Mit Satellitenortung (GPS) ein Fahrzeug und sogar Funktionen darin aus der Ferne überwachen? Das ist eine faszinierende Sache, die ihre Vorteile hat, aber auch missbraucht werden kann. Seine Stärken hat die Ortung dann, wenn ein organisierter Fuhrpark als Mittel zu seiner Effizienz überwacht werden soll.
Ehemals fürs Militär entwickelt
GPS (Global Positioning System) ist eine ursprünglich militärische Entwicklung aus den 1970ern, über Kommunikationssatelliten in der Erdumlaufbahn Positionen auf der Erde zu ermitteln und zu übertragen. Seit 2000 ist das System für zivile Nutzung allgemein freigegeben. Damit die Ortung gelingt, muss ein Objekt auf der Erde immer Signalkontakt mit mehreren Satelliten gleichzeitig haben. Selbst Ihr Smartphone arbeitet damit, wenn es Navigations-Kartenmaterial verwendet und Ihre Position auf der Karte anzeigt. Die GPS Ortung kann sich auf Ortsbestimmung beschränken, aber in der Zwischenzeit noch mit weiteren Funktionen gekoppelt werden, was zum Beispiel das Angebot von FleetGO möglich macht.
Neben eigener Navigation kann die Ortung für andere Zwecke eingesetzt werden, so die Diebstahlsicherung. Sie sehen allzeit, wo Ihr Fahrzeug nach einer Entwendung steht oder fährt - und die Ermittler bleiben auf der Spur des Diebes. Allein dafür braucht es keinen großen Aufwand bei der Installation. Es genügt ein kleinformatiges Gerät, mit integriertem GPS-Modul, einem Mikroprozessor und einem GSM-Modem für die Sendung von Daten. Es braucht nur ans Stromnetz des Wagens angeschlossen zu werden. Manche dieser Geräte haben auch einen Akku für Zeiten, wenn der Wagen mit abgeklemmter Batterie keinen Strom liefern kann. Etwa, wenn ein Autodieb Vorsichtsmaßnahmen ergreift. Die Daten werden bei Verwendung auf abgestimmter Software auf Ihrem PC webbasiert wiedergegeben, der PC oder das Smartphone muss dafür keine Hardware-Einbauten erhalten.
Legal oder illegal - die Überwachung hat mehr als eine Seite
Es spricht nichts dagegen, das eigene Kfz so zu sichern oder auch seinen Fuhrpark in Logistik oder Öffentlichem Personennahverkehr damit auszustatten. Wenn man aber ein Gerät für die GPS Ortung an einem fremden Fahrzeug anbringt, um Bewegungen einer Person ohne ihr Wissen, im Sinn einer Beschattung, zu überwachen, begeht man eine Straftat (Grundsatzurteil 2013). Wenn es sich nicht um die Variante handelt, die enger an die Bordelektronik gekoppelt ist und diverse Fahrzeuginformationen abfragen und übermitteln kann, ist sie gut versteckt schlecht ausfindig zu machen. Sofern nur die Stromspeisung gewährleistet ist, kann das ja auch außen sein, zum Beispiel hinter einem Stoßfänger angeklebt. Wenn die Überwachung aber im Rahmen einer Fuhrparkunterhaltung und mit Wissen des Fahrpersonals geschieht, ist sie völlig im Einklang mit geltendem Recht. Hier werden dann wahrscheinlich die technisch aufwändigen Geräte zur Ortung verwendet, von der Art, die in das elektronische Bordnetz besser integriert sind. Diese können, wie anfangs erwähnt, auch Betriebszustände fernübermitteln und sich damit über die aktuelle Positionsermittlung hinaus nützlich machen, über das 4G Funknetzwerk wird Zugang zum Internet geschaffen. Sind die Daten erst mal dort, können sie irgendwo auf der Erde am Bildschirm ausgewertet werden. Auch hier braucht es auf der Wiedergabeseite nur das richtige Programm oder App, um die empfangenen Daten anzuzeigen.
Was alles überwacht und übermittelt werden kann
Dies ist eine Frage, die stark von den Features des eingebauten GPS Sendemoduls abhängt. Die Positions- und Routenvervolgung, mit Ruhepausen und Ladestopps, ist erst der Anfang dessen, was möglich ist und kann schon mit einem Basisgerät bewerkstelligt werden. Die höherwertigen Geräte für den gewerblichen Einsatz liefern Werte aus dem Fahrtenschreiber, bieten Werte zum Reifendruck am Fahrzeug und wie es mit den Temperaturen von Öl und Wasser an der Maschine beschaffen ist. So kann ernsthaften Defekten vorgebaut werden, wenn der Fahrer selbst nicht genügend auf seine Motorwerte achtet, und Sie ihn kurzerhand anrufen, damit er die Gefahr abwendet.
Mit Geofence wird eine Funktion bezeichnet, die Alarm gibt, sobald das Fahrzeug eine vordefinierte Region oder gar Landesgrenze hinter sich lässt. Damit werden private Abstecher während der Arbeitszeit mit dem Firmenfahrzeug unmöglich gemacht oder werden doch wenigstens dokumentiert, um den Fahrer nach seiner Rückkehr zur Rede zu stellen. Die Fernüberwachung zeigt auch, ob er sich an Geschwindigkeitslimits hält und kann den Verstoß bestätigen, wenn später ein Bußgeldbescheid eintreffen sollte. Unter Zuhilfenahme zusätzlicher (Kontakt)schalter und Überwachungsinstrumente kann so ziemlich alles kontrolliert werden, auch das Öffnen des Kofferraums oder wenn der Beifahrer- oder Rücksitz belegt wird. Weiter könnten im Fahrzeug Kameras angebracht sein, deren Bilder fern übermittelt werden sollen. Es ist mit dem Fahrpersonal abzustimmen, wo die Privatsphäre beginnt, denn all dies kann auch zu weit gehen.