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Gastbeitrag: Allgemeines

IT-Dienstleister benötigen eine spezielle Haftpflichtversicherung

tobi1966.gast_autor / 0 Antworten / Baumansicht Nickles
(Foto: Pixabay)

Wer in der IT-Branche, ob als Freiberufler oder Unternehmer, tätig ist, benötigt mehr als nur eine Standard-Haftpflichtversicherung. Webmaster/Webseitenbetreiber stehen oftmals unter Zeitdruck, da die Auftraggeber Fristen setzen, die eingehalten werden müssen. Und wer unter Zeitdruck steht, kann sich von Fehlern nicht freisprechen, hohe Schadenersatzansprüche können die Folge sein. 

Die spezielle Haftpflichtversicherung im IT-Bereich

Freiberufler, Dienstleister und Unternehmen aus der IT-Branche benötigen eine spezielle Versicherung, wie zum Beispiel eine IT-Haftpflichtversicherung, die eventuelle Schadensersatzansprüche regelt. Besonders bei Schadensersatzansprüche Dritter, durch eine falsche Beratung oder einem Fehler bei der Programmierung, greift die IT-Haftpflichtversicherung. Der Versicherer einer IT-Haftpflicht wehrt unberechtigte Forderungen ab oder übernimmt berechtigte Forderungen. Der IT-Versicherer übernimmt auch die Kosten, die bei einem eventuellen Gerichtsprozess entstehen.

Im Schadensfall keine bösen Überraschungen erleben

Wer im Schadensfall keine bösen Überraschungen erleben möchte, der sollte beim Abschluss einer IT-Haftpflichtversicherung auf bestimmte Leistungskomponenten achten, die in der Versicherung enthalten sein sollten. Hierzu zählen:

- die offene Deckung
- die weltweite Deckung
- die Rechtsverletzung
- die unbeschränkte Vorumsatz-Deckung
- Erfüllungsfolgeschäden und Verzögerungsschäden
- die vertragliche Haftung
- die Mitversicherung von beruflichen Randbereichen.

Die Erklärung der einzelnen Vertragsinhalte

Bei der offenen Deckung handelt es sich um die Mitversicherung aller im IT-Bereich tätigen Personen und deren gesamte Tätigkeiten.

Weiterhin ist zwingend darauf zu achten, dass der Versicherungsschutz weltweit gilt. Konkret bedeutet dies, dass der Versicherungsschutz dort greift, wo der Mitarbeiter gerade arbeitet. Der Versicherungsschutz darf also auf keinen Fall lokal begrenzt sein.

Gewisse Rechte und Geheimhaltungspflichten können sehr schnell verletzt werden. Hier geht es besonders um das Markenrecht, das Lizenzrecht, das Namensrecht und das Persönlichkeitsrecht, das insbesondere für Presseberichte enorme Risiken birgt. Eine Mitversicherung der Rechtsverletzung sollte auf jeden Fall enthalten sein. 

Wenn Schadensersatzansprüche aus bereits abgeschlossenen Aufträgen, deren Durchführung bereits vor dem Abschluss der IT-Versicherung stattfand, müssen diese ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten sein. Hier greift die unbeschränkte Vorumsatz-Deckung.

Wenn sich ein Projekt durch das Verschulden des IT-Experten verzögert, muss die IT-Haftpflichtversicherung die Erfüllungsfolgeschäden sowie die Verzögerungsschäden voll und ganz übernehmen.

Neben der gesetzlichen Haftung muss auch die Haftung beim Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit greifen. Dies ist besonders bei einem Service-Level-Agreement Rahmenvertrag wichtig.

Wenn IT-Mitarbeiter auch in artverwandten Bereichen Tätigkeiten übernehmen muss die Mitversicherung von beruflichen Randbereichen im Vertrag enthalten sein. Denn generell sind nur IT-typische Aufgaben abgedeckt, sodass diese Mitversicherung unbedingt im Vertrag festgehalten sein sollte. Damit werden Lücken im Versicherungsschutz und Abgrenzungsprobleme vermieden. 

Wie hoch sind die Kosten einer IT-Haftpflicht?

Vermögensschäden sollten auf jeden Fall mit mindestens 250.000 Euro abgesichert werden. Für Personen- und Sachschäden sollte die Versicherungssumme mindestens 3 Millionen Euro betragen. Die Kosten einer IT-Haftpflichtversicherung, mit allen abzusichernden Risiken, liegen bei etwa 350 Euro jährlich. Diesen Betrag sollte jeder Unternehmer investieren, damit die eigene finanzielle Absicherung gewährleistet ist. 

Fazit

Aus all den dargelegten Gründen ist eine IT-Haftpflichtversicherung für jeden Unternehmer, für jeden Freiberufler nicht nur enorm wichtig, sondern auch unbedingt empfehlenswert. Bereits kleinere Fehler, wie zum Beispiel bei der Datensicherung oder der Programmierung, können zu einem Schaden führen, für den der Dienstleister/Unternehmer voll und uneingeschränkt haftet. Wer bei solch einer Versicherung sparen will, spart sicherlich am falschen Ende.