Hi,
mein Sohn kauft sich regelmässig CD's, hauptsächlich von den "Sims", nimmt es aber mit einer "artgerechten" Aufbewahrung nicht so genau.
Deshalb möchte ich persönliche Backup-Kopien anlegen. Für DVD's gibt es solche Dinger (DVD-Fab, DVD-Shrink), aber für CD's habe ich noch nichts gefunden.
Kennt da jemand das Richtige ?
Anwendungs-Software und Apps 14.489 Themen, 73.614 Beiträge
Kennen tun'wa schon det Richtige ... aber wir werden es Dir nicht sagen, weil das in D illegal ist und auf diesen Brettern selbst die Namen der Programme bzw. Zusatz-Tools nicht genannt werden!
STFI ...
Ich kann Dir als legale Methode nur das Abspielen der Audio-CDs mit einem Standalone-Player und das analoge oder digitale Aufnehmen mit Soundkarte und mit einem Aufnahmeprogramm empfehlen - also ohne "Knacken" des Kopierschutzes (wenn man von Umgehung des Copy-Bits absieht, das jede gepresste CD automatisch hat und das von "richtigen" Soundkarten bei digitaler Überspielung ignoriert wird) ... die genannte Methode kann auch niemand verbieten! Für den Sohnemann reicht die Qualität allemal, macht nur etwas mehr Arbeit (u. a. wegen Abspielen in "richtiger" Geschwindigkeit).
rill
Mit Alcohol 120% ist es möglich sowas zu machen.
Allerdings nicht mit der DEUTSCHEN Version, da dies wie schon von Vorpostern erwähnt, hier nicht legal ist.
BeChri
AFAIK ist das anlegen genau einer einzigen backup-kopie bei anwendungssoftware erlaubt (z.b.: http://www.hardwarejournal.de/tip-urheberrecht-kopierschutz.htm). Ob und wenn ja in welcher form über das "wie" berichtet werden kann, weiß ich aber nicht. Rein nach menschenverstand müsste es eigentlich erlaubt sein, also ist es garantiert verboten.
mr.escape
Dann frage ich mich aber schon, warum diverse Zeitschriften immer Kopieranleitungen veroffentlichen (Überschrift: mit diesen Tools knacken sie jeden Kopierschutz). Natürlich steht daneben dann der kleine Kasten, das diese ganzen Infos nicht verwendet werden dürfen...mmmhhhh.
Genauso schön: auf der mitgelieferten CD finden sie eine Datenbank mit Seriennummern - diese Nummern dürfen sie aber nur verwenden, wenn sie ihren Originalschlüssel verloren haben....
In letzter zeit? Deutsche ausgaben? Beispiele?
mr.escape
Beispiel:
PCgo 9/2007, Seite 28: Anleitung für Kopieren von Film-DVD, mit Hinweisen auf Anydvd, DVDFab, DVD43, DVDShrink und machinist.dll
Selbes Heft, Seite 32: So entfernen sie DRM aus ihren Musikstücken (Anleitung für Tunebite, Hinweis auf Fairuse4WM und Fairgame)
Selbes Heft, Seite 34: Anleitung zum Kopieren von Spiele-Kopierschutz mit Alcohol. Hinweis auf eingeschränkte deutsche Version (auf CD mitgeliefert) mit Hinweis auf Updatemöglichkeit im Netz. Hinweis auf Daemon-Tools
Selbes Heft, Seite 35: Kopieren von Musik-CDs unter Umgehung Kopierschutz mit EAC
Irgendwann dieses Jahr war auch Serials 2000 mal auf einer CD versteckt (ohne grossen Artikel im Heft), weiss aber leider nicht mehr welche Ausgabe...
Die Konkurrenzblätter werden sich dann wohl auch nicht zurückhalten...
Ich kennen den inhalt der verschiedenen artikel nicht, aber in der haupt-inhaltsangabe steht mit den richtigen Tools lässt sich jeder Kopierschutz knacken. Ab Seite 26 lesen Sie, was trotz Kopierverbot noch erlaubt ist.. Damit könnte natürlich der legale teil problemlos vorkommen und unter dem tarnmantel der journalistischen berichterstattung auch die bösen sachen genannt werden (z.b. "nutzen sie bloß nicht 'xxx' oder 'yyy' usw. sonst könnten sie deswegen in die bredouille kommen").
Die von dir im weiteren verlauf genannte themen klingen aber gar nicht danach! Dort scheint klartext angesagt zu sein?!
Unklar ist weiterhin, ob und in welcher art die content mafia und/oder der wettbewerb darauf reagieren.
In einem forum sieht die risikoabschätzung aber wohl etwas anders aus, denn weder journalistische privilegien, noch die reine größe sind vergleichbar.
mr.escape
Natürlich steht da immer der kleine Kasten, von wegen diese Programme sind illegal...gleichzeitig werden die Programme aber beschrieben sowie Angaben zur Lizensierung gemacht (Freeware/Shareware) etc. Das die nicht noch einen Link zum Hersteller setzen ist alles.
Es ist natürlich auch nett, die in Deutschland erlaubte beschränkte Alcohol 120%-Version beizupacken - dann aber auf die 'scharfe Version' (Zitat aus dem Fliesstext) hinzuweisen, inclusive Link auf die Alcohol-Site (natürlich wieder mit dem Vermerk, das diese Version verboten ist...) ist doch sehr scheinheilig.
Aber da scheinbar wirklich niemand gegen diese Berichterstattung vorgeht, wird der Kram alle 6 Monate in den Zeitschriften runtergebetet...das ist so etwa der Wiederholungsrahmen, den ich festgestellt habe (und nein, ich kaufe mir diese Zeitschriften nicht, habe aber Gelegenheit, einen Blick reinzuwerfen...).
Durch die aufmachung ist es ja auch meistens kaum zu übersehen und ein wenig am zeitschriftenstand zu blättern soll durchaus nicht ungewöhnlich sein. ;)
mr.escape
Oder bei der Gelegenheit gleich die passenden Seiten rausreißen - und dabei ganz laut husten/räuspern, damit es nicht so auffällt :-D
(Mit der Methode gelangte einst Jack Nicholson in Chinatown an einige Grundbucheintragungen aus dem Katasteramt *g*).
*SCNR*
Olaf
Ne ganz andere Lösung :
Meine Kiddys kaufen sich solche Sachen nun vom (angepassten) Taschengeld und man staune, nach einer Weile klappt es auch mit der "Artgerechten Haltung".
Und ja, es gibt Programme die sowas können, aber die findest Du sicher selber. Manchmal hilft es bereits eine Wortkombination zu Ende zu denken.
Gruß Alois
Soweit ich weiß, ist die analoge Kopie noch immer erlaubt. Aber einen sogenannten wirksamen (digitalen) Kopierschutz darfst Du nicht umgehen. Außer Du wirst Schweizer und siedelst über. Dort informieren auch Computerzeitschriften weiterhin frank und frei wie das geht, sogar im Internet. Deshalb gehe mal davon aus, dass das Wissen bei uns durchaus vorhanden ist, wir dürfen es aber nicht weitergeben.
Bei Audio-/Video-CDs und -DVDs ist es verboten, einen Kopierschutz zu knacken (bei Computersoftware afaik nicht!). Es spielt dabei keine Rolle, zu welchem Zweck du ihn knacken willst, d.h. wenn das Knacken verboten ist, dann "absolut" und nicht "relativ".
Das Problem dabei ist, dass es kein Recht auf Privatkopien gibt. Es ist allenfalls unter gewissen Umständen nicht verboten, sich welche anzufertigen - aber man hat keinen Rechtsanspruch darauf, auch wenn es in einem Fall - so wie du dein Anliegen beschreibst - durchaus angemessen wäre.
CU
Olaf
Zwar hat der zuständige Minister mal das Recht auf eine Privatkopie eingeräumt, aber auch mal bestritten.
Verboten ist das UMGEHEN eines WIRKSMEN Kopierschutzes, wobei das Problem bei wirksam liegt. Nach dem Gesetz darfst Du ein einen unwirksamen Kopierschutz umgehen, aber ob der Kopierschutz unwirksam ist, weil ein Troll wie Du ihn umgehen kannst, sagt das Gesetz nicht.
Außerdem hat Olaf recht, davon sind nur AUDIO-CDs betroffen, für Computer-CDs/DVDs gilt nur das Urheberrecht.
Wenn sich das kompliziert anhört, es ist noch schlimmer!
Das Kopieren von Audio-CDs auf mechanischem Wege ist erlaubt, wenn man den Kopierschutz auf Audio-CDs mit dem Klebetrick überlistet, ist das erlaubt, nutz man in Deutschland verbotene Programme, kommt der Staatsanwalt!
Sollte Dir das wider erwarten geholfen haben, poste es bitte, es würde mich überraschen!
Aber du triffst es schon ganz gut - etwa so vertrackt wie beschrieben ist die Situation. Das Wörtchen "wirksam" hatte ich in meinem Posting unterschlagen - und das ist rechtlich in der Tat von Bedeutung.
Also: Wenn man eine Audio-CD auf Kassette mitschneidet, oder - etwas moderner - auf MiniDisk, oder - richtig modern - mit einem Programm wie "No23" von der Soundkarte auf die Festplatte aufnimmt, gilt das nicht als illegales "Kopierschutz knacken", da dieser bei der puren Wiedergabe nicht wirksam ist (sonst würde man ja nichts hören). Auch Mitschnitte von Audiostreams aus dem Internet sind erlaubt, z.B. mit dem Streamripper-Plugin für Winamp.
Der "Klebetrick" ist mir übrigens nicht bekannt... ist mir aber auch nicht so wichtig, da ich bei kopiergeschützten CDs immer den "Im Regal stehenlass"-Trick anwende :-D
CU
Olaf
Hi!
Das ist nur teilweise korrekt.
Polizei und Staatsanwaltschaft können erst dann aktiv werden, wenn das "Knacken" NICHT für den privaten(!) Eigenbedarf oder für persönlich verbundene Personen geschieht, s. $108b Urheberrecht - und vorher NICHT. Keine Straf- oder Bussgeldandrohung. Entsprechendes gilt auch für das private Beschaffen einschlägiger Tools.
Vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich so bestätigt.
http://www.beckmannundnorda.de/bverfg_kopierschutz_privatkopie.html
Das Umgehen von Nutzungssperren für Privatkopien ist zwar auch "verboten" (Urheberrecht §95a) aber ohne jede Strafandrohung, also lediglich zivilrechtlich. Theoretisch könnten die Rechteinhaber solche "Privatknacker" auf Unterlassung oder Schadensersatz verklagen aber dazu müssten sie aber das aktive Umgehen wirksamer Nutzungssperren, also die *Handlung* selbst erst einmal NACHWEISEN.
Dies ist faktisch unmöglich, denn wer kopiert schon in aller Öffentlichkeit unter den Augen von MI-Anwälten? Der blose Besitz solcher Kopien wiederum ist nicht illegal, sie könnten ja von der (Ex-)Freundin erstellt oder mit dem Notebook im nahen Basel (in CH gilt ein anderes Urheberrecht) gezogen sein. Der Nachweis des Besitzes solcher Kopien reicht also nicht aus, da er an sich noch keinen Rechtsbruch darstellt. Für einen zivilen Anspruch nach §95a ist so eine Scheibe im Schrank also weniger relevant als die Frage, ob er Besitzer Brillenträger ist oder nicht...
Ach ja, wenn die Kopiervorlage offensichtlich illegal ist (z.B. p2p, FBI-Warnings etc), dann sieht das natürlich anders aus!
Über die technischen Details des "Knackens" öffentlich reden dürfen wir übrigens auch nicht...
Viele Grüße
Die Paragrafen dazu werde ich mir auch noch einmal in Ruhe zu Gemüte führen. Dass ein Unterschied zwischen rein privater und kommerzieller Nutzung der Raubkopie gemacht wird, war mir nicht bekannt.
http://www.beckmannundnorda.de/bverfg_kopierschutz_privatkopie.html => ab damit in die Bookmarks! ;-)
THX
Olaf
Probier es erstmal mit "Irgendeiner DVD" und dann mit "dem Mann, der einst ROM niederbrannte."
Hab versucht, die Begriffe zu umschreiben. Das ist doch wohl erlaubt?
PS: Privatkopien von Programmen sind meiner Ansicht nach legal.
PS: Privatkopien von Programmen sind meiner Ansicht nach legal.
Ich schere mich einen Dreck darum ob erlaubt oder nicht.
Mein legal erworbenes Eigentum schütze ich mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln und das wird wohl auch mein Gutes Recht sein.
Nein, ich verteidige meine Habseligkeiten nicht mit der Waffe :-))
Gruß Alois
Hallo Alois, und vielen Dank an alle anderen für die ausführlichen Kommentare. Viel weiter bin ich leider nicht gekommen, da zuerst über die Begriffe lagal und illegal angeregt wird, dann über die Wirksamkeit, doch am Ende stehe ich da ohne pratikable Lösung :-(
Alois hat schon Recht, wenn er sein Eigentum (nur für den persönlichen Gebrauch !) schützen will, und anstatt über die vielfältige, äusserst komplexe Rechtslage zu debattieren, müsste der User selbst di Möglichkeit haben, dies nach bestem Wissen abzuklären und für sich eine ("alkoholisierte") Version zu benutzen.
Dies soll ja ein Forum sein, und nicht die Oberaufsichtsbehörde für legale oder illegale Tricks, oder ?
Also wage ich zu hoffen, dass jemand mir diesbezüglich einen konkreten Tipp geben kann, ohne dass er dafür gleich ins Gefängnis wandert. Es handelt sich also nur drum, kopiergeschützte Spiele-CD's für den eigenen Gebrauch zu duplizieren, nicht um illegale Geschäfte zu machen !
Microsoft-Produkte sind auch kopierbar, da spielt die Aktivierung das Zünglein an der Waage. Das müsste doch auch bei Kids-Spielen möglich sein ?
Überlegt euch nochmals genau, ob Ihr eure bestgehüteten Geheimnisse doch für euch behalten wollt.
Mit liebem Gruss
Die sache mit der wirksamkeit betrifft nur musik und filme. Bei anwendungssoftware gelten andere regeln.
Leider sind hier die meisten tipps auf musik/filme bezogen, obwohl die "sims" erwähnt wurden und das ganze im bereich "Anwendungsprogramme" steht, aber mit der erwähnung von Für DVD's gibt es solche Dinger (DVD-Fab, DVD-Shrink), aber für CD's habe ich noch nichts gefunden. hast du selbst für die falsche fährte gesorgt.
Dies soll ja ein Forum sein, und nicht die Oberaufsichtsbehörde für legale oder illegale Tricks, oder ?
Richtig. Auf der anderen seite ist es aber auch nicht die lösung, den status quo zu ignorieren und auf teufel komm raus loszulegen. Die bluthunde der content mafia warten nur auf so etwas, wobei sie dann noch am liebsten gegen die relativ schwachen und kleinen vorgehen.
Überlegt euch nochmals genau, ob Ihr eure bestgehüteten Geheimnisse doch für euch behalten wollt.
Wenn du von anwendungssoftware sicherungskopien machen willst, dann geht das nicht nach schema F, sondern jeweils sehr spezifisch. Vermutlich geht es in einer ganzen reihen von fällen gar nicht ohne eingriff in den programmcode (AKA crack).
Microsoft-Produkte sind auch kopierbar, da spielt die Aktivierung das Zünglein an der Waage. Das müsste doch auch bei Kids-Spielen möglich sein ?
Theoretisch ja, theopraktisch vielleicht, d.h. je nach produkt.
Also wage ich zu hoffen, dass jemand mir diesbezüglich einen konkreten Tipp geben kann, ohne dass er dafür gleich ins Gefängnis wandert.
Du erwartest anscheinend ganz schön viel selbstlose hilfe. ;)
mr.escape
Wieso du den Namen des zweiten Brennprogrammes (Nero) umschreibst, das wird mir allerdings für immer ein Rätsel bleiben, zumal du damit ohnehin keinerlei Chance hast, irgendeine kopiergeschützte DVD/CD zu "knacken".
Gruß
K.-H.
@KH: Wenn du mich meinst: Wer a sagt, muss auch b sagen. Wer a umschreibt, muss auch b umschreiben. Verstanden?
Lukas *der-nochmal-auf-"irgendeine DVD"-hinweist-um-eine-funktionsfähige-kopie-erstellen-zu-können*
Nee, sowas muss niemand verstehen. Tut mir leid.
Gruß
K.-H.
Er meint vermutlich, dass das zweite ohne das erste eben nicht die gewünschte wirkung zeigt und darum aus ästhetischen gründen beide umschreibt.
Statt "irgendeine DVD" geht in einfachen fällen auch "D\/D43".
mr.escape
Hallo
Also sagen oder schreiben kann ich Dir auch nichts ohne EVENTUELL gegen IRGENDWAS zu verstossen.
Wenn Du aber willst und die Rechtslage akzeptierst und Dich daran hältst .....
dann sieh Dir mal das an.
http://www.slysoft.com/de/anydvd.html
Ich hatte noch nie Probleme mit kopieren.
Ich warte nur noch auf das Urteil des europäischen Gerichtshofes , das das Umgehen ein geknackten und somit unbrauchbaren Kopierschutzes
nicht verboten ist.In Finnland ist es ja so entschieden worden.
Also dann viel Spass
HFO2005
@HFO2005:
Genau das Programm meinte ich (Any = Irgendein(e) => Also "Irgendeine DVD" = AnyDVD)
Lukas
Interessanter Artikel dazu in Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Virtual_CD
Bei den Preisen, könnte man sich schon überlegen, ob sich das Kopieren, oder auch Virtualisieren überhaupt noch lohnt.
Aber Spass bei Seite.
Es ist kaum zu glauben, wie lange man um den heißen Brei reden kann, bis man endlich zum Punkt kommt. :-)
Aber auch das hat was gutes. Es sind sehr interessante Links aufgetaucht, welche sonst wohl nicht eingeflossen wären.
Der Thread war cool zu lesen. Da kann ich mir doch in Zukunft glatt die GEZ sparen. :-) :-)
Wer hätte das damals gedacht, was diese kleine "Silber-Scheibe" ( Herstellungskosten um die 5 Ct./Stück ) einmal für eine "Macht" hat.
Aber das mit dem Kopierschutz ist garnicht soo neu. Schon für meinen alten Commodore Amiga 600 gab es Spiele auf Disketten, welche mit der Workbench, ( Betriebssystem vom Amiga ) nicht zu lesen waren. Da ging natürlich auch nix mit Kopieren. Besagte Exemplare, waren immer die ersten, die den Löffel abgegeben haben. Die "Normale" Soft, läuft zum Teil heute noch. Da hat man zum Starten eines Games, ( ca. 8 Disketten 3 1/2 Zoll ) schon mal gut so 10-Minuten besagte 8 D. mehrfach wechseln müssen. Wenn man dann endlich im Spiel war, ein Szenenwechsel, Disk Nr3 einlegen, Feierabend. ( Black-Screen ). Da haben selbst die gespeicherten Spielstände nicht wirklich getröstet. Alles wegen dem Sch... Kopierschutz.
Ach wie froh, wären wir damals gewesen, wenn wir eure Probleme gehabt hätten .... :-)
... kleine Anekdote aus der Vergangenheit, aber scheinbar immernoch aktuell.
Greez, D.. J..
Das verstehe ich nicht so ganz.
Wenn das Betriebssystem des Amigas das Spiel nicht lesen kann, wie hast Du es dann zum laufen gebracht?
Ich kenne als Kopierschutz nur, das man aus dem Spielhandbuch auf einer jedes Mal vom Spiel neu errechneten Seite ein bestimmtes Wort ( in der Zeile x das soundso vielte Wort) eingeben musste.
Oder verwechsle ich das jetzt mit dem C64?
Da hat man zum Starten eines Games, ( ca. 8 Disketten 3 1/2 Zoll ) schon mal gut so 10-Minuten besagte 8 D. mehrfach wechseln müssen.
Dafür hatte ich meinem Amiga 500+ (auf 2 MB Arbeitsspeicher erweitert) eine 100 MB Festplatte spendiert, die damals ca. 1000 DM gekostet hatte.
Noch so ein Kopierschutz:
http://img210.imageshack.us/img210/7498/kopierschutzva9.jpg
Hi Ventox
So eine Scheibe^^ habe ich auch noch in irgend einer Kiste liegen. Die Methode, mit der Eingabe von Code aus dem Handbuch wurde auch oft angewendet. Z.B. "Bluebyte, Die Siedler".
Diese Spiele wurden auf "normalen Amiga-Disketten" ausgeliefert. ( 3 1/2 Zoll, ca. 800 Mb ). Diese Disks konnte man über die Workbench kopieren. Es wurde sogar von den meisten Herstellern empfohlen, nur mit den Kopien zu arbeiten. Die Disks waren seiner Zeit sehr empfindlich. O.g. Spiele konnte man direkt von der Disk booten, oder auch auf die Festplatte installieren. Auch diese Disks sind recht oft flöten gegangen, war aber kein Problem, weil man ja die Originalen nur verwendet hat um neue Kopien zu ziehen. Deshalb laufen die alten Dinger heute noch.
Manche Hersteller, ( sorry, mir fällt jetzt der Name nicht ein, ist schon eine weile her,.. ), brachten Disks auf den Markt, welche nicht mit der Workbench zu lesen waren. Man konnte die Spiele nur starten, wenn man von der Disk gebootet hat.
Die konnte man auch nicht auf die Festplatte installieren. Das war natürlich schon eine sehr große Einschränkung. Wenn eine Disk defekt war, konnte man das Spiel wegschmeißen. Die teuere Festplatte, war für solche Spiele völlig überflüssig.
Die meisten Amiga-Spiele waren so ausgelegt, dass man sie auch ohne Workbench betreiben konnte, ( direkt von der Disk booten ), oder man konnte die Workbench von der Platte booten, und das Spiel dann von der Disk starten, oder auf die Platte installieren, und dann ohne Disks von der Platte laufen lassen.
Wie das beim C64 war, entzieht sich meiner Kenntnis.
Dafür hatte ich meinem Amiga 500+ (auf 2 MB Arbeitsspeicher erweitert) eine 100 MB Festplatte spendiert, ..
Auch ich habe in meinen A 600 noch eine HD ( 220 Mb ) eingebaut. Gebraucht, aber Top. Leider hatte ich das Pech, das mir kurz danach die Einsteck-Slots für die Speicherkarte flöten ging. Mit dem originalen Onboard-Speicher ( ich glaube das sind 1 Mb ) laufen die meisten Spiele nicht mehr. Sehr schade.
Ich bin ernsthaft interessiert:
Hast du den A 500+ noch. Ich sammle die Dinger aus Leidenschaft. Wenn du Platz schaffen willst, dann melde dich bitte, hier, oder per PM. Vielleicht können wir ins Geschäft kommen. :-)
Greez, D.. J..
Ich habe ihn leider nicht mehr.
Habe ihn 1995 oder 1996 mit allem drum und dran an einen Amiga Fan verkauft.
Alles zusammen, inklusive etlicher Originalsoftware hatte mich der Spaß ca. 3000 DM gekostet.
Bekommen hatte ich irgendwas zwischen 1500 und 2000 DM.
Das war eine gute finanzielle Grundlage für meinen ersten PC mit 166 Mhz Pentium 1 CPU.
Das dürfte Ende 1997 gewesen sein.
Hi Ventox
Danke für die Re:
NaJa, man kanns ja mal probieren. Soviel hätte ich e' nicht ausgegeben. Aber der Preis ist auch heute noch, garnicht so unrealistisch, wie ich das in eBay schmerzlich erfahren musste.
Schauen wir mal, ob unsere PCs nach 10-15 Jahren auch noch 1/2 oder 2/3 vom Neupreis wert sind. :-) :-)
Greez, D.. J..