Verein. Nur so als gutgemeinter HInweis...

Beste Grüße

Wäbbel

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xtom Wäbbel „Moin, noch ergänzend zu den zutreffenden Ausführungen von Anne: Wenn mich mein Gedächtnis nicht im Stich lässt, warst ...“
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schade

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Wäbbel xtom „schade , das war dann wohl nix...... die diebe hatten mal n bissl was gepfändet, hab ich weiterhin nicht reagiert, dann ...“
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schade

Das kann man so pauschal nicht sagen. Ich wollte nur dezent darauf hinweisen, dass du _sehr_ vorsichtig sein solltest (und im Zweifel jemanden fragen, der sich damit auskennt), bevor du dir wieder eine Zwangsvollstreckung einfängst.

Ich fand das, was hier auf diesem Brett lange Zeit stattfand, nämlich ziemlich verantwortunglos. Und es ist ja dann auch ziemlich ruhig geworden .

Grüße und schöne WE

Wäbbel

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marinierter Wäbbel „Das kann man so pauschal nicht sagen. Ich wollte nur dezent darauf hinweisen, dass du _sehr_ vorsichtig sein solltest und ...“
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Und es ist ja dann auch ziemlich ruhig geworden

Ob wir je erfahren werden, wie es geendet ist?

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Wäbbel xtom „schade , das war dann wohl nix...... die diebe hatten mal n bissl was gepfändet, hab ich weiterhin nicht reagiert, dann ...“
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Jetzt ist irgendwie der Wurm drin. In der Flachansicht steht mehr Text, in deinem Posting steht dann nur noch ein Wort: "schade". Eventuell hast du noch editiert, als ich schon geantwortet habe oder so..

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xtom Wäbbel „Jetzt ist irgendwie der Wurm drin. In der Flachansicht steht mehr Text, in deinem Posting steht dann nur noch ein Wort: ...“
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yep, keine ahnung was das nu war....

ich hatte in etwa geschrieben:

schade, das war dann wohl nix Cool

die diebe hatten mal was gepfändet, paar hundert euro, ich hab dann weiterhin nie reagiert, danach kamen dann noch 2 oder 3 von den üblichen drohbriefen, und dann jetze schon ganz lang nix mehr....

die können auch gerne wieder pfänden, hab keine finanzielle not, hab einfach wie schon oft geschrieben seit 20 jahren keinen fernseher und bin auch stur.....

können die denn pfänden wenn ich deutschland keinen wohnsitz mehr aber noch ein konto habe???

danke und ebenfalls ersma allen ein gelungenes we

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Wäbbel xtom „yep, keine ahnung was das nu war.... ich hatte in etwa geschrieben: schade, das war dann wohl nix die diebe hatten mal was ...“
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Wir machen ja hier keine Rechtsberatungen, oder so ;-)

Deshalb nur mal so ganz hypothetisch:

Titulierte Forderungen können auch vollstreckt werden,wenn der Schuldner im Ausland wohnst. Und ein Konto hier ist natürlich schon sehr einladend für so etwas...

Die Frage wird halt sein, ob es Bescheide über den Beitrag (also Titel) gibt oder ob es nur irgendwelche Mahnungen gibt, ob die Bescheide nachweisbar zugegangen sind, seit wann du hier überhaupt keinen Wohnsitz hier mehr hast u. v. m.

Eventuell macht es ja einfach Sinn, sich mit denen mal in Verbindung zu setzen und die Sachlage zu erörtern (d. h. du wohnst jetzt im Ausland usw...).

Aber ob Sturköpfe ;-) auf beiden Seiten für so pragmatische Lösungen zu haben sind? ;-)

Beste Grüße

Wäbbel

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xtom Wäbbel „Wir machen ja hier keine Rechtsberatungen, oder so - Deshalb nur mal so ganz hypothetisch: Titulierte Forderungen können ...“
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nä, freiwillig kriegen die von mir nix!!! Cool

im ausland bin ich ab nächstes jahr sommer für 8-12 monate, d.h. ich meld mich hier ab, ohne nen festen wohnsitz anzugeben, (mangels haben, bin auf motorradreise dann), mal schaun was dann so noch kommt bis dahin....

danach meld ich mich gar nich erst mehr an, dann bin ich raus aus der elenden nummer, mal schaun wie das dann weitergeht....

sturer wie die bin ich allemal, dummerweise sitzen die aber vermutlich am längeren hebel Cool

hopp, guts nächtle

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luttyy xtom „nä, freiwillig kriegen die von mir nix!!! im ausland bin ich ab nächstes jahr sommer für 8-12 monate, d.h. ich meld mich ...“
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Fakt ist, dass irgendwelche Mahnungen des Gläubigers oder ähnliches die Verjährung nicht stoppen!

Nur ein rechtskräftiger Titel vom Gericht auf die Forderung hebt die Verjährung auf und dudelt auf 30 Jahre hoch.

Viele lassen sich da von den Inkassodiensten ins Boxhorn jagen und zahlen, obwohl vieles bereits verjährt ist.

Ein Mahnbescheid, gegen den Einspruch erhoben wurde, hebt die Verjährung auch nicht auf, wenn dieser nicht haarklein Aufführt, wie sich die Forderung genauestens zusammensetzt. Einfach nur ein Betrag X geht als nicht..! Führt der Mahnbescheid dann zu einem Titel, sind eben die 30 Jahre angesagt..

https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/die-3-jahresfrist-bei-forderungen_190_278196.html

Gruß

Kein Backup? Kein Mitleid!
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christian t luttyy „Fakt ist, dass irgendwelche Mahnungen des Gläubigers oder ähnliches die Verjährung nicht stoppen! Nur ein ...“
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Ja Inkasso wurde bei mir versucht. Wurde an die Stadtkasse übergeben. Ich liege unterm Satz. Unpfändbar, haben auch die netten Leute vom Vollstreckungsbüro bestätigt.

Paar Tage später, neuer Inkassobrief von anderem Büro aus Mainz.

Freundliche email mit Tel Adresse der Stadtkasse zur Klärung des Sachverhalts. 

In Windeseile waren alle Forderungen vom Inkassobüro eingestellt.

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