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mawe2 gelöscht_35042 „Die spinnen wirklich, die Amis...“
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Da stellt sich natürlich sofort die Frage, wie die Gesetzeslage diesbezüglich in Deutschland / Europa aussieht?

Solange ich selbst an meinen eigenen Geräten herumrepariere, dürfte der Grundsatz "Wo kein Kläger ist ist auch kein Richter." gelten.

Aber was ist, wenn ich die Leistungen gewerblich anbiete?

Das beste Beispiel sind Sicherheitskopien von urheberrechtlich geschützten Werken:

Wer heute einen Digitalisierungsservice anbietet, darf ganz legal analoge Datenträger (Foto, Film, VHS-Kassette etc.) seiner Kunden digitalisieren und somit eine digitale (Sicherheits-)Kopie anfertigen.

Eine digitale Sicherheitskopie einer (aktuellen) Spieilfilm-DVD dürfte der selbe Dienst ganz sicher nicht erstellen, obwohl es technisch viel einfacher wäre als mit den analogen Vorlagen.

Vielleicht kann ein juristisch vorbelasteter Nickles-User uns einen Tipp geben, wie es bei Reparaturen von Geräten mit urheberrechtlich geschützter Software aussieht? Darf man oder darf man nicht reparieren (bzw. die Reparatur gewerblich durchführen), ohne vom Hersteller autorisiert zu sein?

Gruß, mawe2

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mumpel1 gelöscht_35042 „Die spinnen wirklich, die Amis...“
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Hallo!

Und was ist daran anders als in Deutschland/Europa? Auch in DE/EU könnten Hersteller das so machen. Einfach ein DRM in die Fahrzeuge und schon wird man zum Vertragshändler gezwungen, dann wäre nichts mehr mit freier Werkstatt und das Umgehen des DRM ist/wäre strafbar. Nur macht das in Europe keiner.

Gruß, René

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gelöscht_189916 gelöscht_35042 „Die spinnen wirklich, die Amis...“
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Das bezieht sich darauf:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/USA-Neue-Initiativen-gegen-DRM-Umgehungsverbot-3071544.html

Schlägt man den Bogen von hier beispielhaft VW auf die gesamte Industrie, kann man durchaus annehmen, es ginge hier darum, Selbstreparaturen - sowohl mit irgendwelcher kopiergeschützter Software oder nur durch Original-Teile - komplett zu verhindern.
Der angenehme Nebeneffekt sind dann nur noch herstellerseitig mögliche Reparaturen und Ersatzteile zu Apothekerpreisen, die bei dieser Verfahrensweise in aller Regel über kurz oder lang zu einem Neukauf führen.

Cui bono - Frage geklärt;-)

Meines Wissens hatte ich diese Praktik hier bereits kritisiert, finde jedoch den Beitrag nicht mehr:

https://www.boell.de/de/2016/08/10/lobbyarbeit-fuer-das-reparieren

https://www.topagrar.com/news/Technik-Techniknews-Besitzen-Bauern-die-eigenen-Schlepper-eigentlich-gar-nicht-mehr-1761781.html?ModPagespeed=noscript

Vielleicht kann ein juristisch vorbelasteter Nickles-User uns einen Tipp geben, wie es bei Reparaturen von Geräten mit urheberrechtlich geschützter Software aussieht? Darf man oder darf man nicht reparieren (bzw. die Reparatur gewerblich durchführen), ohne vom Hersteller autorisiert zu sein?


Juristisch bin ich unbelastet;-)

Es gibt zwar die Sache mit dem Kopierschutz, der nicht umgangen werden darf, aber hier geht´s ja nicht um das Kopieren an sich, sondern nur um das Auslesen der Parameter zum Zwecke des Reparierens.
Wenn das ein Hersteller will, kann er an jeder x-beliebigen Stelle etwas blockieren, das sich nur mit entsprechender Software auslesen lässt. Das gibt es bei Waschmaschinen z.B. wo die Fehler-Codes oft eine andere Ursache haben, als der angezeigte vermuten lässt. Da kommt man jedoch mit etwas Internet-Recherche schnell weiter.

Ansonsten bin ich auf die Schnelle nicht wirklich fündig geworden, dass es bis auf das Umgehen von Kopierschutz zum Zwecke des Kopierens selbst ein Gesetz gäbe, welches Reparaturen verböte, wenn es dazu ein Copyright gibt. Das steht zwar meist in den Fussnoten von Produkten drin und dort wird darauf hingewiesen, Reparaturen nur von Fachwerkstätten erledigen zu lassen. Einen generellen gesetzlichen Zwang im Sinne des DMCA gibt es jedoch m.E. nicht, der das vorschreibt.

Edit: Es verhält sich dann die Grauzone wie bei

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gelöscht_84526 gelöscht_35042 „Die spinnen wirklich, die Amis...“
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Heise hat heute dazu einen weiteren Artikel herausgebracht. Demnach verteidigt die Firma Apple nun das eigene Vorgehen: "Das Begrenzen des Reparaturangebots auf autorisierte Anbieter sei der einzige Weg, um zu garantieren, dass Originalteile benutzt und die Geräte ordnungsgemäß in Stand gesetzt werden." 

Klar doch, man will ja auch noch etwas verdienen. Soll ja nicht so weit kommen, dass man am Hungertuch nagen muss.....

Hier der Bericht bei Heise: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Apple-Nur-autorisierte-Anbieter-stellen-eine-ordentliche-Reparatur-sicher-3649036.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.rdf

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Alekom gelöscht_84526 „Heise hat heute dazu einen weiteren Artikel herausgebracht. Demnach verteidigt die Firma Apple nun das eigene Vorgehen: Das ...“
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wie sieht es nach der garantiezeit aus? klar, kein mensch wird ein gerät reparierern (im normalfall) wenn das gekaufte produkt in der garantiezeit sich befindet.

aber wer will mir bitte nachweisen, das ich das gerät repariere, wenn ich den hersteller gar nicht benötige? ^^ ob verboten oder nicht.

und ob autorisierte anbieter wirklich immer eine ordentliche reparatur sicherstellen, das bleibt auch mal aussen vor. "kaufen sie sich lieber ein neues handy"

Alles hat seinen Sinn, auch das scheinbar Sinnlose, denn es gibt nichts ohne Sinn.
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gelöscht_103956 Alekom „wie sieht es nach der garantiezeit aus? klar, kein mensch wird ein gerät reparierern im normalfall wenn das gekaufte ...“
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aber wer will mir bitte nachweisen, das ich das gerät repariere, wenn ich den hersteller gar nicht benötige? ^^ ob verboten oder nicht.

Leider sind wir schon soweit!  

Die meisten Fahrzeughersteller haben mittlerweile eine online-Diagnose, samt Wartungsüberwachung, Streckenprofilübertragung, nebst KOMPLETTER Datenablage in der " Firmen-cloud" in ihre Bordcomputer installiert.                                                                  Natürlich alles "zum Wohle und Vorteil" des Kunden, gelle!?

Und bei unseren bunten Politgranaten und EU-Bonzen wird mit Garantie kein Gesetz verabschiedet werden, dass künftig ein techn. Einwirken in diese Systeme -- nach der Garantiezeit--  sanktions- und straffrei bleibt. Wer sägt schon am eigenen Ast, der einen bis zum Abwinken mästet !!??

Neben dem künftig "gesetzlich" vorgeschrieben implantierten Überwachungschip direkt nach der Geburt, dem smart, fratzenbuch&co ist das Auto die 4. Säule der Totalüberwachung und Kontrolle der Bürger und war in der Geschichte bisher beispiellos

und noch nie haben Herrschende auf Instrumente ihrer Machtausübung verzichtet. Der Bürger musste stets um seine persönlichen Freiheiten bitter kämpfen.

Das wird in diesen Fall nicht anders sein. Nur das die Totalverblödung heute schon ziemlich weit fortgeschritten ist. 

 

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gelöscht_103956 Nachtrag zu: „Leider sind wir schon soweit! Die meisten Fahrzeughersteller haben mittlerweile eine online-Diagnose, samt ...“
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Dieses Posting wurde gelöscht, weil es gegen die Boardregeln verstoßen hat. Die Regeln zum Mitmachen können in den Nickles Regeln nachgelesen werden. Mehr Information warum das Posting gelöscht wurde, gibt es hier.
Alekom gelöscht_103956 „Leider sind wir schon soweit! Die meisten Fahrzeughersteller haben mittlerweile eine online-Diagnose, samt ...“
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meine frau mama hat gestern einen scherz gemacht: in zukunft werden die bürger verbrechen gar nicht mehr wahrnehmen, keine augenzeugen und so...warum..naja der blick aufs smartphone! Lachend

"nein, herr polizist, ich habe nicht gesehen wie der eine 50 menschen mit der kettensäge geteilt hat, weil ich musste den blumenkohl in farmville gießen. "

Alles hat seinen Sinn, auch das scheinbar Sinnlose, denn es gibt nichts ohne Sinn.
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