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News: Rundfunkbeitrag Widerstand

Rundfunkbeitrag nun also doch nicht in bar

Olaf19 / 7 Antworten / Baumansicht Nickles

Banknoten, die auf Euro lauten, gelten gemäß §14 Bundesbankgesetz in Deutschland als das einzige unbeschränkt gültige gesetzliche Zahlungsmittel. In dieser Regelung sehen Rundfunkbeitragszahlungsverweigerer ein legales Schlupfloch: sie bieten an, die Gebühren in bar zu zahlen und sehen den Beitragsservice damit in "Annahmeverzug".

Nun hat das Oberlandesgericht Stuttgart klargestellt, dass dem nicht so ist. Demnach sei der erwähnte Paragraf dazu bestimmt, die Ausgabe von Banknoten zu regulieren, nicht aber die Forderung einer bargeldlosen Zahlung zu verbieten oder dem Bargeld irgendeinen Vorrang einzuräumen.

Quelle: www.n-tv.de

Olaf19 meint:
Na dann hätten wir das ja auch geklärt...

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Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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pappnasen Olaf19 „Rundfunkbeitrag nun also doch nicht in bar“
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Ausnahmen bestätigen die Regel.

Kommt der Gerichtsvollzieher, dann darfst du bar zahlen.

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Leno179 Olaf19 „Rundfunkbeitrag nun also doch nicht in bar“
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Finanzämter akzeptieren auch keine Barzahlungen.

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Alpha13 Leno179 „Finanzämter akzeptieren auch keine Barzahlungen.“
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"So weit die Theorie. Die Praxis sieht leider anders aus: Meine Sparkasse weigert sich schlichtweg, mehr als tausend Euro Bargeld fürs Finanzamt anzunehmen."

http://www.n-tv.de/wirtschaft/Ein-Selbtsversuch-Teil-4-article17331016.html

Per Bank läufts schon, da ist dann aber der Kick absolut im Arsch!

Und auf die krude Idee beim Finanzamt direkt in sehr kleiner Münze zu bezahlen sind schon vor vielen Jahren nicht so wenige Leute gekommen und alle sind abgeblitzt...

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gelöscht_103956 Olaf19 „Rundfunkbeitrag nun also doch nicht in bar“
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Olaf,

hast du was anderes erwartet???

Naja, OL.... die haben ja noch den BGH und das BVG. Unwahrscheinlich, dass die aus Staatsraison anders entscheiden.

Rechtlich gesehen ist das natürlich ein Unding. Euro-Münzen sind nu mal gesetzliches Zahlungsmittel, dass angenommen werden muss und es gibt keine gesetzliche Regelung wie ein Schuldner seine Schuld begleichen will. Im Grunde wird mit diesen Beschluss des OL das Gesetz ausgehebelt. Und nicht umgekehrt. Das EU-Bargeldverbot ist am Winken. 

Es wundert ein wenig, warum noch keiner auf die Idee gekommen ist nach Straßburg zu gehen.

btw Annahme bei der Spardose.

Die haben bei uns einen Münzwechsler. Läuft 2-3 Minuten und danach ist die Kohle centgenau auf dem Konto gebucht. Der Schalterfritze bruahct dann nur eine elektronische Überweisung anzulegen und fertisch. Da gibt es also auch keinen Grund keine Münzen, egal in welcher Menge nicht annehmen zu wollen  Und bei Bareinzahlungen tun die exorbitanten Gebühren ihr übriges.

Schaun wir mal wie´s weiter geht!

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VC1541 gelöscht_103956 „Olaf, hast du was anderes erwartet??? Naja, OL.... die haben ja noch den BGH und das BVG. Unwahrscheinlich, dass die aus ...“
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Euro-Münzen sind nu mal gesetzliches Zahlungsmittel

Ja, um es gegenüber nicht Zahlungmitteln abzugrenzen. Pfannkuchen sind beispielsweise keine gesetzlichen Zahlungsmittel.

Ist nichts anderes als eine Whitelist.

angenommen werden muss

Nein.

es gibt keine gesetzliche Regelung

Doch http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31998R0974

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Olaf19 gelöscht_103956 „Olaf, hast du was anderes erwartet??? Naja, OL.... die haben ja noch den BGH und das BVG. Unwahrscheinlich, dass die aus ...“
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Euro-Münzen sind nu mal gesetzliches Zahlungsmittel, dass angenommen werden muss und es gibt keine gesetzliche Regelung wie ein Schuldner seine Schuld begleichen will.

Dem sind aber auch Grenzen gesetzt. Ich glaube kaum, dass ich an der Supermarktkasse einen Betrag von 19 EUR 89 in 1989 Cent-Stücken bezahlen darf, bzw. darauf bestehen kann, dass die das annehmen müssen. Oder bei Schulden i.H.v. 10.000 EUR mit einer Schubkarre voll EUR-Münzen beim Gläubiger vorbeifahren und sagen, "zähl doch selber nach, wenn du's nicht glaubst".

Ich denke, das sind zwei Paar Schuhe. Ja, das Zahlungsmittel Bargeld ist unbegrenzt gültig, aber das heißt noch lange nicht, dass jeder Zahler darauf bestehen kann, in beliebigen Lebenssituationen mit beliebiger Stückelung von Bargeld bezahlen zu dürfen.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Alpha13 Olaf19 „Dem sind aber auch Grenzen gesetzt. Ich glaube kaum, dass ich an der Supermarktkasse einen Betrag von 19 EUR 89 in 1989 ...“
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http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-kaeufer/muss-der-verkaeufer-alles-kleingeld-annehmen-kann-ich-nur-mit-1-cent-muenzen-bezahlen.html

50 Münzen sind da die Grenze und man bekommt normalerweise schon früher Ärger, außer du willst Brautschuhe bezahlen...

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