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Fristen für Copyright / Urheberrechtschutz von SW

gerhard38 / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

Kann mir wer sagen, wann der Zeitpunkt kommt (wieviele Jahre nach Markteinführung), dass eine SW legal kopiert und vervielfältigt werden darf? Ganz konkret: Darf man jetzt (2008) z. B. Win95 oder WinNT - also mehr als 10 Jahre nach Markteinführung, beliebig und legal auf weiteren Boxen installieren, ohne für eine Lizenz zahlen zu müssen?

Gruß, Gerhard

Andreas42 gerhard38 „Fristen für Copyright / Urheberrechtschutz von SW“
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Hi!

Im Film und Musikbereich liegt dieses auslaufende Copyright AFAIK bei 70 Jahren. Deshalb sind viele Filmklassiker der 30er Jahre (und Stummfilme) zu Public Domain geworden (soweit ich das verstehe).

Kurzer Einwurf: ich halte diese ganze Abadonware-Sache generell für Irrglauben bzw. Wunschdenken. Nur weil eine Software nicht mehr verkauft wird, heisst dass nicht, dass man sie frei kopieren darf.

Es stimmt allerdings, dass viele Rechteverwerter offenbar kein Interesse mehr daran haben an alten Games ihr "Besitzrecht" einzufordern (und davon abgesehen, haben etliche Anbieter in der Tat alte Programm freigegeben.

Wenn ich den Artikel bei Wikipedia zum deutschen Urheberrecht richtig interpretiere (und dabei unterstelle ich, dass man das deutsche Urheberrecht auf Software wie Spiele und Win95 anzuwenden hat), dann gilt hier auch die 70 Jahre Frist bis zum "Auslaufen" des Schutzes durch das Urheberrecht.
-> http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht

Bis dann
Andreas



gerhard38 Andreas42 „Hi! Im Film und Musikbereich liegt dieses auslaufende Copyright AFAIK bei 70...“
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Danke für die Antwort. Ich bin jetzt etwas überrascht, denn ich hätte nicht gedacht, dass SW unter dem Titel "Urheberrechtsschutz" behandelt wird wie Kunstwerke (Musik, Literatur, etc.)

Medikamente z. B. können schon nach 10 Jahren frei "kopiert" werden (die sogenannten Generika), obwohl da mindestens ebenso viel Entwicklungsarbeit/kosten drin stecken wie in SW, und die "Erfindung" derselben genauso ein "geistiges Eigentum" der Erfinder sind.

Gruß, Gerhard

Andreas42 gerhard38 „Danke für die Antwort. Ich bin jetzt etwas überrascht, denn ich hätte nicht...“
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Hi!
Ich habe dir nur meine Meinung zu dem Thema gesagt. Wenn du dich darauf in einem Referat oder Leitartikel zum Thema Urheberrecht bei Software berufen willst, dann würde ich das bleiben lassen - ich bin da genauso Laie wie du. ;-)

Aber da das Urheberrecht ja für jede schöpferische Leistung gilt, würde mich das als Softwareentwickler schon wurmen, wenn man diese schöpferische Leistung pauschal als nicht gegeben betrachtet und sie sofort mit einem gezielten Tritt ins Abseits befördert...

Auf der anderen Seite ist das Thema "Software" (besonders Software-Patente) ja durchaus ein aktuell kontrovers diskutierter Bereich.

Die Sache mit den Generika könnte dadurch gegeben sein, dass der Gesetzgeber hier die Notwendigkeit sieht den breiten Nutzen, über die Verlange von einzelnen Unternehmen zu stellen. Die 10 Jahre "Sperrfrist" sind dann IMHO nur eine Art "Friedenangebot" an die Industrie für die Mühe der Entwicklung (die ja häufig mit grossen Kosten verbunden ist).

Generell habe ich aber keine Probleme damit in einem Softwareprodukt, einem Buch oder einem Musikstück ein durch Urheberrecht geschütztes Werk zu sehen.

Bis dann
Andreas

gerhard38 Andreas42 „Hi! Ich habe dir nur meine Meinung zu dem Thema gesagt. Wenn du dich darauf in...“
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Bei den Generika hat das nichts mit dem breiten Nutzen zu tun, sonder mit dem Patentrecht. Patente "halten" einfach nur 10 Jahre. Was für die Generika gilt, gilt auch für jedes andere Patent, nur im Zusammenhang mit Generika ist das Thema ins Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit gelangt, weil die Krankenkassen die neuen Medikamente nicht mehr finanzieren können.

Stell dir vor, auf Autos, Computer, Chips, was auch immer, gäbe es 70 Jahre Urheberrechtsschutz. Da hätte man erst 70 Jahre nach der Erfindúng des ersten PCs auch so ein Produkt auf den Markt bringen können. Ich glaube nicht, dass die geistige Leistung, die zu einem Patent führt, geringer oder weniger ist, wie jene, die in ein Musikstück mündet.

Gruß, Gerhard

rill gerhard38 „Fristen für Copyright / Urheberrechtschutz von SW“
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Sämtliche DOS- und Windows-Versionen sind definitiv nicht "frei" und unterliegen nach wie vor dem Urheberrecht. Ich habe auch schon von Copyright-Streitigkeiten gehört, wenn PC-Emulationsprogramme und Hunderte alter Atari- C64- und Sinclair-Spiele mit auf die CDs/DVDs gepackt wurden - auch da besteht weiter das Urheberrecht. Wenn Rechteinhaber ihre Rechte nicht immer einklagen, heißt das noch lange nicht, daß die betreffende Software "frei" ist.

rill