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Gastbeitrag: Allgemeines

Entspannt dem Urlaub entgegensehen

Gustav67_3.gast_autor / 1 Antworten / Baumansicht Nickles
Bild: Sonnenbrille auf Buch. Bildquelle: Ylanite Koppens auf Pixabay

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die Urlaubszeit die wohl schönste Zeit des Jahres. Fast jeder hat die die Möglichkeit frei seinen Urlaub, in Absprache mit Vertretungen, zu wählen, so dass sowohl Sonnenanbeter als auch Schneehasen auf ihren Geschmack kommen.

Doch ist es dafür wichtig seinen Urlaubsanspruch zu kennen.

Der gesetzliche Urlaubsanspruch

Grundlage für alle Arbeitgeber ist der gesetzliche Urlaubsanspruch, der über das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) geregelt ist. Hiernach hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer einen Mindestanspruch von 24 Urlaubstagen bei einer normalen 6 Tage Arbeitswoche, Sonn- und Feiertage sind nicht berücksichtigt. Wenn man öfter von 20 Tagen gehört oder gelesen hat, dann ist dies schon ein Teil der Berechnung.

Grundlage ist 24 Urlaubstage bei einer 6 Tage Arbeitswoche. Arbeitet man tatsächlich an 5 Tagen in der Woche, laut Arbeitsvertrag, muss man die Zahlen einfach ins Verhältnis setzen. In diesem Fall, 24 (Urlaubstag) : 6 (Arbeitstage) x 5 (tatsächliche Arbeitstage) = 20 Tage Urlaub im Kalenderjahr.

Wer in Teilzeit arbeitet, kann so übrigens auch ganz einfach und schnell seinen gesetzlichen Mindestanspruch berechnen. Für einen Teilzeitangestellten mit regulär 3 Arbeitstagen in der Woche, sieht die Rechnung dann wie folgt aus: 24 (Urlaubstage) : 6 (Arbeitstage) x 3 (tatsächliche Arbeitstage), ergibt 12 Urlaubstage im Kalenderjahr.

Man sieht, den Urlaubsanspruch berechnen, geht ganz schnell und unkompliziert. Wichtig ist an dieser Stelle zu erwähnen, dass es davon Abweichungen geben kann, wenn diese durch einen Tarifvertrag geregelt sind oder durch eine vertragliche Vereinbarung. Allerdings dürfen diese beiden Abweichungen dann nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers sein, sprich mehr Urlaub geht immer.

Urlaubsplanung – teils gar nicht so einfach

Grundsätzlich werden viele Arbeitnehmer von den Arbeitgebern angehalten die Urlaubsplanung für das Folgejahr schon recht früh anzufangen, damit eventuelle Überschneidungen bei den Wünschen rechtzeitig beseitigt werden können und Vertretungsregelungen erarbeitet werden können.

Eine übersichtliche Darstellung der Angestellten und der gewünschten Tage ist dafür ein gutes Hilfsmittel. Wenn man im Jahr 2021 also einen Urlaubsplaner 2022 erstellen wollte, konnte man dies einfach als Übersicht in Excel machen und so schnell sehen, wenn es eng werden sollte. Das Gute an Excel ist, dass man einen solchen Kalender in den Folgejahren relativ einfach in einer neuen Kachel fortschreiben kann. Der Aufwand hält sich für die Vorgesetzten bzw. die Personalabteilung also recht gering.

Übrigens kann man einen solchen Urlaubsplaner nicht nur für den regulär gesetzlichen Urlaub nutzen, sondern auch Sonderurlaub, für zum Beispiel Fortbildungen, und geplante Abwesenheiten, wenn man Überstunden abbauen will, mit vermerken. So hat man dann wirklich eine hervorragende Gesamtübersicht, ohne teure Software.

Worauf man achten sollte

In der Regel sollten die Urlaubstage und Arbeitstage im Vertrag festgehalten sein, ansonsten wurden die gesetzlichen Ansprüche bereits erläutert. Wichtig ist noch zu wissen was passiert, wenn man seinen Urlaub nicht bis zum Jahresende antreten kann. Hier gibt es auch eine gesetzliche Regelung, die vorgibt, dass der Urlaub bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden kann. Schafft man es somit 15 Monate nicht seinen Urlaub zu nehmen, verfällt der Urlaub ersatzlos.

Manche Arbeitnehmer wollen auch nicht unbedingt Urlaub nehmen und denken sich, die Tage kann man sich ja auszahlen lassen. Da sind sie dann aber falsch informiert, denn der Urlaub darf nicht ausgezahlt werden, er ist ja gerade dafür da sich auch mal auszuruhen und Kräfte zu sammeln für neue Aufgaben. Dies dient ja auch der Gesunderhaltung der Arbeitskraft und somit achten viele Arbeitgeber penibel darauf das der Urlaub auch genommen wird.

Wenn man im Urlaub krank wird, kann man die Urlaubstage übrigens nachträglich erstattet bekommen. Man muss nur zu seinem Hausarzt und sich die Erkrankung durch ein Attest bestätigen lassen. Die Krankschreibung nur noch beim Arbeitgeber einreichen und er übernimmt dann den Rest.

Ein Fazit

Selbst bei Thema Urlaub gibt es viel zu berichten und viel zu beachten. Wichtig ist seine gesetzlichen Ansprüche zu kennen, damit man sie gegebenenfalls auch gegenüber dem Arbeitgeber einfordern kann. In der Regel haben sie aber auch ein hohes Interesse daran, dass die Arbeitnehmer den Urlaub in Anspruch nehmen.

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RW1 Gustav67_3.gast_autor „Entspannt dem Urlaub entgegensehen“
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Doch ist es dafür wichtig seinen Urlaubsanspruch zu kennen.

Das ist absolut richtig. Aber der nächste Absatz ist zumindest nur "auch richtig".

Grundlage für alle Arbeitgeber ist der gesetzliche Urlaubsanspruch, der über das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) geregelt ist.

Und das ist so nicht ganz richtig. Denn es stimmt nur dann, wenn kein Tarifvertrag eine bessere Regelung bringt.

Wichtig ist seine gesetzlichen Ansprüche zu kennen, damit man sie gegebenenfalls auch gegenüber dem Arbeitgeber einfordern kann

Somit ist auch diese Aussage nur teilweise richtig.

Lachend

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